Wechsel gesetzliche Krankenkasse bei laufender Kostenzusage
Irgend was ist ja immer und so hat sich Frollein B darum bemüht, die Beisserchen sanieren zu lassen. Ihre Krankenkasse hat dem Kostenvoranschlag des Zahndoktors zugestimmt bzw Kostenzusage erteilt. Natürlich mit einem Selbstbehalt, mehr oder weniger. Soweit so gut und auch normal.Dass "irgendwas immer" dran ist, scheint ja, zumindestens im vorgerückten Alter, unumgänglich zu sein. Und das Frollein ist in "vorgerücktem Alter". D.h. an eine Phase, in welcher weder Vorsorge noch irgendeine Behandlung anstand, kann sich das Frollein kaum noch erinnern.
Nun passt ihr aber aus völlig anderen Gründen etwas nicht an ihrer aktuellen Krankenkasse und sie beschliesst, in eine andere zu wechseln. Sie hat gehört, dass das ja durchaus möglich sei bei den Gesetzlichen. Natürlich auch als sogenannte Selbstzahler:in (Rentner, Selbständige usw).
Nun liest sie aber auf der Kostenzusage zur Zahnbehandlung ihrer Kasse, dass diese Zusage solange gilt, wie die Mitgliedschaft besteht. Naja, erscheint ja ebenfalls logisch.
Warum soll ein "Verein" für ein Nicht-mehr-Mitglied weiter zahlen ?
Ebenso logisch erscheint der ehemaligen Mathematiklehrerin Frollein B aber auch die mathematisch korrekte Extrapolation zu sein, dass man demnach niemals die Kasse wechseln sollte bzw kann. Denn zwischen Kostenzusage und Ausführung der Behandlung liegen in heutigen Zeiten schonmal mehrere Monate wenn nicht sogar ein halbes Jahr. Die Ärzte haben eine "Patienten-Warteliste bis zu ihrer Rente". Und die verschiedenen "laufenden Behandlungen" überlappen sich. Das verursacht dem Frollein Kopfschmerzen und schlaflose Nächte.
Und wenn es dann soweit sein sollte, ist ja "wieder was neues" - irgendwas ist ja immer. So eine Zahnbehandlungsplan überspannt gerne mal ein Dreivierteljahr, derweil am anderen Ende des Verdauungstraktes vielleicht schon die nächste "Baustelle" ansteht.
Kann Frollein B zu ihrer neuen Lieblingskasse gehen und ankündigen: "Leutz, ich mag gerne bei Euch eintreten, habe aber eine Kostenzusage von der Vorgängerkasse mit dabei und bitte schön lieb darum, die auch gleich zu erfüllen." Sozusagen schon vor der ersten Beitragszahlung Kosten mit ins Boot bringen ?
Wie sollte das Frollein sich am besten verhalten ? Einfach mal ein Beitragsjahr "nichts haben" ? Oder nix sagen und darauf hoffen, dass die neue Kasse sich der Kostenzusage anschliesst, die sie präsentiert, sobald sie Mitglied:erin ist ?
Ist eine "neue Kasse" denn sogar verpflichtet, die Kostenzusage der Vorgängerkasse zu erfüllen ? Ich kanns mir ja eigentlich nicht vorstellen, aber man weiß ja nie. In unserem Land werden allerlei überraschende Gesetze gemacht. Vor allem im gesetzlichen Versicherungsbereich. Denn gerade dort "ist ja immer was".
Gerne mag ich Gedankenspiele mit Euch diskutieren, wie sich ein Frollein (wie gendert man eigentlich Frollein ?), verhalten sollte, könnte, müßte.