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Mieterhöhung nach Umbau

Mieterhöhung nach Umbau
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem:
Vermieter hat im Sommer umfangreiche Umbaumaßnahmen im und am Haus vorgenommen, von denen er die Mieter schonmal nicht in Kenntnis gesetzt hat, sondern einfach anfing und weiter machte.
Mieter sollten einen vergrößerten Balkon und ev. eine vergrößerte Küche bekommen, indem er Dach hinauszog. Mieter waren im Urlaub, in dieser Zeit zog Vermieter Dach vor, so dass ein Vorraum an der Küche entstand, in den man durch das Küchenfenster blicken konnte. Als Mieter aus Urlaub zurück kam, konnten sie sich zwischen einem Vorratsraum (betretbar über Balkon) oder einer eingerissenen Wand entscheiden. Mieter haben sich für Wand einreißen entschieden und somit einen vergrößerten Küchenbereich erhalten.
Da keinerlei Absprachen zwischen Mieter und Vermieter stattfanden, haben Mieter ein Gesprächsprotokoll angefertigt, wo drin stand, was, wie, wann passieren sollte, wann Wand eingerissen wird u.s.w. Auch stand in diesem Protokoll, dass der Vermieter 20 € mehr Miete verlangt, sonst jedoch keinerlei Kosten für den Mieter für die Umbaumaßnahmen entstehen. Mieter und Vermieter haben das Protokoll unterschrieben und erhalten.
Nun meine eigentliche Frage, ist dieses Protokoll bindend, so dass die Mieter selbstständig ab einem bestimmten Monat die Mieterhöhung zahlen müssen oder muss der Vermieter dem Mieter einen Mietänderungsbescheid zukommen lassen?
Und wie lange hätte der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung und hat er die überhaupt bei einer Erhöhung von 20 €?

Ich danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Hoffentlich hab ich es nicht zu kompliziert erklärt, hab versucht, mich kurz zu fassen *zwinker*

Grüße
Frenchi
na so n Mist *lach*
Danke trotzdem für die Info
An ...
... dieser Stelle möchte ich nochmals daran erinnern, dass in dieser Gruppe (Rechts-) beratungen nicht gestattet sind. Ich habe ja Verständnis dafür, dass man in dem einen oder anderen Fall helfen möchte ... aber ... auch die Fragenden sollten sich klar darüber sein, dass der eine oder andere Beitrag auch fehlerhaft sein könnte. Deshalb sei auch an das Rechtsdienstleistungsgesetz zu erinnern, dessen § 1 Absatz 1 lautet:

(1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

Ziel des Gesetzes ist es also, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen

Ohne eine (Be) wertung vorzunehmen, habe ich deshalb den Anhang im vorletzten Beitrag hinter den Normen gelöscht.

Bei konkreten Fragen ist es immer besser, eine/en Fachfrau/-mann aufzusuchen. Es gibt Mietervereine, Fachanwälte für Mietrecht usw., die sicherlich eine fundierte Beratung gewährleisten können.

Cabal
sorry, wird nicht wieder vorkommen
will nix falschen sagen.....
aber wenn ich 20 euro mehr miete zahle und ich dadurch eine verbesserung meiner wohnqualität habe.......dann würde ich 20 euro mehr zahlen.
jeder anwalt dem du das erzählst lacht sich doch kaputt....(im wahrsten sinne es wortes)
solche dinge so geringen wert werden eher vom schlichter behandelt.vor dem amtsgericht keine chance.
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