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Minijob und zeitliche Befristungen

**********annov Paar
1.501 Beiträge
Themenersteller 
Minijob und zeitliche Befristungen
Mal angenommen Herr A arbeitet hat im Oktober 2020 einen Minijob angenommen bei einer größeren Kette. Der Job war vorerst für 6 Monate ausgestellt, wurde danach noch zweimal jeweils über 6 Monate verlängert. Nun wurde Herrn A gesagt Du bekommst noch eine Verlängerung. Nun kam der Tag als der Vertrag auslief und der Filialleiter befand sich im Urlaub, Herr A wurde nicht mehr eingesetzt da ein Dienstplanprogramm dies auch nicht zulässt. Nach einiger Zeit meldet sich der Filialleiter und sagt er könne Herrn A nur einen Neuen Vertrag geben, da es zulange gedauert hat mit dem Antrag auf Verlängerung. Herr A bekäme aber durch einen neuen Vertrag weniger Stundenlohn und weniger Weihnachtsgeld. Handelt der Arbeitgeber rechtens? Würde so nicht auch das Gesetz zu Befristungen einfach ausgehebelt werden?
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
Auf welcher Grundlage des Teilzeitbefristingsgesetz wurde der Vertrag befristet?

Sachgrundlose Befristungen dürfen nur maximal zwei Jahre laufen

Paragraph 14 Absatz (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******ool:
Sachgrundlose Befristungen dürfen nur maximal zwei Jahre laufen
Da wäre dieses Arbeitsverhältnis schon lange drüber (wenn ich diesen fiktiven Fall mal auf heute datiere). Dadurch entsteht dann bei Weiterbeschäftigung über diese zwei Jahre hinaus automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Leider wird auf Grund von Unkenntnis oder Verdrängung oder warum auch immer diese 2-Jahres-Regel immer wieder missachtet und von Arbeitnehmer wird das oft auch hingenommen.

Es ist auch egal, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeit- oder Mini-Job handelt. Da macht das Gesetz keine Unterscheidung. Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag.
*********2003 Mann
401 Beiträge
Zitat von *****s42:
Zitat von ******ool:
Sachgrundlose Befristungen dürfen nur maximal zwei Jahre laufen
Da wäre dieses Arbeitsverhältnis schon lange drüber (wenn ich diesen fiktiven Fall mal auf heute datiere). Dadurch entsteht dann bei Weiterbeschäftigung über diese zwei Jahre hinaus automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Leider wird auf Grund von Unkenntnis oder Verdrängung oder warum auch immer diese 2-Jahres-Regel immer wieder missachtet und von Arbeitnehmer wird das oft auch hingenommen.

Es ist auch egal, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeit- oder Mini-Job handelt. Da macht das Gesetz keine Unterscheidung. Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag.

Völlig richtig! Dennoch ist in der Konsequenz auch bei einer größeren Kette die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses auf Minijob-Basis fast immer möglich und geht auch selbst bei Anwendung einer plausiblen Sozialauswahl durch. Eine erneute sachgrundlose Befristung bei einem neu zu schließenden Arbeitsvertrag ist dagegen ausgeschlossen, da schon eine Vorbeschäftigung im gleichen Betrieb vorliegt.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********2003:
Völlig richtig! Dennoch ist in der Konsequenz auch bei einer größeren Kette die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses auf Minijob-Basis fast immer möglich
Das ist wohl war - und ich weiß auch nicht, ob ich länger bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein möchte, der die einschlägigen Vorschriftet missachtet (egal, aus welchem Grund).
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Minijob ist lediglich eine Frage der Besteuerung und im Ergebnis nichts anderes als Teilzeit und Teilzeit wird arbeitsrechtlich nicht anders behandelt als Vollzeit. Ob der Arbeitgeber jetzt Einzelkaufmann, GmbH, AG oder sonstwas ist, ist total egal. Eine Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber ausgesprochen werden und zugegangen sein. Arbeitgeber profitieren lediglich davon, dass sich Minijobber selten wehren.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
Es geht aber hier nicht! um Kündigung
Fakt ist aber: gibt es bei einem befristeten Vertrag eine - selbst kurze Unterbrechung - muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden; und dessen Bedingungen können tatsächlich bei verhandelt werden.

Lie­gen auch nur ei­ni­ge Ta­ge zwi­schen dem En­de des ers­ten und dem Be­ginn des zwei­ten Zeit­ver­trags oder wird die Vergütung zu­sam­men mit der Ver­trags­verlänge­rung erhöht, liegt nach der Recht­spre­chung kei­ne "Verlänge­rung" des be­fris­te­ten Ver­trags vor.

Viel­mehr ha­ben die Par­tei­en dann ei­nen neu­en be­fris­te­ten Ver­trag ab­ge­schlos­sen, und der ist nicht mehr oh­ne Sach­grund gemäß § 14 Abs.2 Tz­B­fG zulässig, weil zwi­schen den Par­tei­en ja schon zu­vor ein Ar­beits­verhält­nis be­stan­den hat­te (§ 14 Abs.2 Satz 2 Tz­B­fG)

https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html

UND: meist bekommt man, wenn man irgendwo schon befristet eingestellt war, gar keinen neuen Vertrag, weil man sich mit einem sogenannten Kettenarbeitsvertrag sonst einklagen könnte.

Das kann im öffentlichen Dienst bedeuten, dass du bei keiner anderen Institution im jeweiligen Bundesland mehr arbeiten darfst, weil das Land übergeordnet als AG gilt; bei einer Kette könnte das ebenso für anderen Läden dieser gelten, weil der Arbeitsvertrag nicht mit der Einzel-Filiale abgeschlossen wird, sondern mit dem „Mutterhaus“.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******ool:
bei einer Kette könnte das ebenso für anderen Läden dieser gelten, weil der Arbeitsvertrag nicht mit der Einzel-Filiale abgeschlossen wird, sondern mit dem „Mutterhaus“.
Ok, da muss man aber genau schauen, ob die einzelnen Läden nicht als Franchise der Kette auftreten und jeweils eigene Personalhoheit haben. Da also genau schauen, wer der Vertragspartner (AG) ist. *zwinker*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von ******ool:
Es geht aber hier nicht! um Kündigung
Es ging mir um den Kommentar mit der "Kündigung bei der Kette" von Bussybär. Hätte man merken können.

Zudem:
weil das Land übergeordnet als AG gilt
Das Land ist nicht für alle Arbeitsverhältnisse im öD der Arbeitgeber, sondern nur für die Landesangestellten.

und auch das
weil der Arbeitsvertrag nicht mit der Einzel-Filiale abgeschlossen wird
ist einfach mal von AG zu AG unterschiedlich, hängt mit dem Vertrag, mit dem Unternehmensaufbau und und und zusammen.

Die Eingangsfrage ist schlicht nicht zu beantworten, weil 1000 Dinge noch offen sind.
"Ja, er handelt rechtens" kann genauso richtig sein, wie "nein, das Vorgehen ist in Deinem konkreten Fall rechtswidrig"...
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
Es ging mir um den Kommentar mit der "Kündigung bei der Kette" von Bussybär. Hätte man merken können.

Geht es auch höflicher?

Und ja - ich habe es gemerkt!
Aber:
Im EP ging es nicht! um eine Kündigung - daher ist es *offtopic* und obsolet, auf Beiträge anderer, die nicht *zumthema* schreiben, zu antworten. Deswegen mein Hinweis.

Zudem:
weil das Land übergeordnet als AG gilt
Das Land ist nicht für alle Arbeitsverhältnisse im öD der Arbeitgeber, sondern nur für die Landesangestellten.

Nichts anderes war die Essenz meiner Zeilen.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
So
Es geht aber hier nicht! um Kündigung
höflich? *zwinker*

Zitat von ******ool:
Nichts anderes war die Essenz meiner Zeilen.
Eben nicht. In keinem Bundesland ist das Land Dienstherr aller Angestellten öD im Land.

Und nach Deiner Interpretation war der Kommentar zum öD auch off topic und damit obsolet, denn im EP geht es nicht! um öD. Aber so Threads sind ja auch gelegentlich dynamisch...
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
So
Es geht aber hier nicht! um Kündigung
höflich?

Das war eine neutrale sachliche Feststellung!

Hätte man merken können.

Das ist ein persönlicher Angriff, der unterstellt, ich sei zu blöd, das zu merken!

Eben nicht. In keinem Bundesland ist das Land Dienstherr aller Angestellten öD im Land.

Eben das habe ich nicht behauptet!

Hätte Mann merken können! *fiesgrins*

Aber weißt du was:

Du hast Recht und ich meine Ruhe

Eins habe ich auf jeden Fall gelernt:
Wenn jemand wie du auftaucht, wird es Zeit, ein Thema nicht mehr zu beobachten.
Dir geht es nicht darim, hilfreich Wissen zu teilen, sondern Recht zu behalten und besser zu sein.

Irgendwie typisch für manche Juristen *roll*

*undwech*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von ******ool:
Das war eine neutrale sachliche Feststellung!
Die schreib ich auch immer extra groß und mit Ausrufezeichen im Text. Macht man ja so...

Zitat von ******ool:
Eben das habe ich nicht behauptet!

Äh - doch:

Das kann im öffentlichen Dienst bedeuten, dass du bei keiner anderen Institution im jeweiligen Bundesland mehr arbeiten darfst, weil das Land übergeordnet als AG gilt

Zitat von ******ool:
Das ist ein persönlicher Angriff, der unterstellt, ich sei zu blöd, das zu merken!
Das passiert ausschließlich in Deinem Kopf.

Zitat von ******ool:
Dir geht es nicht darim, hilfreich Wissen zu teilen, sondern Recht zu behalten und besser zu sein.
Wenn etwas schlicht falsch ist, muss man das also unkommentiert lassen, weil Du das "hilfreich" gemeint hast?

Aber gut, tschüss dann. *wink*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******ool:
Das ist ein persönlicher Angriff, der unterstellt, ich sei zu blöd, das zu merken
Nun, man kann etwas nicht merken oder man etwas auch bewusst ignorieren oder missdeuten. Da ist die "Unterstellung", etwas nicht zu merken (von "zu blöd" war nicht die Rede, das ist eigene Interpretation).

Und nun wieder Friede ... *g*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
*genau*
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