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Banken, Versicherungen etc zahlen Kundengelder nicht aus

*******umi Mann
690 Beiträge
Themenersteller 
Banken, Versicherungen etc zahlen Kundengelder nicht aus
Hallo miteinander,
in den letzten Monaten/Jahren bekomme ich immer öfter mit, daß Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Versorger etc Gelder ihrer Kunden einfach nicht mehr auszahlen bzw es versuchen, indem sie sich Totstellen, ständig neue Anforderungen erfinden, um es zu verzögern oder schlicht die Auszahlung verweigern.
Beispiele:
• Person will vom gut gefüllten Bankkonto Bargeld holen, um ev. ein Auto zu kaufen. Bank verweigert Auszahlung mit der Begründung, daß kein Kaufvertrag vorgelegt wird. Was logischerweise schwer ist, wenn das/die Auto noch nicht einmal angeschaut wurde. (Hier wurde mit Hilfe eines Anwaltes dann das Geld ausgezahlt.)
• Eine alte Dame weit über 80 will sich ihren Bausparvertrag auszahlen lassen, da sie erkannt hat, daß sie ihn zur geplanten Zuteilung im Altersbereich 110-120 Jahren kaum noch benötigen wird. Obwohl die Auszahlungsvoraussetzungen gegeben sind, zieht es sich über 2 Jahre bis zur Auszahlung. (Eine deutliche Erhöhung der Bausparsumme mit knapp 80 Jahren ist wohl auch nicht ganz sauber, aber andere Sache).
• In einem Erbfall reagiert die Bausparkasse trotz unverzüglicher Informationen nicht und zahlt den Erben trotz mehrerer Beauftragungen und Vorliegen aller Voraussetzungen (Erbschein etc) nicht aus. Im Gegenteil werden trotzdem weiter die monatlichen Zahlungen eingezogen. Nebenher werden auch Kontoinformationen, um das aktuelle Guthaben zu erfahren verweigert. Auch einem Anwalt wird nur sehr sporadisch und selten geantwortet.
• Eine Bausparkasse zahlt bei einem zuteilungsreifen Vertrag nur mit Basisverzinsung aus, aber nicht mit dem Bonuszins, der bei Nichtanspruchnahme eines Bausparkredites eigentlich Grundlage wäre. Nach Beschwerden werden dann „Kulanzhalber“ die Hälfte des Bonuszinsbetrages gezahlt.
• Ein Versorger, bei dem zu Ende des Vertragszeitraumes noch ein Guthaben besteht, zahlt diese nicht aus mit der Begründung, daß inzwischen ja ein anderer Versorger beliefert.
• Ein Lebensversicherer will die Lebensversicherung nicht auszahlen ohne Identitätsfeststellung mit Stempel und Unterschrift eines Steuerberaters, Anwaltes, Bank mit dementsprechendem Aufwand. Laut BaFin gelten hier allerdings vereinfachte Sorgfaltspflichten, insbesondere sind nicht einmal Ausweiskopien erforderlich.

Dies sind nur Beispiele für die Bandbreite.

Jetzt würde mich interessieren ob dies ein allgemeiner Prozess ist, daß Kundengelder nicht mehr ausgezahlt werden / die Auszahlung verzögert wird.
Und weiter, was es in solchen Fällen an praktikablen Vorschlägen gibt für die Kunden.
Erster Gedanke wäre wohl ein Anwalt. Aber erst mal einen finden, der für die teils nicht so hohen Summen und damit Erlöse für ihn überhaupt arbeitet. Und wie die Erfahrung zeigt, gibt es dort auch genug Exemplare, für die im Nachhinein dann gilt „außer Spesen………..“.
Ich habe Schlichter versucht bzw empfohlen. Kostenlos für Privatpersonen und Firmen sind an Ergebnis gebunden. Rechtsweg aber immer noch offen.
Andere Ideen / Vorschläge?
****sS Mann
1.159 Beiträge
Die Frage ist viel zu allgemein, um pauschal beantwortet zu werden.
Du bringst Beispiele, die aber in der Zusammenstellung zu verkürzt sind, um irgendetwas dazu sagen zu können.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich halte diese Beispiele auch für sehr an den Haaren herbeigezogen. Wie gesichert sind denn die Quellen, wie überprüfbar die Angaben?

Und selbst dann würde ich erst einmal schauen, welche weiteren Umstände bei den jeweiligen Sachverhalten vorliegen.

Als typisch kann ich das Geschilderte nun wirklich nicht ansehen.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Als Verbraucher sollte man sich da stets auch an die Verbraucherzentrale wenden, da die oft die betreffende "Täter" schon kennt und weiß, ob das System dahintersteckt.
*********dev75 Mann
167 Beiträge
Verbraucherschutzzentrale oder an einen entsprechenden Ombudsmann wenden. Dann ggf. doch einen Rechtsanwalt einschalten.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Ich war von solchen schlimmen Ereignissen wie vom TE beschrieben, auch schon betroffen. Und bin es gelegentlich auch heute noch (aber nicht mehr so oft, weil ich mir inzwischen genau überlege, mit wem ich mich einlasse).

Vor vielen Jahren:

1) Die deutsche private Krankenkasse B***ia hat mich, nachdem ich meinen Wohnsitz vor 15 Jahren ins Ausland verlegt hatte und mich dort entsprechend den Vorschriften versichert habe, sage und schreibe DREIMAL hintereinander vor dem deutschen Sozialgericht wegen angeblich nicht bezahlter Beiträge verklagt, anstatt mich ziehen zu lassen. DREIMAL wurde seitens des Gerichts aufgrund meiner Nachweise das Verfahren gegen mich eingestellt. Wie gesagt - die "Anstalt öffentlichen Rechts" war völlig uneinsichtig und hat DREIMAL hintereinander in derselben Sache eins aufs Dach gekriegt.

Nochmal zwei Jahre hat es gedauert, bis mir mein Rechtsanwalt, der die zu viel gezahlten Beiträge rückforderte, mich freudig anrief und sagte "ich habe hier fünftausend Euro für Sie, wohin soll ich Ihnen die überweisen". Das war wie ein "warmer Regen" für mich, nach gesamt 4 Jahren Kampf.

2) Die Bausparkasse mit dem netten Slogan "auf diese Steine können Sie bauen" verweigerte mir damals auch die Auszahlung des Restguthabens, nachdem ich schon genug gebaut hatte und keine Bausparkasse mehr brauchte. Es war nicht besonders viel, aber damals eben auch dringend benötigtes Geld für mich, welches ich zum Leben brauchte. Nach "ewigem" Streit über meinen Rechtsanwalt fiel der denkwürdige Satz eines Sachbearbeiters der Bausparkasse, der mir bis heute in den Ohren klingt: "Es ist mir doch scheißegal, ob Ihr Mandant das Geld braucht und ob er genug zum Essen hat." Dann hat man das Geld zähneknirschend ausgezahlt, aber nicht auf das angegebene Konto (wozu man rechtlich verpflichtet gewesen wäre), sondern woanders hin, wo es "versickerte". Ich habe tatsächlich keinen Cent davon gesehen.

Auf solche Steine ist gesch**** - Finger weg von solchen Herrschaften, die sich, wenn sie zahlen müssen, einen Dreck um ihre Kunden oder auch Versicherungsnehmer kümmern.

Die geschilderten Beispiele des TE glaube ich aufs Wort, weil ich selbiges auch schon mehr als einmal selbst erlebt habe. Es gibt noch einige andere solche Erlebnisse.

Nach mehr als 1 Jahrzehnt bin ich zurück in Deutschland, habe mich völlig anders aufgestellt. Und habe SÄMTLICHE Geschäftspartner, also auch Dienstleister, Banken, Versicherungen und so weiter, neu gewählt (oder ganz darauf verzichtet). Mich von allen miserablen Gesellen aus alten Zeiten getrennt und mich besser eingerichtet.

Noch manches hängt mir bis heute nach, aber ich weiß eines: "Prüfe genau, mit wem Du Verträge eingehst." Und das gilt auch für Pflichtversicherungen, denn meistens hat man auch da eine Wahl unter mehreren Anbietern.

Und auch: "Wer zickt, wird sofort beim Verbraucherschutz oder einer Aufsicht gemeldet." Die schreiben dann tatsächlich: "Wir kennen das, gehen der Sache nach. Aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Probleme dauerhaft beseitigt sind. Erfahrungsgemäß hilft eine Beschwerde nur begrenzte Zeit. Auf dauerhafte Besserung haben wir keinen Einfluss."

Sobald beim "Übeltäter" das Personal gewechselt hat, gehen die Probleme von vorne los, weil die Ursachen nicht behoben wurden. Dann muss man sich neu beschweren. Immer wieder und immer wieder.

Das sagte mir auch eine beratende Anwältin in Bezug auf die Probleme mit der Postzustellung: "Diese Probleme habe ich genau auch. Ich habe als Anwältin in eigener Sache schon geklagt und das Probleme wurde daraufhin behoben. Und nach drei Jahren kam es wieder."

Noch ein Zitat: Ein Richter in einem von mir angestrengten Verfahren sagte mir sehr freundlich kürzlich am Telefon: "Wenn wieder was ist, dann klagen Sie bitte wieder - ich bin dafür da, mich zu kümmern".

Ein Berater (sehr namhafter, den ich zufällig kennen lernte) meinte mal zynisch: "Wozu braucht man Versicherungen ? Wenn es drauf ankommt, zahlen die ja doch nicht, oder haben Sie schon mal eine erlebt, die gezahlt hat ?"

Ganz so drastisch sehe ich es nicht, aber ich versichere nur das nötigste seitdem.

Wirklich, so ist es.

Wer es nicht selbst erlebt, kann von Glück reden.
Und wird es womöglich nicht glauben.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sorry, aber ich verstehe das nicht:

Eine PKV ist keine "Anstalt des öffentlichen Rechts". Mit der schließt man (so man es möchte) einen Vertrag und hat sich an diesen zu halten (beide Seiten). Auch die rechtskonforme Kündigung ist im Vertrag geregelt. Nach Beendigung des Vertrages zahlt man keine Beiträge mehr und fertig (bis zur Beendigung schon). Was gibt es da an Rückzahlungen? Selbst bei weiter laufenden Lastschriften lasse ich die dann einfach zurück buchen von meiner Bank.

Sollten dann (unberechtigte) Mahnungen kommen, weise ich bei der ersten noch freundlich auf das nicht mehr bestehende Vertragsverhältnis hin. Alle weiteren werden ignoriert, bis (ganz selten) eventuell ein Mahnbescheid zugeht. Auf den sollte man dann schleunigst reagieren, sonst kann selbst eine unberechtigte Förderung rechtskräftig werden.

Auch bei Bau- und anderen Sparverträgen sollte man halt schon bei Vertragsschluss genau auf die Bedingungen schauen - insbesondere auch die zur Beendigung und Auszahlung.

Klar können diese Bedingungen unter Umständen den Kunden unangemessen benachteiligen und dadurch einer eventuellen rechtlichen Prüfung nicht standhalten, aber erst einmal hat man den Vertrag mit diesen Bedingungen so abgeschlossen - Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe bzw. Schaden nicht.

Auf Kulanz bei der Vertragsauflösung in einer persönlichen Notlage kann man zwar hoffen, aber sich eben nicht drauf verlassen. Und Kulanz ist da auch nicht einklagbar.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
@*******Maxx

Warum klagt dann die "Nicht-Anstalt-des-öffentlichen-Rechts" vor dem Sozialgericht auf Bezahlung der gemäß Sozialrecht angeblich geschuldeten Sozialbeiträge ?

Dann wäre doch das Amtsgericht zuständig, wenn dies nicht Öffentliches Recht wäre sondern Zivilrecht.

Das Thema aber besteht dennoch ungeachtet der Stellung der damaligen PKV.

Behörden und solche, ähnliche bzw. die sich dafür halten, und Banken und Versicherungen - zahlen zunehmend nicht, wenn sie es müssten.

Übrigens auch nicht die Finanzämter (ich warte schon sehr lange auf Erstattungen).

Wie ich gelesen habe, gab es sogar schon mal einen Fall, da musste ein Unternehmer seine Forderungen gegen den Staat per Mahnbescheid beitreiben - gehts noch ?

Schon 2022, da war ich gerade mal eben Freiberufler geworden und aufgrund anfangs guter Geschäftslage in Deutschland und sogleich "dicke im Geschäft", teilten mir einige Kunden mit plötzlich nach einem halben Jahr, die Aufträge der Öffentlichen Hand hatten, dass "der Staat" mal wieder nicht zahlt. Und dass man mich nicht weiter als externen Dienstleister beschäftigen konnte, weil man knapp bei Kasse wäre. Dann haben Familienmitglieder im Betrieb aushelfen müssen.

Das waren damals in 2002 gleich 3 Kunden gleichzeitig, die mir das so berichteten.
Ich denke, das waren keine vorgeschobenen Argumente.

Ich selber habe von da an, also ab sofort, keine Aufträge von Öffentlichen oder von Firmen, die für "Öffentliche" arbeiten, mehr angenommen.
Das sind keine guten Vertragspartner, hat sich mir im Gedächtnis eingebrannt.

2002 war gleich meine erste Krise - sofort nach Existenzgründung. Habe Lehrgeld bezahlt, weil ich einseitig auf Kunden fixiert war, die scheinbar sicher waren, weil sie Aufträge der öffentlichen Hand hatten.

2003 habe ich dann neue Kunden gefunden.
*******ion Frau
4.850 Beiträge
Zitat von *******mcat:
@*******Maxx

Warum klagt dann die "Nicht-Anstalt-des-öffentlichen-Rechts" vor dem Sozialgericht auf Bezahlung der gemäß Sozialrecht angeblich geschuldeten Sozialbeiträge ?

Dann wäre doch das Amtsgericht zuständig, wenn dies nicht Öffentliches Recht wäre sondern Zivilrecht...

Es geht hier um Sozialbeiträge, somit ist das Sozialgericht zuständig und nicht das Amtsgericht !?

Apstruse Theorie, wir haben in DE nunmal diese rechtlichen Begebenheiten und wenn man sich damit nicht auskennt, sollte man wen fragen, der dies rechtlich tut. Die (besonderen) Gerichtsbarkeiten kennt.

In diesem Sinn, gutes Wochenende Allen.
*******ben Mann
3.382 Beiträge
Ich kann zu den erwähnten Banken, Versicherungen ... nicht viel beitragen, da ich persönlich so wenig wie nötig mit denen zu tun habe. Aber die "Beschwerden" kenne ich auf jeden Fall vom Handwerkerstammmtisch.

Mein subjektives Erleben ist, dass bei Großkonzernen im letzten Jahrzehnt nicht nur die Moral oder gesellschaftliche Verantwortung immer kleiner geschrieben wird, sondern neben der Lobbyarbeit um die Gesetze zu ihren Gunsten auszugestalten; auch immer mehr die Nichteinhaltung der vorhandenen Gesetze/Vorgaben Norm wird. Unter anderem weil auch die staatlichen Aufsichtsgremien zahnlose Papiertiger sind

Jüngstes Beispiel Telekomunikation und Prepaid-Karte. Hier wurde Gesetz/Verordnung verändert. Nun muss innerhalb eines bestimmten Zeitpunktes Aktivität unter der Nummer sein. Dies kann laut Vorgaben: aufladen von Guthaben, abtelefonieren von Guthaben, Veränderung der Person, sonstiges Geldausgeben für die Nummer sein etc.. Wohlgemerkt eines davon reicht dem Gesetzgeber völlig aus und so auch die Vorgabe an die Telekommunikationsunternehmen.
Das hindert die aber nicht daran, dem Kunden nur eine Möglichkeit anzubieten, nämlich das Aufladen von Guthaben. Also bekommen alle Prepaidkunden von Telekom & Co eine Kündigung per emails oder SMS zu XY.YX. CCCC (24 Monate angeblich keine der vorgegebenen Aktivitäten) mit dem Hinweis die würde sich selber aufheben, sofern der Kunde Guthaben einzahlt.
Schriftlicher Widerspruch per Einschreiben gegen diese gesetzwidrige Kündigung und der Hinweis es gab z.B. die Ganze Zeit Guthabenabbau durch Telefonate, wird damit beantwortet, einem noch mal das gleiche Schreiben per email zu schicken.
Kontakt mit der Bundesnetzagentur bestätigt, dass diese Telefonate ausreichen, um die vom Gesetzgeber vorgebene Tätigkeit zu erfüllen und damit keine Kündigung deshalb möglich. Nur eine Anzeige bei der BNA bringt nichts. Mensch kann nur Geld bezahlen, damit diese das Unternehmen zum Gespräch einlädt (die müssen nicht kommen und tun dies dann meist auch nicht) wo darüber geredet wird. Die BNA hat keinerlei Möglichkeit gegen solche Gesetzesvorstöße vorzugehen.
Ich hatte gewählte Telefonate und sogar in dem Zeitraum eine neue Simskarte gekauft (die ging zufällig kurz nach dem ersten Schreiben kaputt) und deshalb noch mal schriftlich widersprochen. Keine Reaktion darauf. Telefon wurde planmässig abgeschaltet.

Ich konnte dies lösen durch Anruf mit dem entsprechenden Wissen/Drohung und bekam sofortige Wiedereinschaltung. Kenne aber andere Menschen, denen dies nicht gelungen ist.

Ja mir ist die Möglichkeit bekannt, dann eben 15,- Euro einzuzahlen, um zu erfüllen. Aber der Zwang dazu ist eben nicht gesetzesgenorm. Viele machen dies dann aber eben mit, um nicht abgeschaltet zu werden bzw. nicht die etlichen Stunden für Widerspruch eventuell Gericht zu investieren. Darauf spekulieren die Großkonzerne mit ihrem Tun hier.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun, das hat doch aber alles nichts mehr mit dem eigentlichen Thema (Banken, Versicherungen etc zahlen keine Kundengelder aus) zu tun.

Und selbst die Finanzämter zahlen nach meiner Erfahrung relativ zügig aus, weil die Zinsen doch relativ hoch sind. Natürlich erst, wenn ein Rechtsanspruch auf die Steuererstattung besteht, also festgestellt wurde 😉 Aber auch dafür gibt es Fristen, nachdem alle notwendigen Unterlagen beim FA vorliegen.
Mein altes FA war nun wirklich eines der schlechtesten in D (gab da mal ein "Ranking" beim Spiegel oder Focus oder so) - aber meist war das Geld eher auf meinem Konto als der dazugehörige Bescheid in meinem Briefkasten 😉
*******ben Mann
3.382 Beiträge
Zitat von *******Maxx:
Nun, das hat doch aber alles nichts mehr mit dem eigentlichen Thema (Banken, Versicherungen etc zahlen keine Kundengelder aus) zu tun.

ja auf einer Ebene stimmt dies; aber all das hat denoch für mich schon einen gemeinsamen Nenner. Ab einer bestimmten "Größe" zählen letztendlich nur noch Zahlen/Statistiken der entsprechenden Gewinne oder bei Ämtern die Erfüllungs-Vorgaben.
Dabei bleibt halt viel auf der Strecke, da zählen gesetzliche Vorgaben (Bußgelder/Strafen einkalkuliert), der einzelne Mensch, die Natur oder gar das Gemeinwohl nichts mehr.

Das ist natürlich kein wahrhaft rechtliches Thema, sondern eher Moral/Ethik oder wenn mensch tiefer hinsieht, letztendlich die des Überleben der Menschheit.

Wünsche allen einen erholsamen wachen Sonntag
*******umi Mann
690 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******Maxx:
Wie gesichert sind denn die Quellen, wie überprüfbar die Angaben?
ich werde kaum die Namen der Geschädigten veröffentlichen. *kopfklatsch*
und klarerweise habe ich mir die erlebten Beispiele nicht aus den Fingern gesogen.
*******Maxx Mann
11.950 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******umi:
und klarerweise habe ich mir die erlebten Beispiele nicht aus den Fingern gesogen.
Natürlich nicht, diverse Online-Publikationen sind ja voll von solchen Horrorszenarien.

Schaut man genauer hin, erkennt man meist, dass sich die Institutionen "nur" an die einstmals vereinbarten und bei Vertragsschluss akzeptierten "Spielregeln" halten. Oder das bestimmte Obliegenheiten des Kunden nicht eingehalten wurden. Oder ...

Klar sind diese nicht immer verbraucherfreundlich, deshalb sollte man vorher genau lesen, was man unterschreibt. Hinterher Jammern macht die Sache nicht besser, an die eigene Nase fassen und draus lernen wäre schon mal eine zielführende Reaktion.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Einfach nicht zu zahlen bei nachgewiesenen Zahlungsgründen ist niemals verbraucherfreundlich. Kunden "abzocken" auch nicht. Fakten und Nachweise mutwillig zu ignorieren ist leider weit verbreitet und keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Das gehört öffentlich gemacht.

Und somit in Folge:

Mit allem Vorbehalt die Bewertungen zu einer Behörde oder Institution zu lesen vor einem Vertragsabschluss oder einer ähnlichen Entscheidung, kann hilfreich sein (heutzutage).

Da gibt es natürlich auch viel Humbug und pure Verärgerung dabei - also unsachliche Bewertungen. Wenn sich aber die solide geschriebenen negativen Bewertungen häufen, dann ist Vorsicht angeraten.

Auch das gehört heutzutage dazu, bevor man unterschreibt. Wo man seinen Lebensmittelpunkt wählt, wo man mietet, sich versichert, sein Unternehmen gründet, versichert und so weiter.

Derzeit werden die "Altlasten" abgedient aus Zeiten, wo man noch nicht die Möglichkeiten zur Recherche hatte. Vor 40 oder 30 Jahren gab es noch keine solche Möglichkeiten, im Internet zu recherchieren - über den Vertragsgegenstand und über den Vertragspartner (auch Behörden kann man als solche sehen.

Umso mehr sollte man heutzutage von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das gehört zur Eigenverantwortung.

Etwas platt gesagt: Wer trotz aller Warnungen und bei Abwesenheit einer Demenzerkrankung oder Geschäftsunfähigkeit trotzdem immer noch auf den sogenannten Enkeltrick reinfällt, ist einfach nur doof.

Wer trotz aller Warnungen sein Haus unter einem Vulkan baut, muss sich nicht wundern, wenn das Häusle alle dreißig Jahre von der Lava weg geschwemmt wird.

Wer trotz bekannter Skandale bei einem Versicherungsgeber dort eine Police unterschreibt muss sich vorhalten lassen, dass er gewusst hat, dass die zickig sind und im Schadensfall sich jahrelang verklagen lassen, bevor sie zahlen.

Wer in ein Stadtviertel zieht wo bei den Autos regelmäßig die Reifen aufgestochen werden, braucht sich nicht zu wundern.

Das mag jetzt nach "Äpfel und Birnen" aussehen - allem ist jedoch gleichermaßen zu eigen, dass man ein Stück eigene Verantwortung mit trägt. Insbesondere überall da, wo man eine Wahl hatte (Banken, Bausparkassen, Versicherungen und dergleichen).
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