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Führerscheintausch

********hris Mann
933 Beiträge
Themenersteller 
Führerscheintausch
Moin,

im Bereich "Recht" vielleicht etwas schräg aufgehängt, aber spätestens beim Verstoß "unerlaubtes Fahren, da falsche Fahrzeugklasse, wäre es wieder richtig.

Ich denke allerdings, dass hier Einige sicherlich schon getauscht haben.

Mich interessiert dabei vorwiegend Pkw +Anhänger.

Also Klasse 3.
Zugfahrzeug bis 7,49t + Anhänger 3,5t

Im gewerblichen Bereich Gespanngewicht bis 18,75 t zulässig.

Verstanden habe ich nun, dass bei Tausch die gewerbliche Variante ab 60 Jahren nur noch mit Gesundheitsgutachten möglich ist, alle 2 Jahre wiederkehrend.

Und dann beginnt das Fragezeichen, da mir einige Personen sagten, allerdings ohne Quellenangabe, dass kleine Lkw's bis unter 12t man führen dürfte.

Wie sieht das nun aus?
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
Ich musste beim Umschreiben auf den neuen Führerschein einen Erste Hilfe Kurs nachweisen, um das wieder eintragen zu lasssen.

Ist aber auch schon wieder paar Jahre her...
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Das Führerscheinrecht ist durch die vielen Änderungen und Ausnahmen sehr kompliziert.

Es ist allerdings so, dass durch den Umtausch eines alten Dreiers die bisherigen Berechtigungen bleiben, auch wenn die Altergrenze 50 überschritten wird. Es bleibt bei 7,49 to plus Anhänger.

Ob das allerdings überall im Ausland bekannt ist oder bei jungen Polizeibeamten ... dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Beim LKW- alt Kl. 2 muss der Inhaber nach dem Umtausch ab dem 50. Lebensjahr, sich alle fünf Jahre eine Fahrtauglichkeitsprüfung und Gesundheitsscheck unterziehen.
****Joe Mann
412 Beiträge
Ich habe meinen Rosanen gegen die Karte ausgetauscht. Da hatte ich ein Sehtest vorlegen müssen. ( Wollte meine Brille rausgetragen haben)
Ich erwähnte den 12t.
Habe ihn ohne andere Angaben eingetragen bekommen.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von ****z35:
Das Führerscheinrecht ist durch die vielen Änderungen und Ausnahmen sehr kompliziert.

Es ist allerdings so, dass durch den Umtausch eines alten Dreiers die bisherigen Berechtigungen bleiben, auch wenn die Altergrenze 50 überschritten wird. Es bleibt bei 7,49 to plus Anhänger.

Ob das allerdings überall im Ausland bekannt ist oder bei jungen Polizeibeamten ... dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Das ist alles in EWR-einheitlichen Fußnoten auf der Rückseite dokumentiert. Aber man sollte das genau kontrollieren. Da läuft schonmal etwas schief.

Trixy
***xy Frau
4.774 Beiträge
Alle, die sich hier Gedanken machen, wegen C oder D. Ohne die Fußnote 95 darf man eh nur noch ganz private Fahrten machen...und das "privat" wird sehr eng gefaßt.

Trixy
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Das stimmt allerdings. Die 95 ist im gewerblichen Bereich fast imner erforderlich.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von ****z35:
Das stimmt allerdings. Die 95 ist im gewerblichen Bereich fast imner erforderlich.

Und der Bereich, was nicht gewerblich ist, wird von der BAG recht eng ausgelegt.
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Da lohnt sich manchmal auch ein Einspruch
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
@****z35
Da lohnt sich manchmal auch ein Einspruch

Mir riet vor vielen Jahren mal ein Steuerberater hinsichtlich einer Behörde (in diesem Falle Finanzamt, gilt genauso aber auch für andere):

1) Sie dürfen jeden Morgen, wenn Sie aufstehen und beim Zähneputzen in den Spiegel schauen, lächeln und beschließen "heute stelle ich mal wieder einen Antrag/mache ich einen Einspruch"

2) Die Behörde ist verpflichtet, sich dieser Sache anzunehmen und einen Bescheid zu erlassen, dem Sie dann widersprechen können.

3) Machen Sie das - es ist Ihr gutes Recht - bleiben Sie hartnäckig und dann haben Sie eine Chance, dass Sie Ihr Ziel erreichen.

4) Wenn Sie es nicht machen, erreichen Sie Ihr Ziel garantiert nicht.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von ****z35:
Da lohnt sich manchmal auch ein Einspruch

Ja, für den Anwalt *lol*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Ja, wer selber keinen Einspruch schreiben kann, braucht einen Anwalt.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Gibt es eine Webseite, auf der das mit privat und gewerblich und 7,49t oder 12t verständlich und gut erklärt wird?
********hris Mann
933 Beiträge
Themenersteller 
Moin, *danke*für die vielen Beiträge.

Fasse ich zusammen und korrigiert mich bitte.

Umtausch heißt
Weiterhin ohne einschrzbus 7,49 Tonnen fahren.
Zudem Gespanne bus 11,99 t Gesamtgewicht!
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Ja, keine Einschränkung der Fahreelaubnis durch Umtausch des Dokuments.

Aber trotzdem prüfen, ob alle Schlüsselzahlen richtig eingetragen sind. Das läuft manchmal schief.
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