Belästigung durch streunende Hunde und Katzen
Nehmen wir an, jemand hat ein Haus mit Grundstück, das eingezäunt ist, aber dennoch für Hunde und Katzen (unbekannter Herkunft) zugänglich ist. Oft muss sich der Eigentümer über Hunde- und Katzenkot ärgern. Sollte er ein Tier in seinem Garten antreffen, darf er dann z.B. mit einem Hartgummigeschoss auf das Tier schießen, um es künftig fernzuhalten?
Ein Treffer würde dem Tier erheblichen Schmerz bereiten, könnte es auch versehentlich erheblich verletzen (z.B. Auge).