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Neue Wasseruhren

*******ueen Frau
18.174 Beiträge
Themenersteller 
Neue Wasseruhren
Nehmen wir einmal an Frau Pink wohnt in einem Altbau, wo es noch analoge Wasseruhren gibt.

Plötzlich fiele dem Vermieter ein, dass diese analogen Wasseruhren nicht mehr gut genug sind und kündigt Umstellung auf digitale Wasseruhren an, obwohl diese lt. Eichgesetz noch voll in der Geltung wären.

Dies wäre natürlich mit einem immensen Mehraufwand verbunden. Dadurch würden die Umlagen nochmals steigen, die bereits im Oktober 2022 erhöht worden sein könnten, ebenso wie die Miete im Januar 2023.

Wäre Frau Pink dazu verpflichtet dem zuzustimmen oder könnte die gesamte Mieterschaft dem widersprechen?
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
Themenersteller 
also die analogen Wasseruhren wären noch in der Eiche ....
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
Rein laienhaft
Da ich erinnerte, dass unser früherer Verwalter auch in bestimmten Abständen austauschen ließ:

Derzeit schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren getauscht

https://www.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/wasserzaehler-werden-in-deutschland-viel-zu-haeufig-gewechselt-verlaengerung-der-eichfristen-wuerde-haushalte-bei-wohnkosten-entlasten/#:~:text=Derzeit%20schreibt%20das%20deutsche%20Mess,nach%20bereits%20fünf%20Jahren%20getauscht.

Zur Maßnahme an sich und den Kosten habe ich das gefunden:

Entscheidet sich der Vermieter zum Einbau eines Wasserzählers, muss der Mieter den Einbau als Modernisierungsmaßnahme dulden (vgl. § 554 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 30. März 2011 – Az.: VII ZR 173/10). Der Vermieter kann in der Folge die Miete um maximal 11% erhöhen.

https://www.juraforum.de/lexikon/wasserzaehler-austauschen-mietwohnung

Aber vielleicht haben die Menschen vom Fach belastbarere Informationen.
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eine Pflicht der Zustimmung gibt es nicht, ich kann nur dafür oder dagegen sein.
Mieter können die geplanten Modernisierungsarbeiten ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Das können die Bauarbeiten selbst oder aber die baulichen Folgen der Modernisierung sein, aber auch wenn die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter praktisch nicht bezahlbar ist.

Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
BTW: Was wäre denn, wenn ein Vermieter die Zähler seit 20 Jahren noch nicht einmal hat austauschen lassen? Kann der Mieter das verlangen? Und kann er verlangen das nach Zähler abgerechnet wird wenn einer vorhanden ist?
****z35 Mann
1.422 Beiträge
Wenn der Zähler nicht getauscht wurde, sind die Ergebnisse angreifbar.

Und ja, der Mieter kann in aller Regel Abrechnung nach Zähler verlangen.
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