1 Stromzähler -2 Mietparteien- Ärger mit Versorger
Hallo,Mir ist klar dass Person A auch wenn sie es gerne friedlich lösen würde einen Anwalt kosultieren muss.
Aber ihr wisst selbst, dass diese oftmals "nur Geld verdienen wollen"
desshalb möchte ich hier um eure Meinungen bitten.
Person A ist zum 01.04.06 in ein Haus mit 2 Mietparteien eingezogen.
Beim Einzug wurde dieser der Stromzähler gezeigt und mitgeteilt dass der Stromzähler für die Wohnung im OG oben wäre. Dumm Person A hat nicht kontrolliert. In der Wohnung im OB wohnte ohnehin eine alte Frau die geistig völlig verwirrt war.
Der Vermieter meldete Person A beim Stromversorger an.
Mit der Zeit wurde Person A klar, dass der Zähler nicht Person A´s Zähler sondern der Hauptzähler und einzig vorhandene war.
Person A zahlte also die Stromkosten für das komplette Haus - Wohnung OG - meine Wohnung - allgemeiner Strom.
Bezahlt hat Person A direkt an den Versorger, Geld für die Wohnung im OG bekam diese vom Vermieter nicht.
In dem Mietvertrag stehen monatlich zusätzliche knappe 8 Euro für Haus/Allgemeinstrom die Person A mit der Miete direkt an den Vermieter zahlen muss.
Auf permanentes Nachfragen von Person A reagierte der Vermieter stets mit ausflüchten und dem Versprechen er würde diese Kosten bei der Nebenkostenabrechnung bereinigen.
Dies geschah nicht. In den Nebenkostenabrechnungen werden bis heute nichteinmal der Punkt "Hausstrom" aufgeführt geschweige den Abgerechnet.
Der Vermieter baute Ende 07 Anfang 08 nach dem Zähler des Stromversorgers 3 Zwischenzähler ein.
1 für OG, 1 für EG und 1 für Allgemein wie Treppenhauslicht.
Diese Zwischenzähler sind wie heute ein Elektriker bestätigt hat weder verplompt noch beglaubigt/ geeicht. Die nachträglichen Einbauten sind technisch zwar korrekt aber sehr stümperhaft offensichtlich nicht von einem Fachmann eingebaut worden.
Der Vermieter baute diese ein um korrekt abrechnen zu können, so dass Person A auch ihr GEld bekommen sollte. Er hat diese Zähler zwischendrin so ab und an mal abgelesen aber niemals abgerechnet.
Im Frühjahr 08 kam die obrige Mieterin in ein Pflegeheim, Kündigungsfrist und Renovierungszeiten der obrigen Wohnung vergingen und im Oktober 08 bezog die Wohnung ein Amerikanisches Soldatenpaar.
Leider spricht Person A ich kein Englisch, und die Amerikaner kein Deutsch so war eine Kommunikation zwecks des Stroms nicht möglich.
Die leider immer nur mündlichen Beschwerden zwecks der Stromkosten an den Vermieter wurden gehört und vergessen.
Im April 08 wurde Person A die ganze Sache zu bunt und kündigte dem Vermieter mündlich an, dass diese den Hauptzähler beim Stromversorger nun auf ihn ummelden würde, da er ja aufgrund der Zwischenzähler ja abrechnen könnte. Der Vermieter gab hierzu sein ok.
Person A meldete also zum 01.05.09 den Vermieter beim Stromversorger.
Dieser zahlte bis 01.10 auch die Stromrechnung.
Person A wartete ohne Erfolg auf eine Abrechnung bzw. auf eine Abschlagssumme so dass diese auch an den Vermieter keinen Strom bezahlt hat.
Im August 09 erfuhr Person A, dass der obrige Mieter per Mietvertrag monatlich 70 Euro Stromabschlag und 12 Euro Hausstrom mitsamt der Miete an den Vermieter abführt.
Der Mieter des OG zog zum 10.09 aus.
Kopie des Mitvertrages des Mieters liegt Person A vor.
Nun erreichte Person A ein Schreiben des Energieversorgers dass diese vom Vermieter unter Vorlage des Mietvertrages rückwirkend zum 01.05.09 wieder als Kunde des Stromversorger auf den Hauptzähler gemeldet hat und diese solle nun die monatlichen Abschläge 05/09 bis 01/10 von jeweils 112 Euro nachzahlen und ab 02.10 den regulären Abschlag von 112 Euro.
Der Stromversorger weigert sich dieses wieder Rückgängig zu machen da dieser ja nicht wissen könne ob meine Angaben, dass 2 Wohnungen auf einen Zähler laufen ja nicht prüfen können.
Den Mietvertrag des Amerikaners möchten sie als Beweis nicht anerkennen.
Der Vermieter bekommt nun seine angeblich zu Unrecht bezahlten Abschläge erstatten und Perso A soll nachzahlen - alles.
Da ja nur der Hauptzähler des Hauses Eigentum des Stromversorgers ist und dieser nun erneut auf Person A laufen soll, muss diese damit auch den Strom des obrigen Mieters nachzahlen obwohl ja der Vermieter hierfür monatlich 82 Euro von dem Amerikaner bezogen hat.
Wie das bei der alten Dame geregelt war, auch zu der Zeit als die Wohnung im EG leer stand ist Person A nicht bekannt und kann es auch nicht herausfinden.
Weiter:
Der Vermieter möchte Person A die Strombezüge des Amerikaners nicht ausbezahlen da die Nebenkostenabrechnungen noch offen sind.
Diese hätte Person A mit Sicherheit bezahlt wenn diese korrekt gewesen wären.
Da Person A aber die knappen 8 Euro Hausstrom an ihn in den Nebenkosten habe - obwohl diese ja an den Stromversorger direkt bezahlt hat, Person A nicht einsieht ihren Strom doppelt zu bezahlen und dieser Posten auf allen Nebenkostenabrechnungen fehlt hat Person A ihm gesagt, dass sie eine korrekte Rechnung haben möchte.
Dieser antwortete Person A, dass sie das selbst ausrechnen soll und dann den bereinigten Betrag überweisen soll.
Person A erwiederte ihm dass sie erstens dafür nicht zuständig sei und dass sie dieses gerne schriftlich hätte da die Menschheit ja allgemein zur Vergesslichkeit neige.
Bis heute hat Person A keine korrekten Abrechnungen.
Weiter:
Bei Person A im WC ist das Wasserrohr das zum WC führt undicht.
Weiter ist auch der Druckspüler undicht.
Fallen diese Dinge in diese "Bis 80 Euro im Jahr muss der Mieter selber zahlen Klausel" oder nicht?
Lieben Dank
Bezi
die hofft nichts vergessen und alles verständlich erklärt zu haben.