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Probleme mit der Krankenkasse

*****110 Frau
1.128 Beiträge
Themenersteller 
Probleme mit der Krankenkasse
hallo zusammen ich bräuchte dringend eure Hilfe bzw. rat.

meine Tochter (19Jahre) nimmt an einem Abnehm-Programm (Optifast)

in einem Krankenhaus teil. Die Krankenkasse hat uns schriftlich zugesagt die Kosten zu übernehmen das hat sie für ein Quartal auch gemacht.
Da meine Tochter zur Zeit schulisch sehr eingespannt ist(abi) und auch eine Klassenfahrt anstand, konnte sie nicht an allen Treffen(1 mal in der Woche) teilnehmen.

Jetzt weigert sich die Krankenkasse weiterhin die Kosten zuübernehmen, weil sie die 90% teilnahme an diesem programm nicht nachweisen kann.

ich würde gerne wissen ob ich irgendeine chance habe dagegen anzugehen?

Auf meine Tochter kommen Kosten in Höhe von 2500 Euro zu.die sie natürlich als Schülerin nicht bewältigen kann. Da ich alleinerziehend bin kann auch ich die Summe nicht aufbrigen.


ich würde mich freuen hifreiche Tipps von Euch zu erhalten..


lg zora
******nry Mann
750 Beiträge
Moin,

ich bin ja nur Laie und konkrete Fragen dürfen von den studierten Fachleuten ja auch nicht beantwortet werden, wenn ich das richtig weiß.

In der schriftlichen Bewilligung wird ja wohl sicher ein Vertragswerk mit Regeln und Bestimmungen beigelegen haben. Dort sind dann im Normalfall solche Sachen geklärt. Sollte das Vertragswerk nicht dabei gewesen sein, dann gibt es sicher einen Hinweis, wo dieses einzusehen ist. Ob das rechtmäßig ist, das weiß ich nicht. Aber das es unter Vertragspartnern Absprachen gibt, das ist doch das normalste der Welt.

Grundsätzlich kann ich sowohl die KK als auch Deine Tochter verstehen, ABER das das Abi und die Klassenfahrt anstehen, das wusste die Dame sicher auch vorher, oder?


Nun ja, vill konnte ich zumindest ein kleinwenig weiterhelfen.
*****110 Frau
1.128 Beiträge
Themenersteller 
http://www.joyclub.de/my/644778.sir_henry.html
hallo sir erst einmal ganz lieben dank das du geantwortet hast.

es ist richtig das sie die sachen vorher wußte nur leider hatte sie bei aufnahme ihres programmes noch nicht den neuen stundenplan..

und ja es wird von seiten der kk darauf hingewiesen zu 90% teilzunehmen...aber fakt ist auch das sie nicht hin gegangen ist weil sie keine lust hatte sondern das sie unterricht hatte...

nochmal vielen dank

lg zora
****ry Frau
39.057 Beiträge
Also als erstes habt ihr einen Widerspruch eingelegt?

Allerdings kann die Krankenkasse schon die Mithilfe deiner Tochter verlangen, da sie ja auch dafür bezahlen.
Das war bei mir auch so.
Ich habe mal vor vielen Jahren an einem Abnehmprogramm teilgenommen und musste auch 1x die Woche zum Arzt.
Das war ein muss!
Es ging um ein Pulver und ich habe es leider wegen Unverträglichkeit nicht nehmen können. *wuerg2*
Da aber der Arzt meinte ich würde spinnen, das verträgt jeder, sollte ich das Zeug weiter trinken.
Ich hatte meine Ernährung einfach komplett umgestellt und ohne das Pulver innerhalb von 3 Monaten 25kg abgenommen.
Klar der Arzt sah das als Erfolg für dieses Pulver.
Ich habe das dann alles hingeschmissen, aber vorher der Krankenkasse bescheid gegeben, denn ich musste 2 Dosen pro Monat kaufen. Das waren damals 70 DM. Ich sagte, der Krankenkasse, dass ich das einfach nicht mehr vertrage und da durfte ich aus dem Programm raus.
Übrigens hat meine Mutter das Pulver gut vertragen und die Diät damit gemacht *ggg*

Falls deine Tochter nebenbei zum Psychologen geht, soll sie mit ihm drüber reden und ihre Situation dort schildern. Vielleicht kann sie darüber etwas erreichen oder der Psychologe für sie.

lg und viel Erfolg cherry*blume*
******nry Mann
750 Beiträge
In meinen Augen ist dann der Hinderungsgrund egal, wenn's vorher klar war, das sie an 90% der Veranstaltungen teilnehmen muss.

Ein Ausweg könnte evtl. noch ein "entschuldigtes Fehlen" sein. Wenn sie sich VOR dem jeweiligen Fehltermin bei der Kursleitung abgemeldet hat.

Ich kann mir vorstellen, das hier ein pers. Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der KK etwas bringen kann, aber nicht muß!

Leider sind die KK Wirtschaftsunternehmen, wo Ökonomie höher bewertet wird, als die Menschlichkeit und Menschenverstand.
*****110 Frau
1.128 Beiträge
Themenersteller 
@cherrylipps
dir auch lieben dank für deine antwort*blumenschenk*

widerspruch bisher nicht der witz an der sache ist ich habe noch nicht einmal eine schriftliche mitteilung bekommen das es nicht weiter bezahlt wird..ich habe vor ein paar tagen bei der kkbzw. sachbearbeiter angerufen und gefragt wo den die nächste zahlung bleibt(natürlich ganz höflich) da uns das krankenhaus schon mit einem gerichtlichen mahnverfahren gedroht hat daraufhin sagte mir der gute mann am telefon wir übernehmen die kosten nicht mehr..tja da bin ich dann mal aus allen wolken gefallen......
**********tlich Mann
453 Beiträge
Es lebe die Bürokratie
Also, als erstes musst Du mal gucken, wie die Krankenkasse die Kostenübernahme erklärt hat. Ihr müsstet rein formell ein Schreiben bekommen haben. Dem kann - muss aber nicht - ein sogenannter Behandlungs- oder Kostenübernahmevertrag beiliegen. (Achtung! ein solcher Vertrag ist nicht als zivilrechtlicher Vertrag zu qualifizieren, deshalb muss der anhand des Sozialrechtes überprüft werden.)

Aus irgendeinem Teil eurer Unterlagen muss sich jetzt ergeben, dass es eine Mindestteilnahmezeit gibt. Wenn das nicht der Fall ist, habt ihr gute Chancen euch zu wehren. Und solche Dinge werden recht häuifg falsch gemacht.

Mein Tipp wäre: Schaut euch alles genau an, und legt dann sofort Widerspruch bei der Krankenkasse ein, nur so kann das Ganze erneut überprüft werden.

Damit das Krankenhaus euch nicht noch mehr unter Druck setzt, würde ich dort einfach eine Kopie des Widerspruchs mit einem kurzen Anschreiben hinzuschicken. Unter Umständen könnt ihr so weitere Schritte des Krankenhauses verhinden.

PS: Nach dem RDG dürfen auch Fachleute in gewissem Rahmen Auskünfte und Ratschläge im privaten Umfeld erteilen.
Eine wenig irritiert es schon, ...
... wenn eine Leistung durch die Krankenkasse versprochen wird und mit einer Auflage (mdst. 90 % Teilnahme) verbunden worden ist, diese Auflage durch eine gesetzlich versicherte Person nicht eingehalten wurde und nun in Kenntnis der gesamten Umstände Möglichkeiten gesucht werden, auf Kosten der Solidargemeinschaft der absehbaren Zahlung an das Krankenhaus zu entgehen. Hierfür habe ich keinerlei Verständnis und muss dafür auch nicht die Bestimmungen der Sozialgesetzbücher mit den sich daraus ergebenden Mitwirkungspflichten usw. bemühen. Mehr noch, es wäre ein Unding, wenn die Krankenkasse in Kenntnis dieser Umstände Zahlungen aus den Mitteln der ihr anvertrauten Beiträge leisten würde.
**********tlich Mann
453 Beiträge
missbräuchliches Handeln?
Sicher, wenn mir bei einer Leistungsbewilligung Auflagen gemacht werden, muss ich diese einhalten. Da stimme ich zu. Aber leider - und das meine ich im besten Sinne der Solidargemeinschaft - versäumen es Krankenkassen und sonstige Leistungserbringer ihre Mitglieder entsprechend darauf hinzuweisen. Nur wer genau weiß, was er darf und muss, kann entsprechend darauf reagieren.

Hier ist für mich der Angriffspunkt: Es passiert doch in der Praxis immer häufiger, dass plötzlich Rückforfderungen auf Grund irgendwelcher Verstöße gegen unbekannte Bedingungen gestützt werden. Um hier einer wie auch immer gearteten Willkür entgegenzuwirken, muss man sich meines Erachtens dagegen wehren.

Natürlich, man stellt genauso häufig fest, dass Rechtssuchende keine eigenen Anstrengungen unternehmen, nicht einmal mitdenken und dann "aus den Wolken fallen". Dies ist sicherlich genauso verwerflich. Nur dieser Fall stellt sich nach dem was ich bisher lesen konnte nicht unbedingt so dar.
Mit ...
... den Sozialversicherungsträgern kann man schon so seine Erfahrungen machen. Hier aber scheint es einen schriftlichen Bescheid gegeben zu haben:

Die Krankenkasse hat uns schriftlich zugesagt die Kosten zu übernehmen das hat sie für ein Quartal auch gemacht.

Schriftlich musste es auf jeden Fall erfolgen, weil mündliche Zusicherungen nicht ausreichen. Soweit die te also nicht aus dem Nähkästchen plaudert, ob dort die Auflage enthalten ist, auf die sich die GKV nun beruft, "essen wir Spekulatius". So kann man nur "Abwarten und Tee trinken" ... *kaffee* reicht natürlich auch. *zwinker*
*****110 Frau
1.128 Beiträge
Themenersteller 
Guten abend
ich möchte mich noch einmal recht herzlich für die rege diskussion bedanken und noch einmal zum bessern verständnis etwas schreiben.

ja es ist richtig das die krankenkasse in ihrem schreiben mit der zusage geschrieben hat das bei teilnahme von 90% an der einmal wöchentlichen gesprächsrunde im krankenhaus teilgenommen werden sollte.

nach einem telefonat mit dem sachbearbeiter der krankenkasse worin meine tochter schon darauf hingewiesen hat das sie zur klassenfahrt fährt und auch montags schulveranstalltungen bzw. klausurvorbereitungen anstehen
sagte der gute mann der kk solange sie sich telefonisch im krankenhaus abmeldet wäre alles okay, dass hat sie auch gemacht sie hat ingesamt 6 mal gefehlt und kann das auch alles belegen und hat auch eine schriftliche erklärung von ihrer schule bekommen.

meine tochter möchte sich hier kein geld der krankenkasse erschleichen dafür ist ihr dieses programm woran sie teilnimmt viel zu wichtig sie hat mittlerweile 15 kilo dadurch abgenommen aber was soll sie den machen etwas die schule schwänzen?? also egal wie sie sich entschieden hätte für die schule oder für das programm es wäre immer falsch gewesen
******nry Mann
750 Beiträge
Hallo,

ich erlaube mir einiges zu zitieren und kommentieren.
+
ja es ist richtig das die krankenkasse in ihrem schreiben mit der zusage geschrieben hat das bei teilnahme von 90% an der einmal wöchentlichen gesprächsrunde im krankenhaus teilgenommen werden sollte.++

Sollte oder soll bzw. muß ??? Kleiner aber feiner Unterschied, wie ich meine.

+
nach einem telefonat mit dem sachbearbeiter der krankenkasse worin meine tochter schon darauf hingewiesen hat das sie zur klassenfahrt fährt und auch montags schulveranstalltungen bzw. klausurvorbereitungen anstehen
sagte der gute mann der kk solange sie sich telefonisch im krankenhaus abmeldet wäre alles okay, dass hat sie auch gemacht sie hat ingesamt 6 mal gefehlt und kann das auch alles belegen und hat auch eine schriftliche erklärung von ihrer schule bekommen.+++

Das hast Du nicht schriftlich, oder ??? Hast Du wenigstens den Namen des SB?!! Am besten per Gesprächsnotit mit Name, Datum UND Uhrzeit

+
Irgendwas ist immer, das stimmt. Mich pers. stört das "Telefonisch" ICH werde immer allergisch, wenn irgendwo etwas schriftlich fixiert wird UND dann die Änderungen nur fernmündlich vorgenommen werden. Sicher kann man das am Telefon besser "auseinander klamüsern", aber unbedigt einen Änderungsbescheid anfordern!

Fazit:
ICH würde alle Belege in Kopie der KK einreichen, in Verbindung mit den hier genannten Fakten des SB.

Allerdings würde ich das nur machen, wenn ich eine reine Weste hätte *g*
*****110 Frau
1.128 Beiträge
Themenersteller 
@sir
sollte!!

schriftlich habe ich die aussage des sb leider nicht bezüglich des abmeldens.

name des sb habe ich wir hatten sogar gestern einen termin mit dem werten herr habe mir morgens nocheinmal den termin fermündlich bestätigen lassen..als wir ankammen war der herr schon ausser haus..

und ja die weste ist sowas von rein reiner gehts nicht!!
******nry Mann
750 Beiträge
Alternativ hilft dann ein Umsatteln auf den Teamleiter.

In dem Hause scheint einiges im Argen zu liegen. Entsprechend Korrespondenz ausschließlich per Einschreiben und Rückschein.
****n78 Frau
1.487 Beiträge
@ sir henry
off topic:

wenn du zitate von anderen verwenden willst, dann kopiere den text in dein fenster 'antwort schreiben' DANN markiere den text und klicke auf den button zitat in der oberen leiste!
dort befindet sich fett *kursiv* unterstrichen *zitat* und liste

*bitteschoen*

*kuh*
******nry Mann
750 Beiträge
wenn du zitate von anderen verwenden willst, dann kopiere den text in dein fenster 'antwort schreiben' DANN markiere den text und klicke auf den button zitat in der oberen leiste!

etwa so ???

dort befindet sich fett *kursiv* unterstrichen *zitat* und *liste*

boah das ist ja der Hammer *g*

DANKE *zwinker*
****n78 Frau
1.487 Beiträge
*ja*

gern geschehen! ;o)

*kuh*
Hier sind wir ...
... sicherlich an einem Punkt angelangt, indem eine höchstpersönliche Rechtssache besser bei einer/em Fachfrau/Fachmann aufgehoben wäre. Über abstrakte Fälle können wir ja schnattern. Davon umfasst sind jedoch keine konkreten Rechtsangelegenheiten mit Dritten. Dies bitte ich zu beachten!

Letztendlich würden sich die Antwortenden ohne konkrete Kenntnis vom Wortlaut eines Bescheids auf Grundlage von subjektiv wiedergegebenen Inhalten (Beispiel: sollte, soll, muss) nach dem System einer „stillen Post“ in ganz anderen Bereichen tummeln und tatsächlich keine wirkliche Hilfe sein. Gleiches gilt für vermeintliche Telefonate mit Sachbearbeitern. Aufklärbar ist beispielsweise nicht, soweit ein Telefonat (mit wem?) stattfand, ob etwa der SBer über die gestatteten Ausfälle von 10 % sprach oder nicht. Jemand, der sich im Sozialrecht nicht auskennt meint oftmals, es handele sich um eine leichte Rechtsmaterie und dies ist ein Trugschluss. Schnell könnte man sich auch in Bereichen des Amtshaftungsrechts bewegen (Stichwort: Amtspflicht, einen Bürger nicht sehenden Auges in eine Schadenssituation laufen lassen) und diese Materie gehört beispielsweise zum Verwaltungsrecht, und zwar unabhängig davon, dass Ansprüche zivilrechtlich verfolgt werden müssen.

Im Zweifel also eine/en Fachanwalt/in für Sozialrecht konsultieren und vielleicht vorher schauen, ob auch Verwaltungsrechtler/innen in der Kanzlei tätig sind. Dort dürfte man im Zweifel besser als hier aufgehoben sein.
...
Es stimmt, das bei vielen bezuschussten oder bezahlten Leistungen durch die Krankenkasse vorgegeben ist, dass man 90 % Teilnahme oder ähnliches nachweisen können muss, damit eine Bezuschussung / Kostenübernahme stattfinden kann.


Solche Leistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben (außer es handelt sich um ein krankhaft adipöses Kind) und werden als "Bonus" von der Kasse bezahlt (meist aufgrund Satzung der Kasse).


Wird die Teilnahme von 90 % nicht erreicht - keine Kostenübernahme.


Zumal ich es (persönlich) ätzend finde, wenn das im Vorfeld schon klar ist, und dann wird rumgepienst das die böööse Kasse nix bezahlen will.



Wieder zurück zum Sachverhalt: Willst du die Kostenübernahme / Bezuschussung der Leistung auf Biegen und Brechen dann musst du vors Sozialgericht gehen.

Das wird im besten Falle (!) für dich aber mit einem Vergleich Enden, sprich du und die Kasse teilt euch die Kosten.



Soweit meine Erfahrungswerte aus der Praxis.
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