Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
zum Thema
Ansprüche beim Dating747
Immer wieder lese ich hier im Forum, die gesuchte Seite wäre viel zu…
zum Thema
Was für eine Nachricht wirkt auf Dich interessant?305
Schönen guten Abend. Ich bin jetzt ein paar Wochen hier und mir…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Wohnrecht mit Gartenbenutzung

*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
Wohnrecht mit Gartenbenutzung
Hallo an alle.

Hab mal eine Formulierung mit Auslegungsspielraum.
Kurze Vorgeschichte: Person A (w/75) lebt mit Person B (m/81) ca. 20 Jahre zusammen. Person B, Besitzer - Tochter Erbt, stibt.
Vom Nachlassgericht kommt die Nachricht: Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht mit Gartenbenutzung.
Die Frage ist ob evtl. noch andere Ansprüche gletend gemacht werden könnten? Ja oder Nein reicht ja, wir wollen ja keine Rechtsberatung hier betreiben.
Und dann noch die Frage wie würdet ihr die Sache mit der Gartenbenutzung interpretieren bezüglich pflege und Gestalltung?
Um das halbe Grundstück läuft auch eine Hecke die gepflegt werden möchte.
*********ender Mann
1.129 Beiträge
Wenn das Nachlassgericht festgestellt hat, dass das Wohnrecht mit Gartenbenutzung dinglich gesichert sind, dann muß es darüber auch irgendwelche Akten geben.

Wenn im Grundbuch nur eingetragen ist, dass die lebenslange Nutzung vereinbart ist - ohne weitere Zusätze, dann würde ich es so interpretieren, dass der Eigentümer sich um die Einfriedung des Grundstückes zu kümmern hat und der Nutzer des Gartens sich um die Innengestaltung (Rasen mähen, Blumenbeete etc.) zu kümmern hat.

lg
womo_reisender
*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
Danke für deine Einschätzung.

Und wozu würdes du sagen gehört die Hecke, zur Einfriedung oder zum Garten?
*********ender Mann
1.129 Beiträge
Hecke
In der Regel wird eine dichte Hecke gepflanzt, damit man keinen teuren Zaun setzen muß.
Wenn hinter der Hecke zur Grundstücksgrenze hin kein weiterer Zaun ist, ist die Hecke wohl gedacht, dass Grundstück einzufrieden.

Gruß
womo_reisender
lieber Luggy574
die dame ist 75 jahre alt.......lach.
da würde ich mir jetzt nicht den stresse machen bezüglich wohnrecht und gartennutzung.oder?
*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
jein

Die Dame ist meine Tante und ich darf immer ein wenig behilflich sein.
Wer darf/muß da wohl mal den Rasen mähen??
Und bei einer statistischen Lebenserwartung von 85 kann man sich glaub ich doch ein paar Gedanken machen *g*
verständnis
mutet man einer 75 jährigen dame es zu,daß sie die gartenarbeiten durchführt??
im mietvertrag muß klar definiert sein,ob die gartenarbeiten zur gartennutzung dazugehören.
sonst ist der eigentümer für sein garten zuständig.

anderes bsp:
es ist winter und die gehwege müssen frei von schnee sein.
wenn dies nicht klar im mietvertrag definiert ist,daß ich den gehweg
(hier winterdienst) frei zu halten habe,ist der hauseigentümer bzw. die verwaltung der objekte dafür zuständig.
klare regelung.

aus erfahrungen weiß ich,daß die gartennutzung nie mit der gartenarbeit definiert wurde.dafür war man nie zuständig.schließlich ist es ja nicht der eigenen garten.......
*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
Wenn eine Erbschaft nicht verwertet werden kann, wie hier weil lebenslanges Wohnrecht, und trotzdem Kosten entstehen, wieviele Erben fragen da noch nach zumutbarkeit.

Nochmal zur Klarstellung, alles was vom Gericht mitgeteilt wurde war:
....ein lebenslanges Wohnrecht mit Benutzung des Gartens...

Werden da wohl doch noch mal hier einen Anwalt aufsuchen.
Wollte nur mal so eine erste Einschätzung haben.
Aber danke für die Antworten.

Der Notar der die Eintragung gemacht hat ist weggezogen.
An welche Stelle wendet man sich denn da dann am besten?
Wohnrecht
an wen kann man sich wenden?
Erstens erhält man normal vom Nachlassgericht detailliert Unterlagen, da man ja eine Erbschaft nicht annehmen muß.
Zweite Anlaufstelle ist das Grundbuchamt, denn ein Wohnrecht und alle anderen Rechte, und natürlich auch der Eigentumsübergang durch die Erbschaft werden hier eingetragen - welcher Notar ist weggezogen?
*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
Der der quasi das Testament aufgenommen hat.
Hab das vom Nachlassgericht jetzt nochmal gesehen.

III. Vermächtnisse

......
2. Meine Lebensgef. .........erhält auf Lebensdauer,........das unentgeltlich auszuübende Wohnungsrecht im Wohnh........
Dieses Wohnungsrecht besteht aud dem Recht der ausschließlichen Benützung des gesamten Wohnhauses samt Garten.
Die Kosten für Beheizung, Strom- und ..........., hat die Berechtigte zu tragen.
Das Wohnungsrecht ist auf Verlangen der Berechtigten auf ihre Kosten im Grundbuch dinglich zu sichern.


Das hätte wohl auch etwas besser und genauer gehen können. Aber dafür ist es ja zu spät.
Das mit dem Garten ist wohl das ungenauste.

Vielleicht hat ja noch jemand einen guten Auslegungsrat.

Trotzdem dank an alle.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
Wenn eine Erbschaft nicht verwertet werden kann, wie hier weil lebenslanges Wohnrecht, und trotzdem Kosten entstehen, wieviele Erben fragen da noch nach zumutbarkeit.
sowas finde ich einfach nur traurig.
wie wäre es einfach mal mit der alten dame zu reden ? sie wird es selbst nicht mehr können. evtl. kann die tochter ihr zur hand gehen und dafür zeigt die dame sich erkenntlich (wie auch immer)? oder man entschließt sich jemanden gemeinsam zu beauftragen und sich die kosten zu teilen ?
für mich ist das zauberwort hier ANSTAND und nicht RECHT.

man könnte sich auch noch die frage stellen: was hat der vater gewollt mit diesem testament und wie werden lebensgefährtin und tochter diesem wunsch gerecht ?
denn letztlich geht es doch darum den wunsch des vaters zu respektieren und umzusetzen.....trotz evtl. schwächen im niedergeschriebenen.
*****574 Mann
202 Beiträge
Themenersteller 
Manchen ist es eben nicht so wichtig was der Vater gewollt hat.
Und anstand ---- na ja, denn hat die Tochter glaube ich auch nicht wirklich.
Aber vielleicht besinnt sie sich ja doch noch!
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.