Benachrichtigung (ALLER) Hinterbliebenen?
Hallo,ich habe heute Folgendes erfahren und kann das nur schwer glauben :
Herr G. hat 3 Kinder...2 leibliche Kinder und ein Adoptivkind. Im Falle seines Ablebens ist von ihm testiert, daß ausschließlich seine beiden leiblichen Kinder "bedacht" werden aber das Adoptivkind NICHT. Dieses wird erst gar nicht erwähnt.
Ist es richtig, daß in solchem Falle das Adoptivkind nicht einmal von IRGENDEINER Stelle (Gericht, Einwohnermeldeamt o.Ä.) vom Ableben des Adoptivvaters INFORMIERT wird?
Ich kann das gar nicht glauben. Irgendwie hab ich schon immer im Gedächtnis, daß ein Nachlassverwalter, Notar, Anwalt (wer auch immer...) dazu verpflichtet ist, nach ALLEN lebenden , eventuell Erbberichtigten, zu suchen und diese dann in Kenntnis setzen müssen.
Die "bedachten" Nachkommen könnten also das Ableben, des Herrn G. praktisch legal "verheimlichen" und das Adoptivkind so am Einfordern seiner Pflichteilsansprüche hindern?
Ich würde mich freuen, Eure Meinung dazu zu hören/lesen.