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Mietvertrag, ab wann gültig und bindend?

*****_bw Mann
254 Beiträge
Themenersteller 
Mietvertrag, ab wann gültig und bindend?
Mal davon ausgegangen, dass jemand über einen Makler eine Wohnung mieten möchte und unten beschriebene Fakten herrschen:

Anfang/Mitte Dezember letzten Jahres:

*Maklervertrag unterschrieben
*Mietvertrag beim Makler blanco unterschrieben
*in gutem Vertrauen Maklercourtage überwiesen

07. Januar diesen Jahres:

*Anruf bei der Maklerin, um den Namen und die Rufnummer der Vermieterin zu erfahren.
*Anruf bei der Vermieterin, dass man davon ausgegangen ist,
die Vermieterin habe sich für einen anderen Mietinteressenten entschieden, der Mietvertrag wurde nicht gegengezeichnet und deshalb sei dieser nicht zustande gekommen.

Der Mietvertrag sollte zum 1.2.2010 beginnen.
Der Makler hat den gegengezeichneten Mietvertrag erst nach telefonischer Erinnerung am 7. Januar weiter geleitet.
Dass die Courtage schon seit 14.12. auf seinem Konto war,
wusste er auch nicht.

Nun meine Frage:
Kann dieser jemand davon ausgehen, dass der Mietvertrag gar nicht erst zustande gekommen ist und deshalb nicht nur von 2 Monatsmieten verschont bleiben, sondern auch die Maklercourtage zurück fordern?

*fiesgrins* *freu* *panik* *fluch* *headcrash* *sternchen* *experimentier* *alarm*

Bin sehr gespannt über Eure Meinungen...
*********chen Paar
6.332 Beiträge
ein mietvertrag ist in dem moment gültig, wenn beide, also mieter und vermieter, unterschrieben haben. das gilt auch wenn der makler VM hat für den vermieter zu unterschreiben, und auch unterschrieben hat

dann gilt der vertrag als abgeschlossen,
und auch die zweimonatige kaution wird fällig.

solange nur der mieter unterschrieben hat, jedoch nicht der vermieter,bzw der makler anhand seiner VM
hat sich der vermieter, sozusagen nicht als einverstanden erklärt ein mietverhältnis abzuschliessen, selbstverständlich ist dann auch keine kaution fällig, sollte kein mietvertrag zustande kommen, so ist natürlich auch die maklercourtage zurückzuzahlen, denn diese wurde ja bezahlt unter der vorraussetzung dass ein vertrag zustande kommt.

nachtrag:
mietverträge sind auch mündlich gültig, wenn der schlüssel zur wohnung bereits übergeben wurde, obwohl der vermieter oder der makler den mietvertrag noch nicht unterschrieben hatten.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Im Grunde schließe ich mich dem Vorposter/ der Vorposterin an. Juristisch wurde ein Angebot abgegeben, jedoch keine Annahme durch den Vermieter erklärt. Damit ist eigentlich nach dem BGB kein Vertrag zustande gekommen - auf den ersten Blick. Aus dem was ich lesen konnte ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Makler selbst eine Abschlussbevollmächtigung hatte (selten, ist aber im Streitfalle manchmal der Fall - urplötzlich). Wenn das nicht der Fall ist, scheint mir immer noch etwas unklar, wie die Weiterleitung im Januar zu werten ist. Grundsätzlich muss ein Angbebot auf Abschluss eines Vertrages im Zweifel sofort angenommen werden, ansonsten gibt es keine Annahme und damit keinen Vertrag. Es gibt auch die Möglichkeit zu sagen, dass man das Angbebot nur bis zum xx.xx.xxxx gebunden ist. Wenn nun im Januar das Angebot nach Erinnerung weitergeleitet wurde könnte man denken, dass der Mieter den Vertrag immer noch will, und daher auch nun gebunden wurde. Daher kann man meines Erachtens das Ganze ohne Vorlage aller Unterlagen nicht bewerten. Sollte es jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Vertrag geschlossen wurde, dann sind in aller Regel weder die 2 Monatsmieten noch die Maklercourtage zu zahlen. Da das Ganze nicht so unproblematisch ist, und ggf. ja doch einige € im Spiel sind, würde ich zur Konsultation eines Anwaltes raten, der dann die Rechtslage bewertet und zu einem weiteren Vorgehen rät.
*****_bw Mann
254 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag
vorab besten Dank für Eure geschätzte Meinung.

Zu Euren Fragen:

*Eine VM lag dem Makler nicht vor.
*Der Mietvertrag lag am 7. Januar zwar vom Vermieter unterschrieben beim Makler, dieser hat den aber nicht an den Mietinteressenten weiter geleitet.
*Der Mieter hat vor Erhalt des Mietvertrags (auch keine mündliche Zusage, Schlüsselübergabe oder ähnliches) den Vertrag mangels Erhalt des Mietvertrags seine Unterschrift sowohl telefonisch, als auch schriftlich für nichtig erklärt.

1. Kann man davon ausgehen, dass der Mietvertrag nicht zustande gekommmen ist?

2. Ist die Maklercourtage zurück zu fordern?
Keine Rechtsberatung!
Leider muss doch öfter, als gewünscht, darauf hingewiesen werden, dass in dieser Gruppe keine „unmittelbare und mittelbare“ Rechtsberatung erfolgen wird. Ihr werdet freundlichst darum gebeten, die Regeln beim Eintritt in die Gruppe zu beachten. wonach hier aus rechtlichen Gründen keine Einzelfälle, also als konkret bewertete Rechtsfälle, diskutiert werden.

Generelle Problemlagen oder hypothetische Sachverhalte können diskutiert werden, soweit sich keine Rechtsberatung daraus entwickelt. Unser ganzes Leben wird von rechtlichen Regelungen begleitet. Demzufolge gibt es viele Problembereiche zu erörtern. Immerhin wollen wir doch nicht die zur Rechtsberatung berufenen Personen, die legal ihrer Tätigkeit nachgehen, bei tatsächlichen Problemfällen von ihrer Arbeit entlasten. Außerdem sind dort die Sorgen und Nöte der Betroffenen viel besser aufgehoben.

Somit wird bei aller verständlichen Sorge der jeweils Betroffenen, jedes objektiv bewertete Bemühen, unmittelbar oder mittelbar kostenfreie Rechtsdienstleistungen – auch im Verlauf eines threads - zu erhalten, nach derzeitigen Stand auf eine Beendigung hinauslaufen müssen. Insoweit wird auch um Verständnis dafür gebeten, dass grundsätzlich in dieser Art und Weise auch in Zweifelsfällen verfahren werden muss.

LG
Cabal



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