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Körpertherapie

**********tlich Mann
453 Beiträge
Noch einmal - hier greift kein Abstinenzgebot weil es kein approbierter Beruf ist. Das gilt nur für psychologische Psychotherapeuten und Ärzte. Und da gilt übrigens nach Meinung der meisten Berufsgerichte, dass die Abstinenz nur bis zum Ende des Behandlungsvertrages reicht und keine Fristen gelten - ist aber nicht nach meinem Kenntnisstand nicht obergerichtlich geklärt (verfahrensrechtlich eh problematisch). Strafrechtlich stellt man auch auf die Beendigung des Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses ab.
*******ias Frau
4.406 Beiträge
@**********tlich

In Bezug auf die Anwendbarkeit des § 174c StGB hast du zwar Recht.

Aber es braucht nicht zwingend einen sexuellen Missbrauch gemäß § 174c StGB um gesundheitsgefährdend zu sein.

Bei der sektoralen Heilkunderlaubnis für Psychotherapie geht es um den Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung für Patienten und Patientinnen.

Für die Mitgliedschaft in einem der Psychotherapeutischen Berufsverbände gilt die Satzung des jeweiligen Berufsverbandes. In allen etablierten Gesprächstherapien sind Abstinenzzeiten von mehreren Monaten vorgesehen. Eben mit der wissenschaftlichen Begründung, dass es ansonsten oftmals gesundheitsschädigend wirkt.

Wenn ein Heilpraktiker für Psychotherapie von der Ethik-Kommission aus seinem Berufsverband geschmissen wird, kann ihm auch das Gesundheitsamt seine sektorale Heilkundeerlaubnis entziehen.
Getreu dem Motto: Wir folgen der Argumentation des Berufsverbandes und halten XY für eine Gefahr für die Gesundheit von Patienten und Patientinnen.

Anderherum dasselbe: Die sektorale Heilkundeerlaubnis für Psychotherapie wird gar nicht erst erteilt, weil sich die Prüfungskommission des Gesundheitsamtes an den in etablierten Psychotherapieverfahrenen gängigen Abstinenzregeln - ansonsten gesundheitsgefährdend - orientiert.


Auf das hypothetische Fallbeispiel bezogen:
Was bringt es einem Menschen, den § 174c StGB zu umgehen, wenn seine Tätigkeit dennoch als gesundheitsgefährdend betrachtet wird und ihm draufhin seine sektorale Heilkundeerlaubnis entzogen oder gar nicht erst erteilt wird?
**********tlich Mann
453 Beiträge
Ich denke hier ist der Punkt an dem es jetzt zu sehr ins Detail geht und leider auch nicht so ganz zutreffend. Psychotherapeutische Berufsverbände nehmen keinen Heilpraktiker auf - der ist nämlich kein Psychotherapeut; auch wenn die Meisten es gerne wären. Widerrufsverfahren sind selten und oft wegen §§ 48, 49 VwVfG und den dazu ergangenen Vorgaben der Rechtsprechung wenig erfolgreich für die Behörden. Und da haben irgendwelche Berufsverbände wenig mitzureden, das ist alles konstruierter als die Realität. In 17 Jahren habe ich noch keinen Widerruf gesehen wegen Abstinenzverletzungen bei Ärzten oder Psychotherapeuten, Rügen ja - aber dann auch eher weil nicht ganz aufklärbar. Bei Heilpraktikern ist die Zahl der Widerrufsverfahren insgesamt verschwindend gering.

Ich werde diese Diskussion hier für mich beenden.
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda* Das wird mir jetzt auch zu heikel und schließe hiermit.
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