Führerscheintausch
Moin,im Bereich "Recht" vielleicht etwas schräg aufgehängt, aber spätestens beim Verstoß "unerlaubtes Fahren, da falsche Fahrzeugklasse, wäre es wieder richtig.
Ich denke allerdings, dass hier Einige sicherlich schon getauscht haben.
Mich interessiert dabei vorwiegend Pkw +Anhänger.
Also Klasse 3.
Zugfahrzeug bis 7,49t + Anhänger 3,5t
Im gewerblichen Bereich Gespanngewicht bis 18,75 t zulässig.
Verstanden habe ich nun, dass bei Tausch die gewerbliche Variante ab 60 Jahren nur noch mit Gesundheitsgutachten möglich ist, alle 2 Jahre wiederkehrend.
Und dann beginnt das Fragezeichen, da mir einige Personen sagten, allerdings ohne Quellenangabe, dass kleine Lkw's bis unter 12t man führen dürfte.
Wie sieht das nun aus?