Neue Wasseruhren
Nehmen wir einmal an Frau Pink wohnt in einem Altbau, wo es noch analoge Wasseruhren gibt. Plötzlich fiele dem Vermieter ein, dass diese analogen Wasseruhren nicht mehr gut genug sind und kündigt Umstellung auf digitale Wasseruhren an, obwohl diese lt. Eichgesetz noch voll in der Geltung wären.
Dies wäre natürlich mit einem immensen Mehraufwand verbunden. Dadurch würden die Umlagen nochmals steigen, die bereits im Oktober 2022 erhöht worden sein könnten, ebenso wie die Miete im Januar 2023.
Wäre Frau Pink dazu verpflichtet dem zuzustimmen oder könnte die gesamte Mieterschaft dem widersprechen?