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Tatort „Treppe im öffentliche Raum“ oder ...

Tatort „Treppe im öffentliche Raum“ oder ...
... Ens zwe dre und das Höschen oder Vögelchen ohne Höschen ist im Kasten.

Alle haben wir schon einmal gehört, manche vielleicht sogar selbst erfahren, dass Treppenanlagen genutzt werden, um insbesondere Frauen ohne ihre Einwilligung unter den Rock zu fotografieren. Manche merken es, aber viele der Betroffenen auch nicht. Abends werden dann die Fotos als Trophäen an die Wand genagelt, wobei es für die Handelnden ein Hochgenuss zu sein scheint, wenn sie einen Schnappschuss ohne Slip ergattern konnten.

¿Wie können nun die Betroffenen reagieren ... wie vielleicht Dritte – auch Behörden -, wenn die Betroffenen von der kurzen Modelkarriere überhaupt nichts mitbekommen haben ... ist es vielleicht gar nicht schlimm oder gehören die Fotografen sogar weggeschlossen?
Ob sie weggeschlossen gehören oder 'ne heftige Geldstrafe verdienen, mag mal dahingestellt sein. Aber bestraft werden können sie auf jeden Fall.
Um einen wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild und wahrscheinlich auch wegen auch wegen Beleidigung. Ich weiß jetzt nicht, ob es sich dabei um Offizialdelikte handelt, bei denen die Staatsanwalt von sich aus einschreiten muss oder diese Sachen nur auf Anzeige hin verfolgt werden.
Wenn Du das nicht mitbekommst, wenn Du abgelichtet wirst,kannste auch nix machen. Wie denn auch?

Wenn wir das aber mitbekommen würden,dann hätte der Typ ein "Echtes" Problem.Wir würden das dann schon so regeln,und die Kamera wäre er garantiert los.
Bei diesen Fotos sind in der Regel,aus der Perspektive aber auch keine Gesichter zu sehen

LG Claudia und Bernd
***ds Paar
854 Beiträge
Hmmm, wir wollen mal ganz spontan eine Frage in den Raum werfen: Ist das Persönlichkeitsrecht wirklich verletzt? Die Bilder sind doch einzelnen Personen gar nicht zuzuordnen...

(Das ist aber nur mal eben so aus der Hüfte geschossen)
Da will ...
... ich auch einmal so eine Frage in den Raum werfen. Endet das Persönlichkeitsrecht unmittelbar vor dem Hintern, wird unterbrochen und setzt sich dann außerhalb eines Rockes wieder fort? *zwinker*
***ds Paar
854 Beiträge
Hmm, das sicher nicht. Wäre aber schon lustig, wenn der Gesetzgeber eine solche Regelung in Worte fassen würde: "Das Persönlichkeitsrecht umfasst die ganze natürliche Person mit Außnahme des Bereiches eines Körpers, der in Höhe der Taille beginnt und bis zu einer Höhe von 33 von 100 der Beine, betrachtet vom oberen Ansatz aus, reicht"*haumichwech*

Nein, was wir meinen ist, dass das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ja eigentlich dann nicht vorliegen kann, wenn eine individualisierbare Person garnicht zu bestimmen ist. Vergleichbar vielleicht mit dem Tatbestand der Beleidigung. Diese kann auch nur dann vorliegen, wenn eine Dritte Person sie wahrnimmt.
Bei ...
... einer Beleidigung ist es nicht erforderlich, dass eine dritte Person diese wahrnimmt. Kurz gefasst ist es die Kundgabe der Nicht- und Mißachtung gegenüber einer Person. Ihr meint sicherlich die Verleumdung.

Das Persönlichkeitsrecht selbst umfasst wohl auch das Selbstbestimmungsrecht und ich glaube, jede Betroffene will selbst bestimmen, wer ihren Popo auf der Treppe verblitzt. *lol*
Caballito lach...was für ein thema
das problem wird sich immer von allein erledigen......
kein täter zu ermitteln(bzw. straftat zu erkennen) somit auch kein kläger in sicht.
in vielen fällen werden(leider) solche fälle nicht bekannt.woher auch.
will nicht wissen wie hoch die dunkelziffer ist!!

solche schweinereien jeglicher art müssen erst bekannt werden.wie soll ein laie erkennen,daß er zum opfer geworden ist?ein rattenschwanz ohne ende dies zu erkennen und zu verfolgen.
Na ja ...
... nicht immer.

Wenn man voller Überraschung plötzlich sein (D)Höschen auf einem Foto im Netz erblickt, gibt es sicherlich schon Möglichkeiten, dem Schlingel auf die Spur zu kommen.

In einem ähnlichen Fall hat eine Behörde mit folgendem Bescheid reagiert:
1.
Es wird Ihnen für den Zeitraum von zwölf Monaten ab Zustellung dieses Bescheides auferlegt, bayernweit an Treppenanlagen (insbesondere auf Rolltreppen) Multimedia-Geräte, die die Funktionsmöglichkeiten einer Fotokamera oder Videoaufnahme besitzen (insbesondere Fotohandys, Digital- und Videokameras, etc.) nur noch unter Verschluss in einem Behältnis (z.B. in einem Rucksack) mitzuführen.

2.
Es wird Ihnen für den Zeitraum von zwölf Monaten ab Zustellung dieses Bescheides untersagt, bayernweit Fotos oder Videoaufnahmen mit sexuellem Hintergrund von Personen - ohne deren Einwilligung -, z.B. von dem Gesäß oder dem Intimbereich weiblicher Personen, anzufertigen.

3.
Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieses Bescheids wird angeordnet.

4.
Für den Fall, dass Sie gegen eine oder mehrere der unter den Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides ausgesprochenen Anordnungen verstoßen, wird jeweils ein Zwangsgeld von 5000,-- € fällig.

Der Fotofreak - natürlich uneinsichtig - blieb im einsteiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof München jedenfalls hat seine Beschwerde mit Beschluss vom 7.5.2009 – 10 CS 09.747 – zurückgewiesen und hierzu u. a. ausgeführt.

Rechtsfehlerfrei ist auch die Bewertung des Verwaltungsgericht, das Verhalten des XXX – Fotografieren unter den Rock von Frauen ohne deren Einwilligung - bedeute einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 1 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (insbesondere das Recht auf Achtung des Intim- und Sexualbereichs) und stelle damit eine grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Absatz 1 OWiG dar ... .

Da hat dieser Lebenskünstler doch tatsächlich noch im Instanzenzug versucht, gegen das Schnappschussverbot vorzugehen. Mag dies auch sein gutes Recht sein, scheiterte sein bezweckter Erfolg zu Recht an den höherwertigen Rechten der betroffenen Frauen. Bei soviel Energie müssen die Frauen außerhalb Bayerns nun damit rechnen dürfen, dass der Trophäenjäger dort auftaucht.
hmmmmmmm
unglaublich!
ich denke schon,daß es ein fass ohne boden ist.
drum ist vorsicht geboten.ob es nun mann oder frau betrifft!
fangen wir erst mal gar nicht vom bilderklau an..........
Caballito
mir fällt da noch so die rubrik pärchen- und swingerclub ein!!!

*fiesgrins*
da weiß man auch nie.............
oder
gemischte saunenbereiche!!
(viele haben jetzt in diesem bereich schon aufsichtspersonal sitzen!)
Dann ...
... hüte man sich vor dem Onkel mit dem "Glasauge". *lol* Vielleicht versteckt sich dahinter eine hochauflösende Kamera ... gierig ... auf jedes Detail. *haumichwech*
fkk ha ha
als nudistenanhängerin kannste eh nix machen.
siehe doch bsp. im sommer(sonne,strand und fkk)
**********tlich Mann
453 Beiträge
Recht haben und Recht bekommen!
Also, die Rechtslage ist ja gar nicht so problematisch: Wer unbefugt andere unter´m Rock fotografiert, verletzt deren Rechte am eigenen Bild, begeht wohl auch eine Beleidigung und macht sich strafbar.


Schwierig ist das Ganze nur, wenn es denn passiert ist, und der eigene Hintern samt sonstigem Inventar sich im Internet wiederfindet. Herauszubekommen wer das eingestellt hat, oder gar das Foto machte, ist möglich aber schwierig.

Zwar gibt es bezeichnenderweise in Bayern Ordnungsbehörden, die wenn so jemand auffällig wird, wie oben wundervoll beschrieben, einschreiten. Aber 100% Schutz gibt es gegenso jemanden leider nicht.

Wer jedoch solch einem wandernden Fotoapparat begegnet, sollte sofort die Polizeit rufen, und idealerweise noch ein paar Zeugen - wenn zugegen- ansprechen. Das ist dann der einzige Weg sich zu wehren.
das heißt ironisch nicht :die unendliche geschichte
eher: unendliche sachlage und verfolgung der sache
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Sach ma, Caballito...
...was has Du eigentlich mit dem Thema zu tun?
Warst Du im Rock unterwegs oder sorgst Du Dich um einheimischen Bildernachschub, nachdem z.B. in Japan schon extra U-Bahnenwagen allein für Frauen eingerichetet werden, weil dort nicht nur gnadenlos gegrapscht, sondern auch die modernste Technik in Beinhöhe mit Blickrichtung nach oben getestet wird? *g*
Sorry, das frage ich mich schon seit Anfang des Themas und nun musste es doch mal raus.
~~~
... *gruebel* ... *kopfklatsch* "ma" *floet*

Im Zusammenhang mit einer Unterlassung war ich über die o. g. Entscheidung gestolpert. Vorab hatte ich mich gefragt, wie man dem Unsinn auch behördlich beikommen kann. Da ist es doch erfrischend, wenn hier Überlegungen zusammengetragen werden. Manchmal weisen die einfachen Wege auch sinnvolle Ansätze. Außerdem sind der Kreativiät und den Parallelen keine Grenzen gesetzt, wie man sieht. Jetzt sind wir schon in Japan und in Extra-Zügen.

Vielleicht sollten die Kommunen Sonderaufgänge für Frauen einrichten ... so ganz ohne ... Fotowerkzeug. *haumichwech*


Übrigens gibt es dann auch noch das Problem mit den Frottierern in den Zügen und dort, wo sich Menschen ansammeln und eng beieinander stehen.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
Frottierer in Zügen ?? *gruebel*

Ich komm nicht mehr mit *nene*
japan
wenn es da schon getragene schlüpper in tüten zu kaufen gibt.....*gg*
da wundert mich in japan gar nix mehr.ha ha
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Vielleicht sollten die Kommunen Sonderaufgänge für Frauen einrichten ... so ganz ohne ... Fotowerkzeug.

Ja, und dann aber mit Kameraüberwachung, man -ähm- Frau sollte ja auch ein Gefühl der Sicherheit haben... Und schön viel Licht. Für die Sicherheit, nicht für die bessere Ausleuchtung der Bilder. ;o)
AitschPi
das kann die gleichstellungsbeauftragte doch gleich übernehmen!!*gg*
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
...oder DER Gleichstellungsbeauftragte!
Touché
*haumichwech*

Um allen gerecht zu werden:

¿Wie wäre es mit "Das Gleichstellungsbeauftragte" ?
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
ein "das" entspricht auch wirklich eher mir bekannten Exemplaren dieser Spezies... ;o)

Caballiito: Treffen wir uns heute wieder unterhalb der Treppe? Wer soll die Kamera heute mitbringen? (man muss ja mal wieder was zum Thema schreiben...) *lach*
Der ...
... Akku wird schon aufgeladen. *lol* *freu2*
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