Darlehen
Hallo zusammen,ich habe mal eine neue Frage, die wir diskutieren und die ich gerne auch hier in den Raum stelle, da wir festgestellt haben, so richtig würden wir nicht wissen, wie wir vorgehen würden:
Darlehensgeberin - Private Person - gibt einem Unternehmer ein Darlehen. Sicherheit ist ein mobiles Gerät (nennen wir es mal Spezial-Kreis-Säge) Vertrag ist da... und die Tilgungen laufen auch ca. 2 Jahre. Restlaufzeit noch 2,5 Jahre.
Dann stirbt der Darlehensnehmer, und die "Erben" könnten ausschlagen, oder auch nicht - da fangen schon unsere Fragen an:
• Wo und wie (und bis wann?) Muss die Darlehensgeberin Ihre Ansprüche geltend machen?
• Wie erfährt sie/wo kann sie nachfragen, ob die Erben ausschlagen oder annehmen?
• An wen wendet Sie sich, wenn die Erben ausschlagen?
• Muss Sie bzgl. der ausbleibenden Tilgung noch extra mahnen/wenn ja an WEN? Da der Darlehensnehmer verstorben ist?
• gibt es noch andere Aspekte, die beachtet werden müssten?
Vielen Dank für Eure Anregungen und Informationen und vllt. entwickelt sich ja auch eine Diskussion
Schönen Abend Euch
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