Eigentümer Gestattung
Nehmen wir mal an ein Landkreis plant gemeinsam mit einem Energieversorger die Erschließung mit Glasfasertechnik. Über das Gemeindeblatt erfährt unter anderem Eigentümer E von dem Plan und ist von der Idee, dem zukünftigen schnelleren Internet und evtl. auch der Wertsteigerung seiner Immobilie begeistert.
Allerdings erhält er nicht wie angekündigt einen persönlichen Brief zu der Baumaßnahme um seine Einwilligung zu geben.
Alternativ ist ja in der Veröffentlichung eine Webadresse benannt an der man auch die Formalitäten erledigen kann.
Etwas verwundert stellt Eigentümer E fest das es für ihn nicht möglich ist die Gestattung abzugeben.
Für zwei von 5 Anwohnern an dem gleichen Privatweg allerdings schon.
Anfangs hält er das ganze noch für einen Irrtum, einen Fehler der halt mal passieren kann.
Bei mehreren Anrufen bei dem zukünftig ausführenden Unternehmen wird ihm auch bestätigt das das etwas schief läuft.
Schriftlich bekommt er allerdings nichts.
Er beschließt sich nicht weiter über diese bürokratische Posse aufzuregen. Schließlich funktioniert ja die Internetnutzung auch mit dem guten alten Kupferanschluss.
Wie könnte die Geschichte weitergehen, wenn die 2 berechtigten Nachbarn gern die Glasfaser hätten ?
Sorry für die lange Geschichte.