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Kaution und Nebenkostenendabrechnung

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Ex-Vermieter gemacht

Dauerhafte Umfrage
****73 Mann
12 Beiträge
Themenersteller 
Kaution und Nebenkostenendabrechnung
Mein Vermieter hat nach einem Jahr immer noch keine Endabrechnung hinbekommen und hält auch nach mehreren Schreiben die Kaution zurück.
Ich habe nun 2 Mahnungen geschrieben,einmal kam der Hinweis,ich solle mich mit der neuen Hausverwaltung(hat mit unserem Mietverhältnis nichts zu tun)auseinander setzen;nach 12 Monaten hat er jetzt plötzlich gemeint,er brauche noch Daten für die Berechnung und hätte doch lieber Telefonate als schriftlichen Kontakt.
Die Wohnung wurde im Januar ordnungsgemäß abgenommen(Protokoll ok. + Schlüsselrückgabe).
Da die Nebenkosten hoch waren und sparsam geheizt wurde,habe ich mit einer hohen Rückzahlung gerechnet(inkl.Kaut.ca.2000 EU).
Die Frage nun:Wie lange darf er mich noch warten lassen?Und läuft auch für mich eine Frist,innerhalb der ich geklagt haben muss,nach der ich das Geld vielleicht sogar wegen Versäumnisses verliere?
In der Antwort auf die letzte Mahnung will er mich weiter vertrösten und schreibt,er brauche noch Zeit zum Rechnen und Daten...Und-er könne die von mir gesetzte Frist nicht einhalten(31.01.).
Die mir unbekannte Verwaltungsfirma hat sich gar nicht gerührt.
Hat so ein Vermieterbrief aufschiebende Wirkung?Komme ich dadurch in Verzug?Soll ich mit der Klage noch warten oder besser gleich Schaden vermeiden?Und schützt mich meine Mahnung vor der Verjährung?
Liebe Grüße
tom
**********rello Mann
2.457 Beiträge
zu sagen...
...er könne die frist nicht einhalten, ist ein bischen dünn, zumal er
ja über ein jahr zeit hatte, die angeblich fehlenden daten zu beschaffen.
soooooo viele daten braucht man nämlich gar nicht für die nebenkostenabrechnung und in der regel hat man die daten, die man benötigt, spätestens im februar.

ich würde ihm sagen, dass er nach verstreichen der letzten frist
post vom anwalt bekommt.....und zum anwalt gehen.
****ry Frau
39.057 Beiträge
ich sag nur Mieterschutzbund. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Habe jetzt schriftlich Widerspruch eingelegt und zeitgleich den Mieterschutzbund eingeschaltet.

2. Abrechnungsfrist


Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung muss deshalb dem Mieter bis spätestens zum letzten Tag der Frist zugehen. Problematisch ist für den Vermieter vor allem der Beweis des Zugangs; gegebenenfalls könnte er sich den Empfang der Abrechnung vom Mieter quittieren lassen.


Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31.12.2006 muss der Mieter die Abrechnung bis spätestens 31.12.2007 erhalten haben. Es ist also damit zurechnen, dass viele Mieter noch in den letzten Tagen des Jahres Post von Ihren Vermietern oder den beauftragten Hausverwaltungen bekommen werden.


Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Verweigert der Mieter nämlich die Nachzahlung müsste der Vermieter im Rahmen eines Prozess beweisen, dass er für die Fristversäumnis nichts kann, was häufig nicht gelingen wird. Das Verschulden der Hausverwaltung wird dem Vermieter in der Regel zugerechnet, ebenso die verspätete Jahresabschlussrechnung des WEG-Verwalters. Etwas anders kann für die erst verspätet erhaltene Abrechnung eines Versorgungsunternehmens gelten. Siehe hierzu aktuell auch die Entscheidung des LG Hannover (Az: 13 S 21/07 = WuM 2007, 629).
das steht auf der Seite hab ich gerade gefunden, weil mich das auch interessiert hat.
Ich weiß nicht ganz genau ob der Link stehen bleiben kann. Ich glaub aber schon.*gruebel*

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html

alles Gute cherry*blume*
*******aar Paar
77 Beiträge
Fristen...
wurden schon genug gesetzt. Daher Mieterbund oder gleich zum Anwalt.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Richtig, da schon mehrere Fristen von Seitens des Mieters gesetzt wurden, kann er sich gleich einen Anwalt - Mieterschutzbund nehmen !!

jetzt ist es an den Vermieter, zu handeln, da jetzt die gesetzlichen Fristen laufen und er nicht mehr aufschieben kann.

die kaution bleibt davon unberührt.
diese muss er dir innerhalb eines Jahres zahlen, wenn keine gravierenden Mängel (siehe Abnahme-Protokoll) an der Wohnung waren und er diese beseitigen muss.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Wenn gesetzte Fristen überschritten sind,
zum Anwalt ;-))

und der sendet EINEN Brief mit einer letzten Frist, und bereits mit seiner Abrechnung, die wegen Verzugs des Vermieters vom Mieter nicht zu bezahlen ist und dann geht das zu Gericht..
so..
wie die anderen hier schon alle erwähnten,bleibt dir der weg zum mieterschutzbund nicht erspart. (oder anwalt mit schwerpunkt mietrecht,WICHTIG)

ich geh mal davon aus,daß der vermieter schon weiß was er tut.
denn,wenn du hättest nachzahlen müssen,wäre er schnell mit einer rechnung dabei gewesen.oder?aber jetzt geht es um ein eventuelles guthaben für dich....so muß man leider gottes, seinem geld hinterher rennen.keine seltenheit.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Durchschaubar
Solche Fälle sind aus meiner Sicht etwas durchschaubar: Kaution und Rückzahlung sind große Beträge und die hat der Vermieter häufig nicht flüssig, obwohl er müsste: Da die einjährige Frist verstrichen ist, kann u.U. sogar noch mehr gefordert werden, was aber vom genauen Hergang abhängt. Verjähren können diese Ansprüche im Regelfalle binnen 3 Jahren - aber Vorsicht, es kann auch mal weniger sein ! - ich würde daher sogar eher noch zum Anwalt raten, denn durch die Schreiben mit Fristsetzung kann nunmehr nach Verstreichen der letzten Frist unter Verzugsgesichtspunkten vorgegangen werden. Am Besten ist es hier einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu konsultieren. Der kann dann auch alle weiteren Schritte einleiten, damit man einfach und schnell zu seinem Geld kommt (schnellt unter Vorbehalt *gg*).
****ry Frau
39.057 Beiträge
beim Mieterschutzbund ist doch auch ein Anwalt
also ich hab mit meinem Anwalt beim Mieterschutzbund immer Kontakt wenn ich etwas habe.
Dann bekommen die Vermieter den Brief von ihm.*g*
ist im grunde genommen ziemlich einfach,

der vermieter hat das recht ( leider ) die kaution bis zu

6 monate nach auszug zu behalten, dann muß er sie auszahlen,

nbk - abrechnungen ( mit nachforderung ) sind bis spätestens

zum 31.12. des folgejahres vom eigentümer zu erstellen,

danach sind evtl. nachforderungsansprüche verjährt,

evtl. guthaben des mieters können aber vom mieter

eingefordert werden.
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