Aufhebungsvertrag Mietobejekt
Hallo Ihr Lieben.Nehmen wir mal eine Familie wohnt zur Miete in einem Haus. Das Haus wurde vor knapp 5 Jahren angemietet und es stand damals schon fest, dass das Haus innerhalb der nächsten Jahre verkauft werden soll.
Die Mieter haben zu dem Zeitpunkt schon einen "Kaufwillen" gezeigt. Jahre vergingen und der Eigentümer/Vermieter zeigte keinerlei Interesse die gemietete Immobilie zu veräußern.
Nach 4 Jahren entschied sich die Familie das große DG zu zwei Kinderzimmern umzubauen. Mündliche Absprache mit dem Vermieter und dem besagten Interesse an der Immobilie, stellte das für alle auch kein Problem dar. Gleiches galt für den Umbau des Gartens, der nach einem Jahr in der Immobilie erfolgte.
Nehmen wir an der Eigentümer entscheidet ganz spontan nun doch zu verkaufen und teilt das seinem Mieter, kurz nach dem Umbau des DG mit.
Das Kaufinteresse ist natürlich auch wegen der Umbauten groß, aber der Preis des Eigentümers viel zu hoch. Nehmen wir ebenfalls an, der Eigentümer hätte zusätzlich einen Makler mit dem Verkauf beauftragt und die Mieter sollen bei Kauf auch diesen noch bezahlen.
Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Familie und die Immobilie geht in den Verkauf.
Nehmen wir auch an der Makler ist nicht so ganz ehrlich und versucht die Dinge der Familie mit zu verkaufen, obwohl sie nicht zum Haus gehören. Einen 3 Meter großen Stahlwandpool zum Beispiel.
Bei jeder Besichtigung müssen die Mieter klar stellen das gewisse Einbauten ihnen gehören und nicht mit verkauft werden. (Nehmen wir an das eine Kostenübernahme seitens des Eigentümers kurzfristig abgelehnt wurde.)
Der Eigentümer ist nach 6 Monaten so verärgert über die Familie das er mit Eigenbedarf droht und einen Aufhebungsvertrag möchte.
Nehmen wir weiter an das die Familie zu Gesprächen bereit ist und ein Angebot vorlegt (zB. 10000 Euro für die Einbauten und 6000 Euro Abfindung für den vorzeitigen Auszug zum 31.10.2024).Nehmen wir auch an das der Eigentümer sehr unzuverlässig in seinen Aussagen ist und die Familie auf die Zahlung der Summe im Voraus besteht. Eine zweiwöchige Frist wird mitgeliefert und der Eigentümer reagiert nicht.
Einen Tag nach dem Ablauf der Frist entscheidet sich der Eigentümer, doch zu regieren und ein Gegenangebot zu machen. Das Gegenangebot könnte folgendermaßen aussehen: 8000 Euro für die Einbauten, 2500 Euro Abfindung und das in 3 Raten (Ende August/Ende September und die letzte bei Auszug) und nicht als Gesamtzahlung.
Die Familie ist nun sehr skeptisch, da die erste Zahlung erst erfolgen würde, wenn sie schon einen neue Immobilie gefunden haben müsste. Sollte der Eigentümer also einfach nicht zahlen und der Aufhebungsvertrag wäre nichtig, würde die Familie ja das nachsehen haben und müsste weiterhin Miete für das Objekt bezahlen, da die 3-monatige Kündigungsfrist ja schon "durch" wäre bzw. erst später beginnen könnte.
Sie würden also auf den Kosten für die Einbauten sitzen bleiben und müssten umziehen und doppelt Miete zahlen, weil sich der Eigentümer nicht an die Absprache hält.
Was könnte man dieser Familie raten?
Viele liebe Grüße
flagrantia