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Neue Frage zum Thema Wohn, - bzw. Mietrecht

*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller 
Neue Frage zum Thema Wohn, - bzw. Mietrecht
Ich schildere jetzt erstmal einen hypothetischen Fall, der sich aber wahrscheinlich im täglichen Leben öfters mal finden wird:

Eine Frau und ein Mann lernen sich kennen, die Frau zieht bei dem Mann ein, die beiden heiraten, bekommen ein gemeinsames Kind.
Der Mann hat, bevor die Frau bei ihm eingezogen ist, das von seinen Eltern geerbte Haus renoviert.

Nach sechs Jahren beschliesst das Paar, sich zu trennen, aber sich (noch nicht) scheiden zu lassen.
Der Mann sucht sich eine Wohnung, die Frau bleibt mit dem Kind in dem Haus wohnen.

Die finanzielle Regelung sieht aus, wie folgt:
Unterhalt für Frau und Kind, sowie Kindergeld werden aussergerichtlich geklärt, mit der neuen Regelung sind beide Personen zufrieden.
Bezüglich des Hauses wird Folgendes vereinbart:
Die Frau zahlt monatlich die Hypothek, mit der das Haus noch belastet ist; sowie die Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser/Abwasserkosten, Müllentsorgung, etc. Dazu natürlich noch die Aufwendungen für Strom und Heizöl.
Der Mann verpflichtet sich, für eventuelle Renovierungen am Haus und Grundstück Sorge zu tragen.
Eine Dauer dieses Zustandes wird nicht vereinbart, die Vereinbarung wird also "unbefristet" festgelegt.
Diese Regelung wird jedoch NICHT schriftlich festgehalten.

Nun ziehen zwei Jahre in's Land.
Die Frau hält sich über die gesamte Distanz an die Regelung, kann die entsprechenden Aufwendungen auch anhand von Kontoauszügen, Rechnungen, etc. nachweisen.

Das Kind ist mittlerweile sechs Jahre alt, die Mutter (natürlich) berufstätig. Geschieden sind die Beiden immer noch nicht.

Nun möchte der Mann (verständlicherweise) das Haus wieder selber beziehen. Seine Wohnung ist allerdings noch ungekündigt.
Er fordert also seine von ihm getrennt lebende Frau auf, das Haus zu verlassen und sich mit dem Sohn ein anderes Haus oder eine Wohnung zu beziehen.

Und jetzt meine Fragen. *achtung*
Die Frage bezieht sich auf den Status der Frau:
*hand*Sind die geleisteten Zahlung der Hypothek gleichzusetzen mit einer Mietzahlung?
*hand2*Gelten die mündlich getroffen Absprachen genauso, als wären sie schriftlich fixiert?
*hand3*Ist die Frau in diesem hypothetisch konstruierten Beispiel im gleichen Status wie bei einem "normalen" Mietvertrag?
(Letzters vor allem in Bezug auf Dinge wie Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, et.)
**********suche Frau
2.174 Beiträge
Gelten die mündlich getroffen Absprachen genauso, als wären sie schriftlich fixiert?
grundsätzlich ja ! jedoch dürfte das immer schwierig beweisbar sein.

Sind die geleisteten Zahlung der Hypothek gleichzusetzen mit einer Mietzahlung?
nicht ganz würde ich meinen, denn schließlich setzt sich eine hypothek aus zins und tilgung zusammen. beides hat die frau allein geleistet. da ihr das haus jedoch nicht gehört baut sie dem hausbesitzer sozusagen mit der tilgung vermögen auf.
(und wieder frage ich mich in solchen fällen warum menschen sich auf so komische geschichten einlassen!?)
die geleistete tilgung wäre daher aus meiner sicht auf alle fälle verhandelbar. kommt aber natürlich auch darauf an, wie die ortsübliche vergleichsmiete ist. wenn die frau 2 jahre super günstig gewohnt hat (im vergleich) sollte sie wohl lieber friedlich sein *g*

Ist die Frau in diesem hypothetisch konstruierten Beispiel im gleichen Status wie bei einem "normalen" Mietvertrag?
(Letzters vor allem in Bezug auf Dinge wie Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, et.)
*nixweiss*
Vielleicht ...
... müsste man dies mit der Zahlung noch genauer betrachten.

Sind die geleisteten Zahlung der Hypothek gleichzusetzen mit einer Mietzahlung?

Die Miete ist ja durch Gebrauchsüberlassung der Mieträumlichkeiten und Zahlung des Mietzins durch den anderen Teil gekennzeichnet. Woraus sich die Hypothekenzinsen zusammensetzen (Tilgung, Zins pp.) ist womöglich nicht wesentlich. Wenn gewollt war, dass die Zahlung als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung erfolgt, könnte man hier schon mit guten Überlegungen annehmen, es handele sich um den verabredeten Mietzins. Wohin dieser gezahlt wird, wäre dann nur eine Frage des "Wie ... zu zahlen ist".

Wenn die Gebrauchsüberlassung verabredet wurde, spricht schon viel dafür, dass im hypothetischen Beispielsfall eine mietvertragliche Abrede getroffen sein könnte, sodass die gegenseitigen Rechte und Pflichten möglicherweise nach den Bestimmungen des Mietrechts abgewickelt werden müssten.

Soweit ein derartiger Sachverhalt Teil eines Lebensabschnitts wäre, würde der Betroffene gut daran tun, eine/en Mietfachfrau/mann aufzusuchen, die/der zusammen mit einem/er Familienrechtsspezialisten/-in arbeitet.
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller 
Danke erstmal, aber:
und wieder frage ich mich in solchen fällen warum menschen sich auf so komische geschichten einlassen!?
SOO komisch ist das ja nun auch wieder nicht.
Ob der Mann jetzt sagt, du zahlst mir jeden Monat Betrag XX, oder ob er sagt, du bezahlst jeden Monat den Betrag, der der Hypothek entspricht. Am Ende zahlt sie jeden Monat einen Betrag (Miete?) und bewohnt im Gegenzug den Wohnraum.

die geleistete tilgung wäre daher aus meiner sicht auf alle fälle verhandelbar. kommt aber natürlich auch darauf an, wie die ortsübliche vergleichsmiete ist. wenn die frau 2 jahre super günstig gewohnt hat (im vergleich) sollte sie wohl lieber friedlich sein
Darum geht es ja gar nicht. Die schon geleisteten Zahlungen sind nach dem Beispiel unstrittig, genauso wie die Zahlungen, die noch folgen (Es besteht ja in meinem Beispielsfall die vereinbarte Regelung).
Wie sieht es mit der Frage "drei" aus?

Frage drei, mal anders formuliert:
Hat die Frau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein normaler Mieter?
Gilt sie, gesetzlich gesehen, als Mieterin?

Ups, jetzt haben sich Caballitos und mein Beitrag überschnitten!
**********suche Frau
2.174 Beiträge
sorry....aber ich fände es persönlich für mich abwegig meinem ex das haus abzubezahlen und selbst am ende nix davon zu haben.
und nix anderes lese ich da. als alleinstehende mama muss ich mich wohl eher um MEINE altersversorgung kümmern und nicht um die meines ex-partners.

Ob der Mann jetzt sagt, du zahlst mir jeden Monat Betrag XX oder ob er sagt, du bezahlst jeden Monat den Betrag, der der Hypothek entspricht. Am Ende zahlt sie jeden Monat einen Betrag (Miete?) und bewohnt im Gegenzug den Wohnraum.
wieso soll sie ihm denn was bezahlen ? vielleicht habe ich da ja was nicht verstanden *gruebel*

oder ich bin einfach zu sehr ein fan von klaren verhältnissen geworden *g*
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller 
Sorry,
aber deine (Nach)fragen gehen am Thema vorbei.

Lies doch mal das Eingangsposting:
Das Haus gehörte ihm bereits VOR der Trennung. Ergo fiele es nicht einmal unter den Zugewinn, denke ich. Und falls doch, spräche es für die Frau, NICHT auf einen Anspruch zu bestehen.
Alternativ hätte die Frau ja auch ausziehen können und woanders Miete zahlen müssen, anstatt den für sie und das Kind leichteren Weg zu wählen; und ihrem Mann "Miete" in Form von Tilgung und Nebenkosten zu zahlen.

wieso soll sie ihm denn was bezahlen ?
... ist hier nicht die Frage.

Genausoweing, wie:
sorry....aber ich fände es persönlich für mich abwegig meinem ex das haus abzubezahlen und selbst am ende nix davon zu haben.
und nix anderes lese ich da
Es geht in diesem hypothetischen Fall (auch wenn ich mich jetzt wiederhole) NICHT um Fragen wie "Wem würde was gehören?" / "Wer müsste wem was bezahlen?" / ""Warum macht wer was und wenn warum wie und wieso, aber vor allem mit wem?".

Die Frage(n) wurde(n) klar im Eingangsposting und in meinem Folgebeitrag definiert.
**********tlich Mann
455 Beiträge
Klein, bunt,
und komisch.

Lebensfremd sind solche Regelungen ja nicht, im Ergebnis hatten Frau und Kind ein Haus zum leben, und der Ehemann konnte für diese Zeit selbst auch überleben, sonst wäre eine weitere Wohnung ja nicht drin gewesen und das Eigentum blieb erhalten.

Nun zu diesen vielen Fragen: Eigentlich wurde hier ein Entgelt für eine Nutzung gebracht, wie und worauf man das zahlt ist dabei irrelevant. Man könnte also sagen: Faktisch war die Frau Mieter. Wenn sie das war, dann wäre Folge des Ganzen, dass sie auch Mieterrecht hätte. Einen schriftlichen Vertrag braucht man ja nicht zwingend.

Hier kommt es ganz genau darauf an, was vereinbart wurde. Wenn es also hart auf hart kommt, müsste man mit einem Rechtsanwalt zusammen ganz genau schauen, was davon beweisbar war bzw. ist und wie sich das auswirkt. Für die familienrechtlichen Folge-Frage führt ohnehin kein Weg am Anwalt vorbei!!

Ich würde auf den ersten Blick sagen, dass hier faktisch ein wirksames Mietverhältnis bestand mit allen Folgen, allerdings ausdrücklich vorbehaltlich genauer Prüfung der Gegebenheiten im Einzelfall, denn gerade familienrechtlich handelt es sich um die Ehewohnung, bei deren Nutzung noch ganz andere Normen eine Rolle spielen!
**********suche Frau
2.174 Beiträge
... ist hier nicht die Frage.
du hast das eingebracht.....also frage ich.

dir war unverständlich was ich geschrieben habe....also habe ich es dir erklärt. mehr nicht.

und ob ihm das haus vorher schon gehörte finde ich unerheblich. sie hat seine schulden getilgt. wenn ihr das nichts ausmacht....prima.
ich schrieb lediglich, dass es für mich ein no-go wäre.

und nu....bin ich still.
denke auch, dass das ein so spezieller fall ist, der eine ordentliche beratung beim anwalt erforderlich machen wird.
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