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ÖPNV-Streik und Taxikosten zur Arbeit

********ight Frau
876 Beiträge
Themenersteller 
ÖPNV-Streik und Taxikosten zur Arbeit
Moin, in Artikeln zu den Streiks im ÖPNV steht immer, dass, wenn man nur mit einem Taxi zur Arbeit kommt, die Kosten im Verhältnis zum Gehalt stehen müssen. Nirgends steht, wieviel Prozent des Tageslohns denn akzeptabel sind. Weiß das jemand von euch?
Und was bringt das Wissen, wenn die Kosten zu hoch wären? Müsste man dann nicht Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen?
Danke
*********manns Paar
26 Beiträge
Grundsätzlich liegt das "Wegerisiko" bei den Arbeitnehmenden. "Ohne Arbeit kein Lohn" bedeutet dann, dass du eventuell Gehaltseinbußen hast. Ob du Urlaub nimmst, HomeOffice machst oder Überstunden abbaust, musst du mit deinem Arbeitgeber (jeglichen Geschlechts) absprechen.
**********tlich Mann
465 Beiträge
Hier schließe ich mich meinen Vorpostern an. Das Wegerisiko zur Arbeit trägt immer der Arbeitnehmer, wenn Dein Auto kaputt ist, musst Du halt anderweitig zur Arbeit kommen. Sonst gilt: wer nicht zur Arbeit kommt, bekommt keinen Lohn. Im Wiederholungsfalle nach Abmahnung ( soweit erforderlich) droht die Kündigung. Genau das ist das was Streiks bezwecken, viele Menschen zum Unmut bringen, damit die Arbeitgeber einknicken. Ob das so richtig ist beim ÖPNV oder Bahn mag jeder selbst beurteilen. Meine Erfahrung ist, dass viele Arbeigeber verständnis zeigen, aber durchaus im Wiederholungsfalle auch mal Konsequenzen ziehen. Da hilft oft nur offene Kommunikation und die Bitte notfalls Urlaub zu nehmen. Bei der Zahl an Streiktagen in diesem und letzten Jahr - je nach Region und Transportmittel - kann das sehr viele Tage kosten. Die Tipps zum Taxi etc. tauchen immer wieder auf, sind aber leider sehr unzutreffend.
********ight Frau
876 Beiträge
Themenersteller 
@**********tlich Was meinst Du bez. Taxi und unzutreffend?
**********tlich Mann
465 Beiträge
@********ight Es gibt hin und wieder Rechtsprechung die sich mit solchen Fragen befasst, aber keine gesetzliche Regelung oder Richtlinien oder sonstige Rechtsquellen die den Arbeitnehmer vom Wegerisiko befreien. Die Rechtsfigur der "Höheren Gewalt" greift dabei explizit nicht, allenfalls bei Naturkatstrophen. Aber dann führt das Entfallen der Arbeitspflicht auch zum Entfallen des Lohns. Leider findet man gerade in den Medien immer wieder Artikel die etwas Anderes suggerieren - und das ist dann leider fast immer unzutreffend oder betrifft einen gänzlich anderen Fall.
*******Maxx Mann
11.960 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob man mit dem Taxi zur Arbeit fährt oder nicht, hängt sicherlich auch vom Gehalt ab. Ist halt eine rein ökonomische Entscheidung. Für 60 Euro Nettolohn lohnt es sich kaum, 50 Euro im Taxi zu verfahren.

Rechtlich spielt es dagegen keine Rolle. Es gibt einen Arbeitsvertrag, der zusammen mit dienstlichen Weisungen (Arbeitszeitregelungen, Schichtplan und ähnliches) die Zeiten der Anwesenheit am Arbeitsplatz regelt. Kann man dies nicht einhalten, ist es wichtig, mit dem Vertragspartner klar zu kommunizieren und eine Alternative zu finden. Teilweise sind Art und Inhalt der Kommunikation und der Konsequenzen klar geregelt (zB bei Krankheit), teilweise muss man ggf verhandeln.

Bei einem sehr strengen Arbeitgeber und wenn man vielleicht auch schon wegen Fehlzeiten abgemahnt wurde, kann es unter Umständen sogar sinnvolle sein, selbst bei Mindestlohn auch 100 € im Taxi auszugeben, wenn man an dem Job hängt 😉
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

wie geschrieben, der Weg zur Arbeit ist das Risiko des Arbeitnehmers. Heißt streikt die Bahn, das Auto oder sind die Witterungsverhältnisse Shit, Du bist verantwortlich zur Arbeit zu kommen.

Nimmst Du Dir ein Taxi, der Arbeitgeber zahlt...schön... Aber Fussangel, es könnte mit zum Arbeitslohn gezählt werden. Heißt muss versteuert werden, die Umstände sind entscheidend.

Zahlst du es selber, muss der gesamte Einzelnachweis deiner kosten über der kilometerpauschale liegen.
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