Moin,
auf den Eingangsfall zurück kommend.
Aus meiner Sicht bedarf es keiner Wertung der Zahlung durch PayPal.
Es ist völlig unerheblich ob die Zahlung via PayPal getätigt wird oder durch eine andere akzeptierte Zahlungsart seitens des Verkäufers.
Der Verkäufer hat das Angebot unterbreitet und
Käufer hat es angenommen. Zahlungsart und Ziel sowie Lieferzeitraum würden benannt.
Insofern hätte die Ware bis zum Geschäftsschluss des fünften Tages bereitstehen müssen.
Ein vorzeitiger Verkauf an eine Dritte Person führt zwangsläufig zu Schadensersatz Ansprüche des Käufers.
Lt HGB ein rechtswirksames Tauschgeschäft.
Zu Tücken und Pannen bei solchen Geschäften kann ich auch etwas beitragen.
Vor vielen Jahren kaufte ich mir ungebremsten Pkw-Anhänger.
Hintergrund war, dass ich Holz in einem öffentlichen Wald gemacht hatte und dieses Holz in einem gewissen Zeitraum abtransportieren sollte.
Nach Angeboten fiel meine Wahl auf ein ca. 60 km entfernten Baumarkt. Preislich 100€ unter vergleichbaren anderen Angeboten.
Kaufvertrag abgeschlossen , Fahrzeugbrief zum anmelden bekommen. Vereinbart, dass am kommenden Dienstag der Anhänger ab 15 Uhr abgeholt werden kann.
Am Montag für Dienstag Urlaub eingereicht um Anmeldung und Abholung am Dienstag durchzuführen.
Am Dienstag um 15 Uhr 30 im Baumarkt. Von der Abholung wußte kein Mitarbeiter, da der Verkäufer am Freitag seinen letzten Arbeitstag vor 3 Wochen Urlaub hatte und beim Vertragsschluss um 19:30 schon überall war, nur scheinbar nicht mehr bei der Arbeit.
Ein Mitarbeiter meinte, er würde den Anhänger holen und zur Warenausgabe bringen. Nach 20 min klingelte das Telefon bei der Info, wo ich stand und die dortige Dame erklärte mir, dass dem Mitarbeiter etwas dazwischen gekommen wäre, ich möge noch 15 min Geduld haben und ob ich ein Kaffee möchte.
Ein Baumarkt der freiwillig Kaffee ausschenken... Mir schwarnte nichts Gutes.
Nach 45 min erschien der Mitarbeiter wieder und fuhr mich an, ob ich sicher wäre im richtigen Markt zu sein. Der Markt könne nichts verkaufen, was er nicht hätte, sowie diesen Anhänger.
Ich zeigte daraufhin den Kaufvertrag, welcher die notwendigen Daten des Kfz-Briefes enthielt, dazu den Nachweis dass die Ware bezahlt wäre.
Danach ging der Mitarbeiter mit dem Marktleiter ins Lager und kamen nach 30 Minuten wieder, der Anhänger wäre nicht da.
Lösung seitens des Marktes, Rückabwicklung des Kaufvertrages und neuer Kaufvertrag über einen vorhandenen Anhänger. Der Preis würde um 100€ steigen, da der Werbepreis nur für Verträge aus der alten Woche gelten und nicht transferiert werden können.
Ferner hatte ich die Kosten für die Abmeldung die neue Anmeldung und die Schilder zu tragen.
Den Tag Urlaub für nichts sowie mein Zeitproblem, da ich bis Donnerstag Abend mein geschlagene Holz aus dem Wald holen müsste, waren auf mein schuldhaftes Verhalten zurück zu führen, da ich es versäumt hätte, ob es im Lager zu dem ausgehändigten Fahrzeugbrief auch einen Anhänger gibt.
Es handelt sich bei dem Baumarkt um ein Europaweit aufgestelltes Unternehmen, welches zu diesem Zeitpunkt mit einem großen Hamburger Versandhaus eng kooperierte.
Frei nach dem Motto frech durch Marktmacht.
Mein Gegenangebot, Änderung des Kaufvertrages zu gleichen Konditionen, der Markt übernimmt die Ab- und Anmeldung auf eigene Kosten, sollte dazu ein professionelles Unternehmen erforderlich sein, so waren auch diese Kosten vom Markt zu tragen. Ferner die unentgeltlich Gestellung eines Anhängers, so dass ich meine Zusagung beim Förster einhalten könne.
Der Marktleiter, nach Rücksprache mit der Zentrale, die Kosten meines Vorschlages würden im keinem Verhältnis zum Kaufpreis stehen und damit nicht zu akzeptieren.
Er hätte aber das grüne Licht der Zentrale mir zur gute meinen Rücktritt vom Kaufvertrag anzubieten und der Markt würde auf Schadensersatzansprüche wegen dem entgangen Umsatzes verzichten.
Ich möge im doch bitte den Kaufvertrag zuzüglich Kfz-Brief und Schein aushändigen, dafür würde er mir den Kaufpreis abzüglich 100€ Kosten für die Abmeldung erstatten.
Ich verneinte und erklärte, dass ich nun meinen Anwalt informieren werde und holte das Telefon heraus.
Der Herr war bleich und meinte wir drei sollten nochmals in Lager gehen, damit ich die Situation meinem Anwalt auch richtig schildern könne.
Im überdachten Lagerbereich gab es den Anhänger mit meiner Nummer nicht, aber im Außenlager in der hintersten Ecke, halb mit alten vergammelt Latten beladen sah ich noch einen Anhänger.
Lt Marktleiter Stunde dieser dort schon seit ein paar Jahren herum, warum auch immer.. lt Nummer war es der vom Fahrzeugbrief.
Dann wäre ja alles gut meinte der Marktleiter. Blöd nur, dass solch ein Anhänger nicht mehr als Neu gilt und dass statt eines E-Stecker fürs Auto sich dort nur ein paar Kabel befanden.
Mittlerweile war es 18 Uhr.
Das Angebot des Marktleiters, der E-Stecker würde bis zum nächsten Tag 15 Uhr instandgesetzt werden, dann könne ich ihn abholen. Kaufpreis, weil gebraucht würde auf 100€ herabgesetzt werden.
Das Angebot na ich unter Vorbehalt an, mit dem Verweis dass ich noch einen Kfz-Sachverständugen kontaktieren möchte, wegen evtl. Risiken.
Am nächsten Tag sagte ich den Deal über 100€ zu, der Marktleiter kam dann auf die Idee mit zu erklären, Spriegel und Plane würden zusätzlich noch 200 € mich kosten, nach meinem Verweis dass dieses aber incl. beim gekauften Anhänger waren und ich dann doch meinen Anwalt informieren wollen würde, meinte der Marktleiter nur, man könne dich Mal scherzen.
Lehre daraus...gut informiert, auf sachlicher Ebene nicht von Großen versuchen lassen sich übers Ohr hauen zulassen.
Q