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Mietwohnung

******364 Paar
1.193 Beiträge
Themenersteller 
Mietwohnung
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuche mal mein Glück *lach*

Wir haben eine unserer Wohnungen an einen Bekannten vermietet, der jetzt auszieht. Da wir ihn sehr gut kennen haben wir damals auch keinen Mietvertrag gemacht.
Nun ist unsere Frage:

Muss er, wenn er auszieht, trotzdem die Wände streichen? Es war alles frisch gestrichen bei seinem Einzug. Er ist ein starker Raucher und so riecht es auch in der Wohnung. Dort lebt er schon seit ca. 18 Jahren.

Haben wir ohne Mietvertrag eigentlich das Recht dazu?

Danke euch schon mal
****65 Paar
10.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ein Mietvertrag ist nach BGB trotzdem zustande gekommen. Am besten lasst ihr euch von einem Anwalt beraten, denn hier ist eine Rechtsberatung nicht zulässig.
****k72 Frau
293 Beiträge
Er muss nicht, außer es wurde mündlich vereinbart. Was zu beweisen wäre.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Wenn es sich um Schäden handelt, die die gewöhnliche Abnutzung überschreiten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Ohne Anwalt wird das aber schwierig ...
****65 Paar
10.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*
@******364
Leider ist deine Darstellung so, dass es sich um eine Rechtsberatung handelt wenn hierauf geantwortet wird.
Bitte halte die Frage allgemein und nicht zu einem konkreten Fall.

Ich mache im Forum nur sehr ungerne Themen zu, muss es aber wenn es auf einer, wie in diesem Fall, Rechtsberatung hinausläuft.
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Danke @****65 ..

Offtopic...
Sorry ich finde es immer wieder frustrierend, dass interessant Fälle nicht neutral gestellt werden können...macht unserem Mod nicht so viel Arbeit.
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