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Ist ein Brifkasten in D verpflichtend?

******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Ist ein Brifkasten in D verpflichtend?
Es war gestern schon ein merkwürdiger Tag, aber das liegt vielleicht auch an der Zeit.

Ich wollte gestern die AU meiner Frau bei ihrem Arbeitgeber an der Pforte abgeben (24h besetzt), damit die AU in die Hauspost kommt.
Ich also dort hingefahren und wollte den Brief mit der Aufschrift "Personalabteilung" abgeben. Als Erstes wurde ich gefragt: Ist das eine AU? (Briefgeheimnis?) Doof wie ich nun mal bin, sage ich "ja". Antwort: Dann darf ich den Brief nicht annehmen. Kommen Sie morgen wieder und geben den Brief in der Personalabteilung ab (nachdem ich dann vorher einen Covidtest gemacht habe) oder senden Sie ihn per Post.
Okay, denke ich mir. Wo ist der Briefkasten? Es gab aber keinen. Notgedrungen kaufe ich heute also eine Briefmarke uns sende alles per Post.

By the Way, was machen die da eigentlich, wenn ein privater Briefzusteller um 18:13 Uhr versucht, die AU zuzustellen? Fragen die den auch erst nach dem Inhalt des Briefs und erklären ihm, er muss zu den Bürozeiten wieder kommen?

Für mich tat sich damit die Frage auf, bin ich verpflichtet einen Briefkasten zu haben und was für Folgen hat es, wenn ich keinen habe? Z.B. für Fristen.
********andy Frau
1.807 Beiträge
Ich weiß zwar nicht, wie das mit einem Briefkasten ist, aber die AU wird ja ab Mitte des Jahres eh elektronisch übermittelt und eine Email reicht rechtlich jetzt auch schon.... da spart man sich die Briefmarke und den Weg dort hin.....

Bin aber auch neugierig auf die "Briefkasten" Infos

Danke für die Frage!
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun, es muss eine Möglichkeit geben, die Post auch außerhalb von Dienstzeiten (wenn also niemand anwesend ist) zustellen zu können.

Ob das nun ein Briefkasten oder eine andere Möglichkeit ist, in der man einen Brief oder ähnliches sicher zustellen kann, spielt vermutlich keine Rolle.

Wenn dort 24/7 ein Pförtner ist, der Post annehmen kann, dann muss er dazu auch ermächtigt sein. Vermutlich braucht es dann keinen Briefkasten.

Kann Post gar nicht zugestellt werden, so ist sie als "unzustellbar" zu behandeln.

Problematisch sehe ich an, wenn man die Post dem Pförtner gibt, der zur Annahme von Post aber nicht berechtigt ist. Was, wenn er den Brief nur verbummelt? Wem ist ein möglicher Schaden anzulasten?

Dem Versender, da der Pförtner von ihm beauftragt wurde, den Brief an die Abteilung der Firma weiter zu leiten? Oder der Empfänger (die Firma), da der Pförtner ja "zur Firma" gehört und ein Außenstehender keine Kenntnis über interne Organisationsstrukturen haben muss?
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Vielleicht hat die Firma ein Postfach?
Der Pförtner kann von Fremdfirma sein und deswegen gar nicht berechtigt sein Post anzunehmen. Evtl. nur Werbebriefe die eh in Ablage P landen.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********annov:
Vielleicht hat die Firma ein Postfach?
Wie stellt ein anderer Zusteller als die Post, denn in ein Postfach zu? *gruebel*
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Ich hatte noch einmal etwas Zeit für die Recherche und bin fündig geworden. Es ist zwar keine anerkannte Quelle, aber dennoch: "Wikipedia Hausbriefkasten"

Zitat von ******sky:
Rechtliches
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Eine Pflicht zum Vorhalten eines Briefkastens gibt es nicht. Wird jedoch bei der Zustellung niemand angetroffen und ist kein Briefkasten oder ähnliche Empfangsvorrichtung vorhanden, können Sendungen als unzustellbar behandelt werden. Der Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die entstehen, wenn der Zusteller sich auf dem Grundstück bewegt und durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder der Räum- und Streupflicht entstanden sind.

Bei Mehrfamilienhäusern sind Briefkästen häufig im Hausflur (also im Inneren) angebracht und der Zusteller erhält vom Eigentümer einen Schlüssel für die Haustür. Nach einem Urteil des AG Mainz kann der Vermieter die Ausgabe eines Schlüssels an den Zusteller nicht mit dem Argument verweigern, dieser solle klingeln und sich von einem der Mieter öffnen lassen. Da üblicherweise nicht alle Bewohner tagsüber anwesend sind, könne so eine ordnungsgemäße Zustellung nicht gewährleistet werden.[26]
Post-Universaldienstleistungsverordnung

Gemäß § 2 Nummer 4 Satz 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat die Zustellung an die „in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen“. Ist dies nicht möglich, ist es dem Zusteller erlaubt, die Sendung „nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger“ zuzustellen. Sollte die „Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen sein oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden“. Der Betroffene ist darüber zu informieren.
Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2015 (2 Sa 149/15) festgestellt, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihren Briefkasten an Sonntagen auf neue Post hin zu überprüfen. Hintergrund war die verspätete Zustellung einer Kündigung während der Probezeit.[27][28]

https://de.wikipedia.org/wik … bholung_in_einem_Briefkasten
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Betreffend Briefkasten.

Im Zuge einer Arbeitsrecht Sache hatte ich meinen Anwalt einmal gefragt, was passieren würde, wenn die erwartete Kündigung nicht zugestellt werden könne, wenn ich den Briefkasten entfernen würde.

Hintergrund, aufgrund der Fristsetzung des Arbeitgebers und meiner Reaktion könnte die Kündigung nur per Boten/Kurier zwischen 18 und 24 Uhr.
Ansonsten hätte sich die Kündigung um 3 Monate verschoben.

Mein Briefkasten steht auf einem alten Grillwagen im überdachten und ich kann diesen Briefkasten jederzeit ins Haus nehmen, da nicht verschraubt.

Der Anwalt erklärt mir, dass jeder eine einen Briefkasten haben müsse, alternativ eine Person benennen müsse.
Sollte Post von einem Amtsträger oder anderer Person mit Zeugen nicht zugestellt werden, dann würde die Post trotzdem als zugestellt gelten. Problem der Empfänger kann auf den Inhalt nicht reagieren, und was dann sein Problem ist.

Und ja viele Unternehmen versuchen bewusst diese Unwissenheit bei Kunden etc zum eigenen Vorteil auszunutzen.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Mir ist einmal aufgefallen, dass es Personen (damit meine ich ausdrücklich KEINE Behörden) von "hohem Rang und Namen" gibt, die gerne anderen Fristen setzen und hohe Gebühren fordern bei deren "fruchtlosem" Verstreichen, welche sich mit videoüberwachten geländeumspannenden Zäunen umgeben die stacheldrahtbewehrte Eingangstore haben, welche nach 20 Uhr nicht mehr geöffnet sind. Und deren Briefkästen einschliesslich weiterer "auf dem Gelände und unter einem Dach" dann einfach abends nicht mehr zugänglich sind. Und "keiner da" - nur das Flutlicht. Man müßte wie ein James Bond handeln um über die Hindernisse zu kommen, wollte man da vor 24 Uhr (Fristablauf) noch einen Brief selber einwerfen.

Ich nehme an, dass dies rechtens ist. Ganz gezielt von außen an der Strassenseite KEINEN Briefkasten zu haben.

(In meinem Falle, das war Anfang 2021, hatte ich als "Plan B" im Hintergrund noch nen RA, der dann aufgrund meines Telefonanrufes per Fax zustellte - es gab aber auch schon einen ähnlichen Fall einige Jahre zuvor, das ging RA gegen RA, da hatte der gegnerische RA das Fax abgestellt).

Zustellungen werden gerne vereitelt - jedenfalls von "Nichtbehörden" wie mir scheint. Wobei ich auch nicht immer gerne was "zugestellt" bekomme und das Thema hoch spannend finde und gerne weiter beobachte.

Übrigens: Ich habe mir inzwischen angewöhnt, über ein Fax-Portal im Internet, zeitkritische Schreiben soweit möglich auch selber per Fax zu zustellen. Geht halt bei einer AU an die Personalabteilung nicht so gut, wenn das Empfangsgerät neben der Teeküche steht und alle Kollegen mitlesen.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******mcat:
Ich nehme an, dass dies rechtens ist. Ganz gezielt von außen an der Strassenseite KEINEN Briefkasten zu haben.
Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann ist das rechtens. Man braucht keinen Briefkasten, muss sich dann aber Versäumnisse und der gleichen, wegen nicht Zustellbarkeit anrechnen lassen.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann ist das rechtens. Man braucht keinen Briefkasten, muss sich dann aber Versäumnisse und der gleichen, wegen nicht Zustellbarkeit anrechnen lassen.

Gut gedacht, aber wie gemacht ?

Ich möchte den Thread nicht kapern, aber auf genau auf diesen Hinweis eingehen - mit meinem eigenen Beispiel: Es handelte sich um eine SEHR große Rechtsanwaltskanzlei, welche an diesem Standort gewiessermaßen eine Filiale bzw. Niederlassung hatte. Offenbar, soweit erkennbar, in einem großen Komplex mit anderen ähnlichen Unternehmen zusammen. Wie gesagt umzäunt und festungsmäßig gesichert ohne Zustellmöglichkeit - z.B. durch Boten - von außen nach "Feierabend". Wann "Feierabend" ist, bestimmt gewissermaßen der "Hausmeister" oder meinetwegen auch die "Mietergemeinschaft".

Einem solchen "Gegner" vorzuhalten, man habe ja nicht zustellen können, weil abends keine Zugangsmöglichkeit zur Briefkastenanlage besteht, ist meiner realen Einschätzung nach aussichtslos. Im Falle eines Rechtsstreites deswegen würde diese "gewiefte" Kanzlei sagen: "Na, dann stellen Sie halt früher zu oder faxen Sie." - Mach mal, wenn man nachts auf den letzten Drücker vor der "Festung" im Auto sitzt.

Ähnlich bei von anderen Beitragsschreibern genannten Gemeinschaftsmiethäuser. Briefkästen im Hausflur - und Türe verschlossen ab 22:00 Uhr. Klingelt man dann "irgendwo oder bei allen" ?

Und bei der Fragestellung im Eingangsthread: Auch bei "ganz normalen Firmen": Rezeption nicht besetzt, Hausmeister unwillig oder eben "vorsichtig", weils ja nicht seine Verantwortung ist.

Ich fasse zusammen: Man kann das rechtlich drehen und wenden wie man will und auch hinterher noch "trefflich streiten" mit völlig ungewissem Ausgang. Sicher ist man, wenn man einen "Plan B" hat. So wie ich damals. Und ein Internetportal zum Faxen ist sicher keine schlechte Alternative.

Mal weiter gesponnen: Wie ist das mit der zunehmenden Quasipflicht, einen Internetanschluss zu haben oder ein Smartphone ?

Ich fürchte, da kommt noch einiges auf uns zu - in Gesetzen ist meines Wissens nicht so sehr viel drin. Und wahrscheinlich steht da auch nirgends was von einer "Rund-Um-Die-Uhr"-Verfügbarkeitspflicht eines Briefkastens.

Bestimmt Leistungen kann man bald nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn man kein Smartphone hat - Paketstaion der DHL beispielsweise.

Viele Behörden blocken ab und sind oft telefonisch nicht mehr erreichbar.

Wohl dem der nicht ohne Smartphone unter der Brücke leben muss. Er kann noch nicht mal Sozialhilfe beantragen, Post empfangen, oder sich von Freunden ein Care-Paket an eine Packstation senden lassen.

Vielleicht muss er sich einen Briefkasten an den nächsten Baum nageln ....
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun, für Anwälte gibt es seit 4 Jahren das "beA" (das "besondere elektronische Anwaltpostfach" - geiler Name) - quasi das Gegenstück zum elektronischen Gerichtsbriefkasten für Amter und Gerichte. Seit diesem Jahr ist BEA sogar verpflichtend für die Kommunikation von Anwälten untereinander.

Auf der anderen Seite:
Ich plädiere ebenfalls dafür, nicht alles auf die letzte Sekunde zu machen.
Die meisten Fristen sind so lang, dass man auch problemlos 2-3 Tage vorher fristwahrend reagieren kann. Meist reicht ja bereits die Reaktion (Einspruch, Widerspruch, Kündigung, ...) aus - ein Begründung darf auch später folgen. Nur sehr selten wird man aus taktischen Gründen eine Frist bis auf den letzten Tag ausreizen (z.B. um eventuell eine vorherige Aktion der Gegenseite abzuwarten). Und in so einem seltenen Fall kann man dann auch vorher die Zustellmöglichkeit ausloten und ggf. einen Plan B vorbereiten.

Bis wir in D entsprechende rechtssichere elektronische Kommunikationswege außerhalb des Fax für Jedermann haben werden, wird es wohl noch lange dauern - obwohl ein Fax heutzutage einfacher zu manipulieren ist als der Versand einer elektronisch signierten und ggf. verschlüsselten PDF-Datei.
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Sicherlich gibt es Firmen/Unternehmen die auf die amtliche Rechtslage "sch..ßen". Diese Unternehmen verlassen dich darauf, dass deren Große, Ruf bzw
Letztlich die Rechtsabteilung jede Form des Rechtes des Gegners neutralisiert wird.

Ferner sind Fristen nicht dazu gedacht, dass man Tage vor Fristende diese als Final betrachtet.

Gruß Chris
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, die Rechtslage ist, dass man postalisch erreichbar sein muss. Dazu reicht eine Postfachadresse aus.

Eine ladungsfähige Anschrift muss ja keine Postanschrift sein.
Dort muss der Betreffende (oder ein berechtigter Vertreter) anzutreffen sein. Und das auch nicht rund um die Uhr, aber in der Regel zu üblichen Geschäftszeiten. Oder es muss dort ein sicherer Briefkasten vorhanden sein.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
@********hris

Ferner sind Fristen nicht dazu gedacht, dass man Tage vor Fristende diese als Final betrachtet.

Wenn ein Abmahnanwalt einem eine Frist von gerademal 7 Tage setzt in einem komplexen Fall, haste alle Hände voll zu tun, die Frist einzuhalten. Und solche Gegner geben keine Fristverlängerung auf Antrag, so wie ein Gericht das machen kann und in begründeten Fällen auch genehmigt. Da muss man halt alle Register ziehen und auch damit rechnen, dass auf den letzten hundert Metern noch ein unvorhergesehene Hürde auftaucht. Womöglich ganz bewußt eingebaut - solche Herrschaften sind nicht fair.

Hier im Beispiel der Threadersteller gehts aber darum, dass eine AU frsitgerecht beim Arbeitgeber eintreffen muss. Und wenn dieser auch blöderweise keinen Briefkasten draußen an der Straße hängen hat, dann hat man womöglich die A-Karte, obwohl man schlichtweg nix dafür kann. Ist so. Vielleicht ist so ein Arbeitgeber auch "nicht fair" ?

Da wird es noch nicht einmal helfen wenn wir hier aus wasfürGründenauchimmer zu dem Schluss kämen, dass es in Deutschland eine Pflicht zum Bereithalten eines zugänglichen Briefkastens zumindest für Firmen und Behörden und Institutionen geben sollte. Damit man fristgemäß zustellen kann.

Na und ? Dann machen sie es halt einfach nicht. Ich habe es in einem ganz bestimmten Bundesland gleich mehrfach erlebt, dass die Behörden dort die Verwaltungsvorschriften nicht respektieren und grad drauflos entscheiden, wie sie wollen.

Von daher: Immer mit allem rechnen - und immer einen Plan B haben.

Ach ja, zur Zeit bekomme ich in einer meiner Rollen, nämlich als ein Gewerbetreibender von einer bestimmten Gemeinde immer mal wieder Post, auf Papier, in den Briefkasten *zwinker*

Und da steht dann im Rechtsbehelf, dass Einsprüche per Fax nicht (mehr) zulässig seien. Nur noch per Post (deren Zugang man dann nachweisen können müßte, würde es zu einem Streit kommen).

Schauschau - die Ent-Digitalisierung der Republik schreitet voran.
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