wann beginnt Zehnjahresfrist f steuerfreien Immo-Verkauf ?
Zitat aus einer Information im Internet:Ein oft übersehener Punkt ist die Möglichkeit, steuerfreie Veräußerungsgewinne zu erzielen. Nach einer Haltefrist von zehn Jahren können Sie Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie steuerfrei vereinnahmen. Diese Strategie eignet sich vor allem für langfristig orientierte Investoren, die ihre Immobilien als Teil der Altersvorsorge nutzen wollen
Nun nehmen wir mal an, eine Person erwirbt auf dem Wege der Erbnachfolge eine Immobilie.
Das Nachlassgericht lässt sich IMMENS viel Zeit mit der Testamentseröffnung, nämlich deutlich mehr als 1 Jahr. Erst nach dieser Verzögerung teilt das NAchlassgericht dem Grundbuchamt mit, dass die Immobilie vererbt wurde.
Nun erst macht das Grundbuchamt den Eintrag, dass die betreffende Person Besitzer der Immobilie wurde.
Nun die Frage: Beginnt die Zehnjahresfrist also die sogenannte "Haltefrist" für die steuerfreie Veräußerung dieser Immobilie mit dem Tag des Grundbucheintrages erst ?
Oder mit dem Tag, an welchem durch Ableben des Erblassers die Immobilie aufgrund eines ja bereits bestehenden Testamente an den Erbnachfolger übergegangen ist ? In diesem Falle wäre ja der Grundbucheintrag "nur eine Formalität".
Und nun die äußerst spitzfindige Frage: Könnte das Nachlassgericht in einer Stadt, die aufgrund von Überschuldung im Milliardenbereich (ja, das gibts) ein Interesse daran haben, die Steuerbefreiung von Immobilienerben durch extrem späte Testamentseröffnungen aktiv zu verzögern ? Schließlich ist ja der Erbe auch schon im fortgeschrittenen Alter und braucht irgendwann Geld für seine eigene Altersvorsorge (siehe Zitat). Da kann jedes Jahr zählen. Wenn er in Druck gerät, verkauft er vielleicht zu früh und zahlt dann Steuern.