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Zeitarbeitsfirmen: Ankündigung Frist

********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
Zeitarbeitsfirmen: Ankündigung Frist
Moin, weiß hier jemand, ob die 4tägige Mindestankündigungsfrist für Einsatzmeldungen auch in der Zeitarbeit gilt? Finde da gegensätzliche Aussagen im Internet. Meist steht da, dass das quasi allgemein gilt, so wie ich es verstehe. Danke.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Mindestankündigung setzt Arbeit auf Abruf nach TzBfG voraus - dann gilt der Grundsatz entsprechend.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
@**********tlich Ich hatte Seiten gefunden, die sagen, dass das gilt und andere die sagen, dass das nicht für ZA gilt 🤷‍♀️
Für mich wäre ZA doch eigentlich immer Arbeit auf Abruf, v.a., wenn man gerade keinen Einsatz hat, aber wie der Jurist das sieht...
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