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Mieterverein vs. Anwalt

*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Mieterverein vs. Anwalt
Eine Frage an die Fachleute:

Ich habe Probleme mit meinem Vermieter, was die Aushändigung der restlichen Wohnungsschlüssel betrifft. Da ich in dieser Sache alleine nicht weiterkomme und mein Vermieter sich nach wie vor weigert, möchte ich mich jetzt rechtlich beraten lassen.

Ich habe überlegt, dem Mieterverein Leipzig beizutreten, bin jetzt aber durch die fast durchgängig negativen Google-Rezensionen erst mal abgeschreckt.
Kann mir jemand von euch etwas zur Arbeit der Mietervereine sagen? Was sind eure Erfahrungen?

Ist es vielleicht besser, dass mit dem Mieterverein zu lassen und mich statt dessen lieber gleich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden?

Mit welcher Option habe ich bessere Chancen, meine Interessen durchzusetzen?

Sollte ich dann vielleicht noch eine Rechtsschutzversicherung, die Mietrecht beinhaltet, abschließen? In welchen Fällen zahlt denn eine Rechtsschutzversicherung und wann zahlt sie nicht? Ich bin bei Versicherungen prinzipiell immer skeptisch. Man hört ja oft genug, dass sie am Ende nicht zahlen, weil dieser oder jener Fall ausgeschlossen wird.


Ich muss aber dazu sagen, dass ich für die ganze Sache keine zig Hunderte Euros ausgeben möchte. Dann suche ich mir lieber eine andere Lösung.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
1. Fachanwalt für Mietrecht

2. Rechtsschutzversicherung greift nur für Fälle, die noch nicht am Laufen sind (Karenzzeit bei Abschluss 3 Monate bis 1 Jahr, je nach Versicherung)

3. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, je nach Einkommen.

4. Bei erfolgreicher Klage, wird oft die Gegenseite zur Zahlung der Auslagen/Kosten verurteilt

5. Wer Recht haben möchte, muss auch Geld in die Hand nehmen!! Andere Lösungen kosten am Ende viel mehr *zwinker*
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Meine Erfahrungen mit Mietvereinen sind, das sie sich nicht viel Mühe geben und es unnötig in die Länge ziehen. Die Qualität der Beratung lässt oft auch zu wünschen übrig.
**********secco Mann
12 Beiträge
Eine Rechtsschutzversicherung ist in den heutigen Zeiten immer eine sinnvolle Investition.

Mietervereine können vor Ort relativ stark aufgestellt sein, ist aber regional sehr unterschiedlich. Da ist ein Teil des Beitrags natürlich auch die wichtige politische Lobbyarbeit.

Bevor geklagt wird, reicht es auch m.E. auch schon wenn ein*e Anwält*in einen entsprechenden Brief schreibt und die Rechtslage darlegt.
Wartefrist bei neuen Rechtschutzversicherungen, also nicht für bestehende Fälle.

Bei uns in Österreich bin ich sehr mit dem VEV zufrieden. Verein für Mieter und Vermieter. Die geben gegen Mitgliedschaft gratis Rechtsauskunft. Hat sich schon oft bewährt. (Bin jedoch Vermieter.)

Sonst gibt es bei uns die Arbeiterkamner, wo man sich hinwenden kann, ähnlich wie auch der Verbraucherschutz bei Euch?

Aber hier gibt es sicherlich einige Profis, die sich damit besser auskennen.

Generell hilft reden. Lästig sein. Viel Glück.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei bereits laufenden Fällen - wird hier also wohl nichts mehr nützen.
Mietervereine sind da oft toleranter...
Ich hab mit dem Dortmunder Mieterbund in mehreren Fällen sehr gute Erfahrungen gemacht.

Wenn der Vermieter nicht alle Wohnungsschlüssel aushändigt weil er meint er könnten einen behalten - warum tauschst du nicht einfach das Schloss aus? *g*
***xy Frau
4.774 Beiträge
Warum ersetzt Du nicht einfach das Wohnungsschloß durch eines, das Du selbst kaufst und damit alle Schlüssel selber hast?

Das kostet einen Bruchteil eines Rechtsstreits, selbst wenn Du es nicht selbst ausführst (was ganz einfach ist), sondern von einer Firma ausführen läßt.

Trixy
*********dev75 Mann
167 Beiträge
Ich denke bezüglich der Mietervereine kommt es tatsächlich auf die regionalen Verhältnisse an. Wobei ich es so kenne, dass dort auch Rechtsanwälte aktiv mitarbeiten und beraten.
**********eople Mann
69 Beiträge
Wie die Vorredner schon mitgeteilt haben, Rechtsschutz ist unnötig bei einem bereits laufenden Rechtsstreit.
Mieterverein regional sehr unterschiedlich, wichtig nur, Mitgliedschaft beachten und ggf gleich wieder kündigen.
Eventuell erstmal eine Beratung bei einem Anwalt einholen, abhängig vom Einkommen ggf über Beratungshilfeschein des Gerichts an deinem Wohnsitz.
VG
*****r07 Mann
54.132 Beiträge
Ich hatte vor ein paar Jahren mit dem Mieterschutzverein in Berlin gute Erfahrungen gemacht.
Für ein Jahr beitreten (58 Euro) und recht schnelle und kompetente Hilfe bekommen.

Aber es wird wohl stimmen mit den regionalen Qualitäts-Unterschieden.
**********tNord Frau
1.108 Beiträge
Hast du denn das übergabeprotokoll mit mehr Schlüsseln unterschrieben?
Wenn nicht, würde ich auch einfach ein anderes Schloss einbauen (Wäre wohl die kostengünstigste und schnellste Möglichkeit).

Falls du es unterschrieben hast, dann war das natürlich ganz großer Mist. Wie willst du nachweisen das du die Schlüssel nie bekommen hast?
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie hier schon mehrfach erwähnt, einfach das Schloss austauschen. Das ist dein Recht und kann dir auch vom Vermieter nicht untersagt werden.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Das Schloss des Wohnung werde ich nun definitiv austauschen, um zu verhindern, dass mein Vermieter bzw. der Hausmeister einfach so "im Notfall" meine Wohnung betreten kann.
Selbst wenn es brennt oder ein Rohrbruch sein sollte, kann er mir nichts, wenn er nicht in meine Wohnung reinkommt, denn er hat meine Telefonnummer und kann mich im Notfall jederzeit anrufen, so dass ich selbst hinfahren kann.

Das einzige Problem ist nur, dass es eine Schließanlage ist und der Schlüssel auch in die Haustür passt. Mein Sohn kommt dann also nach wie vor nicht ins Haus und müsste immer bei irgendwelchen Nachbarn klingeln, um erst mal ins Haus zu kommen.
Aber ich habe jetzt zum Glück endlich einen Schlüsseldienst gefunden, der mir den Haus-/Wohnungsschlüssel nachmacht - auch wenn das wohl nicht legal ist. Aber der Vermieter lässt mir ja keine andere Wahl. Ich werde wegen ihm nicht meinen Urlaub stornieren. Irgendwie muss mein Sohn ja in die Wohnung rein, um meine Tiere während meiner Abwesenheit füttern zu können.

Im Prinzip wollte ich mit dem Mieterverein oder einem Anwalt eigentlich nur Druck auf meinen Vermieter ausüben, damit er mir die restlichen Schlüssel zur Wohnung überlässt. Aber am Ende können die das vielleicht auch bloß nicht durchsetzen, weil es keinen eindeutigen Paragraphen dafür gibt.

Und ja, im Mietvertrag, den ich unterschrieben habe, stehen nur 2 Schlüssel. Es war natürlich dumm von mir, das damals so zu unterschreiben.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Zitat von *****ess:
Das Schloss des Wohnung werde ich nun definitiv austauschen, um zu verhindern, dass mein Vermieter bzw. der Hausmeister einfach so "im Notfall" meine Wohnung betreten kann.
Selbst wenn es brennt oder ein Rohrbruch sein sollte, kann er mir nichts, wenn er nicht in meine Wohnung reinkommt, denn er hat meine Telefonnummer und kann mich im Notfall jederzeit anrufen, so dass ich selbst hinfahren kann.

Das einzige Problem ist nur, dass es eine Schließanlage ist und der Schlüssel auch in die Haustür passt. Mein Sohn kommt dann also nach wie vor nicht ins Haus und müsste immer bei irgendwelchen Nachbarn klingeln, um erst mal ins Haus zu kommen.
Aber ich habe jetzt zum Glück endlich einen Schlüsseldienst gefunden, der mir den Haus-/Wohnungsschlüssel nachmacht - auch wenn das wohl nicht legal ist. Aber der Vermieter lässt mir ja keine andere Wahl. Ich werde wegen ihm nicht meinen Urlaub stornieren. Irgendwie muss mein Sohn ja in die Wohnung rein, um meine Tiere während meiner Abwesenheit füttern zu können.

Im Prinzip wollte ich mit dem Mieterverein oder einem Anwalt eigentlich nur Druck auf meinen Vermieter ausüben, damit er mir die restlichen Schlüssel zur Wohnung überlässt. Aber am Ende können die das vielleicht auch bloß nicht durchsetzen, weil es keinen eindeutigen Paragraphen dafür gibt.

Und ja, im Mietvertrag, den ich unterschrieben habe, stehen nur 2 Schlüssel. Es war natürlich dumm von mir, das damals so zu unterschreiben.

Ganz dünnes Eis

Das Schloss ist Eigentum des Vermieters und wenn Gefahr in Verzug ist, wegen Rohrbruch, Brand etc (Bsp: Schäden am Eigentum zu verhindern/verringern/mildern) what ever, dann darf und muss er sich Zutritt zur Wohnung verschaffen, sonst kann er dir die Kosten in Rechnung stellen und *nein* dich anzurufen im Urlaub, ja klar, kommst dann sofort zurück? *nein*!! .... Nur mal drüber nachdenken

Im Übrigen findet hier grad RECHTSBERATUNG statt...
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Rechtsberatung??? Die Eingangsfrage war doch, Anwalt oder Mietverein, das andere waren nur Gedankengänge.
Das Schloss ist Eigentum des Vermieters ja, aber er hat kein Recht einen Schlüssel von der vermieteten Wohnung zurückzuhalten. Im Notfall wird die Wohnungstür aufgebrochen was im Übrigen die Versicherung bezahlt. Was ist dann wenn auch der Vermieter nicht anwesend ist?
Kein dünnes Eis !
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Zitat von ****65:
Rechtsberatung??? Die Eingangsfrage war doch, Anwalt oder Mietverein, das andere waren nur Gedankengänge.
Das Schloss ist Eigentum des Vermieters ja, aber er hat kein Recht einen Schlüssel von der vermieteten Wohnung zurückzuhalten. Im Notfall wird die Wohnungstür aufgebrochen was im Übrigen die Versicherung bezahlt. Was ist dann wenn auch der Vermieter nicht anwesend ist?
Kein dünnes Eis !

Es ist eine *Rechtsberatung*..... Wir kennen hier nur eine SEITE - Mieter. Wer weiß, was noch vorgefallen ist? Wenn nicht Vermieter dann is der Hausmeister da ... Versicherung zahlt nicht wenn der Mieter Mitschuld hat...

Es handelt sich hier um einen konkreten Fall, nix fiktives und bleibt dünnes Eis
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wir kennen hier nur eine SEITE - Mieter. Richtig deshalb kann auch keine Rechtsberatung stattfinden denn dazu muss man beide Seiten kennen. Seit wann hat jedes vermietete Objekt einen Hausmeister? Das ist jetzt völlig daneben. Die Versicherung zahlt nur bei Vorsatz nicht.

Deine Argumentation ist um es höflich auszudrücken, dünnes Eis.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Zitat von ****65:
Wir kennen hier nur eine SEITE - Mieter. Richtig deshalb kann auch keine Rechtsberatung stattfinden denn dazu muss man beide Seiten kennen. Seit wann hat jedes vermietete Objekt einen Hausmeister? Das ist jetzt völlig daneben. Die Versicherung zahlt nur bei Vorsatz nicht.

Deine Argumentation ist um es höflich auszudrücken, dünnes Eis.

Was is das für ne Argumentation: Rechtsveratung erfolgt ohne 2. Partei

Desweiteren hat die TE selbst geschrieben, dass das Objekt einen Hausmeister hat!!

Definition von Vorsatz ist dir bekannt?! Und liegt nach Beschreibung der TE vor.

bleibt weiterhin dünnes Eis
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
So ich mache jetzt hier zu.
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