"Dokumentieren" von Missständen
@****z35 Das stimmt absolut, zeigt aber dennoch auf, was für Konsequenzen es haben kann, wenn Behördenvertreter oder gar Staatsanwälte "falsch Zeugnis geben".
@*******ben
Dazu auch ein Fall von mir: Eine sich jahrelang hinziehende Sache endete in einer endlich stattfindenden Verhandlung mit einem Urteil gegen mich, das ich akzeptieren musste, trotzdem respektiert und auf Augenhöhe sowohl von der Gegenseite wie auch von der Richterin behandelt wurde.
(Nachdem der vorangehende Richter sich im Vorverfahren "fehl verhalten" hatte).
Ich bekam die Chance sogar bis 5 Minuten vor Schluss, die Klage zurück zu ziehen (spart 50 % der Gerichtskosten für mich als Kläger). Die Richterin suchte einen juristischen Ausweg zu meinen Gunsten, laut nachdenkend, fand aber keinen entsprechend den §§.
Gut, es wird von den juristischen Kosten "überschaubar". Ich wünschte mir das Urteil, damit die Sache genauso wie geschehen zum "rechtskräftigen Fall" wird.
Aber: Ich bekam sogar von der Beklagten, der Gegenseite, einen Tipp, selber evtl. heil aus der Sache heraus zu kommen (womöglich wird da auf einem Amt ein Wort für mich eingelegt - wer weiß).
Obendrein noch ein respektvolles Dankeschön, dass ich zwar viel dokumentiert hätte, was zeitraubend war zu lesen. Was aber auch gelesen wurde !
Und gut, dass man das zur Kenntnis nehmen konnte und auch meine Sicht (Bürger) jetzt versteht.
Welche Konsequenzen das in der betreffenden Behörde haben wird und ob überhaupt, weiß ich nicht. Jedenfalls stehen in der Akte nun auch einige Namen - und dazu gabs auch eine Schilderung was sich da abspielt(e).
Ein solches Verfahren ist öffentlich - die Entscheidungen, auch im Vorverfahren, sind zitierbar und zugänglich. Es gibt Personenkreise, die das interessiert.
Damit ist hier nicht nur tapfer gestritten worden, sondern es gab auch eine "Fortbildung der Rechtsprechung". Und in der Verhandlung saß auf der Beklagtenseite sicherlich keine "untere Charge", sondern das Wissen um "Fehler im System" ist nun auch "weiter oben" bekannt.
Es war eine Sache, die ich alleine angegangen bin - ohne Anwalt.
Wohl deshalb habe ich nach den §§ den Prozess verloren, bzw habe eine Frist versäumt, die ich gar nicht erkennen konnte als Laie.
Nach Punkten aber ist es ein Sieg. Und hätte eine von mir als Zeugin vorzuladende Amtsperson, die ich benannt hatte, tatsächlich erscheinen müssen, wäre sie ins Schwitzen gekommen. Die Vorgesetzten wissen nun aber auch so Bescheid. Nachdem eine Beschwerde keine Abhilfe geschaffen hatte, wurde es nun ein Urteil mit AZ.
Auch dazu können Verfahren dienen - kostet halt.
Nächstes Mal wissen alle Bescheid und machen es (hoffentlich) besser.