Wohnrecht mit Gartenbenutzung
Hallo an alle.Hab mal eine Formulierung mit Auslegungsspielraum.
Kurze Vorgeschichte: Person A (w/75) lebt mit Person B (m/81) ca. 20 Jahre zusammen. Person B, Besitzer - Tochter Erbt, stibt.
Vom Nachlassgericht kommt die Nachricht: Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht mit Gartenbenutzung.
Die Frage ist ob evtl. noch andere Ansprüche gletend gemacht werden könnten? Ja oder Nein reicht ja, wir wollen ja keine Rechtsberatung hier betreiben.
Und dann noch die Frage wie würdet ihr die Sache mit der Gartenbenutzung interpretieren bezüglich pflege und Gestalltung?
Um das halbe Grundstück läuft auch eine Hecke die gepflegt werden möchte.