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Wechsel gesetzliche Krankenkasse bei laufender Kostenzusage

*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Themenersteller 
Wechsel gesetzliche Krankenkasse bei laufender Kostenzusage
Irgend was ist ja immer und so hat sich Frollein B darum bemüht, die Beisserchen sanieren zu lassen. Ihre Krankenkasse hat dem Kostenvoranschlag des Zahndoktors zugestimmt bzw Kostenzusage erteilt. Natürlich mit einem Selbstbehalt, mehr oder weniger. Soweit so gut und auch normal.

Dass "irgendwas immer" dran ist, scheint ja, zumindestens im vorgerückten Alter, unumgänglich zu sein. Und das Frollein ist in "vorgerücktem Alter". D.h. an eine Phase, in welcher weder Vorsorge noch irgendeine Behandlung anstand, kann sich das Frollein kaum noch erinnern.

Nun passt ihr aber aus völlig anderen Gründen etwas nicht an ihrer aktuellen Krankenkasse und sie beschliesst, in eine andere zu wechseln. Sie hat gehört, dass das ja durchaus möglich sei bei den Gesetzlichen. Natürlich auch als sogenannte Selbstzahler:in (Rentner, Selbständige usw).

Nun liest sie aber auf der Kostenzusage zur Zahnbehandlung ihrer Kasse, dass diese Zusage solange gilt, wie die Mitgliedschaft besteht. Naja, erscheint ja ebenfalls logisch.
Warum soll ein "Verein" für ein Nicht-mehr-Mitglied weiter zahlen ?

Ebenso logisch erscheint der ehemaligen Mathematiklehrerin Frollein B aber auch die mathematisch korrekte Extrapolation zu sein, dass man demnach niemals die Kasse wechseln sollte bzw kann. Denn zwischen Kostenzusage und Ausführung der Behandlung liegen in heutigen Zeiten schonmal mehrere Monate wenn nicht sogar ein halbes Jahr. Die Ärzte haben eine "Patienten-Warteliste bis zu ihrer Rente". Und die verschiedenen "laufenden Behandlungen" überlappen sich. Das verursacht dem Frollein Kopfschmerzen und schlaflose Nächte.

Und wenn es dann soweit sein sollte, ist ja "wieder was neues" - irgendwas ist ja immer. So eine Zahnbehandlungsplan überspannt gerne mal ein Dreivierteljahr, derweil am anderen Ende des Verdauungstraktes vielleicht schon die nächste "Baustelle" ansteht.

Kann Frollein B zu ihrer neuen Lieblingskasse gehen und ankündigen: "Leutz, ich mag gerne bei Euch eintreten, habe aber eine Kostenzusage von der Vorgängerkasse mit dabei und bitte schön lieb darum, die auch gleich zu erfüllen." Sozusagen schon vor der ersten Beitragszahlung Kosten mit ins Boot bringen ?

Wie sollte das Frollein sich am besten verhalten ? Einfach mal ein Beitragsjahr "nichts haben" ? Oder nix sagen und darauf hoffen, dass die neue Kasse sich der Kostenzusage anschliesst, die sie präsentiert, sobald sie Mitglied:erin ist ?

Ist eine "neue Kasse" denn sogar verpflichtet, die Kostenzusage der Vorgängerkasse zu erfüllen ? Ich kanns mir ja eigentlich nicht vorstellen, aber man weiß ja nie. In unserem Land werden allerlei überraschende Gesetze gemacht. Vor allem im gesetzlichen Versicherungsbereich. Denn gerade dort "ist ja immer was".

Gerne mag ich Gedankenspiele mit Euch diskutieren, wie sich ein Frollein (wie gendert man eigentlich Frollein ?), verhalten sollte, könnte, müßte.
*********love Paar
714 Beiträge
Moin @*******mcat

Der Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Zahnersatz gegenüber der Krankenkasse, die den positiven Leistungsbescheid erteilt hat, erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft.

Dieser Leistungsanspruch auf einen Festzuschuss ergibt sich aus https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/55.html und besteht bei medizinischer Notwendigkeit gleichermaßen bei der neu gewählte Krankenkasse.

Zitat von *******mcat:
Kann Frollein B zu ihrer neuen Lieblingskasse gehen und ankündigen: "Leutz, ich mag gerne bei Euch eintreten, habe aber eine Kostenzusage von der Vorgängerkasse mit dabei und bitte schön lieb darum, die auch gleich zu erfüllen." Sozusagen schon vor der ersten Beitragszahlung Kosten mit ins Boot bringen ?

Für eine schnelle Kostenzusage der neuen Kasse würde ich ihr raten, die bestehende Bewilligung für Zahnersatz bei der Ausübung des Wahlrechts im Beratungsgespräch direkt anzusprechen und in Erfahrung zu bringen, auf welche Weise die gewählte Kasse die Bewilligung unkompliziert und schnell übernehmen kann. Eine "Online-Kasse" scheidet bei einem solchen Leistungswunsch mE damit aus.

Bei der Versorgung mit Zahnersatz wird es erforderlich sein, dass sie sich nach dem Eintritt in die neue Kasse unter Vorlage ihrer neuen eGK beim Zahnarzt einen neuen Heil-/Kostenplan (HKP) ausstellen lässt. Diesen reicht sie bei der neu gewählten Kasse (falls vorhanden: mit ihrem Bonusheft) ein. Die Kasse wird zunächst per Amtshilfeersuchen die Vorleistungen prüfen: beispielsweise, ob für die Versorgung ein Gewährleistungsanspruch besteht. Sollte der Zahnersatz so umfangreich sein, dass eine Begutachtung angezeigt ist, wird sie ggf. das von der Vorkasse in Auftrag gegebene Gutachten anfordern. Gab es keines, weil die Vorkasse großzügig darauf verzichtet hat, beschleicht Frau B das erste Mal ein Reuegefühl.

Beim Kassenwechsel kann es aufgrund des Meldeverfahren zu kleinen Stolpersteinen bei der Freigabe der KV-Nummer kommen, was die Bestätigung des Eintritts in die neue Kasse und die Ausstellung der eGK verzögern kann.

Persönlich würde ich während einer laufenden Zahnersatzversorgung nicht die Kasse wechseln, um eine ärgerliche Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, weil zB das Amtshilfeersuchen an die Vorkasse wochenlang unbeantwortet bleibt oder die neu gewählte Kasse bei einer umfangreicheren Sanierung eine neue Begutachtung einleitet. Um der Frage vorzugreifen: die Vorlage des bewilligten HKP der Vorkasse reicht nicht aus.

Wird beispielsweise nur eine Krone erneuert, würde ich den Zahnarzt mit ins Boot holen, um eine zügige Eingliederung des Zahnersatzes zu erreichen (ist auch besser für die Beißerchen) und diesen geplanten Behandlungszeitraum großzügig bei der Kassenwahl mit einrechnen.

Liebe Grüße
Mrs.LiL
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Themenersteller 
Ich sag dem "Frollein" mal Bescheid über die erste Rückantwort - sie wird sich froien *zwinker*

Vielleicht hat sie noch ne Rückfrage - das werde ich aber erst morgen erfahren.

Danke erstmal.
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