Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
zum Thema
Meldet ihr euch nach einem Date?74
Oder wartet ihr, dass sich der andere meldet? Hallo.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Nicht - Ummeldung bei Umzug ----

********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
Nicht - Ummeldung bei Umzug ----
Hallo zusammen,

mal angenommen.. man zieht um... von A nach B

und nach 2 Jahren von
B nach C

Bei B meldet man sich nicht um sondern bei C erst wieder. Somit ist man ja 2 Jahre "nicht gemeldet"...


Fragen:
1. - wie lange nachträglich kann eine Strafe für Nicht-Ummeldung festgesetzt werden?
2. Wie ist die "steuerliche" Handhabung ggf. eingeschränkt? Da er zwar seinen gewöhnlichen Aufenthalt in B hat, aber offiziell nicht gemeldet ist? Wäre er dann beschränkt steuerpflichtig, oder reicht der gewöhnliche Aufenthalt?
3. Andere Komplikationen die ggf. auftreten könnten?

Vielen Dank für Eure Ideen und Anregungen dazu und einen schönen Tag Euch allen!
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Fragen Sie Ihren Steuerberater und Anwalt...
********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
Hallo @*******ion hier ist doch die Möglichkeit sich auszutauschen um Ideen zu sammeln... das sind alles hypothetische Fälle und man kann einfach seinen Horizont erweitern... sollte der Fall auftreten ist es natürlich ratsam eben jenige zu kontatkieren... aber wofür sonst hätten wir die Gruppe, wenn wir nichts diskutieren können/wollen ?

Daher danke für Deine Antwort und falls wir hier nix mehr posten sollen, dann bitte ich die Mod´s mich zu informieren.

vielen Dank nochmals und nochamls schönen Tag zusammen
****65 Paar
10.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda* @*******ion
da hat relish_randy Recht, dein Kommentar ist hier nicht angebracht. Du musst ja nicht an der Diskussion teilnehmen.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Is ne realer Fall, oft genug in der Praxis erlebt...
*******umi Mann
690 Beiträge
ich verstehe die Schilderung so, daß Person offiziell von A nach C gezogen ist und in B nur zu Besuch war, wenn er sich vor dem Besuch nicht in A abgemeldet hat.
Die Abmeldung wäre auch schwer gewesen ohne neuen Wohnsitz.
Also offiziell alles klar?
****65 Paar
10.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*
Zitat von *******ion:
Is ne realer Fall, oft genug in der Praxis erlebt...

Wie kommst du dazu zu behaupten, das dieser hier geschilderte Fall real ist, in welcher Praxis willst du das erlebt haben? Natürlich gibt es hier Fälle, die auch in der realen Praxis vorkommen, dass ist ja auch Sinn und Zweck dieser Gruppe. Wichtig ist das sie hier fiktiv dargestellt werden so das keine Rechtsberatung zum tragen kommt.

Unterlass bitte deine Unterstellungen wenn du keine Beweise hast, das es sich um einen realen Fall handelt.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob ein realer Sachverhalt hinter diesen Fragen steht ist doch unerheblich. Die Sache ist neutral und fiktiv formuliert, und solange das im Verlauf der Diskussion so bleibt, sind wir uns im Mod-Team einig, dass der Thread weiter läuft (wenn es doch zu real wird, dann auch).

Zum Thema:
Das Nichtmelden des Wohnsitzes ist meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit.
Allerdings wird davon das Amt in der Regel nichts mitbekommen, wenn man aus A wegzieht (man meldet sich ja nicht mehr ab - außer man zieht ins Ausland) und erst zwei Jahre später ein C einen neuen Wohnsitz anmeldet. Bis dahin steht ja im Ausweis die alte Adresse aus A.
Eher bekommt man Probleme, wenn man noch nach Monaten oder gar Jahren die alte Adresse im Ausweis hat und man irgendwie behördlich kontrolliert wird.

Und dem Finanzamt reicht in der Regel eine Postadresse in Deutschland. Ob man da wirklich gemeldet ist oder wohnt, hinterfragen die meines Wissens nicht.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******umi:
... und in B nur zu Besuch war, wenn er sich vor dem Besuch nicht in A abgemeldet hat.
Die Abmeldung wäre auch schwer gewesen ohne neuen Wohnsitz.
Wer bei jemandem länger als drei Monate zu Besuch ist (oder im Hotel, Campingplatz oder wo auch immer länger als drei Monate zusammenhangend wohnt), muss sich von Rechts wegen dort mit Zweitwohnsitz anmelden, wenn er bereits einen Hauptwohnsitz in D hat. Ohne Hauptwohnsitz in D ist die Frist kürzer.

Außerdem muss man sich nicht mehrvam alten Wohnsitz abmelden. Einzige Ausnahme: Man meldet sich ohne neuen Wohnsitz ab. Niemand kann gezwungen werden, einen festen Wohnsitz zu haben (dass es dadurch auch Nachteile gibt, steht hier nicht zur Debatte).
********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für das bisherige feedback - auch bgzl. des Threads an sich.

Das Nicht-Anmelden ist ein Ordnunswidrigkeit - die nicht geahndet wird, wenn man nicht darauf hinweist? Ich habe mal gelesen, dass man eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen muss, wenn man sich zu spät anmeldet. Ist das nicht "komisch"? Zu spät wird geahndet gar nicht - keine Strafe?

Nochmals Danke für Euer feedback
********ffee Mann
50 Beiträge
Zitat von ********andy:
Vielen Dank für das bisherige feedback - auch bgzl. des Threads an sich.

Das Nicht-Anmelden ist ein Ordnunswidrigkeit - die nicht geahndet wird, wenn man nicht darauf hinweist? Ich habe mal gelesen, dass man eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen muss, wenn man sich zu spät anmeldet. Ist das nicht "komisch"? Zu spät wird geahndet gar nicht - keine Strafe?

Nochmals Danke für Euer feedback

Theoretisch ist auch die unterlassene Meldung eine (reichlich) verspätete Meldung, die mithin als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Solange sich niemand verplappert und vorallem solange man die Bekanntgabe oder Zustellung amtlicher Schreiben an die "Meldeadresse" akzeptiert, bleibt es ein theoretisches Problem.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********andy:
Das Nicht-Anmelden ist ein Ordnunswidrigkeit - die nicht geahndet wird, wenn man nicht darauf hinweist? Ich habe mal gelesen, dass man eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen muss, wenn man sich zu spät anmeldet. Ist das nicht "komisch"? Zu spät wird geahndet gar nicht - keine Strafe?
Man muss ja zur Anmeldung entweder eine Vermieterbescheinigung oder einen Eigentumsnachweis vorlegen. Wenn diese schon älteren Datums sind, muss man glaubhaft rüber bringen, dass man aber jetzt erst eingezogen ist. Oder man bittet seinen Vermieter um eine aktuelle Bescheinigung.

Eine Wohnung anzumieten heißt ja nicht automatisch, dass man (sofort) selbst darin wohnt.

Wenn man natürlich ehrlich einräumt, dass man schon länger dort wohnt ...

Auf der anderen Seite ist es gerade in Ballungszentren und Großstädten oft nicht einfach, einen Termin zu bekommen - und ohne Termin geht mitunter gar nichts.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Man kann sich mittlerweile auch ohne Vermieterbescheinigung oder Eigentumsnachweis anmelden. Ist in aller Regel kein Problem, z.B. wenn man zum Partner zieht.

Bußgelder verhängen die Meidebehörden dann, wenn sie Kenntnis davon erlangen, dass sich der Betroffene nicht umgemeldet hat, also immer dann, wenn sich der Betroffene verplappert, verpfiffen wird oder amtliche Post nicht zugestellt werden kann ....
********andy Frau
1.807 Beiträge
Themenersteller 
@****z35 ....mich würde immer noch interessieren wie lange nachträglich so ein Bußgeld verhängt werden könnte....?
*******mcat Mann
3.664 Beiträge
eigene Erfahrungen - "wo steht das Bett"
Ich verstehe die TE schon mit ihrem "Wissensdurst", denn die Rechtslage ist so wie Rechtslagen in D eben so sind - alles irgendwie geregelt, aber gemacht wird es öfters mal "irgendwie anders". Blöd dann, wenn einem nachträglich jemand einen "Strick draus drehen will", obwohl man nicht wirklich etwas schlimmes angestellt hat.

Da frägt sich der Laie und den Juristen wundert gar nix mehr.

Ich befasse mich immer wieder mir dieser Fragestellung, und zwar weil ich beruflich oft an unterschiedlichen Orten arbeite.

Einmal hatte ich eine Projektwohnung im tiefsten Bayern gemietet, wo ich beruflich bedingt 3 Tage die Woche hauste (also 2 Übernachtungen - manches mal 3 in der Woche). Das war alles andere als "Lebensmittelpunkt" sondern wirklich nur rein beruflich bedingt.

(Genau diese Konstellation gabs noch mehrfasch in meinem Berufsleben - rund in Deutschland - dazwischen Fahrstrecken von mehreren hundert Kilometern).

Damals aber - tief katholisch geprägt und obrigkeitshörig nötigte mich die bayrische Vermieterin dazu, mich dort mit Zweitwohnsitz anzumelden. Da es "eine schlechte Wohngegend war" hatte ich sofort Minuspunkte in der Bonität und eine jahrelangen Eintrag in der Schufa, wo ich mich denn so herumtreiben würde. Dabei sucht man als Freelancer doch wirklich nur eine möglichst billige Absteige, wo man halt in Ruhe schlafen kann. Tagsüber ist man beim Kunden - nachts schläft man schräg gegenüber vom (nun ja, Puff sagt man in Bayern nicht).

Ich würde es ehrlich gesagt nicht mehr machen. Wen gehts denn wirklich was an, wo ich unter der Woche hause, solange ich am eigentlichen Wohnsitz meine Post empfange ? Und womöglich von irgendeinem Nachbarn dort auch gesehen werde ( dafür kann man ja sorgen).

Inzwischen hatte ich vielfach "Auslandsbezug" in meinen Jobs und auch tatsächlich mal sehr viele Jahre den gemeldeten Wohnsitz außerhalb von D. Dabei aber weiterhin eine Wohnung und "ein Bein" in D.

Mann war das oft eine Farce, wo ich denn nun wirklich wohne und lebe. Das Finanzamt wollte tatsächlich wissen, wo "mein Bett steht" (steht schriftlich in der Amtspost !).

Aufgrund so mancher regionalen Konstellation kann man in den verschiedenen Dreiländer-Ecken Deutschlands mehrfach am Tag das Land wechseln, ohne abends mehr als 200 Kilometer aufm Tacho zu haben.

Mit Bundesländern und Gemeinden siehts ja auch nicht anders aus.

Ich teilte - wahrheitsgemäß übrigens - mit "mal hier, mal dort". Nebenbei war ich mit Auslandswohnsitz wohl gemerkt, auch in verschiedenen Regionen Deutschlands zu Gange. Jedes Mal aber - ebenso wichtig - nie mehr als einige Tage die Woche. Frag mich mal einer, ich hebe alle Einkaufszettel auf.

Jetzt weise mal einer nach, wo der Kerl denn "überwiegend" ist und was ist der "Lebensmittelpunkt" bei einem, der außer Arbeiten und Herumfahren nicht viel Spuren hinterlässt. Die Frau ist hier - die eine Wohnung dort - das Finanzamt wieder wo anders, das zweite Finanzamt nochmal wo anders und das Bett steht wieder wo anders. Tatsächlich hatte ich "das Bett" so manches Mal auf dem Dachgepäckträger dabei. Und zeitweise hatte ich - oh steuerliche Schande und Asche auf mein Haupt - zwei Betten.

Die deutsche Rechtsprechung ist einer solchen Sache nicht wirklich gewachsen. Einmal kam eine briefpostalische Anfrage vom Finanzamt, wo ich denn nun wäre. Ich hätte hie und da doch Grundstücke. Wo die denn nun zu versteuern wären ?

War natürlich Blödsinn - ich hatte gar nicht "hie und da Grundstücke".
Aber das zeigte mir, wie der Amtsschimmel trabt.

Früher lies ich mich oft etwas irre machen von wegen Vorschriften. Inzwischen bin ich etwas abgeklärter. Hauptsache, man schadet niemandem, zahlt redlich seine Steuern und Abgaben. Und da, wo man - aus welchen Gründen auch immer - mietet, seinen Strom und seine Miete.

Gelernt habe ich, dass man auf den meisten Ämtern mit freundlichem Reden und plausibler Erklärung gut durchkommt. Wie gesagt, solange man nicht wirklich einen Bock schießt und dem "König nicht das gibt, was des Königs ist", also Steuern und Abgaben zahlt.

Einmal hatte ich Gründe, in ein Land "X" auszureisen und meldete mich auf der Gemeinde im Büro "A" (Ortsteilbüro) ab. Die Dame, nett und auskunftsfreudig wollte nur wissen, welches Land, ach ja, gibts da noch ne PLZ dort ? Mehr brauchte es nicht - keine genaue Adresse (zehn Jahre vorher wollte auf einem anderen Büro eine wissen, welche Straße - da sagte ich "sehe ich erst, wenn ich dort ankomme").

5 Monate später reiste ich aus Land "Y" wieder ein. Meldete mich ordnungsgemäß in einem anderen Ortsteilbüro "B" der Gemeinde bei einer anderen zuständigen Dame wieder an. Diese fragte mich, wie es denn sein könne, dass ich nach Land "X" ausreise, aber dann aus Land "Y" wieder einreise.

Ich hätte nun sagen können, dass ich zwischendurch nochmal umgezogen sei. Ich erlaubte mir aber den Humor zu sagen: "Ja wissen Sie, als ich auf der Fahrt nach "X" war, erreichte mich am Autobahnkreuz soundso ein Anruf auf dem Handy, dass ich eine günstigere Wohnung in "Y" bekommen könne. Da bin ich dann spontan nach Süden abgebogen und nochmal 300 Kilometer weiter gefahren. Da war ich dann halt die letzte Zeit - jedenfalls ab und zu. Und zwischendurch sowieso immer wieder hier, denn wie Sie ja doch wissen, habe ich bei Ihnen auch ab und zu Mülltonnenmarken gekauft.;-) ;-);-)

Gut wars.

Wie gesagt - man tut gut daran, sich nicht allzu sehr fest zu legen. Und seine Abgaben "irgendwo" zu zahlen. Dann hat doch niemand einen Grund, einem an die Karre zu fahren. Die Behörden wollen ihr Geld - und bis zum Feierabend irgendwelche nachweisliche Eintragungen in den Formularen.

Was geschrieben steht gilt - wer nicht aufgeschrieben ist, wohnt nicht da. Oder wohnte nicht da - sch... drauf. Hat man es vergessen - dann hat man es halt vergessen und war sowieso woanders.

Geht es denn die Damen und Herren auf den Behörden wirklich etwas an, wann, wo mein Bett steht, und wann und wo ich mit ggfs. wem darin liege ? Und warum ?

Immer wenn ich "Bett" höre oder lese, muss ich an jenen Amtsbrief denken.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
@********andy: Der Meldeverstoss ist ja ein Dauerdelikt, die Ordnungswidrigkeit dauert also an, bis der nicht gemeldete Wohnsitz aufgegeben wird. Dann beginnt die Verjährung.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vor allem muss das Amt einem Nachweisen, dass man einen Meldeverstoß begangen hat.

Hier müsste also Amt C erst einmal wissen, dass man zwar in A nicht abgemeldet war, aber in B dauerhaft (und nicht nur gelegentlich und besuchsweise) gewohnt hat. Und es dann auch belegen können.

Da eine Abmeldung bei Wegzug aber nicht mehr nötig ist, weil die automatisch durch die Neuanmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt (so lange man innerhalb Deutschlands umzieht), wird das so gut wie nie passieren, dass man dafür belangt wird.

Ich habe seit fast zwei Jahre. zwei Postadressen in Deutschland, aber keinen Wohnsitz mehr. Ich achte auch sehr darauf, dass ich diese Postadresse nur dort eintrage, wo Anschrift oder Postadresse gefragt ist (und nicht "Wohnsitz").
Bei der Abmeldung aus Deutschland habe ich auch kein neues Ausenthaltsland angegeben - weil es das nicht gibt. War auch kein Problem.
Streng genommen wohne ich sogar in einem "exterritorialen Gebiet" Deutschlands, denn mein Boot ist im deutschen See-Schiffsregister eingetragen. Ist als Meldeadresse allerdings nicht möglich anzugeben, auch das ist eine Besonderheit, die das deutsche Recht ausklammert 😉
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
Zitat von ****z35:
Man kann sich mittlerweile auch ohne Vermieterbescheinigung oder Eigentumsnachweis anmelden. Ist in aller Regel kein Problem, z.B. wenn man zum Partner zieht.
Das war vor längerer Zeit mal so, ist aber leider wieder abgeschafft worden zugunsten irgendwelcher Vermieterbescheinigungen die sich nicht immer beschaffen lassen. Daher gibt es durchaus auch immer mal wieder Konstellationen, wo eine Anmeldung aufgrund fehlender Unterlagen einfach nicht möglich ist.
Seit man sich nicht mehr einfach mit seinem Ausweis an- bzw ummelden kann, dürfte die Zahl der Melderechtsverstöße wohl deutlich angestiegen sein...
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, Vermieterbescheinigung gibt es auch als Vordruck direkt beim Amt. Zur Not selbst ausfüllen und nur noch vom Vermieter unterschreiben lassen.

Da ich selbst eine FeWo vermietet habe und mitunter Gäste mal länger blieben (vor allem aus dem Ausland, also bisher ohne Wohnsitz in D), musste ich das auch manchmal ausstellen.

DAS sollte also nicht das Problem sein.
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
Das ist tatsächlich öfter mal ein Problem als man denkt, manche Vermieter weigern sich oder wissen gar nichts vom Freund der Mieter/in.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, den Einzug einer weiteren Person sollte man dem Vermieter schon anzeigen.

Wenn nicht, liegt das Problem nicht auf Vermieterseite.
********ffee Mann
50 Beiträge
Zitat von *******itch:
Das ist tatsächlich öfter mal ein Problem als man denkt, manche Vermieter weigern sich oder wissen gar nichts vom Freund der Mieter/in.

Genau, das Leben ist mitunter bunter und vielfältiger als die Rechtsordnung es abbildet... *lol*
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Interessante Thematik....

Frage, müssten Personen, welche häufig Hotelgäste, aufgrund einer "Reisenden Tätigkeit" dann nicht besonders viel Augenmerk auf die Frist gerechte Ummeldung legen?
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Hotels sind ja in aller Regel (Ausnahmen bestätigen das) keine Dauerwohnsitze, so dass man sich dort zwar anmelden muss, aber keinen Wohnsitz begründet.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.