Jugendamtsurkunde
Ich hab da mal wieder die eine oder andere Wissenslücke.Und nein, ich wünsche KEINE rechtsberatung
Ich hab mir lediglich schon die Finger wundgegooglet, denn ich suche Rechtsgrundlagen zum Thema Jugendamtsurkunde.
a) In welchem bzw. nach welchem Gesetz sind diese geregelt ?
b) Sehen die formell immer gleich aus oder ist der Inhalt wie bei einem Vertrag Verhandlungssache ?
c) Was genau und wie genau macht das Jugendamt den Faktencheck bis zur ausgestellten Urkunde ?
d) Wieso ist ein Jugendamt schneller bei der Unterhaltsfeststellung als Anwälte und Gerichte ?
Irgendwie finde ich nichts hieb- und stichfestes und bin dankbar für Antworten.
Gruß
si_su