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Restgehalt und Steuer

******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Restgehalt und Steuer
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Restgehaltsanspruch, für anteilige Arbeitstage im Bereich unter 400,- Euro liegt.
Werden dennoch erstmal vom Arbeitgeber Steuern abgeführt? Oder fällt dass dann unter die steuerfreie Minijobregelung für den Monat in dem nur ein paar Tage gearbeitet wurde?

Welche Sätze gelten für den Fall der Besteuerung? Die Online-Rechner berücksichtigen diese Möglichkeit nicht.
@Intuition
Wie kommst Du auf die Idee, Arbeitgeber müssten bei Minijobs keine Steuern und Abgaben zahlen????

"IHK-Frankfurt am Main:
Der Arbeitgeber muss für jeden Minijob Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen. Das sind 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuer, sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird sowie 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft."

sundown(er)
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Seufz...ja Arbeitgeber *zwinker* Im übrigen ist das eine Frage gewesen, und auf die habe ich dadurch immer noch keine Antwort (außer von dem freundlichen Herrn am Telefon*lächel und danke*bussi*)
War vielleicht missverständlich ausgedrückt - es geht um die vor Auzahlung abgeführten Arbeitnehmer Sozialabgaben - aber nun egal, wird wahrscheinlich sowieso eine Klage.
Hallo Intu...
Mom: Die vorherige Antwort war nicht die richtige auf Deine Frage, jedoch warte ich hier auch schon ein paar Tage auf die richtige!

Da diese Frage rein rechtlich nicht so richtig zu beantworten ist, ich würde hier jedoch (dies ist meine Meinung) keinen weiteren Streit anzetteln...

Wenn Du in der Firma bisher auf Steuerkarte gemeldet warst und über 801,00€ verdient hast, wird diese weitere Auszahlung auch auf Deiner Lohnsteuerkarte weiterlaufen, hier macht die Lohnabrechnung keinen Unterschied, sollte Dir durch diese geringe Auszahlung ein Vor- oder Nachteil entstanden sein, wirst Du dies in der Lohnsteuererklärung geltend machen können/müssen.

Ich hoffe Dir hiermit noch einen Tipp gegeben zu haben.

Herzlich Mo
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Da diese Frage rein rechtlich nicht so richtig zu beantworten ist, ich würde hier jedoch (dies ist meine Meinung) keinen weiteren Streit anzetteln...

???Hallo???? Was bitte habe ich jetzt nicht mitbekommen??
die
rechtliche und glaubensfrage, meine ich. Du darfst mich auch gerne anklicken! Wenn dies hier erlaubt ist?

Herzlich Mo
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