Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann ist das rechtens. Man braucht keinen Briefkasten, muss sich dann aber Versäumnisse und der gleichen, wegen nicht Zustellbarkeit anrechnen lassen.
Gut gedacht, aber wie gemacht ?
Ich möchte den Thread nicht kapern, aber auf genau auf diesen Hinweis eingehen - mit meinem eigenen Beispiel: Es handelte sich um eine SEHR große Rechtsanwaltskanzlei, welche an diesem Standort gewiessermaßen eine Filiale bzw. Niederlassung hatte. Offenbar, soweit erkennbar, in einem großen Komplex mit anderen ähnlichen Unternehmen zusammen. Wie gesagt umzäunt und festungsmäßig gesichert ohne Zustellmöglichkeit - z.B. durch Boten - von außen nach "Feierabend". Wann "Feierabend" ist, bestimmt gewissermaßen der "Hausmeister" oder meinetwegen auch die "Mietergemeinschaft".
Einem solchen "Gegner" vorzuhalten, man habe ja nicht zustellen können, weil abends keine Zugangsmöglichkeit zur Briefkastenanlage besteht, ist meiner realen Einschätzung nach aussichtslos. Im Falle eines Rechtsstreites deswegen würde diese "gewiefte" Kanzlei sagen: "Na, dann stellen Sie halt früher zu oder faxen Sie." - Mach mal, wenn man nachts auf den letzten Drücker vor der "Festung" im Auto sitzt.
Ähnlich bei von anderen Beitragsschreibern genannten Gemeinschaftsmiethäuser. Briefkästen im Hausflur - und Türe verschlossen ab 22:00 Uhr. Klingelt man dann "irgendwo oder bei allen" ?
Und bei der Fragestellung im Eingangsthread: Auch bei "ganz normalen Firmen": Rezeption nicht besetzt, Hausmeister unwillig oder eben "vorsichtig", weils ja nicht seine Verantwortung ist.
Ich fasse zusammen: Man kann das rechtlich drehen und wenden wie man will und auch hinterher noch "trefflich streiten" mit völlig ungewissem Ausgang. Sicher ist man, wenn man einen "Plan B" hat. So wie ich damals. Und ein Internetportal zum Faxen ist sicher keine schlechte Alternative.
Mal weiter gesponnen: Wie ist das mit der zunehmenden Quasipflicht, einen Internetanschluss zu haben oder ein Smartphone ?
Ich fürchte, da kommt noch einiges auf uns zu - in Gesetzen ist meines Wissens nicht so sehr viel drin. Und wahrscheinlich steht da auch nirgends was von einer "Rund-Um-Die-Uhr"-Verfügbarkeitspflicht eines Briefkastens.
Bestimmt Leistungen kann man bald nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn man kein Smartphone hat - Paketstaion der DHL beispielsweise.
Viele Behörden blocken ab und sind oft telefonisch nicht mehr erreichbar.
Wohl dem der nicht ohne Smartphone unter der Brücke leben muss. Er kann noch nicht mal Sozialhilfe beantragen, Post empfangen, oder sich von Freunden ein Care-Paket an eine Packstation senden lassen.
Vielleicht muss er sich einen Briefkasten an den nächsten Baum nageln ....