Vor der eigenen Einfahrt parken/halten
Ich könnte mir folgendes Szenario vorstellen. Da gäbe es eine Strasse in der grundsätzlich Anwohner mit entsprechendem Parkausweis berechtigt sind dort zu halten/parken.Einige der Eigentümer besitzen jedoch private Einfahrten zu ihren Grundstücken.... So auch Erwin und sein Nachbar A und B.
Alle Besitzer haben vor ihren Einfahrten eine Zick Zack Linie.... Erwin und Nachbar B haben sich einen Anwohnerparkausweis für das Parken in den Haltebuchten angeschafft. Erwin parkt so gut wie nie vor seiner Einfahrt. Jedenfalls tagsüber nicht wenn er noch andere Plätze in der Straße findet. Nachbar B (mit Parkausweis) hält gelegentlich auf "seinen Zacken". Nachbar A (ohne Parkausweis) allerdings parkt immer wenn möglich vor seiner Einfahrt. Tag und Nacht, und auch bei Kontrollen.
Eines Tages kommt Erwin nun sehr spät vom Einkaufen... Die Straße ist zugeparkt und auch im Umkreis nichts zu finden. Erwin räumt den Einkauf ein und beschließt das Auto später wieder weg zu fahren.... Macht er auch nach einer halben Stunde. Drei Wochen später erhält er eine Knolle über 10 €. Mit einem "Beweisfoto" von 21:21 Uhr. Eine Aufnahme im Dunkeln auf dem nicht mal das Kennzeichen erkennbar ist... Allenfalls die Einfahrt zu erahnen.
Nun beschließt Erwin seine Nachbarn zu befragen, wie das Ordnungsamt auf ihr Parkverhalten reagiert?
Nachbar A, der wenn er zu Hause ist stehst auf seinen gezackten Strichen parkt, berichtet das er dieses Jahr mal einen Knöllchen bekommen hat, weil er keinen Anwohnerparkausweis ausliegen hat. Ansonsten wird das Parken aber immer toleriert. Hmmm
Nachbar B berichtet ähnliches. Parken wird toleriert. Allerdings hatte er neulich einen Besucher mit Münchner Kennzeichen der auch ein Knöllchen bekam.
Ca. 15 Meter weiter gibt es ebenfalls eine gezackte Linie. Damals mitten in einer längeren Parktasche angebracht, weil sich vor ca. 20 Jahren dort mal eine Einfahrt ohne Bürgersteigabsenkung befunden hat. Dort wird immer und von allen munter geparkt ohne das es je geahndet wurde.
Frage: Selbst wenn das Parken auf gezackter Linie nicht erlaubt ist, sollte es nicht von der Stadt einheitlich gehandhabt werden?
Sollte Erwin nun die 10 Euro bezahlen. Trotz Foto auf dem kaum etwas zu erkennen ist? ...
Und hat Erwin ein Recht darauf zu erfahren wer dieses Foto um 21:21 Uhr dort geschossen hat?