Persönliche Aussage, wann ein Fall fürs Gericht
Moin....Ich brauche einmal dass Schwarmwissen !
Auf einer anderen Plattform wurden Fetische behandelt.
Dabei erklärte ein User, er hätte ein Fettfetisch, heißt er würde es genießen alleine oder unter Zwang seine Körperfülle zeigen zu müssen.
Seine Beispiele, wo er seine Fülle zeigt waren generell harmlos.
Da ich BMI 30+ habe, fand ich diese Diskussion interessant und klar wurde sofort abwertend, betreffend Sport hilft und friss weniger argumentiert.
Punkte über die ich lächeln kann,da man die fehlende Aufklärung über Adipositas deutlich heraus liest.
Ich selbst habe mit meiner Masse wenig Probleme, heißt mich trifft man im Schwimmbad genauso an, wie am Strand und FKK machen ich such. Fetischclubd und Swingerclub s warum nicht! Und ich habe es nicht als Fetisch!
Ein User argumentierte, dass nach dessen persönlichen Empfinde ein Fettfisch die gleiche Kategorie derUnmöglichkeit wäre, wie Pädophilie.
Man dürfte (müsse) nicht alles Ausleben.
Das ausleben von Pädophilie ist strafbar, wie weit diese Neigung eine Krankheit ist, darüber kann ich nichts sagen.
Bei mir taucht jetzt die Frage auf, wann darf eine persönliche Meinung in der Form geäußert werden, dass diese für betroffene Personen die Diskriminierung darin besteht, dass ihr Handeln aufgrund ihrer Äußerlichkeit mit einer Strafbaren Handlung gleich gesetzt werden darf?
Aus meiner Sicht unterliegt auch die persönliche Meinungsfreiheit Grenzen.
Ich danke für die Antworten....
Und nein, keine Rechtsberatung sondern das abklopfen wie andere Personen zu einer solchen Äußerung stehen!