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Punkte in Flensburg ohne Führerschein

****65 Paar
10.855 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Punkte in Flensburg ohne Führerschein
Kann man einen Punkt in Flensburg bekommen – selbst wenn man gar keinen Führerschein besitzt?

Hallo zusammen, diese Frage stelle ich einfach mal zur Diskussion.

Bin gespannt was da so zum Vorschein kommt.
*******ueen Frau
18.175 Beiträge
Meines laienhaften Wissens nach, kann man auch mit dem Fahrrad Punkte bekommen.. bzw eine Strafe.

Z. B. wenn man betrunken *hicks* damit radelt
*******ben Mann
3.383 Beiträge
So lange du am Verkehr in irgendeiner Form teilnimmst (könnte Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer ... sein) gibt es auch aus meiner Kenntnis die Möglichkeit sich Punkte zu verdienen.
*******ueen Frau
18.175 Beiträge
Beifahrer? Wow, das ist interessant. Hast du hierfür ein Beispiel @*********uelle
*********79_71 Paar
3.542 Beiträge
*******ueen Frau
18.175 Beiträge
naja, ich bin ja über 17 .... *lol* und meist der Fahrer, weil ich seltenst trinke... witzig find ich das aber schon
*******ben Mann
3.383 Beiträge
yepp Betrunkenheit ist das eine, wie hier von Sinister_79_71 aufgezeigt. Das andere, wenn er durch sein Verhalten einen Unfall verursacht, der mit Punkten behangen ist. Bis Mai 2014 auch noch wegen Beleidigungen (dies ist aber dann abgeschafft wurden).
****65 Paar
10.855 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *********79_71:
https://www.punkte-flensburg.de/betrunkener-beifahrer/

Möchten Sie als Begleitperson beim Führerschein ab 17 agieren, müssen Sie sich – auch als Beifahrer! – an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten. Verstoßen Sie dagegen, drohen Ihnen die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog bei einer Alkoholfahrt vorsieht – auch wenn Sie als betrunkener Beifahrer nicht selbst gefahren sind.

Der betroffene Fahranfänger muss ebenfalls unter Ihrem Fehverhalten leiden, denn: Können Sie Ihrer eigentlichen Aufgabe nicht mehr nachkommen, weil Sie zu berauscht sind, hat das die gleichen Auswirkungen, als wäre er ohne Begleitperson unterwegs gewesen. Dies bedeutet: Ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg erwarten ihn. Außerdem wird seine Fahrerlaubnis widerrufen.

Das halte ich für rechtlich nicht haltbar.
Da die Begleitung in diesem Fall nicht stattgefunden hat, kann es auch keine Konsequenzen für den Beifahrer haben. Einzig der Fahranfänger hätte in diesem Fall das Fahrzeug nicht führen dürfen und ist somit zu bestrafen. Da die Begleitperson nicht als Begleiter gewertet wird, muss sie als Beifahrer gewertet werden und ist somit Straffrei zu halten.
*********79_71 Paar
3.542 Beiträge
Ich bin kein Anwalt, der das beurteilen kann,
Aber auch ein betrunkener Beifahrer kann bestraft werden, weil er eine mögliche Gefahrenquelle dar stellt.
****65 Paar
10.855 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *********79_71:
Ich bin kein Anwalt, der das beurteilen kann,
Aber auch ein betrunkener Beifahrer kann bestraft werden, weil er eine mögliche Gefahrenquelle dar stellt.
Das ist vom Grundsatz her richtig aber in diesem Fall nicht.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Es ist ja auch Sinnig, das Leute ohne Führerschein Punkte in Flensburg erhalten. Nehmen wir mal an jemand fährt ständig sturz besoffen mit dem Fahrrad durch die Gegend und Gefährdet andere, diese Person will mit ein mal ein Führerschein machen ohne die Punkte in Flensburg würde ja sonst niemand wissen, dass er / Sie offensichtlich nicht geeignet ist ein KFZ zu führen.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da sogar allgemeine Fahrverbote ausgesprochen werden können (also auch für Fahrzeuge, die gar keine Fahrerlaubnis benötigen) - wieso sollten dann nicht auch Punkte vergeben werden, wenn man keine Fahrerlaubnis besitzt (oder auch nie besaß).
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Direkt aus der 'Welt':

Auch ohne Autoführerschein können Verkehrsteilnehmer Punkte in Flensburg sammeln. „Das ist theoretisch denkbar“, sagte Marcus Fischer, Vizepräsident im Verband der deutschen Verkehrsrechtsanwälte. Wird etwa ein Radfahrer rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt, sei ein Punkteeintrag möglich, selbst wenn der Radler keine Fahrerlaubnis besitze. Solange der Radfahrer nicht die Absicht besitzt, einen Führerschein zu machen, muss ihn der Punkteeintrag an sich nicht weiter kümmern. Dieser droht ihm nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs zum Beispiel auch nach einem Rotlichtverstoß an der Ampel oder dem Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs. Das gilt auch für jemanden, der Auto gefahren ist, ohne einen Führerschein zu haben, und dafür ebenfalls Punkte kassiert hat. Fischer: „Allerdings droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, da es sich um eine Straftat handelt.“
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
Zitat von *********79_71:
Aber auch ein betrunkener Beifahrer kann bestraft werden, weil er eine mögliche Gefahrenquelle dar stellt.
Die Gefahr dürfe aber nicht nur möglich sein, sondern wird sich verwirklichen müssen um Punkte zu bekommen.
****65 Paar
10.855 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
So ist es
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******itch:
Die Gefahr dürfe aber nicht nur möglich sein, sondern wird sich verwirklichen müssen um Punkte zu bekommen.
Beim Beifahrer ging es ursprünglich (weiter oben schauen) um den Beifahrer beim begleiteten Fahren (Führerschein ab 17).

Allerdings muss da der begleitende Beifahrer selbst einen Führerschein haben, das Thema ist hier also irrelevant *zwinker*
****65 Paar
10.855 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *****s42:
Zitat von *******itch:
Die Gefahr dürfe aber nicht nur möglich sein, sondern wird sich verwirklichen müssen um Punkte zu bekommen.
Beim Beifahrer ging es ursprünglich (weiter oben schauen) um den Beifahrer beim begleiteten Fahren (Führerschein ab 17).

Allerdings muss da der begleitende Beifahrer selbst einen Führerschein haben, das Thema ist hier also irrelevant ;)

Richtig! Ich habe den Beitrag auch nur reingenommen um mal aufzuzeigen, dass die im Internet angegebene Rechtslage nicht immer der tatsächlichen Rechtslage entspricht. Leider erleben wir das in der Praxis immer mehr, das Mandanten mit gefährlichen Halbwissen meinen sie wären im Recht.
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Soweit ich mich erinnern kann, ist im Gesetz nirgends verankert, dass man einen Führerschein haben muss, um aktiv Punkte sammeln zu können.
Da in solchen Fällen der deutsche Gesetzgeber relativ kleinlich ist, sprich die Grundlagen für den Tatbestand wird genau dargestellt, hege ich auch nicht der Ansicht, dass man aus dem fehlenden Hinweis auf den Besitz eine es Führerscheines schließen sollte, dass selbigenr zum sammeln von Punkten nötig ist.

Ferner, was Viele immer wieder aus allen Wolken fallen läßt, ist der Verlust, aufgrund von Punkte oder dem Strafgesetzbuch, der Fahrerlaubnis nicht auf jene beschränkt, mit welcher dieser Verstoß begangen wird sondern auf sämtliche Bereiche des Geregelten öffentlichen Verkehrs.

So ist der 1,1 Promille Verstoß auf dem Nachhause Weg mit dem PKW so bindend, dass der LKW am 'achten morgen genauso stehen bleibt, wie die Sportsboitstour auf dem Bodensee.
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