§ 421d Vorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld
Hallo zusammen,tja.... oben genannte Sonderregelung - 100Euro, wenn man mind. 1 Tag im Juli 2022 arbeitslos war.
Was wenn derjenige nun im Sept. 2022 oder schon ab dem 2.7.2022 eine Anstellung hat - sind diese 100Euro auf die Energiepauschale anzurechnen und ihm "nur" noch 200Euro auszuzahlen? Oder können, ohne Folgen, die kompletten 300 Euro ausgezahlt werden?
Wir werden nicht ganz schlau... daher freue ich mich wieder auf Euren input!
Danke und schönen Abend Euch
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