Moin,
Soweit ich mich erinnern kann, ist im Gesetz nirgends verankert, dass man einen Führerschein haben muss, um aktiv Punkte sammeln zu können.
Da in solchen Fällen der deutsche Gesetzgeber relativ kleinlich ist, sprich die Grundlagen für den Tatbestand wird genau dargestellt, hege ich auch nicht der Ansicht, dass man aus dem fehlenden Hinweis auf den Besitz eine es Führerscheines schließen sollte, dass selbigenr zum sammeln von Punkten nötig ist.
Ferner, was Viele immer wieder aus allen Wolken fallen läßt, ist der Verlust, aufgrund von Punkte oder dem Strafgesetzbuch, der Fahrerlaubnis nicht auf jene beschränkt, mit welcher dieser Verstoß begangen wird sondern auf sämtliche Bereiche des Geregelten öffentlichen Verkehrs.
So ist der 1,1 Promille Verstoß auf dem Nachhause Weg mit dem PKW so bindend, dass der LKW am 'achten morgen genauso stehen bleibt, wie die Sportsboitstour auf dem Bodensee.