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1 Stromzähler -2 Mietparteien- Ärger mit Versorger

*********gnet Frau
1.065 Beiträge
Themenersteller 
1 Stromzähler -2 Mietparteien- Ärger mit Versorger
Hallo,

Mir ist klar dass Person A auch wenn sie es gerne friedlich lösen würde einen Anwalt kosultieren muss.
Aber ihr wisst selbst, dass diese oftmals "nur Geld verdienen wollen"
desshalb möchte ich hier um eure Meinungen bitten.



Person A ist zum 01.04.06 in ein Haus mit 2 Mietparteien eingezogen.
Beim Einzug wurde dieser der Stromzähler gezeigt und mitgeteilt dass der Stromzähler für die Wohnung im OG oben wäre. Dumm Person A hat nicht kontrolliert. In der Wohnung im OB wohnte ohnehin eine alte Frau die geistig völlig verwirrt war.

Der Vermieter meldete Person A beim Stromversorger an.
Mit der Zeit wurde Person A klar, dass der Zähler nicht Person A´s Zähler sondern der Hauptzähler und einzig vorhandene war.
Person A zahlte also die Stromkosten für das komplette Haus - Wohnung OG - meine Wohnung - allgemeiner Strom.
Bezahlt hat Person A direkt an den Versorger, Geld für die Wohnung im OG bekam diese vom Vermieter nicht.

In dem Mietvertrag stehen monatlich zusätzliche knappe 8 Euro für Haus/Allgemeinstrom die Person A mit der Miete direkt an den Vermieter zahlen muss.

Auf permanentes Nachfragen von Person A reagierte der Vermieter stets mit ausflüchten und dem Versprechen er würde diese Kosten bei der Nebenkostenabrechnung bereinigen.
Dies geschah nicht. In den Nebenkostenabrechnungen werden bis heute nichteinmal der Punkt "Hausstrom" aufgeführt geschweige den Abgerechnet.

Der Vermieter baute Ende 07 Anfang 08 nach dem Zähler des Stromversorgers 3 Zwischenzähler ein.
1 für OG, 1 für EG und 1 für Allgemein wie Treppenhauslicht.
Diese Zwischenzähler sind wie heute ein Elektriker bestätigt hat weder verplompt noch beglaubigt/ geeicht. Die nachträglichen Einbauten sind technisch zwar korrekt aber sehr stümperhaft offensichtlich nicht von einem Fachmann eingebaut worden.

Der Vermieter baute diese ein um korrekt abrechnen zu können, so dass Person A auch ihr GEld bekommen sollte. Er hat diese Zähler zwischendrin so ab und an mal abgelesen aber niemals abgerechnet.

Im Frühjahr 08 kam die obrige Mieterin in ein Pflegeheim, Kündigungsfrist und Renovierungszeiten der obrigen Wohnung vergingen und im Oktober 08 bezog die Wohnung ein Amerikanisches Soldatenpaar.

Leider spricht Person A ich kein Englisch, und die Amerikaner kein Deutsch so war eine Kommunikation zwecks des Stroms nicht möglich.

Die leider immer nur mündlichen Beschwerden zwecks der Stromkosten an den Vermieter wurden gehört und vergessen.

Im April 08 wurde Person A die ganze Sache zu bunt und kündigte dem Vermieter mündlich an, dass diese den Hauptzähler beim Stromversorger nun auf ihn ummelden würde, da er ja aufgrund der Zwischenzähler ja abrechnen könnte. Der Vermieter gab hierzu sein ok.

Person A meldete also zum 01.05.09 den Vermieter beim Stromversorger.
Dieser zahlte bis 01.10 auch die Stromrechnung.

Person A wartete ohne Erfolg auf eine Abrechnung bzw. auf eine Abschlagssumme so dass diese auch an den Vermieter keinen Strom bezahlt hat.

Im August 09 erfuhr Person A, dass der obrige Mieter per Mietvertrag monatlich 70 Euro Stromabschlag und 12 Euro Hausstrom mitsamt der Miete an den Vermieter abführt.
Der Mieter des OG zog zum 10.09 aus.
Kopie des Mitvertrages des Mieters liegt Person A vor.

Nun erreichte Person A ein Schreiben des Energieversorgers dass diese vom Vermieter unter Vorlage des Mietvertrages rückwirkend zum 01.05.09 wieder als Kunde des Stromversorger auf den Hauptzähler gemeldet hat und diese solle nun die monatlichen Abschläge 05/09 bis 01/10 von jeweils 112 Euro nachzahlen und ab 02.10 den regulären Abschlag von 112 Euro.
Der Stromversorger weigert sich dieses wieder Rückgängig zu machen da dieser ja nicht wissen könne ob meine Angaben, dass 2 Wohnungen auf einen Zähler laufen ja nicht prüfen können.
Den Mietvertrag des Amerikaners möchten sie als Beweis nicht anerkennen.

Der Vermieter bekommt nun seine angeblich zu Unrecht bezahlten Abschläge erstatten und Perso A soll nachzahlen - alles.
Da ja nur der Hauptzähler des Hauses Eigentum des Stromversorgers ist und dieser nun erneut auf Person A laufen soll, muss diese damit auch den Strom des obrigen Mieters nachzahlen obwohl ja der Vermieter hierfür monatlich 82 Euro von dem Amerikaner bezogen hat.
Wie das bei der alten Dame geregelt war, auch zu der Zeit als die Wohnung im EG leer stand ist Person A nicht bekannt und kann es auch nicht herausfinden.

Weiter:
Der Vermieter möchte Person A die Strombezüge des Amerikaners nicht ausbezahlen da die Nebenkostenabrechnungen noch offen sind.
Diese hätte Person A mit Sicherheit bezahlt wenn diese korrekt gewesen wären.
Da Person A aber die knappen 8 Euro Hausstrom an ihn in den Nebenkosten habe - obwohl diese ja an den Stromversorger direkt bezahlt hat, Person A nicht einsieht ihren Strom doppelt zu bezahlen und dieser Posten auf allen Nebenkostenabrechnungen fehlt hat Person A ihm gesagt, dass sie eine korrekte Rechnung haben möchte.
Dieser antwortete Person A, dass sie das selbst ausrechnen soll und dann den bereinigten Betrag überweisen soll.
Person A erwiederte ihm dass sie erstens dafür nicht zuständig sei und dass sie dieses gerne schriftlich hätte da die Menschheit ja allgemein zur Vergesslichkeit neige.
Bis heute hat Person A keine korrekten Abrechnungen.

Weiter:
Bei Person A im WC ist das Wasserrohr das zum WC führt undicht.
Weiter ist auch der Druckspüler undicht.
Fallen diese Dinge in diese "Bis 80 Euro im Jahr muss der Mieter selber zahlen Klausel" oder nicht?



Lieben Dank
Bezi
die hofft nichts vergessen und alles verständlich erklärt zu haben.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
du lieber himmel....was ein durcheinander ....aber ich denke ich hab es verstanden *smile*

mein einziger rat.....der gang zum mieterschutzbund.
die helfen einem für gewöhnlich bei nebenkostenabrechnungen aller art. und dies ist ja nun wirklich ein verworrener fall.

si_su
(mitfühlend)
Hallo
Der Mieterschutzbund gibt auch nur Auskunft wenn man dort Mitglied ist. Das kostet wieder Beitrag.
Solang der Vermieter keine detailierte Nebenkostenabrechnung macht, braucht man, soviel ich weiß gar nichts zu zahlen und solange die Sache nicht geklärt ist würde ich auch nichts zahlen.
*********ender Mann
1.130 Beiträge
Recht mal aussen vor lassend fallen mir mal gerade so 3 Ideen ein:

1.
Melderegisterauszüge einholen und dem Stromanbieter vorlegen. Daraus müßte hervorgehen, dass immer mehrere Mieter vorhanden waren und somit zur Ergänzung des Nachweisen für das Vorhandensein von 2 Wohnungen ausreichen.
Alternativ den Stromversorger auffordern eine Ortsbegehung zu machen .... müssen sie eh machen, wenn Mitarbeiter den Strom abschalten sollen.

2.
Den Stromanbieter wechseln und dabei die Nummer des für Eure Wohnung nachträglich eingebauten Zählers angeben. Ob der fachgerecht eingebaut und verplombt ist kann Euch doch egal sein ... in diesem Fall.

3.
Schaut in Euren Mietvertrag, ob eine sog. Aufrechnung statthaft ist.
Wenn ja, zahlt dem Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung gekürzt um den Beitrag der zuviel gezahlten Stromrechnung.

Wenn nein, dann zahlt Ihr dem Vermieter gar keine Betriebskosten mehr.
Das solltet Ihr allerdings nur machen, wenn Ihr eine RSV habt!!!!

Vielleicht reicht das schon, dass der Vermieter merkt .... Mist - kommt keine Kohle mehr - ich muß doch mal meinen Allerwertesten bewegen.


Alle Achtung ... Ihr scheint Gemütsmenschen zu sein - so lange hätte ich den Spaß nicht mitgemacht.
Wünsche Euch viel Glück, dass die Sache alsbald vernünftig geregelt wird!

Gruß
womo_reisender
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
Themenersteller 
Erstmal danke für eure Antworten.

Die Nebenkostenabrechnungen sind das eine Problem, das andere ist hier der Stromversorger.

Melderegisterauszüge einholen und dem Stromanbieter vorlegen. Daraus müßte hervorgehen, dass immer mehrere Mieter vorhanden waren und somit zur Ergänzung des Nachweisen für das Vorhandensein von 2 Wohnungen ausreichen.
Alternativ den Stromversorger auffordern eine Ortsbegehung zu machen .... müssen sie eh machen, wenn Mitarbeiter den Strom abschalten sollen.

Der Stromversorger hat bereits die Vorlage des Mietvertrages des Amerikaners als Beweis abgelehnt.
Aus den Melderegisterauszügen könnte der Stromversorger noch weniger herauslesen (wobei ich aus Datenschutzgründen bezweifle, diese zu bekommen, da es sich ja dann um Daten Dritter handeln würde) da in der EMA ja nur registriert ist wer da wohnt und nicht in wievielen Wohnungen.
Eine Ortsbegehung hat der Versorger ebenfalls abgelehnt.
Die Vorlage meines Mietvertrages und der Kontoauszüge meines Vermieters die meine Mieteingänge belegen sind für den Versorger "Recht und Gebot"

2.
Den Stromanbieter wechseln und dabei die Nummer des für Eure Wohnung nachträglich eingebauten Zählers angeben. Ob der fachgerecht eingebaut und verplombt ist kann Euch doch egal sein ... in diesem Fall.

Da es sich hier um Zähler handelt die jedermann in jedem Baumarkt kaufen kann, haben die keine Nummer. Einzig der Hauptzähler hat eine Nummer - aber gerade diesen will ich ja nicht auf mich angemeldet haben, da auf diesen ja auch die Wohnung im OG läuft.

Alles weitere wäre zu prüfen.

Grüßle
Bezi
*******aser Mann
17 Beiträge
Hallo! Soetwas fechte ich mit mängeln in er Wohnung auch grade durch! Normalerweise muß für jede Wohnung ein eigener Stromzähler vorhanden sein! An den Stromzähler darf nur der örtliche Stromversorger herran! Wenn du magst kannst du dich gerne bei mir melden!
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
Themenersteller 
Für mich wäre hier auch interessant zu wissen, wie das Verhalten des Stromversorgers einzustufen ist, immerhin wurde nicht für die Zukunft sondern rückwirkend bis Mai o9 umgemeldet.
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Ich weiss ...
... nicht, ob ich am Thema vorbeischreibe.
Aber bzgl. des Anbieterwechsels bin ich der Meinung, dass auch bei einem Wechsel des Stromzähler weiter im Eigentum des "normalen" Versorgers bleibt.
Und wenn der das Ding "dicht" macht und verplombt, kann man auch bei einem neuen Anbieter keinen Strom mehr beziehen.
Was ich damitsagen will:
Zu sagen, ich zahl einfach nicht und wechsle den Anbieter, würde imho nicht funktionieren.
Ich
*******itch
13.526 Beiträge
Der Mieterschutzverein ist ne prima Anlaufstelle für sowas, aber nur, wenn man schon vor Beginn des ganzen Problems Mitglied war - genau wie bei einer RSV auch...

Was auch sehr hilfreich sein kann: die nächste Verbraucherzentrale - gerade bei Ärger mit Stromversorgern *top*
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
Themenersteller 
keine weiteren Meinungen?
Stromzähler
na dann versuche ich mal etwas Übersicht hier rein zu bringen:
Mieterverein kostet hier nur unnötig Geld und kann nicht helfen!
1. es muß für jede Wohnung ein durch den örtliche Versorger geeichter Stromzähler vorhanden sein - ins Gesetzt schauen!
2. der örtliche Versorger kann mit dem Hausbesitzer einen Vertrag machen oder diesen automatisch in der teuren Grundversorgung führen; dann müßte der Hausbesitzer nach vereinbarter Formel -Kopfzahl oder Wohnfläche mit jedem Mieter abrechnen; ohne geordnete Nebenkosten - Stromabrechnung entsteht keine Zahlungsverfplichtung - daher nicht an Vermieter zahlen, sonderm ihm . nachweisbar! . mitteilen, das man die Kosten auf ein eigenes Extrakonto überweist - wichtig bei späterem Rechtsstreit!
3.der Versorger kann mit jedem Mieter einen Vertrag schließen - wenn entsprechende Zähler vorhanden sind -; dies bedeutet natürlich es bedarf 3 Unterschriften des Vertragspartners -a) für den Vertrag, b) für die Widerrufsbelehrung - und c) seid 1.11.09 auch für den Kontoabruf!
Ja, wenn ich die Schilderung richtig deute, handelt der Grundversorger rechtswidrig!
4. Wechsel zu anderem Versorger, meist auch wesentlich billiger - ist nur möglich, wenn ein Zähler der Wohnung durch den örtlichen Versorger zugeordnet ist, d.h. für den Wechsel brauche ich als Kunde die passende Zählernummer mit dem passenden Namen und Adresse, sonst wird die Kündigung und Anmeldung die durch neuen
Versorger beim Grundversorger angemeldet wird, abgelehnt.
5. Auch nach ev. möglichen Stromversorgerwechsel - hier ja so nicht möglich - bleibt für Zähler und technische Probleme der Grundversorger zuständig!
Hier kann ich als Empfehlung nur zusätzlich geben, Anwalt und Verfügung beantragen, alles nur schriftlich -weiteres bereits geschreiben -
Weitere Fragen zu Stromzählern und Versorgerwechsel gerne persönlich - keine Rechtsberatung -ich bin nur ein Strommann *zwinker* -
Gruß Jens
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