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Möglichen Steuerbetrug melden

*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ********ight:
Es geht nicht um Ferienwohnungen! (...) In meiner Frage geht es um eine ganz normale Wohnung, die zeitlich begrenzt zur Unter-/Zwischenmiete steht.

Ich benutze den Begriff "Ferienwohnung" synonym.

Ob eine Wohnung immer wieder oder bloß einmalig für wenige Wochen/ Monate untervermietet wird, ist für die Beherbergungssteuer in der Nachbarstadt gleichgültig. So oder so wird die Beherbergungssteuer für die ersten 21 Tagen erhoben. Ab dem 22. Tag der Beherbergung fällt sie nicht mehr an.

Wer sich dauerhaft in der Nachbarstadt niederlassen und beim Einwohnermeldeamt melden will, ist bei den "ohne Anmeldung" angebotenen Ferienwohnungen an der falschen Adresse.
Der braucht eine Wohnung "mit Anmeldung".

Bei Anmeldung als einziger/ erster Wohnsitz fällt keine Beherbergungssteuer an. Ob befristetes oder unbefristetes Wohnverhältnis ist dabei egal. Der Vermieter setzt im Formular fürs Finanzamt das Häkchen bei "Deckung Grundbedarf Wohnen". In dem Fall ist der Vermieter zur Herausgabe einer Meldebestätigung gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet.


In einer Stadt mit Beherbergungssteuer muss also im Vorfeld geklärt werden, ob es sich um ein Mietverhältnis mit Beherbergungssteuer oder mit Anmeldung als einziger/ erster Wohnsitz (Grundbedarf Wohnen) handelt.

Das Finanzamt will das bei der Steuervoranmeldung wissen!

"Ohne Anmeldung" direkt ins Wohnungs-Angebot zu schreiben, ist eine legitime Möglichkeit des Vermieters, das im Vorfeld zu klären!

Spielt ein Mieter dem Vermieter falsche Tatsachen vor, um trotzdem an die Wohnung zu kommen, so hat der Mieter Betrug begangen. Er hat den Vermieter betrogen.
Das Finanzamt ermittelt jedoch nicht, wenn zu viele Steuern abgeführt wurden.


Zitat von ********ight:
Diese Wohnung ist in Berlin
Da die Beherberungssteuer Länderrecht ist und ich in NRW wohne, bezog ich mich einzig und allein auf die Gesetzgebung für NRW.
Die Gesetzgebung für Berlin kann von der Gesetzgebung für NRW abweichen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Oh, dann ist das wohl erweitert worden.

Vor ein paar Jahren waren es noch zwei Monate (ein Monat bei Menschen ohne Erstwohnsitz in D). Ich hatte eine FeWo auf meinem Grundstück, und da sind drei junge Argentinier gute zwei Monate geblieben - die haben wir nach einem Monat angemeldet.
Zum Glück Kleinstadt, da geht das ohne Termin und Wartezeiten 😉 - wenn man Pech hat, ist gerade jemand vor einem dran, bei ganz großem Pech sitzen noch zwei draußen und warten vor einem 😁
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.710 Beiträge
Zitat von ********ight:
@*******ias Es geht nicht um Ferienwohnungen! Fotos von FeWos werden unerlaubt verwendet! In meiner Frage geht es um eine ganz normale Wohnung, die zeitlich begrenzt zur Unter-/Zwischenmiete steht. Diese Wohnung ist in Berlin und es dürfte bundesweit bekannt sein, wie in dem extrem angespannten Wohnungsmarkt betrogen und abgezockt wird.

Kann es sein, dass du nun mehrere vermeintliche Tatbestände in einen Topf geworfen hast?

Zunächst schien es darum zu gehen, dass Wohnungen vermietet wurden, ohne dass die Eigentümer dafür Steuern abführen.

Nun redest du von möglichem Betrug durch falsche Anzeigen zur Vermietung gar nicht verfügbarer Wohnungen.

In letzter Zeit wurde in den Medien vermehrt vor letzterem als neuer Betrugsmasche gewarnt

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/fakewohnungen-im-internet-so-erkennen-sie-falsche-immobilienanzeigen-27576

Da wäre aber nicht das Finanzamt zuständig sondern Betroffene sollten Anzeige bei der Polizei erstatten.

Insgesamt empfinde ich deine Beiträge als widersprüchlich, inkonsistent und mit einem möglichen Geruch persönlicher Vendetta.

Daher meine Frage an die Mods:
Ist es überhaupt sinnvoll, dieses Thema noch weiter zu diskutieren?
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Noch sehe ich keinen Grund, das Thema zu beenden, ich bitte aber darum zum Ausgangsthema zurückzukommen.
*modda* *zumthema*
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