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ALG I - Berechnung

********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
ALG I - Berechnung
Hallo zusammen,

Wir diskutieren mal wieder... und können uns nicht einigen, resp. scheitern an einem Punkt:

Die Berechnung des ALG I richtet sich ja nach der BMGL (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt) und dann die Arbeitstage im Monat.

Beispiel:

7.000 Euro Monatsgehalt - 6.900 Euro BMGL. Und das über den gesamten Zeitraum. (12*6.900= 82.800)
Als Arbeitstage sind dann:

Jan: 31
Feb:28
März: 31 etc... zusammen also: 365 Tage

82.800 / 365 = 226,85 Euro - und somit NICHT 231,87 was der Maximale Betrag wäre. Daher meine Frage - wie käme man denn in den "Genuss" der 231,87 Maximaler Brutto-Betrag des ALGI? Das ist dann ja rechnerisch nie möglich, außer man würde die "Monate" anpassen? Die Beiträge zur AV werden voll berechnet - egal ob der Monat 30 oder 31 (oder 28/29) Tage hat - das ALG daraus aber nicht?

Wo ist diese Diskrepanz denn geregelt? (abgesichert?)

Wie kann man denn dann auf ein Brutto-ALG von 231,87 kommen?

Vielen Dank für Euren input und einen erholsamen Abend!
*******Maxx Mann
11.954 Beiträge
Gruppen-Mod 
Oft wird vereinfacht bei solchen Jahrespauschalen mit 30 Tagen pro Monat und 360 Tagen im Jahr runter gerechnet. Kommt man aber auch nur auf 230,- Euro.
********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
danke @*****s42 wir stellen uns halt die Frage, WANN und WIE käme man denn dann bei voller Beitragszahlung auch in den "Genuß" der vollen ALG I Zahlung?
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