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Körpertherapie

*****ror Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Körpertherapie
Erstmal ein Hallo in die Runde und Danke, dass ich hier meine Frage / Idee platzieren kann.
Es geht um das Thema "körperorientierte Traumatherapie". In unserer Therapeutenwelt gibt es viele verschiedene etablierte Therapieformen. Bei der sprechenden Zunft ist es sehr verpöhnt mit den Klienten in einen physichen Kontakt zu gehen und bei Körpertherapien wie z.B. beim Physiotherapeuten wird nicht therapeutisch gesprochen. Es gibt jedoch weniger (=keine!?) etablierte Therapieformen bei denen beides statt findet. Erschwerend kommt hinzu, dass es dabei, ähnlich wie bei einer Tantramasse zu genitaler Berührung kommt.

Daraus ergibt sich diese juristische Problematik:
Für Gesprächstherapie braucht es eine Heilerlaubnis, wie z.B. ein Heilpraktiker Phych (HPP). Nach den Prostitutionsschutzgesetz fallen Handlungen mit Genitalberührung gegen Entgelt unter "sexuelle Handlungen" und gelten als sexuelle Dienstleistung. Dazu kommt nun der § 174c StGB der sexuelle Handlungen zwischen Therapeuten und Klieneten verbietet. (Die Idee hinter diesem § ist, Klienten im Abhängigkeitsverhältnis zu schützen.)

Frage: Wie kann ein juristischer Rahmen aussehen, in dem zum einen Gesprächstherapie und Körpertherapie mit genitaler Berührung mit den selben Personen und in unmittelbarer zeitlicher Abfolge stattfinden kann.

Klar ist, dass es lediglich juristisch eine sexuelle Handlung ist und volle Transparenz und Konsenz der Beteiligten vorliegt.

Meine Idee bzw. Ansatz: Es wird ein Behandlungsvertrag aufgesetzt in den beim Gesprächsteil der Behandler als Heilpraktiker agiert und für den körperorientierten Teil gibt es einen Vertrag über eine sexuelle Dienstleistung in der der Behandler diese Dienstleistung erbringt. Durch den Dienstleistungsvertrag ist klar, dass der Klient diese bestellt hat und daher nicht in einer ausnutzbaren Abhängigkeit zum Therapeuten steht und somit der § 174c nicht greift.

Geht das?
Oder gibts andere, bessere Ideen?

Liebe Grüße
Volker
****k72 Frau
293 Beiträge
Da kannst schreiben, was du magst, sobald du deine Position ausnutzt oder missbraucht, ist es strafbar.
*****ror Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****k72:
Da kannst schreiben, was du magst, sobald du deine Position ausnutzt oder missbraucht, ist es strafbar.
Das ist mir klar. Es ja nicht darum eine Umgehung zu finden um Missbrauch zu kaschieren.
Es geht darum einvernehmliche Heilbehandlungen zu ermöglichen bei der der Gesetzgeber durch einen sehr weit gefassten Begriff von "sexueller Handlung" (im Namen des Schutzes von Prostituierten, nicht zum Schutz von Klienten!) diese verhindert.
****sS Mann
1.159 Beiträge
Es kann bei einer psychischen Behandlung, keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen geben. Das gibt das Abhänigkeitsverhältnis nicht her.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****sS:
Es kann bei einer psychischen Behandlung, keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen geben. Das gibt das Abhänigkeitsverhältnis nicht her.
Das sehe ich anders.

Es kann zum Beispiel sein, dass jemand durch ein entsprechendes (psychisches) Trauma eine sexuelle Dysfunktion erlitten hat, unter der er/sie/es sehr leidet.
Da kann ich mir schon vorstellen, dass körperliche Handlungen zusätzlich zur Gesprächstherapie sehr hilfreich sein können.
Leider wird da offenbar (so verstehe ich die TE) juristisch nicht differenziert und genialer Körperkontakt (außer ggf. bei z.B. ärztlichen Untersuchungen) als "sexuelle Handlung" eingestuft - obwohl es sich ja offensichtlich nicht um Sex mit dem Klienten/Patienten handelt.

Spannendes Thema *top*
****sS Mann
1.159 Beiträge
Zitat von *****s42:
Zitat von ****sS:
Es kann bei einer psychischen Behandlung, keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen geben. Das gibt das Abhänigkeitsverhältnis nicht her.
Das sehe ich anders.

Es kann zum Beispiel sein, dass jemand durch ein entsprechendes (psychisches) Trauma eine sexuelle Dysfunktion erlitten hat, unter der er/sie/es sehr leidet.
Da kann ich mir schon vorstellen, dass körperliche Handlungen zusätzlich zur Gesprächstherapie sehr hilfreich sein können.
Leider wird da offenbar (so verstehe ich die TE) juristisch nicht differenziert und genialer Körperkontakt (außer ggf. bei z.B. ärztlichen Untersuchungen) als "sexuelle Handlung" eingestuft - obwohl es sich ja offensichtlich nicht um Sex mit dem Klienten/Patienten handelt.

Spannendes Thema *top*

Das kann durchaus sein, aber dann muss dafür eben jemand Weiteres hinzugezogen werden. Es kann nicht sein, dass die psychisch behandelnde Person nachher auch die körperliche "Behandlung" durchführt. Es gibt jetzt schon genug Übergriffigkeiten und Missbrauch durch Behandelnde. Und da soll man dann das Gesetz, so anpassen, dass diese legalisiert werden. Ganz tolle Idee. What could possibly go wrong?
*******ias Frau
4.404 Beiträge
Zitat von *****s42:
Zitat von ****sS:
Es kann bei einer psychischen Behandlung, keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen geben. Das gibt das Abhänigkeitsverhältnis nicht her.
Das sehe ich anders.

Es kann zum Beispiel sein, dass jemand durch ein entsprechendes (psychisches) Trauma eine sexuelle Dysfunktion erlitten hat, unter der er/sie/es sehr leidet.
Da kann ich mir schon vorstellen, dass körperliche Handlungen zusätzlich zur Gesprächstherapie sehr hilfreich sein können.

Ja, es kann sehr hilfreich sein - als Ergänzung zur Psychotherapie.
Aber es sollte nicht derselbe Behandler sein!

Nur weil du den Behandler (dich) ganz eindeutig vom einstigen Täter unterscheiden kannst, heißt das nicht, dass ein Traumapatient dies auch immer kann.

Es ist ja gerade der wesentliche Teil der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), dass es bei Traumatriggern urplötzlich zu extremen Ausnahmezuständen der Psyche kommt.
High emotional Peaks.
Vergangenheit und Gegenwart werden gleichzeitig erlebt.
Und das in einer Intensität, die in etwa das 10-fache des Normalen ausmacht.
Bewusstseinsspaltung etc.pp. wird möglich.
Die Bandbreite an möglichen psychischen Symptomen ist riesig.
Das ganze Nervensystem steht quasi unter Starkstrom und der Körper mobilisiert alle Reserven. Danach kommt die große Schwäche - so als hätte man gerade einen Marathonlauf hinter sich. Und der Körper ist für Stunden vollkommen ausgelaugt.

Du, ich hab in diesem Außnahmezustand Mal eben mit einer Hand eine schwere Langhantel quer durch den Raum geworfen. Diese Langhantel war so schwer, die konnte ich mit beiden Händen im Normal-Zustand trotz aller Willenskraft nicht einen Milimeter anheben!


Als ich in so einen Ausnahmezustand geriet, war es für mich alles andere als hilfreich, dass der Traumatrigger und Todesangst-Auslöser "Tantramasseur" - entgegen aller vorherigen Absprachen(!) - trotz meines Abbruchs(!) mit mir in einem Raum bleiben, mir den Fluchtweg verstellen und mich beruhigen wollte.

Dass der Tantramasseur mich nicht flüchten lassen wollte, machte es mir umso schwerer zwischen ihm und dem einstigen Täter zu unterscheiden! *wua*
Und mein emotionaler Ausnahmezustand wurde noch krasser.

Ich war zerborsten.
Das Vertrauen war komplett zerborsten.
Diese Tantramasseur-Klienten-Beziehung war nicht mehr zu retten.

Da war dann auch Scheiß egal, wie gering der ursprüngliche Traumatrigger war.
Er durfte mir nicht meinen Fluchtweg verstellen! Das hatte er mir doch hoch und heilig versprochen! Und dann tat er es trotzdem. *panik* *panik* *panik*

Die Scheiße, die in dieser retraumatisierenden Situation hochkam, die habe ich Anschluss lieber mit meinem Analytiker aufgearbeitet.


Aber auch da, wo sich die Tantramasseurin korrekt verhielt und - wie zuvor verabredet - den Raum verließ als ich ihr das Code-Wort für den Abbruch gab, hätte ich im Nachhinein all den Scheiß, der in der Situation bei mir hoch gekommen ist, NICHT mit der Tantramasseurin besprechen KÖNNEN.

Da griff ein Schutzmechanismus meiner Psyche.

Und es wäre alles andere als gesund gewesen, diesen Schutzmechanismus meiner Psyche abzubauen, nur damit das Bedürfnis der Tantramasseurin gemeinsam über das Erlebte zu sprechen, gestillt wird.

Zum Glück war dies eine gute Tantramasseurin.
Im Gegensatz zu vielen anderen aus ihrer Zunft war sich diese Tantramasseurin wenigstens bewusst, dass im Anschluss darüber zu reden ausschließlich ihr eigenes Bedürfnis ist, nicht meines.
Mein Bedürfnis war mit meinem Analytiker und mit meiner Selbsthilfegruppe über meine sexuellen Selbsterfahrungen bei der Tantramassage zu sprechen.
Mein Bedürfnis wurde von meiner Tantramasseurin respektiert.
Auf der Basis war uns eine fruchtbare Zusammenarbeit möglich.

Und ich war da jetzt nicht der Sonderfall der Traumapatienten.
Vielen meiner Mitpatienten in der Psychiatrie und vielen Kammeraden aus meinen Selbsthilfegruppen erging es so:
Während unserer PTBS konnten wir nur mit außenstehenden Dritten - allen voran mit unseren Psychotherapeuten oder Kammeraden aus Selbsthilfegruppen - offen über sexuelle Erlebnisse sprechen!

Inzwischen können viele von uns wieder - wie vor der PTBS - mit den Menschen, mit denen wir sexuelle Handlungen hatten, offen über sexuelle Erlebnisse sprechen.


Wie Einer ausgerechnet Traumapatienten als Argument für "Psychotherapie und sexuelle Handlungen in Personal-Union" nehmen kann, ist mir ein Rätsel. *skeptisch*

*alarm* DAS ist für mich ein rotes Tuch. *alarm*

In der Geschichte der Psychologie wurde das bereits versucht.
Die gesundheitlichen Schäden waren übelst.
Geh in die nächste Landesbibliothek.
Die Scheiße, die in den letzten beiden Jahrhunderten bei "Psychotherapie und sexuelle Handlungen in Personal-Union" abging ist detailreich wissenschaftlich dokumentiert und ausgewertet.


Zitat von *****s42:
Leider wird da offenbar (so verstehe ich die TE) juristisch nicht differenziert und genialer Körperkontakt (außer ggf. bei z.B. ärztlichen Untersuchungen) als "sexuelle Handlung" eingestuft - obwohl es sich ja offensichtlich nicht um Sex mit dem Klienten/Patienten handelt.

Ich finde, der Gesetzgeber - insbesondere die Finanzämter - differenzieren sehr gut zwischen der:
• Psychotherapie, Körpertherapie (ohne Einbeziehung der Genitalien),
• Sexual-Pädagogik (Einbeziehung der Genitalien mit pädagogischen Interventionen. Das ist eine Sonderform der Prostitution.)
• und allen übrigen Angeboten der Prostitution.

Je nach Berufsbild liegt die Berufsaufsicht bei den unteren Gesundheitsämtern oder der Ärzte-Kammer.

Auch die Gewerbeaufsicht ist fähig zu differenzieren.
Sexual-Pädagogik darf auch in Stadtvierteln praktiziert werden, in denen der Flächennutzungsplan der Stadt alle übrigen Angebote der Prostitution ausschließt.
• Als Bildungsangebote zählen Gruppenseminare. - Dafür reicht auch eine Tantra-Massageausbildung.
• Für Einzelsitzungen in Sexual-Pädagogik sind entsprechende pädagogische Fachqualifikationen die Voraussetzung für die Ausnahmeregelung. Eine Tantramassage-Ausbildung reicht dafür nicht aus.

(Zumindest wird dies in meiner Region so von den Behörden gehandhabt.
Gesundheitsberufe sind Ländersache.)
***xy Frau
4.774 Beiträge
Nimm einfach den professionell-ökonomischen Teil heraus.
Im privaten Bereich ist das ja alles erlaubt. Du kannst über alles reden und Dein Gegenüber soviel und dort berühren, wie es für Dein Gegenüber in Ordnung ist.

Und wie der "Energieausgleich unter Freunden" stattfindet...nur die Phantasie setzt Grenzen.
*****ror Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Vorweg ein Danke für eure Beiträge.
Ich habe den Eindruck das hier zwei Themen gleichzeitig diskutiert werden:
1.) Was ist das für eine Therapie, warum gibt es da ggf. genitale Berührung als Teil der Therapie, warum ist da ein Gesprächsanteil und warum muss das von der selben Person gemacht werden. Dazu noch Aspekte wie (aktiver) Misbrauch oder unfähige Therapeuten, die sich überschätzen und das Setting nicht adäquart halten.
2.) Unabhängig von der konkreten Therapieform habe ich die Frage gestellt, wie das juristisch zusammen geht.

Meine Anmerkungen zu 1)
Ich kann gerne mehr zu der Therapieform schreiben, aber das wäre im Forum "Recht" eher off topic. @*******ias : Danke für deine sehr ausführlichen Berichte. Ja, es gibt immer Therapeuten die ihr Handwerk nicht können und Schaden anrichten, aber das ist kein Grund das ganze Handwerk zu verteufeln.

Als TE würde ich gerne die Diskussion auf meinen Eingangspost zurück leiten und die Fragestellung nochmal verdeutlichen.
Meine Anmerkungen zu 2)
Ein Beispiel macht es vielleicht einfacher zu fassen. Die Methode "Yonimapping" ist vielleicht etwas bekannter und ich erläutere die Problematik daran. Die Idee beim Yonimapping ist, dass Traumen sich im Körpergedächnis ablegen und dieser Teil somit über eine Gesprächstherapie nicht erreichbar ist. Physisch werden einige dieser Traumen im Genitalbereich abgelagert und sind durch entsprechende Berührungstrigger dort aktiverbar. Diese aktivierten Körpererinnerungen werden dann in dem sicheren Raum des Settings aufgefangen, gehalten und berabeitet.
Juristisch gesehen ist dies
a) eine sexuelle Handlung (wegen des Genitalkontaktes)
b) eine Heilbehandlung (weil potenziell Heiliung geschieht)
c) da kein körperliches Gebrechen behandelt wird, sondern das Köpergedächnis, das autonome Nervensystem und verdrängte Emotionen, handelt es sich Psychotherapie.

Um b) zu adressieren braucht es eine "Heilerlaubnis" und genauer wegen c) eine gespächstherapeutische Heilerlaubnis. Daher der HPP in meinem Eingangspost.
a) bingt die sexuelle Dienstleistung ins Spiel.

So ist der Rahmen und ich würde gerne mal (unabhängig von der Diskussion über die Art der Therapie) wissen, wie ein Therapeut mit dem Konfilkt zu § 174c StGB einen Umgang finden kann.

Lösungen die mir einfallen sind:
A) Es gibt keine Möglichkeit soetwas anzubieten. Auf den ersten Blick gut, weil es dann keinen Misbrauch geben kann, wenn sowas nicht statt findet. Auf den zweiten Blick wird es dann aber im verborgenen stattfinden, was das Risiko von Misbrauch deutlich erhöht.
B) Man macht nur einen Vertrag über eine sexuelle Dienstleistung und verschweigt (besser noch verneint aktiv), dass es dabei zu Heiliung kommen kann. Diese Lösung ist semi gut, denn wenn ein Klient zur Heiling kommt und das seinem Psychoterapeuten vorschwärmt, dann kann der "Berufskollege" einen verklagen, weil man (auch ohne Heilversprechen) eine Heilbehandlung durchgefüht hat ohne eine Heilerlaubnis zu haben.
C) Wie in einem Beitrag vorgeschagen die Behandlung durch zwei Menschen durch zu führen - den sprechenden von einer Person mit Heilerlaubnis und den körperlichen durch einen sexuellen Dienstleister. Diese Lösung hat deutliche therapeutische Nachteile, es würde also wegen juristischer Probleme eine verschlechterte Therapie inkauf genommen.
D) Die Idee, die Behandlung ins rein Private zu verschieben und dann einen "Energieausgleich" zu machen, ist zwar pragmatisch hat aber auch deutliche Nachteile. Es kann keine ordentliche Werbung/Aufklärung über da Angebot gemacht werden und potenziel steht das Finanzamt vor der Tür, wenn keine ordentlichen Rechnungen gestellt werden, dann hat man ggf. einen Steuerdelikt an der Backe.
E) Irgend ein Behandlungsvertrag, der juristisch wirksam den § 174c adressiert und die sexuelle Dienstleitung enthält.

Wie zu erkennen ist sind A-D nicht gut und E ist unbekannt. Meine Frage ist Ideen und Lösungsansätze zu E zu finden - das ist mein Anliegen in diesem Thread.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Das Kernproblem liegt hier im sog. Medizinrecht - und ist wirklich nicht leicht zu beantworten. Ich mache es mal ganz einfach: Sobald Du in irgend einer Form therapeutisch arbeiten möchtest, bist du auf den gesetzlichen Rahmen festgelegt: Die allgemeine Erlausbnis zur uneingeschränkten ärztlichen Heilbehandlung gibt nur die Approbation als Arzt - also Medizinstudium. Sprechtherapien im psychologischen Kontext erfordern die Approbation als Psychotherapeut: Also Psychologiestudium und psychotherapeutischen Ausbildung. Wer das hat, darf unter Beachtung des jeweiligen Berufsrechts arbeiten. Als Therapeut gilt dann das Abstinenzgebot - keine Sex mit Patienten, etc.

Der kleine Brudes Ganzen ist die nichtärztliche Erlaubnis zur Arbeit als Heipraktiker nach dem HeilpraktG. Da gelten erhebliche Einschränkungen, aber man darf zumindest etwas vor sich hin heilen.

Die neueren Zwischenformen sind - soweit keine gesetzlicher Arztvorbehalt gegeben wie zeitweise noch im EMDR - weder ärztliche Heilbehandlung noch Psychotherapie oder durch das Physiotherapeutengesetz beschränkt. Also gilt die allgemeine Berufs- und Gewerbefreiheit. Man darf das also machen. Ich verweise immer auf die ganzen Wellness Massagen, alles grundsätzlich erlaubt.

Wenn ich solche Anfragen haben, dann schauen wir, was man von dem nicht darf was geplant ist und bauen dann den Rest drumherum. Dann muss beim Wellness Massagen Anbieter die Schmerztherapie raus, etc.

Wenn man nun Genitalikontakt hat wäre es rechtlich der Prostitution angenähert, aber keine echte Prostitution. Je nach Landesrecht (BW) würde man sich dann im Zweifel registrieren lassen müssen - nur da es keine Therapie ist im Rechtssinne darf man auch das tun ohne die Beschränkungen des StGB. Im Einzelnen ist das sehr komplex und erfordert wirklich eine Prüfung bis ins letzte Detail.
*********lerin Frau
2.270 Beiträge
Zitat von *****ror:
B) Man macht nur einen Vertrag über eine sexuelle Dienstleistung und verschweigt (besser noch verneint aktiv), dass es dabei zu Heiliung kommen kann. Diese Lösung ist semi gut, denn wenn ein Klient zur Heiling kommt und das seinem Psychoterapeuten vorschwärmt, dann kann der "Berufskollege" einen verklagen, weil man (auch ohne Heilversprechen) eine Heilbehandlung durchgefüht hat ohne eine Heilerlaubnis zu haben.

Hm. Also bei der Tantramassage ist es durchaus möglich und üblich, dass sich körperliche und psychische Blockaden lösen. Auch gibt es ein Vor- und Nachgespräch. Dessen Dauer kann allerdings sehr unterschiedlich ausfallen und ebenso sind die Durchführenden sehr unterschiedlich gut dafür qualifiziert.
Es taucht dabei aber nirgends der Begriff "Heilung" oder "Therapie" auf.
Beschweren würde sich da niemand über die positiven Effekte.
Probleme gibt es immer nur, wenn was schief läuft und Grenzen missachtet werden oder die in Gang gesetzten Prozesse dann doch nicht gut genug begleitet und aufgefangen werden können.

Tantramassage zählt allerdings rechtlich eben auch zur Prostitution, also muss man sich da registrieren lassen.
*******ias Frau
4.404 Beiträge
Zitat von *********lerin:
Tantramassage zählt allerdings rechtlich eben auch zur Prostitution, also muss man sich da registrieren lassen.

Und dementsprechend Steuern für die Prostitution abführen.

Man kann nicht sagen: Ich kombiniere die Gesprächstherapie (günstigster Steuersatz) mit der Prostitution (hoher Steuersatz) da sich das mit dem § 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses beißt.


Zitat von **********tlich:
Sobald Du in irgend einer Form therapeutisch arbeiten möchtest, bist du auf den gesetzlichen Rahmen festgelegt:

Genauso ist es.

Sobald man einen seiner Klienten/ Patienten an den Genitalien berührt, wird man die Psychotherapie von Krankheiten raus nehmen müssen.

Und als HPP darfst du gemäß des Heilpraktikergesetzes und gemäß des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) sowieso keine Heilsversprechen geben.
Wenn man Heilung versprechen will, dann hat man sich sowohl mit dem großen als auch mit dem kleinen Heilpraktiker den falschen Beruf ausgesucht.
(Mit dem großen Heilpraktiker darf man immerhin den Körper behandeln.)


Zitat von *****ror:
Meine Anmerkungen zu 1)
Ich kann gerne mehr zu der Therapieform schreiben, aber das wäre im Forum "Recht" eher off topic.

Das Fachspezifische Wissen aus Psychiatrie, Psychologie sowie Pädagogik und Sozialpädagogik sind in diesem Fall doch die Wissensbasis auf Grund derer Gesetzgeber Gesetze erlassen und Behörden diese Gesetze auslegen.

Erst durch die Legalisierung der Prostitution wurde die Berufsaufsicht und Entwicklung von Berufsbildern und Berufsordnungen im Bereich der Sexualität ermöglicht.

In juristischer Hinsicht befinden wir uns in einem Gebiet, welches erst allmählich erschlossen wird.
Manche der alten Gesetze passen nicht mehr richtig.
Das bedeutet aber nicht, dass man Gesetze wie den § 174c StGB komplett kippen könne.
Dieser existiert ja nicht ohne Grund.
Da braucht es fachlich fundierte Anpassungen.

Der Knackpunkt ist in fachlicher Hinsicht die Beziehungsebene auf der eine Therapie stattfindet.

Ob nun Sexualpädagogik, Sexualcoaching, Sexualbegleitung oder Sexualassistenz:
Die Beziehungsebene ist eine andere!
Und sie sind bei weitem nicht dermaßen penetrant wie eine Therapie.
Der Schüler/ Klient trägt in der Pädagogik, Coaching, Begleitung oder Assistenz viel mehr Eigentverantwortung und wird viel mehr in seiner Selbstbestimmung gefordert als in einer Therapie.

Therapie + Sexuelle Handlungen gehen nicht zusammen.
Doch Begriffe wie Persönlichkeitsentwicklung und Empowerment sind im Bereich Sexualität gut und gerne gesehen.

Was die Entwicklung und Etablierung neuer Berufsbilder im Bereich der Sexualität sowie entsprechender Berufsordnungen anbelangt: Ja, da tut sich was. Das Ganze wird sich jedoch noch Jahre hinziehen.

Das Land Sachsen hat immerhin schon Mal eine Bestandserhebung für Sexuelle Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit sogenannter Behinderung in Auftrag gegeben.
In vielen Bundesländern hat man noch nicht einmal eine Bestandserhebung.

Was das Erschaffen von Abgrenzungen vom § 174c StGB anbelangt ist der vielversprechensten Kandidat zur Zeit der Sexualbegleiter ISBB.
Da geht es um die Teilhabe an Sexualität von körperlich und/ oder kognitiv behinderten Personen.

Pro Familia arbeitet sehr gerne mit Sexualbegleitern ISBB zusammen und ist in so ziemlich allen Bundesländern gut mit den Landesbehörden vernetzt.

Zur Zeit läuft der Sexualbegleiter ISBB unter Markenrecht.
https://www.isbbtrebel.de/sicherungsma%C3%9Fnahme/

Konkrete sexuelle Handlungen sind möglich, dürfen bei der Sexualbegleitung jedoch nicht im Vorfeld vertraglich vereinbart werden.
Ansonsten könnte der gesetzlich bestellte Betreuer eines Klienten keinen Vertrag mit einem Sexualbegleiter schließen. (Wegen dem § 174c StGB)
Ein Sexualbegleiter darf nichts ohne Auftrag des Klienten(!) tun. - Im Gegensatz zur ärztlichen Behandlung, die bei Einwilligung des gesetzlichen Betreuers auch gegen den Willen des Patienten vollzogen wird.
(u.s.w.)
Wie gesagt: Der Sexualbegleiter spielt nicht auf therapeutischer Beziehungsebene.

Sollte man dazu bereit sein, die Beziehungsebene zu wechseln, wäre womöglich die Ausbildung zum Sexualbegleiter ISBB etwas für einen.
PS.: Die Anmeldung im Gesundheitsamt (zwecks Berufsaufsicht) sowie das Führen eines Prostituierten-Passes ist nach meinem Kenntnisstand dennoch unerlässlich. Die Vorteile sind jedoch, dass das Dienstleistungs-Angebot dann steuerrechtlich unter Bildungsangebot fällen kann.


Btw.: Viele PTBS-Patienten, die Tantramassagen ausprobierten fanden Yoni-Mapping zu diesem Zeitpunkt ihres Heilungsprozesses als kontraproduktiv und brachen ab. Frühestens gegen Ende ihrer Langzeit-Therapie kam Yoni-Mapping für diese überhaupt in Frage. Mich eingeschlossen.
Insgesamt war die Tantramassage jedoch hilfreich und konnte den Heilungsprozess unterstützen.
Nur ausgerechnet nicht das Yoni-Mapping, welches du als "Heilung von Traumata" betiteln möchtest.
Falscher Zeitpunkt.

Und womöglich ist mein Kenntnisstand veraltet. Doch, wenn sich da nichts grundlegendes verändert hat, gehört eine diagnostizierte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zu den Ausschlusskriterien für eine Psychotherapie bei einem HPP.
Da spielt die Kassenärztliche Vereinigung gar nicht mit.
Gleichgültig wie lange die Wartezeiten auf einen kassenärztlich zugelassenen ambulanten Psychotherapieplatz sind. Zur Not konnte der Patient in die stationäre Krisenintervention. Aber NICHT zu einem Heilpraktiker für Psychotherapie.
Bei mehreren PTBS-Patienten wurde dies von der KV mit der mangelnden fachlichen Kompetenz von Heilpraktikern für dieses Krankheitsbild begründet.

In einem mir bekannten Fall (Selbsthilfegruppe) musste der Behandlungsvertrag rückabgewickelt werden.
• Der Heilpraktiker für Psychotherapie hatte nachweislich auf seiner Webseite für die Heilung von Traumata geworben.
• Der Patient war bereits vor Beginn der Behandlung vom Psychiater auf PTBS diagnostiziert worden.
• Und womöglich war der Behandlungsvertrag des HPP juristisch auch nicht so ganz sauber.
Die Konsequenz:
Der PTBS-Patient bekam vom HPP sein bis dahin gezahltes Geld zurück.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******ias:

Und als HPP darfst du gemäß des Heilpraktikergesetzes und gemäß des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) sowieso keine Heilsversprechen geben.
Was zeigt besser den Irrsinn mancher Normen und Regulierungen?
Als HEIL-Praktiker darf ich nicht sagen, dass ich praktiziere um zu heilen *kopfklatsch*

Gerade den HPP finde ich persönlich eines der schlimmsten Dinge, die es in D gibt. Nach einer eher einfachen Prüfung (hab mir das vor vielen Jahren mal angesehen, weil ich einen Vergleich zum Psychotherapeuten haben wollte - eine Ausbildung mit Studium und darauf aufbauender mehrjähriger Praxisausbildung) darf dann ein Lagerist oder eine Straßenbahnfahrerin (ohne diesen Berufen zu nahe treten zu wollen) therapeutisch mit psychisch labilen oder kranken Menschen arbeiten.

Auf der einen Seite haben wir viel zu wenig wirklich gut ausgebildete Therapeuten - auf der anderen Seite wir dann damit beruhigt, dass es ja auch noch die HPP gibt. Dort aber wirklich gute, therapeutisch nachhaltig behandelnde HPP zu finden ist noch schwieriger.

Leider gibt es durch die nicht vorgeschriebene fundierte Ausbildung beim Heilpraktiker da eben auch jede Menge "Möchtegern-Heiler". Und da ist es vielleicht wirklich nicht verkehrt, wenigstens bei den Behandlungsmethoden sehr klare Abgrenzungen zu ziehen.

Ein Wunder, das mein Urologe noch ohne Anmeldung zur Prostitution meine Eier und meine Prostata massieren darf 😉🤣
*******ias Frau
4.404 Beiträge
Zitat von *****s42:
Auf der einen Seite haben wir viel zu wenig wirklich gut ausgebildete Therapeuten

Jain. Im Gegensatz zum Ärztenotstand mangelt es nicht an studierten und gut ausgebildeten psychologischen Psychotherapeuten. Es mangelt an Kassensitzen.

Zitat von *****s42:
Leider gibt es durch die nicht vorgeschriebene fundierte Ausbildung beim Heilpraktiker da eben auch jede Menge "Möchtegern-Heiler".

Das stimmt leider.
Ich bin Mal zufällig in meiner Freizeit einer Person begegnet, die die ganze Zeit von Trauma und sexuellen Missbrauch redete. Dabei kam nur Stuss. Nach einer heftigen Diskussion habe ich das Weite gesucht.
Einige Monate später fand ich folgende Doku über die Heilpraktiker-Schule, bei der diese Person ihre "Ausbildung" gemacht hatte...



Übelste Gehirnwäsche. *flop*

Und das ist nicht nur für die Person selbst übel sondern ebenso für die Personen, die diese Person nun als HPP zu bekehren versucht.

Eine Kritik an dieser Doku vom SWR habe ich jedoch.
Ab Minute 33 geht es um die "fehlende Aufsichtsbehörde" für diese Heilpraktiker-Schule.
Da die Redaktion von der auf der Webseite der Heilpraktikerschule angegebene Aufsichtsbehörde die Info bekam, dass diese nicht für die Aufsicht dieser Heilpraktikerschule zuständig sei, wendete sich die Redaktion an das Bundesministerium für Gesundheit.
Falsche Stelle.
Gesundheitsberufe und deren Aufsicht sind Ländersache.
Da hätte eine Anfrage an die zuständige Landesregierung gestellt werden müssen.
(Bzw. im Falle von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hätte die Anfrage an den zuständigen Regierungsbezirk gehen müssen.)
Dort wird einem dann schon gesagt, welche Behörde des Landes für die Aufsicht einer Heilpraktikerschule zuständig ist.

So aber vermittelt der SWR den Eindruck, keiner wäre zuständig.
Und das bloß, weil eine Heilpraktikerschule auf ihrer Webseite die falsche Aufsichtsbehörde angegeben hat.


Zitat von *****s42:
Und da ist es vielleicht wirklich nicht verkehrt, wenigstens bei den Behandlungsmethoden sehr klare Abgrenzungen zu ziehen.

Der Fond Sexueller Missbrauch des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tut das bereits.
Tantramassagen gibt es darüber nicht. Viel zu viele Tantramasseure wollen sogleich ins Yoni-Mapping. Dabei ist jedoch die Gefahr die Trauma-Konfrontation groß. Das kann ohne Einbindung eines approbierten psychologischen Psychotherapeuten gefährlich werden.

Und selbst wenn sich ein PTPS-Patient bereits in Langzeittherapie befindet: Wie genau will man im Notfall die Versorgung durch einen approbierten Therapeuten sicherstellen und finanzieren?

Manche PTBS-Patienten machen zwar die Tantramassagen in Abstimmung mit ihrem Analytiker (Langzeittherapie). Doch auf eigene Gefahr und aus eigener Tasche bezahlt. Das waren die PTBS-Patienten, die sich gut selbst stabilisieren können und denen es ausreichte, ein/ zwei Tage später beim regulären Therapietermin mit ihrem Langzeittherapeuten darüber zu reden.
Genau das ist aber nicht bei jedem PTBS-Patienten gegeben.
Deswegen der grundsätzliche Ausschluss von Tantramassagen bei diesem Fond.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Aus juristischer Sicht muss man eines immer und immer wieder klarstellen: Den Heilpraktiker gibt es nur in Deutschland. Er wurde in dieser Form nur in Deutschland 1939 aus bestimmten politischen Gründen eingeführt.

Vieles was heute als "Therapie" beschrieben und beworben wird ist in medizinischer Hinsicht und damit auch in rechtlicher Hinsicht keine Therapie - sondern etwas was jemand erfunden hat, einen Namen gegeben und dann verbreitet. Wenn hinter klangvollen Begriffen sich dann irgendwelche sog. Institute finden (man kann jedes Unternehmen Institut nennen, ist nur ein Begriff) dann wird es schräg bis strafrechtlich relevant.


§ 174c StGB ist eine sog. Sonderdelikt, d.h. nur bestimmte Personen können Täter sein. Abs. 1 meint verkürzt gesagt vor allem Ärzte und Abs. 2 Psychotherapeuten. Beide Absätze setzen eine Behandlungssituation wegen einer Krankheit oder eine Suchterkrankungsbehandlung voraus. Man kann nun streiten, ob unter Psychotherapie alles fällt was im Entferntesten sich Therapie nennt (man könnte sich auch therapeutisch betrinken und nennt es Biertherapie) oder nur Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengestzes. Letzteres sieht der BGH vordringlich und lässt Pseudotherapien etc. nicht darunter fallen, damit auch nicht die Biertherapeuten etc.

Das sieht allerdings die Literatur / Lehre anders, aber es zählt in der Praxis nun einmal der BGH.

Deshalb: Alles was mit sog. Heilungsversprechen arbeitet oder sich in klar gesetzlich geregelte Therapierichtungen bewegt muss die dafür gültigen gesetzlichen Vorgaben erfüllen (Approbation etc.), sonst kann man sich strafbar machen oder auf Unterlassung in Anpruch genommen werden - was bei etwa bei Liebscher & Bracht zu interessanten Ergebnissen führte.

Wenn Ihr also Körpertherapie oder Tantrag, Lomi Lomi etc. mit mehr als Wellnesscharakter anbieten wollt oder jemand das anbietet, dann darf kein Therapieerfolg in Aussicht gestellt werden, es darf nicht als Psychotherapie bezeichnet werden und bleibt damit gewerblich / unternehmerisch. Das Heilpraktiker Gesetz regelt dann bestimmte Nebenformen die aber auch nicht als Therapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes gelten kann (der überall zu finden Heilpraktiker - Psychotherapie ist kein psychologischer Psychotherapeut). Bei sexuellen Handlungen greift schnell das Prostitutionsgesetz und damit Anzeige- und Meldepflichten.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********tlich:
Aus juristischer Sicht muss man eines immer und immer wieder klarstellen: Den Heilpraktiker gibt es nur in Deutschland. Er wurde in dieser Form nur in Deutschland 1939 aus bestimmten politischen Gründen eingeführt.
Tja, Fliesen verlegen, Haare fönen oder auch das Garagentor streichen (alles gewerblich!) durfte man viele Jahre in Deutschland nur, wenn mindestens ein Handwerksmeister im entsprechenden Gewerk in der Firma dafür die Hand hin hielt (oder aufhielt). Wurde ja zum Glück in vielen Branchen wieder gelockert, vorher war man halt erfinderisch und schuf "Gewerke", die es offiziell so nicht gab und damit nicht reguliert waren.

Nur am (kranken) Menschen darf man offiziell auch mehr oder weniger laienhaft herumstümpern.

Aber das ist ein anderes Thema ...
**********tlich Mann
453 Beiträge
Das Heilpraktikergesetz ist ein Relikt, das man schon mehrfach abschaffen wollte. Es gibt leider erheblichen öffentlichen Druck, damit das bestehen bleibt. Warum, ist eine lange Geschichte und hat viel mit Tradition und Einflussnahme bestimmter Lobbys zu tun.

Hier sieht man aber, das etwa die USA, Frankreich oder Großbrittanien das Problem gar nicht haben - allerdings wird dort auch medizinische Heilbehandlung anders verstanden als hier.
*****ror Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Immer wieder spannend wie so ein Tread die Tendenz hat auszufransen ... Ich öchte jedoch auf einiges eingehen.
@*******ias: Ja, du hast völlig recht. Es gibt viele Menschen die nicht wissen was sie tun und sich mit HPP und selbstgebauten Massagezertifikaten verkaufen wollen. Und auch beim meinem Beispiel Yonimapping gibt es leider viele Menschen, die (frei nach Goethes Zauberlehrling) keine Ahnung haben wie sie die Geister die sie riefen wieder loswerden. Viele werden noch nicht mal erkennen, wenn ein Klient dissoziiert, geschweige eine Ahnung davon haben, wie sie den Menschen aus diesem Zustand zurückholen. Noch weniger sind in der Lage vor der sich ankündigen Dissoziation einzugreifen und diese abzuwenden.
Es geht mir darum eine Lösung zu finden für die die verantwortlich Handeln und wissen was sie tun. Die anderen sind mir egal, denn die werden wir nicht aufhalten.

So, nun was zur Sache:
Zitat von *******ias:
Therapie + Sexuelle Handlungen gehen nicht zusammen.
Ja, da stimme ich dir uneingeschränkt zu!
Jedoch sollten wir mal differenziert die beiden Begriffe "Therapie" und "sexuelle Handlungen" betrachten.
Was ist eine sexuelle Handlung?:
Für mich ist es eine Handlung (also etwas aktives) mit der Ausrichtung sexuelle Erregung bei sich oder anderen zu erzeugen oder zu steigern.
Es kommt auf die Ebene der Begegnung und die Intention der Handlung (hier Berührung) an. Ich benenne mal drei Ebenen und 4 darin liegende Berührungsqualitäten:
"Rein somatische Ebene": Die Berührung hier heißt medical touch und ist das, was wir hier im Beispiel mit dem Urologen hatten.
"Verbindungsebene": Hier gibt es eine wie auch immer geformte Verbindung auf emotionaler Seite. Das kann ein Liebespaar sein, Eltern - Kind, Therapeut - Klient, Freunde untereinander, Kollegen, Pflegekraft - Pflegeperson, ..etc. In dieser Ebene sind zwei Berührungsqualitäten zu Hause: nursing touch und parental touch. Die Körpertherapien sind immer im parental touch zu finden.
Zum Schluss die "Beziehungsebene". Dort kommt die letzte Berührungsqualität erotic touch zu tragen.
Die Qualität der Berührung und somit die Unterscheidung ob sexuelle oder nicht, hängt also von der Intention des Berührenden und dem Setting ab.
Zurück zum Problem: Von Außen ist nur die physische Handlung erkennbar und nicht die Intension. Das Gesetz vermeidet daher auch diese Differenzierung und nimmt stets eine sexuelle Intention an (auch wenn der pflegebedürftige Opa beim Waschen des Intimbereichs eine Erektion bekommt und dies offensichtlich nicht von der Pflegekraft intendiert ist ...)

Es wäre schön wenn wir wenigstens hier im Joy differenziert betrachten können, denn diese Therapie nimmt keine sexuelle Handlung vor, lediglich das Gesetz sieht es als solche.

Was ist eine Therapie oder Heilung?:
Dies ist eine spannende Frage. Ich mache mal eine Überspitzung:
Ein Mensch hat starke Ängste durch Tunnel zu fahren. Bei einer Taxifahrt wird er durch einen langen Tunnel chauffiert und wieder erwarten kommen keine Angstzustände. Diese sind seit dem wie verflogen.
Was nun? Ist das Spontanheilung? Würde jemand dem Taxifahrer diese Heilung zuschreiben?
Würde dem Taxifahrer vorgeworfen werden eine Heilung ohne Heilerlaubnis vorgenommen zu haben? Gewiss nicht.
Was aber mit dem Menschen, der (ordentlich als Prostituierter gemeldet (und versteuert)) eine sexuelle Dienstleistung anbietet und es dadurch zur Heilung kommt? Würde der dem Taxifahrer gleichgestellt?

Meine Frage an die Kundigen im Medizinrecht: Was wird dort als Heilung verstanden und wie wird die "Ursache zur Heilung" festgestellt und mit einer Person (Träger der Heilerlaubnis) verbunden?


Ich frage, weil das vielleicht ein Lösungsansatz werden könnte. Lösungsidee: Ein Mensch macht drei Angebote:
1) Sprechende Therapie (mit HPP),
2) die besondere Körpertherapie um die es hier geht und
3) Tantramassage (mit Prostituiertenschein).

Bei der Umsetzung mit den Klienten gibt es jedoch nur zwei verschiedene Behandlungsvertrage.
Für 1) einen "normalen" wie es ihn überall gibt. (Mit dem Behandler in der Rolle des Heilpraktikers.)
Für 3) einen Vertrag über sexuelle Dienstleitung. (Mit dem Behandler in der Rolle des Prostituierten.)
Nun der Clou: bei 2) gibt es den selben Vertrag wie bei 3) - eine einfache sexuelle Dienstleistung, die allerdings nur de jure sexuellen Charakter hat, denn de facto findet eine Heilbehandlung statt, von der beide Vertragspartner wissen, es aber vertraglich ausschließen.

Was meinen die Rechtsgelehrten?
*******ias Frau
4.404 Beiträge
Zitat von *****ror:
Es wäre schön wenn wir wenigstens hier im Joy differenziert betrachten können, denn diese Therapie nimmt keine sexuelle Handlung vor, lediglich das Gesetz sieht es als solche.

Tja. Da bin ich der falsche Ansprechpartner.

Zum meinem Sexleben gehören intime Berührungen sowohl ohne als auch mit der Intension, den anderen damit zu sexuell zu erregen.

Sex ist Kommunikation!
Da kommt es nicht nur auf die Intension eines einzelnen Menschen an.
Schon gar nicht in einem Therapeuten-Patienten-Verhältnis.

Bei dieser Spaltung und Reduktion der Sexualität, die du da zu vollziehen versuchst, gehe ich nicht mit.


Zitat von *****ror:
Ich frage, weil das vielleicht ein Lösungsansatz werden könnte. Lösungsidee: Ein Mensch macht drei Angebote:
1) Sprechende Therapie (mit HPP),
2) die besondere Körpertherapie um die es hier geht und
3) Tantramassage (mit Prostituiertenschein).

• Viel Spaß bei der Anmeldung von "1) Heilpraktiker für Psychotherapie" und "3) Prostitution Tantramassage" in Personal-Union beim Gesundheitsamt.
• Viel Spaß mit dem Finanzamt.
• Viel Spaß mit der Gewerbeaufsicht.
• Viel Spaß mit dem Berufsverband für die Psychotherapieform auf deren Basis man seine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie erworben hat.

Zitat von *****ror:
Nun der Clou: bei 2) gibt es den selben Vertrag wie bei 3) - eine einfache sexuelle Dienstleistung, die allerdings nur de jure sexuellen Charakter hat, denn de facto findet eine Heilbehandlung statt, von der beide Vertragspartner wissen, es aber vertraglich ausschließen.

Sobald Einer bei einem Kunden im gleichen Zeitraum beides abrechnet oder ein Kunde aussagt:
Viel Spaß mit den Strafverfolgungsbehörden.

Eine Therapeuten-Patienten-Beziehung ist nichts, was der Therapeut nach Belieben beim Patienten ein- und ausschalten kann.
*********lerin Frau
2.270 Beiträge
@*******ias

Da du dich so gut auskennst, kannst du zufällig auch beantworten, wo genau die Grenze zwischen einem ausgedehnten Vor- und Nachgespräch zur Tantramassage (bei dem ja manchmal auch sehr persönliche Dinge besprochen werden) und
1) Sprechende Therapie (mit HPP)
liegt?
*****ror Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ias:
• Viel Spaß bei der Anmeldung von "1) Heilpraktiker für Psychotherapie" und "3) Prostitution Tantramassage" in Personal-Union beim Gesundheitsamt.

Diese Aussage suggeriert dass das nicht ginge - auf welche Grundlage stützt du dies? Darf ein Mensch im Heilberuf nicht halbtags am Vormittag als Arzt und am Nachmittag als Tantramasseur arbeiten?

Auch die Frage von @*********lerin finde ich relevant - es wäre schön eine Antwort zu lesen.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zum juristischen Begriff der sexuellen Handlung:

Das Problem besteht m.M. nach darin, die persönlichen Intentionen bei einem Körperkontakt im Intimbereich schwer juristisch nachweisen und bewerten zu können.

Deshalb wird auf die rein äußerlichen Merkmale abgestellt: Berührungen im Intimbereich sind als sexuelle Handlungen anzusehen - und da eine strafrechtliche Verfolgung einer Anzeige bedarf, wird davon ausgegangen, dass bei einer Anzeige eine unerlaubte sexuelle Handlung vorliegt. Das Gegenteil wäre dann zu beweisen.

Diese Differenzierung bei intimen Berührungen (die ich gut nachvollziehen kann und durchaus teile), ist eben für einen Außenstehenden im Zweifel schwer einzuschätzen und damit juristisch so kaum greifbar.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Zitat von *****s42:
Berührungen im Intimbereich sind als sexuelle Handlungen anzusehen
Als Mensch, der tagtäglich beruflich bedingt Intimbereiche berührt und durchlöchert ohne das es sich um Prostitution handelt kann ich nicht glauben, daß es so einfach definiert ist. Wo könnte ich das denn mal nachlesen?

Danach wäre ja alles, was ich früher in der Pflege auch nur beim Waschen gemacht habe, bereits eine sexuelle Handlung gewesen und da sind wir noch gar nicht bei den wirklich speziellen Tätigkeiten in der Pflege wie Darm ausräumen etc.

Und es kann (hoffentlich) doch auch nicht sein, daß, nur weil ein Mensch eine Anzeige schreibt, es von einer normalen regelmäßigen Routinetätigkeit zur fragwürdigen, potentiell strafbaren, sexuellen Handlung wird? *oh2*
**********tlich Mann
453 Beiträge
Hier ufert die Diskussion aus und berührt schon sehr weit eine Beratungsebene - dafür ist eine Gruppendiskussion ungeeignet. So leid es mir tut: Yonimapping etc. ist keine Therapie im Rechtssinne, deshalb ist die Strafbarkeit der Handlung nicht mit der eines Arztes vergleichbar, der in einer Behandlungssituation sexuelle Handlungen vornimmt. Also ist die Sorge unbegründet. Da aber sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfolgen ist es de iure Prostitution mit den damit zusammenhängenden Pflichten.

Jemand der pierct oder tätowiert in Intimbereich nimmt keine Behandlung und Therapie vor - für den gelten die allgemeinen Strafgesetze, nicht die echten Sonderdelikte. Und wenn ein Piercing an Scrotum, Labien oder wo auch immer gestochen wird oder dort tätowiert, dann geschieht es nicht als sexuelle Handlung. Das gilt für die Pflege ebenso. Also bitte wirklich sachlich und fachlich korrekt bleiben.

Das Aufspalten der Handlungen in Heilpraktiker - Beratung - Massage etc, ist leider nicht zielführend. Den juristisch schaut man sich den Schwerpunkt der Handlung an, und wenn der sexuell ist, dann ist es Prostitution. Ab hier kann ich nur raten einen Rechtsanwalt um Beratung zu bitten, der sich mit Medizinrecht auskennt. Alles andere führt zu weit. Auch wird dann klar, was man tun kann oder wo Vorkehrungen getroffen werden müssen. Und hätte, wäre, wenn hilt nie - es muss ganz sachlich der Ablauf der Handlungen und Leistungen dargestellt werden, ab dann kann man jeden Schritt beurteilen. Aus meiner Sicht wird man bei einer gewerblichen Massageleistungen landen die sexuelle Handlungen einschließt, wird dabei Befriedigung angestrebt, dann bleibt man beim Prostitutionsgesetz hängen.
*******ias Frau
4.404 Beiträge
Zitat von *****ror:
Zitat von *******ias:
• Viel Spaß bei der Anmeldung von "1) Heilpraktiker für Psychotherapie" und "3) Prostitution Tantramassage" in Personal-Union beim Gesundheitsamt.

Diese Aussage suggeriert dass das nicht ginge - auf welche Grundlage stützt du dies?

Das ist deine Interpretation. Das habe ich jedoch nicht mit "viel Spaß" gemeint.
Wohl aber habe ich das "viel Spaß" ironisch gemeint. *zwinker*

So eine doppelte Anmeldung von zwei Tätigkeiten, die sich gegenseitig ausschließen (Abstinenzgebot des Psychotherapeuten) führt in der Regel zu mehr unangenehmen Fragen...

Vermag der Antragssteller seinen Kundenstamm als HPP sauber von seinem Kundenstamm als Sexdienstleister zu trennen? Hat sich der HPP Abstinenzzeiten gesetzt? Welche? Entsprechen diese den Abstinenzzeiten, die die Berufsverbände von kassenärztlich anerkannten Psychotherapieformen als angemessen erachten? Wie gedenkt der HPP in Zukunft damit umzugehen, wenn einer seiner Patienten aus der Psychotherapie ihn vor Ablauf der üblichen Abstinenzzeiten auf seine angebotenen Sex-Dienstleistungen anspricht?
Und so weiter und so fort.

Durch das PSG III wurde der § 2 (1) i des HeilprGDV_1 novelliert.
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/HeilprGDV_1.pdf

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

§ 2
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.

Seit 22. März 2018 geht es bei der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis eben nicht nur um Gefahrenabwehr für die Gesundheit der Bevölkerung sondern eben auch um die Gefahrenabwehr für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten.

Die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Leitlinien geben ein paar nette Ideen, mit welchen Fragen man einen Heilpraktikeranwärter löchern könnte...
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?0
Selbst wenn man da nur jene Punkte ansetzt, die für die sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) gelten dürfte:
Wer gründlich sucht, der findet wahrscheinlich irgendeine Gefahr, die von einem bestimmten Heilpraktikeranwärter für Psychotherapie ausgehen könnte.

Die Nazis hatten es echt drauf, Gesetze zu erlassen, die der Exekutive sehr viel Willkür geben.
Von Gewaltenteilung hielt man in der NS-Zeit nicht allzu viel.
Und die Gesetzgeber der BRD haben es bis dato nicht für notwendig erachtet, an dieser Willkür der Exekutive im Heilpraktiker-Bereich zu rütteln.

Desweiteren kann so eine doppelte Anmeldung zu erhöhter Aufsichtsbereitschaft des Gesundheitsamtes im weiteren Verlauf führen.
Und Behörden haben die Eigenart sich gegenseitig zu helfen.

Während die Finanzämter im Allgemeinen bei Existenzgründungen in den ersten Jahren sehr gutmütig sind und noch nicht allzu genau hin schauen, schauen Finanzämter bei Meldungen einer anderen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) bereits in den ersten Monaten genauer hin.
Ob eine frühzeitige Steuerprüfung Spaß macht? - Kommt drauf an, WEN du fragst. *zwinker*


Zitat von *****ror:
Auch die Frage von @*********lerin finde ich relevant - es wäre schön eine Antwort zu lesen.

Die Antwort an @*********lerin erfolgte bereits via CM. *zwinker*

Zitat von *****ror:
1) Sprechende Therapie (mit HPP),
2) die besondere Körpertherapie um die es hier geht und
3) Tantramassage (mit Prostituiertenschein).

Gegen Punkt 1 und Punkt 3 habe ich an für sich nichts einzuwenden.
Doch gegen Punkt 2.

Zitat von *****ror:
bei 2) gibt es den selben Vertrag wie bei 3) - eine einfache sexuelle Dienstleistung, die allerdings nur de jure sexuellen Charakter hat, denn de facto findet eine Heilbehandlung statt, von der beide Vertragspartner wissen, es aber vertraglich ausschließen.

Da ich Heilpraktikern für Psychotherapie, die ihre Sexdienstleistung als Heilbehandlung verkaufen wollen, keine Argumentationshilfe beim Gesundheitsamt geben mag, verzichte ich darauf mich an dieser Stelle öffentlich dazu zu äußern. *schweig*
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