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Möglichen Steuerbetrug melden

********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
Möglichen Steuerbetrug melden
Moin. Kann man als (anonymer) Tippgeber Ärger bekommen, wenn man möglichen Steuerbetrug meldet?
Szenario: Facebookgruppe im Internet zum Thema "Wohnung zu vermieten". Viele schreiben dort "Ohne Anmeldung" rein. Der Grund für Eigentümer könnte Steuerbetrug sein. Die Anmeldepflicht ist bekannt. Will ein Eigentümer ohne Anmeldung vermieten, obwohl es um mehrere Monate geht, sagen wir mal ab 2 Monate, teils vielleicht für eine begrenzte Zeit, dürfte die Wahrscheinlichkeit für Steuerbetrug groß sein. Wenn man eine vermeintliche Homepage des Anbieters hat, könnte das Finanzamt den sogar finden. Klar, Fälschungen sind auch da möglich.
Wenn man nun auf diese Seite hinweist, kann man dafür Ärger bekommen?
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Hallo,

Grundsätzlich darf man natürlich einen Verdacht auf eine Straftat anzeigen. Das kann auch anonym erfolgen. Ob eine solche Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Rune Anzeige allerdings auf blauen Dunst hin, also ohne konkrete Anhaltspunkte auf ein strafbare Verhalten, oder sogar mit dem Ziel, jemandem zu schaden, erfolgt, kann das seinerseits zu einer Strafbarkeit wegen falscher Anschuldigung etc. führen. Dazwischen liegt einne Grauzone, in der es zumindest Stress und Ärger geben kann ...
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von ********ight:
Möglichen Steuerbetrug melden
Moin. Kann man als (anonymer) Tippgeber Ärger bekommen, wenn man möglichen Steuerbetrug meldet?
Szenario: Facebookgruppe im Internet zum Thema "Wohnung zu vermieten". Viele schreiben dort "Ohne Anmeldung" rein. Der Grund für Eigentümer könnte Steuerbetrug sein. Die Anmeldepflicht ist bekannt. Will ein Eigentümer ohne Anmeldung vermieten, obwohl es um mehrere Monate geht, sagen wir mal ab 2 Monate, teils vielleicht für eine begrenzte Zeit, dürfte die Wahrscheinlichkeit für Steuerbetrug groß sein. Wenn man eine vermeintliche Homepage des Anbieters hat, könnte das Finanzamt den sogar finden. Klar, Fälschungen sind auch da möglich.
Wenn man nun auf diese Seite hinweist, kann man dafür Ärger bekommen?

Und man sollte sich selbst hinterfragen, warum man jemanden anzeigen will.
Alleine, daß ein Vermieter bei einer Zwischenvermietung keine Vermieterbescheinigung ausstellen mag, ist noch kein Grund, auf Steuerhinterziehung zu schließen.

Ein Grund (und aus Vermietersicht ein gewichtiger) kann sein, daß sich der Vermieter den Streß ersparen will, wenn ein Mieter nach einem befristeten Mietverhältnis nicht ausziehen will,
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ***xy:
Ein Grund (und aus Vermietersicht ein gewichtiger) kann sein, daß sich der Vermieter den Streß ersparen will, wenn ein Mieter nach einem befristeten Mietverhältnis nicht ausziehen will,

Das sehe ich auch so.
Wird so auch schon Mal in der Nachbarschaft praktiziert. Die Mieter haben in der Regel einen festen Wohnsitz, werden jedoch beruflich von ihrem Arbeitgeber für wenige Monate befristet hier in der Gegend eingesetzt. Die Anmeldung zu unterlassen ist bloß eine kleine Ordnungswidrigkeit, die im Grunde niemanden weh tut. Die Steuern werden dennoch abgeführt.

Zitat von ********ight:
Will ein Eigentümer ohne Anmeldung vermieten, obwohl es um mehrere Monate geht, sagen wir mal ab 2 Monate, teils vielleicht für eine begrenzte Zeit, dürfte die Wahrscheinlichkeit für Steuerbetrug groß sein.

Diese Einschätzung teile ich nicht. *nein*
Es würde dem Finanzamt doch auffallen, wenn Einer versuchen würde den beruflich notwendigen Zweitwohnsitz steuerrechtlich geltend zu machen, doch der Vermieter in diesem Zeitraum keine Steuern für Mieteinnahmen abgeführt hätte.

Wenn es keine konkreten Hinweise auf Steuerbetrug gibt, dann könnte man theoretisch diese Webseiten dem Ordnungsamt melden und das muss diesem Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit nachgehen. Aber ich weiß nicht, wie hoch genau das Bußgeld für die versäumte Anmeldung wäre. Ein Nachbar meinte, das sei eh nicht der Rede wert. Dementsprechend dürfte die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit das Ordnungsamt mehr Geld kosten als einbringen.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von *******ias:
Zitat von ***xy:
Ein Grund (und aus Vermietersicht ein gewichtiger) kann sein, daß sich der Vermieter den Streß ersparen will, wenn ein Mieter nach einem befristeten Mietverhältnis nicht ausziehen will,

Das sehe ich auch so.
Wird so auch schon Mal in der Nachbarschaft praktiziert. Die Mieter haben in der Regel einen festen Wohnsitz, werden jedoch beruflich von ihrem Arbeitgeber für wenige Monate befristet hier in der Gegend eingesetzt. Die Anmeldung zu unterlassen ist bloß eine kleine Ordnungswidrigkeit, die im Grunde niemanden weh tut. Die Steuern werden dennoch abgeführt.

Zitat von ********ight:
Will ein Eigentümer ohne Anmeldung vermieten, obwohl es um mehrere Monate geht, sagen wir mal ab 2 Monate, teils vielleicht für eine begrenzte Zeit, dürfte die Wahrscheinlichkeit für Steuerbetrug groß sein.

Diese Einschätzung teile ich nicht. *nein*
Es würde dem Finanzamt doch auffallen, wenn Einer versuchen würde den beruflich notwendigen Zweitwohnsitz steuerrechtlich geltend zu machen, doch der Vermieter in diesem Zeitraum keine Steuern für Mieteinnahmen abgeführt hätte.

Wenn es keine konkreten Hinweise auf Steuerbetrug gibt, dann könnte man theoretisch diese Webseiten dem Ordnungsamt melden und das muss diesem Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit nachgehen. Aber ich weiß nicht, wie hoch genau das Bußgeld für die versäumte Anmeldung wäre. Ein Nachbar meinte, das sei eh nicht der Rede wert. Dementsprechend dürfte die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit das Ordnungsamt mehr Geld kosten als einbringen.

Und in manchen Großstädten ist die Wartezeit auf einen Termin beim Einwohnermeldeamt länger, als die befristete Mietdauer *lach*
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ***xy:
Und in manchen Großstädten ist die Wartezeit auf einen Termin beim Einwohnermeldeamt länger, als die befristete Mietdauer *lach*

*lol* Das kommt noch oben drauf.


Aber wer eh schon woanders innerhalb Deutschlands gemeldet ist, für den besteht eh erst bei Mietverhältnissen, die länger als 6 Monate dauern die Meldepflicht.

Bundesmeldegesetz

§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(...)

(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

Wer sich also auf eine weniger als 6 Monate befristet zu vermietende Wohnung - ohne Anmeldung - bewirbt, dann aber doch eine Meldebestätigung vom Vermieter braucht, outet sich selbst.
Der erfüllt dann die vom Vermieter gesetzten Grundvoraussetzungen, unter denen der befristete Mietvertrag überhaupt erst zu Stande kam, nicht.

*nachdenk* So gesehen ergibt der Hinweis ans Ordnungsamt nach 2 Monaten (Eingangspost) überhaupt keinen Sinn mehr.
*******mcat Mann
3.662 Beiträge
Ein gut gemeinter Rat: "Never blacken someone".
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******ias:
Es würde dem Finanzamt doch auffallen, wenn Einer versuchen würde den beruflich notwendigen Zweitwohnsitz steuerrechtlich geltend zu machen, doch der Vermieter in diesem Zeitraum keine Steuern für Mieteinnahmen abgeführt hätte.
Du unterstellst, dass verschiedene Finanzämter so etwas abgleichen?

Solange keine Steuernummer auf einer Mietrechnung stehen muss, um die Mietkosten als beruflichen Zweitwohnsitz abzusetzen, halte ich das eher für unwahrscheinlich.

Das mit dem Melderecht (bzw. Pflicht) ist ein Thema für sich, aber ein anderes 😜

Dem FA einen Tipp geben, dass es da eventuell Anhaltspunkte für eine mögliche Steuerhinterziehung geben könnte - das würde ich als "patriotische Tat eines treuen Staatsbürgers" einstufen. Daraus eine falsche Anschuldigung einer Straftat abzuleiten, halte ich für fragwürdig..
Ob es unterm Strich wirklich etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt. Außer dass man sich selbst mit dem Etikett "Anscheißer" versieht 😉
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
In der genannten Facebookgruppe gibt es fast nur betrügerische Angebote und viele, die verzweifelt eine Wohnung suchen und alles hinnehmen. Ein großer Teil der Suchenden scheinen ein geringes Bildungsniveau zu haben und viele Ausländer sind darunter (Geflüchtete). Es gibt keinen persönlichen Bezug zu irgendjemanden in der Gruppe. Eine Menge Menschen wird in der Gruppe betrogen, denn irgendeine Ahnung von rechtlichen Dingen haben dort nur wenige.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********ight:
Ein großer Teil der Suchenden scheinen ein geringes Bildungsniveau zu haben und viele Ausländer sind darunter (Geflüchtete).
Ist schon interessant, wie du "Ausländer" und "geringes Bildungsniveau" hier in einen Topf haust. Danke für diese Selbstoffenbarung ...

Zitat von ********ight:
In der genannten Facebookgruppe gibt es fast nur betrügerische Angebote und viele, die verzweifelt eine Wohnung suchen und alles hinnehmen.
Du kannst es bei Facebook melden, du kannst selbst in der Gruppe versuchen aufzuklären, du kannst natürlich auch anonym oder (wenn du einen Arsch in der Hose hast) mit deinem Namen Anzeige erstatten.

Bedenke aber: Es ist deine Wahrnehmung und eine darauf aufbauende Vermutung, dass es dort viel Betrug gibt. Wenn aber schon die Wahrnehmung nicht ganz korrekt ist ...

Nun, es ist deine Entscheidung ob und mit welchen Mitteln du gegen solche Sachen vorgehst.
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ********ight:
In der genannten Facebookgruppe gibt es fast nur betrügerische Angebote und viele, die verzweifelt eine Wohnung suchen und alles hinnehmen. Ein großer Teil der Suchenden scheinen ein geringes Bildungsniveau zu haben und viele Ausländer sind darunter (Geflüchtete). Es gibt keinen persönlichen Bezug zu irgendjemanden in der Gruppe. Eine Menge Menschen wird in der Gruppe betrogen, denn irgendeine Ahnung von rechtlichen Dingen haben dort nur wenige.

Moment.

Geht es um die Anmeldung als Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz?

Geht es um die Anmeldung beim Integrationsdienst?

Oder geht es um die Steuervoranmeldung der Beherbergungssteuer?


Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwand­steuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundes­ländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert.
In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht Steuern zu erheben, wie z.B.der Beherbergungs­steuer, durch das Kommunal­abgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.

Die Beherbergungssteuer (NRW) entfällt, wenn es um die Deckung des Grundbedarfs "Wohnen" geht, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

In der benachbarten Großstadt beträgt die Beherbergungssteuer 3 Euro pro Person pro Tag für die ersten 21 Tage der Unterbringung. Also 63 Euro. Bei längerer Unterbringung entfällt die Beherbergungssteuer.

Doch für die Unterbringung von Flüchtlingen in Beherbergungsbetrieben bestehen Ausnahmeregelungen.
Auf den Seiten der Großstadt heißt es dazu:
Zitat von ********ight:
Wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb Flüchtlinge untergebracht sind, setzen Sie sich bitte im Vorfeld der Steueranmeldung mit dem Steueramt in Verbindung. Von dort aus werden Ihre Angaben geprüft und im Anschluss erhalten Sie eine individuelle Information, wie die entsprechenden Übernachtungen bei der Steueranmeldung zu berücksichtigen sind.

Würde dort ein Beherbergungsstättenbetreiber Schmu mit den Flüchlingen betreiben und ihnen eine Wohnung ohne Anmeldung beim Finanzamt versprechen, so wäre in der Tat das Finanzamt dieser Großstadt dein erster Ansprechpartner.

In unserer Stadt (Lankreis) haben wir keine Beherbergungssteuer. Die Anmeldung von Flüchtlingen beim Finanzamt entfällt somit. Stattdessen wird die Vermietung an Flüchtlinge an den Integrationsdienst der Stadt gemeldet.

Die Bundesweite Verteilung von Flüchtlingen erfolgt gemäß Königsberger Schlüssel.
Dementsprechend nimmt NRW bereits circa 21 % aller Asylbewerber Deutschlands auf.

Unsere Stadt hat 150 % Erfüllungsquote. Wir entlasten Großstädte NRWs, die sowieso schon ein riesen Wohnungsnotproblem und eine viel höhere Kriminalitätsrate haben. In unserer Stadt ist beides relativ gering. Und die Stadt kassiert Fördermittel für die Erbringung der Integrationsdienstleistungen (Deutschkurse, Integrationskurse und Projekte).
Ironischer Weise hält sich bei uns die Aufnahme von Flüchlingen und die innerdeutsche Zuwanderung (primär Ostdeutsche, denen Ostdeutschland zu rechts geworden ist), immernoch die Waage.

Doch die Vermietung an Flüchtlinge, die anderen Bundesländern zugeteilt wurden, ist in den ersten drei Jahren nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung meistens legal gar nicht möglich. Ausnahmeregelungen werden schon Mal wegen Familienzusammenführung, Ausbildungs- oder Studienplatz erteilt. Doch das ist eher selten.

Da kann ich verstehen, dass Flüchtlinge, die Pech hatten und einem sehr ausländerfeindlichen Bundesland zugeteilt wurden, alternative Wege versuchen, um dieses Bundesland zu verlassen. Und wer sich im Graubereich bewegt, kann eben auch ein sehr leichtes Opfer für Betrüger werden.

Alles nicht so einfach.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
@*******Maxx Da hast Du mich wohl nicht richtig verstanden. In der Gruppe sind viele Menschen, die ein geringes Bildungsniveau haben. In der Gruppe sind viele Ausländer. Ich habe nicht gesagt, dass die Ausländer alle ein geringes Bildungsniveau haben. Das "darunter" bezieht sich auf den ersten Teil des Satzes, nämlich auf "Ein großer Teil der Suchenden"!
Ich habe lange mit Geflüchteten gearbeitet und ihnen bei der Arbeits- und Wohnungssuche geholfen. Für sie ist es extrem schwierig, eine Wohnung zu mieten. Sie kennen sich sehr selten mit deutschem Recht aus und sind daher leichtes Opfer für Betrüger.

@*******ias Es geht um die Anmeldung nach Bundesmeldegesetz. Ja, fast alle Geflüchtete, die ich im ausländerfeindlichen Bundesland kennengelernt habe, wollten nach Berlin oder in den Norden.
******os4 Mann
2 Beiträge
Es könnte aber auch natürlich sein, dass es kein steuerliche Hintergrund hat.

Denn in den Großstädten erlauben die Vermieter in Einzelfällen keine Untervermietung. Ohne Anmeldung umgeht man dieses Problem, da es nicht nachgewiesen werden kann.

In so einem Fall würde das Thema Steuerbetrug nicht im Raum stehen, denn die Einnahmen erhält der Mieter, der seine Wohnung untervermietet.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
Es geht um den Eigentümer der Wohnung, der vielleicht kein Interesse an einer Anmeldung des Zwischen-/Untermieters hat.

Habe gerade heute in Finanztest gelesen, dass Finanzämter verstärkt auch z.B. auf airbnb gucken, um Steuersünder zu finden.
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Du schreibst, die Flüchtlinge würden in der Facebookgruppe betrogen.
Wie genau?
Welche Indizien gibt es dafür in der Facebookgruppe?

Leichter Betrug wird gemäß § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt (außer es besteht ein großes öffentliches Interesse).

Kurzum: Ohne die Bereitschaft eines Betroffenen, eine Aussage bei der Polizei zu Protokoll zu geben, würde da nicht weiter ermittelt werden.

Und für schweren Betrug gemäß § 263 StGB bräuchte es Hinweise auf Bandenkriminalität oder sehr viele Geschädigte, etc.pp.


Und welche Art von Betrug willst du nun dem Finanzamt melden?
Glaubst du die angebotenen Wohnungen werden mehrfach belegt und mehrfach Miete abkassiert, doch nur ein Mal Miete versteuert oder was?

Ich finde es schwierig alleine von:
"Da suchen Vermieter nach Mietern ohne Anmeldung für eine befristete Miete bis 6 Monate" auf einen Steuerbetrug zu schließen. Denn diese Suche kann ganz legale Gründe haben (siehe Beitrag weiter oben).

Zumal selbst eine Steuerprüfung dann ja nicht im Mietobjekt stattfinden würde.
Sondern dort, wo der Vermieter seine Finanzunterlagen hat. Also wahlweise in den vom Vermieter bewohnten Räumlichkeiten, in dessen Büro oder aber im Büro von dessen Steuerberater.

Und die Unterlagen, die gezeigt werden, können von dem einzigen Mieter sein, der angemeldet wurde. Diese Unterlagen können vollkommen in Ordnung sein. Alle anderen "Mieter" sieht das Finanzamt nicht. Ohne ausreichenden Anfangsverdacht, kein Besuch des Mietobjektes.


Zitat von ********ight:
Habe gerade heute in Finanztest gelesen, dass Finanzämter verstärkt auch z.B. auf airbnb gucken, um Steuersünder zu finden.

*nachdenk* Bei diesem Szenario erschließt sich mir nicht, worin du den Betrug an den Flüchtlingen siehst.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
Ich sehe Betrug an allen Menschen, wobei die mit geringem Bildungsniveau und die aus dem Ausland besonders leichte Opfer sind, da sie sich mit Mietrecht usw. und deutschen Gepflogenheiten i.d.R. nicht auskennen.
In der Gruppe gibt es viele Inserate, wobei sehr viele mit Verkauf oder Arbeitssuche zu tun haben (erkennbar nicht echt). In vielen Inseraten sieht man Wohnungen, die nicht in der genannten Stadt sind bzw. nicht mal in Deutschland. Durch Bildersuche findet man teils die echten Inserate auf Immobilienportalen, die Fotos und tw. der Text sind geklaut. Viele der Anbieterprofile sind gefälscht. Worum es dabei geht: Datensammelei oder Abzocke. Es werden unzulässige Gebühren verlangt, Vorkasse, zu hohe Kaution usw. (also die Maschen, um Geld zu bekommen, ohne dass die Wohnung wirklich zu haben ist). Dies wird auch durch Betrogene in den Kommentaren bestätigt. Meldungen an Facebook und die Admins werden von Facebook und den Admins ignoriert. Es gibt ein paar Leute in der Gruppe, die versuchen, die Interessenten dort aufzuklären und damit vor Betrug zu schützen. Deshalb kam es auch zum Thema, warum Wohnungen so oft ohne Anmeldung vermietet werden sollen. Es wurde fleißig gegoogelt und die Infos zusammengestellt. Einer der Punkte ist halt Steuerbetrug durch Eigentümer. Jeder seriöse Vermieter gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung raus, auch bei Zwischen- und Untermiete. Ich musste das selbst so machen und habe für die Anmeldung selbstverständlich die Bescheinigung bekommen.
Nein, ich glaube nicht, dass Wohnungen mehrfach belegt werden. Die meisten Wohnungen sind möbliert. Dies alles ist ein riesiges Feld für möglichen Betrug.
Habe gerade gesehen, dass ich ein wichtiges Satzzeichen vergessen habe 🤦‍♀️: oben fehlt hinter "Geflüchtete" das Fragezeichen. Dafür muss ich mich entschuldigen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Also, ich sehe da nicht wirklich handfeste Indizien oder gar Beweise für einen Betrug - und schon gar nicht Gegenüber dem Finanzamt - durch die Vermietung.

Allenfalls werden Gebühren oder Anzahlungen im Vorfeld abkassiert, im schlimmsten Fall sogar ohne dass überhaupt eine Wohnung zur Vermietung vorhanden ist. Da muss dann der Geschädigte Anzeige erstatten - wie oben schon beschrieben.
Oder es werden zu hohe Mieten abverlangt? Auch dagegen muss sich dann der Geschädigte zur Wehr setzen - und da unterstützen Mietervereine.

Genau darauf kann man zum Beispiel in dieser FB-Gruppe immer wieder hinweisen.

Alles andere ist verdammt dünnes Eis und vermutlich nicht einmal Betrug - generell gilt Vertragsfreiheit. Wenn ein Mieter seiner Meldepflicht nicht nachkommt, so begeht dieser die OWi und nicht der Vermieter oder Eigentümer. Und eine Vermieterbescheinigung muss er auch erst ausstellen, wenn der Mieter diese verlangt (auch wenn die meisten Vermieter die gleich beim Einzug mit auf den Tisch legen).

Also - wo ist da der Betrug?

Und auch für Steuerhinterziehung ist kein wirklicher Anhaltspunkt zu erkennen.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
Soweit ich weiß, muss der Vermieter innerhalb von 14 Tagen die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Als Anhaltspunkt für unseriöses Verhalten sehe ich das Posten der Anzeige in einer Facebookgruppe voller Fakes und Scammer ohne Hinweis auf eine Anzeige in einem seriösen Immobilienportal.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von ********ight:
Soweit ich weiß, muss der Vermieter innerhalb von 14 Tagen die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Als Anhaltspunkt für unseriöses Verhalten sehe ich das Posten der Anzeige in einer Facebookgruppe voller Fakes und Scammer ohne Hinweis auf eine Anzeige in einem seriösen Immobilienportal.

Und Du meinst ernsthaft, daß die Finanzbehörde nichts wichtigeres zu tun hat, als sich mit irgendwelchen Gruppen bei Facebook zu beschäftigen?
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
@***xy Das weiß ich nicht. Wenn die Airbnb durchforsten, haben einige Finanzämter wohl ein Interesse an sowas.
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ********ight:
eder seriöse Vermieter gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung raus, auch bei Zwischen- und Untermiete.

Wie bitte was? *schock*

Fakt ist: Bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist es nach wie vor völlig normal, dass da keine Anmeldung gemäß Bundesmeldegesetz erfolgt.
Das macht die Vermietung von Ferienwohnungen nicht per se zu einer unseriösen Angelegenheit.

Wenn in der benachbarten Großstadt Messe ist, sind in unserem Stadt-Viertel alle Übernachtungsmöglichkeiten ausgebucht.
• Die Messe-Aussteller reisen meist viele Wochen vorher an, beziehen überwiegend Ferienwohnungen und bereiten den Messe-Auftritt ihres Unternehmens vor.
• Die Messe-Besucher übernachten bloß zur Messezeit und beziehen überwiegend Hotels und Gasthäuser.
Keiner von denen braucht oder will eine Anmeldung gemäß Bundesmeldegesetz.

Urlauber gibt's ab und an zwar auch. Doch unser Stadtviertel ist kein typisches Urlaubsziel.
Die meisten Fremden, mit denen ich hier ab und an Small-Talk halte, sind beruflich hier.


Zitat von ********ight:
In vielen Inseraten sieht man Wohnungen, die nicht in der genannten Stadt sind bzw. nicht mal in Deutschland. Durch Bildersuche findet man teils die echten Inserate auf Immobilienportalen, die Fotos und tw. der Text sind geklaut. Viele der Anbieterprofile sind gefälscht.

Beispiel aus dem realen Leben:
Ein befreundeter WG-Bewohner bekam von seinem Arbeitgeber kurzfristig die Chance 4 Monate an einem Projekt sonstwo mitzuarbeiten. Für ihn/ für seinen Ausbildungsstand + Berufserfahrung war das eine riesen Chance! Er war geil darauf, genau das zu machen.
Er fragte seine WG, was diese davon hielten, wenn er sein WG-Zimmer für 4 Monate untervermieten würde. Alle einverstanden.

Das WG-Zimmer wurde auf zwei kostenpflichtigen seriösen Portalen inseriert und zusätzlich auch in diversen kostenlosen Foren/ Gruppen angeboten. In den letztgenannten selbstverständlich ohne die Verlinkung auf die seriösen Portale, bei denen zusätzliche Gebühren angefallen wären. Und allzu viel Zeit investierte man nicht, um zu schauen, wie seriös nun die kostenlosen Foren/ Gruppen sind und ob da womöglich auch Betrüger unterwegs sind, die versuchen, potentiellen Mietern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Der Untermieter musste schnell gefunden werden.
Es ging bloß darum, die eigene Reichweite zu erhöhen, um rasch einen passenden Untermieter zu finden.

Ob kostenpflichtige oder kostenlose Plattform:
Überall wurde explizit "ohne Anmeldung" inseriert. Eben weil man am Ende der Befristung keinen Ärger mit jemanden wollte, der trotzdem in der Wohnung bleiben will.
Keine Meldung, kein Ärger.

Verschiedene Leute wurden eingeladen. Und die WG traf ihre Entscheidung gemäß Nasenfaktor.
Die Person, die am Besten in die WG zu passen schien und mit der auch der Untervermieter einverstanden war, bekam den Zuschlag.

Bei der nächsten Steuererklärung des Untervermieters kam die Mieteinnahme für diese 4 Monate Untervermietung ganz normal in die Rubrik "Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung".


Angenommen in der Facebook-Gruppe von der du sprichst, wären 50 % Fakes und 50 % stinknormale Angebote:
• Du kannst das nicht unterscheiden.
• Das Finanzamt kann das nicht unterscheiden.

Warum sollte sich das Finanzamt so eine Facebook-Gruppe antun?
• Für die Verfolgung von Menschen, die mit Hilfe von gefakten Wohnungsinseraten anderen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen, ist das Finanzamt gar nicht zuständig.
• Für denselben Arbeitsaufwand findet das Finanzamt auf seriösen Portalen wie Airbnb auf Anhieb viel mehr tatsächliche Vermieter von denen einige Steuerbetrug begehen.

Solange das so ist, lohnt es sich noch nicht, dort zu suchen, wo die Suche aufwändiger ist. (Facebook-Gruppe)
Die personellen Ressourcen der Finanzämter sind begrenzt.
Viele viele Menschen haben "Finanzbeamter" nicht auf ihrer Berufswunschliste.
Und die Finanzämter haben Schwierigkeiten, Nachwuchs für den Beruf des Finanzbeamten zu finden. Da bleiben Stellen unbesetzt.
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von ********ight:
Wenn die Airbnb durchforsten, haben einige Finanzämter wohl ein Interesse an sowas.

Ja. Das haben sie in einigen Städten aus gutem Grund: Extreme Wohnungsnot.

Besonders häufig in Punkto Steuerhinterziehung ist zur Zeit die mangelnde Anmeldung/ Abführung der Beherbergungssteuer. In vielen Städten gibt es die Beherbergungssteuer noch nicht allzu lange. Und in anderen Städten gibt es sie gar nicht. Da fehlt schlicht und ergreifend noch das Allgemeinwissen in der Bevölkerung.
Aber Unwissenheit schützt nun Mal vor Strafe nicht. So lernt die Bevölkerung allmählich dazu und es wird zum Allgemeinwissen.

In der benachbarten Großstadt trat die Beherbergungssteuer erst zum 01.01.2024 in Kraft.
• Zur Zeit leitet das Finanzamt in den wenigsten Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerbetrug ein.
• Bußgelder betreffen primär die Gewerbetreibenden. Für Gewerbetreibende ist die Schonfrist vorüber. Von denen wird jetzt das nötige Know-How verlangt.
• In der überwiegenden Mehrheit der Fälle, in denen Privatpersonen eine Ferienwohnung oder ein WG-Zimmer kurzzeitig vermieten, wird zur Zeit bloß eine Steuernachzahlung verlangt.

Die sind jetzt im System. *zwinker*
Und selbstverständlich werden von den Vermietern bei deren nächster Steuererklärung auch die Angabe von Einnahmen aus Vermietung erwartet.

Ob alle Privatpersonen, die Ferienwohnungen in Großstädten mit Wohnungsnot vermieten sich dauerhaft mit der quartalsmäßig zu erfolgenden Steuervoranmeldung arrangieren oder - wie vom Gesetzgeber erhofft - sich ein paar davon vielleicht doch wieder für ein unbefristetes Mietverhältnis entscheiden, wird die Zeit zeigen.

Fakt ist:
• Die Vermietung von Ferienwohnungen wurde in einigen von Wohnungsnot betroffenen Städten für Vermieter ein Stück weit arbeitsaufwendiger als zuvor. - Sofern die Vermieter bereits von der Beherbergungssteuer wissen. Aber so manches Finanzamt ist ja proaktiv dabei, das Bewusstsein dafür zu schaffen.

Finanzämter, die nicht die Ressourcen dafür übrig haben, auf Airbnb etc.pp. zu schauen, handhaben es halt andersherum:
Da kommt das böse Erwachen - "Ups! Eine Beherbergungssteuer wurde in der Stadt eingeführt! Das betrifft auch mich! Scheiße! Jetzt muss ich fürs ganze Jahr nachzahlen." *schock* - für unwissende Vermieter von Ferienwohnungen eben erst nach der nächsten Jahres-Steuererklärung.
********ight Frau
869 Beiträge
Themenersteller 
@*******ias Es geht nicht um Ferienwohnungen! Fotos von FeWos werden unerlaubt verwendet! In meiner Frage geht es um eine ganz normale Wohnung, die zeitlich begrenzt zur Unter-/Zwischenmiete steht. Diese Wohnung ist in Berlin und es dürfte bundesweit bekannt sein, wie in dem extrem angespannten Wohnungsmarkt betrogen und abgezockt wird.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******ias:
Fakt ist: Bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist es nach wie vor völlig normal, dass da keine Anmeldung gemäß Bundesmeldegesetz erfolgt.
Das macht die Vermietung von Ferienwohnungen nicht per se zu einer unseriösen Angelegenheit.
Meldepflicht für ein Hotel, eine Pension oder eine FeWo als Zweitwohnsitz besteht erst, wenn man sich länger als zwei Monate dort zusammenhängend aufhält. In der Regel ist der Aufenthalt dann doch deutlich kürzer 😉
*******ias Frau
4.406 Beiträge
Zitat von *******Maxx:
Meldepflicht für ein Hotel, eine Pension oder eine FeWo als Zweitwohnsitz besteht erst, wenn man sich länger als zwei Monate dort zusammenhängend aufhält. In der Regel ist der Aufenthalt dann doch deutlich kürzer 😉

Abgesehen vom Zeitraum sind wir einer Meinung. *g*

Wo nimmst du das mit den 2 Monaten her?

Im Bundesmeldegesetz stehen
• 6 Monate bei bestehender Meldung im Inland und
• 3 Monate bei bestehender Meldung im Ausland.

siehe Auszug Recht: Möglichen Steuerbetrug melden
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