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Vereinsrecht - Arten der Mitgliedschaft - Beendigung etc

******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Vereinsrecht - Arten der Mitgliedschaft - Beendigung etc
Hallo allerseits,

mal angenommen, ein kleiner Verein hat verschiedene Mitgliedschaftsarten und Beiträge - Unternehmen und privat.
Unternehmen zahlen deutlich mehr, haben aber auch andere Vorteile für sich bei zb Veranstaltungen.

Herr XY ist als Unternehmen Mitglied und wird als Vorstandsvorsitzender gewählt.
Nun erlischt sein Unternehmen, laut Satzung endet die Mitgliedschaft mit erlöschen der Geschäftsfähigkeit des Unternehmens. Herr XY möchte aber als private Person im Verein bleiben und seinen Posten als Vorstandsvorsitzender behalten.

Muss nun die Mitgliedschaft des Unternehmens beendet werden, Herr XY als neues Mitglied aufgenommen werden, womit er faktisch erst einmal neu als Vorstand gewählt werden müsste, oder reicht eine Änderung der Mitgliedschaftsart, welches nicht in der Satzung geregelt wurde?

Wie würde in einem solchen Fall rechtlich gehandelt werden müssen/können?
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Es kommt drauf an .... sagt der Jurist.

Nämlich zunächst darauf, was die Satzung dazu sagt und zweitens darauf, welche Rechtsform das Unternehmen hatte.

Möglicherweise war das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ( z.B. GmbH), dann wäre XY nur Vertreter des Unternehmens und damit möglicherweise gar nicht als Vorstand wählbar gewesen. Bei einem Einzelunternehmen (z.aB. eK) würde die Mitgliedschaft wohl automatisch in eine "Privatmitgliedschat" übergehen.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Angenommen Satzung sagt nur zur Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet ....
• bei natürlichen Personen durch deren Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit
• bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit
• durch Austritt
• durch Ausschluss

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
zum Quartalsende. Mit der Abgabe der Austrittserklärung verzichtet das
Mitglied auf die Ausübung seiner Rechte. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt
hiervon unberührt, bereits geleistete Beiträge werden nicht erstatte

Und das Unternehmen war ein Eiscafe und die Person Inhaber
*******mcat Mann
3.662 Beiträge
Eiscafe ist keine Rechtsform
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Ok, so weit ging die theoretische Überlegung jetzt nicht und war spontan
sagen wir halt: Inhabergeführtes kleines Unternehmen aus der Gastronomie (oder was ähnliches wie Schneiderei oder Friseur oder.... )
*********vibus Mann
1.017 Beiträge
Die Satzung ist etwas seltsam, wenn sie zulässt, dass eine juristische Person Vorsitzender sein kann. Ich bin sehr skeptisch, dass das rechtlich zulässig sein kann. M.E. kann der Unternehmer nur Vorsitzender sein, wenn er als natürliche Person Vereinsmitglied ist.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Namentlich ist der Inhaber als Vorsitzender gewählt nicht sein Unternehmen. Ich mache mir nur Gedanken, was wäre wenn, weil es in einem befreundeten Verein gerade eine ähnliche Problematik gibt.
Hier konkret ist der Herr XY Vorstandsvorsitzender aber als Unternehmer mit dem Unternehmen Mitglied.
Was wäre wenn bei uns obiger Vorfall eintreten würde theoretisch.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Die Satzung kann normalerweise nur natürliche Personen im Vorstand zulassen - dann wäre der Mensch natürliche Person und als solche gewählt. Pragmatisch betrachtet kann er ja als natürliche Person Mitglied sein, dann würde er neben dem Unternehmen eintreten können und der Statuswechsel wäre nicht schädlich. Am Ende kann man da nur beim "Kommt darauf an" bleiben... ohne genaue Kenntnis der Satzung nicht zu beurteilen. Wenn die Doppelmitgliedschaft nicht ausgeschlossen ist, würde ich in der Praxis daraüber versuchen dem Verein zu helfen.
****z35 Mann
1.417 Beiträge
Wenn es sich im ein Einzelunternehmen gehandelt hat, dann ist der Inhaber sls Person Mitglied. Die Betriebsaufgabe hat dann keinen Einfluß auf die Mitgliedschaft des Unternehmers, und auch nicht auf die Vorstandsposition
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda* Ich drücke hier jetzt mal beide Augen zu und mache nicht zu.

Bitte Thema allgemein halten und keinen ähnlichen realen Fall benennen.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Der andere Fall war ja nur Grund für die Überlegung, der Anstoß, aber danke! Auch den Antworten, die weiter helfen.
*********2003 Mann
401 Beiträge
Zitat von ****z35:
Wenn es sich im ein Einzelunternehmen gehandelt hat, dann ist der Inhaber sls Person Mitglied. Die Betriebsaufgabe hat dann keinen Einfluß auf die Mitgliedschaft des Unternehmers, und auch nicht auf die Vorstandsposition

So ist es!!
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