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Persönliche Aussage, wann ein Fall fürs Gericht

********hris Mann
930 Beiträge
Themenersteller 
Persönliche Aussage, wann ein Fall fürs Gericht
Moin....

Ich brauche einmal dass Schwarmwissen !

Auf einer anderen Plattform wurden Fetische behandelt.

Dabei erklärte ein User, er hätte ein Fettfetisch, heißt er würde es genießen alleine oder unter Zwang seine Körperfülle zeigen zu müssen.

Seine Beispiele, wo er seine Fülle zeigt waren generell harmlos.

Da ich BMI 30+ habe, fand ich diese Diskussion interessant und klar wurde sofort abwertend, betreffend Sport hilft und friss weniger argumentiert.
Punkte über die ich lächeln kann,da man die fehlende Aufklärung über Adipositas deutlich heraus liest.

Ich selbst habe mit meiner Masse wenig Probleme, heißt mich trifft man im Schwimmbad genauso an, wie am Strand und FKK machen ich such. Fetischclubd und Swingerclub s warum nicht! Und ich habe es nicht als Fetisch!

Ein User argumentierte, dass nach dessen persönlichen Empfinde ein Fettfisch die gleiche Kategorie derUnmöglichkeit wäre, wie Pädophilie.
Man dürfte (müsse) nicht alles Ausleben.

Das ausleben von Pädophilie ist strafbar, wie weit diese Neigung eine Krankheit ist, darüber kann ich nichts sagen.

Bei mir taucht jetzt die Frage auf, wann darf eine persönliche Meinung in der Form geäußert werden, dass diese für betroffene Personen die Diskriminierung darin besteht, dass ihr Handeln aufgrund ihrer Äußerlichkeit mit einer Strafbaren Handlung gleich gesetzt werden darf?

Aus meiner Sicht unterliegt auch die persönliche Meinungsfreiheit Grenzen.

Ich danke für die Antworten....

Und nein, keine Rechtsberatung sondern das abklopfen wie andere Personen zu einer solchen Äußerung stehen!
**********tlich Mann
438 Beiträge
Also strafrechtlich reden wir hier von Beledigung, die ist nur strafbewehrt, bei einer Äußerung die der persönlichen Nichtachtung / Missachtung entspricht, also sehr weit ins negative geht; also in der Regel bei der Fomalbeleidigung. Die Äußerung: Fettfetisch ist wie Pädophilie, ist als solche nicht strafbar. Erst wenn man sagen würde: Du bist mit Deinem Fetisch wie ein Pädophiler - als direkte Ansprache, könnte die Grenze erreicht sein.

Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenzen in der (strafbaren) Beleidigung als Ausdruck der geschützten Rechte Dritter - hier des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine solche Diskussionssituation genügt dabei nicht. Die Grenzen sind allerdings fließend und je nach Wertung eines Gerichts, kann das auch mal in eine Beleidigung kippen, oder in die sog. üble Nachrede.

Aus meiner Sicht ist das ethisch nicht hinnehmbar so zu argumentieren, aber strafrechtlich relevant wäre es nicht. Ob man hier zur Globalbeleidigung kommen könnte - alle Dicken sind Pädophile - würde ich ebenfalls in Abrede stellen, dazu muss nach dem BGH eine abgrenzbare Gruppe gegeben sein. Das wäre aber auch nicht der Fall. Allerings zeigt sich, wie verroht die Kommunikation im Internet wird, schade eigentlich.
*******Maxx Mann
11.930 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich weiß, dass eine Beleidigung konkret adressiert sein muss. Der Aussage "Alle Fettleibigen, die sich damit nicht schamvoll in der Öffentlichkeit verstecken, sind letztlich ebenso abstoßend wie Pädophile" fehlt für sich genommen dieser konkrete persönliche Bezug. Den stellt ja erst der her, der das für sich als Beleidigung auffasst (sich die Jacke anzieht).

Aber im entsprechende Kontext könnte ich so überall nach Herzenslust beleidigen, ohne zumindest strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen ("Manche Bordsteinschwalbe verdient gutes Geld mit Sex, andere sind dafür zu hässlich" in Gegenwart einer Politesse, die gerade ein Zettelchen hinter einen Scheibenwischer klemmt, wäre für alle Umstehenden verständlich, aber strafrechtlich keine Beleidigung - oder?).
*******mcat Mann
3.590 Beiträge
("Manche Bordsteinschwalbe verdient gutes Geld mit Sex, andere sind dafür zu hässlich" in Gegenwart einer Politesse, die gerade ein Zettelchen hinter einen Scheibenwischer klemmt, wäre für alle Umstehenden verständlich, aber strafrechtlich keine Beleidigung - oder?).

Wahrscheinlich Freispruch, aber vorher ne Menge Ärger und Zeitaufwand. Glaube nicht, dass eine "Blaumeise" sich das gefallen lassen würde *haumichwech* ebenso wenig die Bezeichnung "Zettelhexe".
********hris Mann
930 Beiträge
Themenersteller 
Moin,

Danke für eure Einschätzung..

Also wenn die Gruppe nicht genau definierbsr ist, dann ist eine solche Aussage zumindestens von Strafrecht, als unbedenklich einzustufen.

Finde ich etwas fragwürdig, muss aber akzeptiert werden.

Danke
*******Maxx Mann
11.930 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ist eine konkrete Berufsbezeichnung (Lehrer, Soldaten, Putzfrauen, Anwälte) eigentlich eine ausreichende Definition für eine solche Gruppe?

"Bordsteinschwalbe" oder "Blaumeise" wohl eher nicht, "Cops" (ACAB?) vielleicht schon?

Oder "Blondinen"?
*******mcat Mann
3.590 Beiträge
Krieg ich dann ne Strafanzeige vom Blondinen-Verein wenn ich sage: "Alle Blondinen sind hohl ?"

(o.k. - keine Berufsgruppe)
**********tlich Mann
438 Beiträge
Zitat von *****s42:
Ist eine konkrete Berufsbezeichnung (Lehrer, Soldaten, Putzfrauen, Anwälte) eigentlich eine ausreichende Definition für eine solche Gruppe?

"Bordsteinschwalbe" oder "Blaumeise" wohl eher nicht, "Cops" (ACAB?) vielleicht schon?

Oder "Blondinen"?

dazu gibt es eine sehr differenzierte Rechtsprechung. Im Grundatz gilt: Ein Gruppe muss so konkretisiert sein, dass man sie individualisieren kann. Beim Tucholsky Zitat: "Alle Soldaten sind Mörder" kann man nicht hinreichend eingrenzen, also keine Beleidigung. Wenn man sagen würde "Alle Berliner Polizisten sind Bastarde" wäre es Formalbeleidigun mit einer Gruppenbezeichnung und damit strafbar. Alle Polizisten wiederum kann man nicht abgrenzen, denn es gibt 17 Polizeien in Deutschland (16 Bundesländer + Bundespolizei).
*******mcat Mann
3.590 Beiträge
--- hähä - und wenn jemand sagt: "In alle 17 Polizeien in Deutschland sitzen ausschliesslich Landesverräter" ?

Wer verklagt ihn denn dann ? Der Justizminister ?
*******ueen Frau
18.127 Beiträge
Zitat von *******mcat:
In alle 17 Polizeien

Dafür würde dich vermutlich nur die grammatikalische Polizei in Beschlag nehmen *haumichwech*
**********tlich Mann
438 Beiträge
Waa allerdings der Wortwahl des Bundesgerichtshof entspricht, womlt er seine Rechtsprechung präzisierte- Juristensprache ist manchmal etwas suspekt.
*******Maxx Mann
11.930 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich denke, auch Juristen würden hier "In alleN 17 Polizeien" präferieren *zwinker*
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