also...ein paar google-einheiten später stelle ich hierzu fest
Genügt eine Zertifizierung mit bsp. einer Perso-Nummer oder muss es immer gleich ein Bezahlsystem wie netdebit, ueber18 usw. sein.
Aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
§ 11
Jugendschutzprogramme
(1) Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach §5 Abs.3 Nr.1 dadurch genügen, dass Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird.
(2) Jugendschutzprogramme nach Absatz 1 müssen zur Anerkennung der Eignung vorgelegt werden. Die zuständige Landesmedienanstalt trifft die Entscheidung durch die KJM. Zuständig ist die Landesmedienanstalt des Landes, bei der der Antrag auf Anerkennung gestellt ist. Die Anerkennung ist auf fünf Jahre befristet: Verlängerung ist möglich.
(3) Die Anerkennung nach Absatz 2 ist Jugendschutzprogrammen zu erteilen, wenn sie einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglichen oder vergleichbar geeignet sind.
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§ 5 (3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert
Die Pflicht aus Abs. 1 ist folgende:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Wir lernen also.....es ist egal welches Jugendschutzprogramm Du vorschaltest, es muss lediglich durch eine Landesmedienanstalt anerkannt sein.
Ein kostenloses zu finden scheint allerdings nicht so leicht wie ich durch weiteres googlen feststelle