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ARGE: Einladung folgen trotz Arbeit u.a.

********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
ARGE: Einladung folgen trotz Arbeit u.a.
Hallo erstmal. Ich habe da etwas, was ich hier gern vortragen möchte. Bin gespannt auf Eure rechtliche Einschätzung.
Es handelt sich bei den genannten Beispielen um vereinfacht dargestellte Situationen, die sich in meinem Umfeld in etwa so abgespielt haben.

1)
Ein Ehepaar bestehend aus dem Ehemann, dessen ALG I ausgelaufen ist und der Ehefrau, die eine ungekündigte Halbtagsstelle (werktags 8-12 Uhr) inne hat, stellt bei der ARGE wegen des abgelaufenen ALG1 entsprechenden Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Nun erhalten beide Eheleute jeweils eine Einladung zu einem Gespräch über die berufliche Situation. Die Termine liegen am gleichen Tage vormittags um 9.30 Uhr für den Ehemann und 10.15 Uhr für die Ehefrau.
Die beiden wohnen auf einem Dorf, haben nur ein Fahrzeug und die Ehefrau hat eigentlich Arbeitszeit von 8 bis 12.

Könnte man es als wichtigen Grund ansehen, wenn die Ehefrau der Einladung schriftlich absagt, weil es ihr nicht zuzumuten ist, kurzfristig (Einladung kam 3 Tage vor Termin) ihren Arbeitgeber um Freistellung von der Arbeit zu bitten, was ihr letztlich nicht mal vergütet wird. Außerdem würde dieser nach dem Grunde fragen und die Ehefrau würde sich genötigt sehen, die privaten Vermögensverhältnisse gegenüber dem Arbeitgeber zu offenbaren, anderenfalls er sie auffordern würde entsprechende Termine nachmittags wahrzunehmen.

Da auf dem Dorf kein Nahverkehrsmittel ausser Taxi verfügbar sind, wäre der Ehemann bei Beibehaltung seines Termins gezwungen sich vor 8 Uhr von seiner Ehefrau bei der ARGE absetzen zu lassen und nach 12 Uhr wieder abholen zu lassen. Alternativ wäre auch ein doppelter Arbeitsweg im Bereich des machbaren... Ehemann bringt Frau zur Arbeit und holt sie dann um 12 Uhr wieder ab.
Unterm Strich entstehen durch die Entfernungen zusätzliche Fahrtkosten in nicht geringer Höhe, die jedoch von der Arge nicht übernommen werden, da die einfache Entfernung bis zum Wohnort (Dorf) von der Arge aus nur wenige Kilometer beträgt.
Der Arbeitsweg der Frau interessiert hier nicht.

Der Frau wird angedroht, dass sie auch im Falle eines Widerspruchs der Einladung Folge zu leisten hat, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte also der Widerspruch nicht anerkannt werden, so muss mit einer Minderung des ALG II auf eine Dauer von 3 Monaten in Höhe von 10% gerechnet werden.
Davon wäre auch der Ehemann betroffen, der der eigentliche Antragsteller war. Die Ehefrau muss also Verdienstausfall hinnehmen oder sich gegenüber ihrem Arbeitgeber offenbaren, um nicht Gefahr zu laufen durch den Träger der Grundsicherung benachteiligt zu werden.

Ist das alles so rechtens?

2)
Und dann gibt es da noch die spannende Sache mit der Wohnung. Die Wohnung ist mit ca.60 qm Wohnfläche und 3 Zimmern mietmäßig für eine Familie mit einem Kind angemessen. Nun ist es aber so, dass das Ehepaar ein Kind hat, welches auf Wunsch der Eltern im Zusammenwirken mit dem Jugendamt vorübergehend in einer sozialpädagogisch betreuten Vollzeitunterbringung befindet.
Eine spätere Rückführung des Kindes ist fester Bestandteil des Hilfeplans für das Kind, jedoch zeitmäßig nicht konkretisierbar, weil das von den Fortschritten des Kindes abhängig ist.
Die ARGE ist nun nicht bereit die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen, weil für zwei Personen der Kostenrahmen überschritten wird, den der Gesetzgeber vorsieht. Die ARGE verlangt einen zeitnahen Umzug in eine kleinere Wohnung bzw. übernimmt die Kosten der größeren Wohnung nur anteilig.
Das Kind ist in der Unterbringung einwohnermeldetechnisch erfasst, jedoch ist wegen regelmäßiger Besuche des Kindes bei den Eltern das Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung unverändert beibehalten worden.

Handelt die ARGE hier ordnungsgemäß oder muss da nicht eine Härtefallregelung greifen?


Bin sehr gespannt auf Eure Meinung und Einschätzung.
********Herz Frau
37.592 Beiträge
seufz

Unabhängig von der Rechtslage - warum geht bei manchen ARGEs nichts mit gesundem Menschenverstand?

Hier wäre in dem Fall der Griff zum Telefonhörer und das Argument "Arbeit- Fahrtkosten" - Bitte um Termin am Nachmittag ausreichend.

Warum kann es nicht überall so laufen. *snief*

Ich wünsche dem Ehepaar kulante und aufgeschlossene Sachbearbeiter/Fallmanager.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
ad 1) Es liest sich so, als würde hier nur das Standard-Einladungschreiben interpretiert, dass mit allerlei Drohungen bei
Zuwiderhandlung gespickt ist. Meine Erfahrung als Betreuer auch von ALG-II-Empfängern ist, dass man derlei Gründe durchaus als ernsthafte Verhinderung über das Servicetelefon geltend machen und um einen anderen Termin bitten kann. Damit hat man den guten Willen ja auch bekundet (die wollen immer den Beweis, dass man kooperativ und nicht ignorant ist).
Parallel ein Fax schicken: "Die berufliche Situation von .... über die
beim Termin gesprochen werden soll, gestattet es gerade nicht in der Zeit von ... bis an einem Gespräch teilzunehmen. Die Einzelheiten würden wir gern zu einem geeigneteren Zeitpunkt erläutern."

Sollte es dennoch Sanktionen geben, dürften diese ein Widerspruchsverfahren kaum überleben.

ad2) müsste ich auch erst recherchieren. Es existiert aber auch keine
Bedarfsgemeinschaft MIT Kind mehr, die Zusammenleben voraussetzt, insofern wird die Situation formal wohl nur wie zeitweiliger Besuch behandelt, für den man ja bei Überschreitung der zulässigen Miethöhe nicht auch noch ein Gästezimmer geltend machen kann.
*********ious Frau
111 Beiträge
Zuerst einmal: ich nehme an die Post flatterte heute oder gestern ins Haus? Termin steht also anfang der Woche an?

Ruft bitte einfach beim Servicecenter an (Nr. steht auch auf dem Schreiben) und laßt dem entsprechenen Mitarbeiter ein Ticket schicken mit der Nachricht und nehmt zusätzlich schriftlich Stellung. So wird der Termin gleich gecancelt und kann ggf. kurzfristig neu besetzt werden für Leute die dringend einen Termin brauchen.

Im Norfmallfall sollte das auch kein Problem sein den Termin zu ändern mit der Begründung. Die Ersteinladungen sind in der Regel ein Standartschreiben wie schon erwähnt..es gibt aber auch Nachmittagstermine speziell für Kunden die einer Arbeit nachgehen.

Was das Zimmer angeht..es gibt eh eine Übergangszeit in der ein erhöhter Mietsatz weiter gezahlt wird (von einem halben Jahr, wenn sich da nichts geändert hat)..vielleicht ist das ja ausreichend? Wenn das Kind nur vorrübergehend anderweitig untergebracht ist könnte der Zeitraum ja ggf. schon alles abdecken so das man sich garnicht wirklich weitere Sorgen machen muß. Generell steht euch bei einem minderjährigen Kind was nicht dauerhauft von euch getrennt sein soll ein Gästezimmer zu, wie schon erwähnt..ggf. wären darüber ebenso die m² geltend zu machen. Ausserdem gibt es eine Höchstgrenze der Miete- wenn die Wohnung darunter liegt ist in der Regel auch kein Handlungsbedarf.

Im Allgemeinen fährt man am Besten, wenn man mit dem entsprechenden Mitarbeitern offen und ehrlich darüber spricht und sachlich bleibt. Meine Erfahrung ist, dass dies für die Kunden meist westentlich glimpflicher ausgeht als diese befürchtet haben *zwinker*

Hoffe das wird in diesem Fall ebenso eintreten.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Zusätzlich möchte ich anmerken, dass das Kind für den Elternbesuch
eine Kostenersatzpauschale erhält, die zwar eigentlich für Verpflegung gedacht ist, aber die man ja auch als Mietzuschuss ansehen kann.

Jobcenter interessiert übrigens nicht die Fläche einer Wohnung, sondern nur die Miethöhe.
****low Frau
8.319 Beiträge
Hallo,

1. Da der Mann jetzt ALG II beantragt, er und seine Frau eine Bedarfsgemeinschaft sind und sie nur einen Teilzeitjob hat, wird von der Arge natürlich geprüft, ob es für die Frau zumutbar ist, sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Im SGB II geht es ja darum, seine Bedürftigkeit zu reduzieren und das wäre hoffentlich getan, wenn Beide einen Vollzeitjob haben. Kann ja sein, dass auch sie ergänzendes ALG II beantragt und somit hat auch sie bei der Arge bei Vorladung vorzusprechen.

2. Diese ganze detaillierte Geschichte von wegen Dorf, nur ein Auto, Blah Blah Blah finde ich immer amüsant. Um einen Antrag zu stellen um Kohle vom Staat zu bekommen, würden Leute alles tun dies hinzubekommen, wenn dann aber die Pflichten kommen wird es oft mühselig vorzusprechen. Bullshit. Was sie aber betrifft hat sie vollkommen Recht, wenn sie zum besagten Zeitpunkt arbeiten muss, dass sie um einen neuen Termin bittet mit vielleicht etwas mehr Anlaufzeit. SOLLTE sie trotzdem sanktioniert werden, muss sie gegen den Sanktionsbescheid Widerspruch einlegen. Ich fände es positiv, wenn sie sich von ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lässt, dass er ihr so kurzfristig nicht freigeben kann und dies bitte dem Sachbearbeiter einreichen.

3. Bezogen der 60 qm wundert mich das, da 60 qm alleine schon für 2 Menschen angemessen sind.

1 Person = 1 bis 45 oder 50 qm (bei uns in Frankfurt bis 50 qm)
2 Personen bis 60 qm
3 Personen bis 75 qm

Du darfst eins nicht vergessen. Viele der Arge-Mitarbeiter sind Laien. Bedeutet, keine Beamten, keine qualifizierten Verwaltungsmitarbeiter und Menschen die tatsächlich nur durch Learning by Doing sich selbst alles beibringen mussten, oder mal hier oder mal da was aufgeschnappt haben. Daher sind Fehler vorprogrammiert. Sollten aber der pAp (persönliche Ansprechpartner und für die Arbeit zuständig) oder der Leistungssachbearbeiter nach deren Ermessen nicht korrekt handeln, umgehend nach dem Teamleiter bitten.

Es gibt leider bei den Argen Menschen, die gerne helfen, Menschen, die einen Schritt bereit sind extra zu gehen, Menschen die nichts wissen und daher falsch beraten und auch Menschen, die gerne schikanieren. Als meine Kollegin neu zur Arge kam, rief sie mal eine alt eingesessene Kollegin an, weil sie wissen wollte wie man einen Vermittlungsgutschein ausstellt. Die alt Eingesessene sagte ihr, dass sie so etwas den Kunden erst gar nicht anbietet, weil sie Null Ahnung hat, wie man so etwas ausstellt. Für mich einfach nicht akzeptabel. Dann fragt man weiter oder liest sich die Arbeitshilfen durch.
****low Frau
8.319 Beiträge
Mietkosten
Die Mietkosten werden (so bei uns), nach angemessenen QM und Baujahr bestimmt. Wenn einer dreiköpfigen Familie, 75 qm zustehen (sagen wir mal als Beispiel: Baujahr 1994 = für 75 qm 410 Euro kalt) darf die 60 qm Wohnung nicht so viel wie eine 75 qm Wohnung kosten sondern nur angemessen der 60 qm laut örtlichem Mietspiegel.

Daher meine Meinung: Egal ob zu zweit oder zu dritt, 60 qm = 60 qm Miete. Dass das Kind auszieht ist OK, doch für mich unverständlich, wieso die Miete selbst plötzlich zu hoch ist. Wir machen sehr selten Ausnahmen und genehmigen eine etwas größere als eine zustehende Wohnung in qm, wenn die Miete den qm angemessen ist. Beispiel: Miete für Baujahr 1994 (60 qm) wäre 410 kalt, doch die Familie findet eine 63 qm Wohnung für 390 kalt.

Daher ist es für mich sehr eigen, dass jetzt mit Auszug des Kindes, die 60 qm, die laut Größe für zwei immer noch angemessen sind, dass plötzlich die vollen Mietkosten nicht übernommen werden.

Bei uns hat sich eine WG aufgelöst. Beiden lebten zusammen in 46 qm und diese 46 qm waren auch dem Mietspiegel angemessen und somit wird die volle Miete jetzt für den bleibenden Mieter übernommen, da ihm alleine bis zu 50 qm zustehen. Es geht um die angemessene qm-Zahl + der angemessenen Kaltmiete des örtlichen Mietspiegels, egal wie viele Leute da drinnen wohnen und nicht nach Kaltmiete geteilt durch drei, wenn 60 qm auch für zwei angemessen sind.

Sollte es aber tatsächlich einen korrekten Grund geben, wieso die Absenkung der Mietkosten erforderlich ist, so muss das Amt den Leuten sechs Monate Zeit geben, was günstigeres zu finden und dies bitte SCHRIFTLICH. Die Wohnungssuche sollten die Zwei auch ausführlich dokumentieren, denn im Falle, dass sie nichts finden, aber nachweisen können, sie haben sehr gesucht, muss das Amt die volle Miete für einen weiteren Zeitraum (weitere 3 -6 Monate) übernehmen.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Meine Hinweise betreffen natürlich die Ausführungsvorschriften für Berlin. Diese zu definieren fallen in die regionale Zuständigkeit. Was als "angemessen" im Sinne des Gesetzes gilt, ist natürlich in München, Leipzig oder Flensburg jeweils was anderes und eine Frage des örtlichen Mietspiegels. In Berlin z.B. ist es so:

Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der (Berliner) Senat hat am 10. Februar 2009 neue Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen (siehe unsere Dokumentation weiter unten).

Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 378 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt Folgendes: Die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten werden grundsätzlich zunächst für ein halbes Jahr ab Beginn des Leistungsbezuges in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sofern diese Kosten die Richtwerte übersteigen, gelten erst im Anschluss an diesen Zeitraum die neuen Richtwerte.

Die genannten Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer sowie zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen - insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen.

Hmm
Ist vielleicht jemand hier der mir bzw uns sagen kann wie es mit der miete in barndenburg aussieht????
oder ist da kein unterschied zu berlin???

**********suche Frau
2.174 Beiträge
ich finde ihr solltet in eurem eröffneten thread bleiben und antworte deswegen dort *g*
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Lieben Dank erstmal an alle, das war ja eine Fülle von Informationen, Meinungen und sachdienlichen Hinweisen. Ich bin selbst auf diesem Gebiet leider ziemlich unbedarft, so dass ich da ein wenig Starthilfe brauche, wenn ich mich mit dieser Thematik beschäftigen möchte. Das ist hier gut gelungen.

Letztlich wird es so sein, dass das Ehepaar wie auch hier bereits vorgeschlagen ganz regulär mit Hinweis auf die Arbeitsstelle der Ehefrau deren Termin absagen wird. Es wäre ja letztlich auch nicht sinnvoll für ein Gespräch über die berufliche Situation ausgerechnet diese zu beeinträchtigen.

Naja und diese Sache mit dem zusätzlichen Zimmer... ich glaube nicht, dass die Arge da wirklich drauf pochen kann, dass deshalb ein Umzug erforderlich wird. Letztlich hat das Kind dort bereits gewohnt, als die Arge noch nicht zuständig war und ist nur vorübergehend auswärts untergebracht. Und Besuche eines halbwüchsigen Teenagers erfordern auch irgendwo räumliche Kapazitäten, die man ja nicht nach Bedarf mal eben so fallweise dazu mieten kann. So schätze ich das jedenfalls ein.
Die tatsächliche Miete beträgt 535 Euro für 3 Zimmer, ca. 65 qm. Davon sind 100 Euro Abschlagszahlung = 60 Euiro Heizung exkl. Warmwasser (Strom), 40 Euronen Nebenkosten.
Die Mietobergrenzen liegen in OH für 2 Personen (60 qm) bei 372,00€ und für 3 Personen (75 qm) bei 465,00€. Damit ergibt sich aus Sicht der Arge schon ein Handlungsbedarf. Bin gespannt wie das weiter geht.

Ach ja... und wegen der Sachbearbeiter: frommer Wunsch, aber leider scheint es sich hier nicht um die handzahme Sorte mit menschlichen Qualifikationen zu handeln, sondern eher um die bissige Variante mit Hang zur Bürokratie und generellem Unverständnis. Warten wir´s mal ab... irren ist bekanntlich menschlich. Mit etwas Glück ja vielleicht auch hier.
***ds Paar
854 Beiträge
Nun, ich habe mir nicht alle obigen Beiträge durchgelesen.

Zum Termin: Grds. ist der Einkommenserwerb aber immer ein wichtiger Grund. Kurzer Anruf, und der Termin sollte verschoben werden. Theoretisch reicht aber auch, das ganze erst bei der späteren Anhörung geltend zu machen und einen Nachweis (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers) beizulegen.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb eine Einladung zu kurzfristig sein soll, wenn sie drei Tage vorher eintrifft. In dem geschilderten Fall ist der Mann offenbar seit längerer Zeit ohne Arbeit, so dass meiner Meinung nach auch ein Anruf 3-4 Stunden vorher durchaus zumutbar wäre. Schließlich sind die beiden nicht in der Lage, sich selbständig über Wasser zu halten und werden von der von der Sozialgemeinschaft ausgehalten. In dieser Situation sollte man auch ein wenig Flexiblität an den Tag legen.

Zum Zimmer:
Das gilt auch für den Anspruch der beiden, sich eine 60 m² Wohnung zu gönnen. Sicherlich wäre es sehr viel schöner, wenn das Kind bei den Eltern ein Zimmer behalten könnte. Allerdings sollten die Eltern dann zusehen, dass sie sich das auch finanzieren können. Aus rechtlicher Sicht würde ich das zusätzliche Zimmer nur dann zugestehen wollen, wenn ein amtsärzliches Gutachten die Erforderlichkeit dieses Zimmers im Elternhaus nachweist.

Grundsätzliches:
Es ist in meinen Augen falsch, die Situation von Ehemann und -frau zu unterscheiden, da sie offenbar in einer BedarfsGEMEINSCHAFT leben und daher auch zusammen für einander verantwortlich sind. D.h. im Extremfall auch, dass die Frau, sollte sie eine Ganztagesstelle erhalten können, auf ihren bisherigen Job verzichten muss, jedenfalls wenn die neue Stelle dauerhaft ist.

ER von sunds
********Herz Frau
37.592 Beiträge
@***ds:

Für deine Beantwortung bzw. zum Verständnis der Frage wäre aber gut gewesen, du hättest wenigstens das Eingangsposting aufmerksam und vollständig gelesen.

Dann wüßtest du z.B., das nicht der arbeitslose Ehemann, sondern die Ehefrau, die in dieser Zeit arbeitet, die 3 Tage Vorlauf (zu Recht, wie ich finde) für zu kurzfristig hält. Ihr Arbeitgeber muß ja auch disponieren, und wenn die Einladung 3 Tage vorher im Postfach liegt und man davon ausgehen muß, daß das erst WÄHREND ihrer Arbeitszeit erfolgt, hat sie nur 2 Tage Vorlauf, um um einen freien Tag zu bitten.

Zur Wohnungsgröße: Sind 60qm wirklich zu viel für 2 Personen? Das erscheint mir doch fragwürdig. Schön, wenn sie zu dritt mit einer so kleinen Wohung auskommen, aber bei einer ohnehin zeitlich begrenzten Unterbringung des Kindes dürfte es für die Solidargemeinschaft teurer sein, 2 Umzüge zu finanzieren, als die 60qm-Wohnung für die Bedarfsgemeinschaft.
***ds Paar
854 Beiträge
@********Herz: Ja, ich meine, dass 60m² deutlich zu viel sind. Zum Vergleich darf ich Dir mitteilen, dass ein Studentenzimmer zwischen 9 und 15 m² groß ist und auch den Studenten "zugemutet" wird, darin mehrere Jahre zu leben.
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
@sunds
Dir ist aber schon klar dass hinter den "BG-Nummern" auch Menschen stecken?
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
@sunds
Die Obergrenzen der Wohnung liegen in unserer Gegend bei 60 qm für zwei Personen. Bei drei Personen sind es 75 qm. Da das bereits verbrieftes Recht ist, ist es müßig sich darüber zu unterhalten ob´s zuviel ist oder nicht. Hab ich übrigens oben auch schon geschrieben.

Ich persönlich denke, dass es sicher auch tatsächlich nicht zuviel ist. Man bedenke, dass letztlich die Habseligkeiten 3er Menschen in dieser Wohnung untergebracht sind. Es existiert ein komplettes Kinderzimmer. Würde da jetzt ein Umzug in eine kleinere Wohnung gefordert werden, wer zahlt die Einlagerungskosten für die Kindermöbel? Oder wird erwartet sich dann davon zu trennen, um in einigen Monaten bei einem erneuten Umzug in eine größere Wohnung zusammen mit dem Kind alles wieder neu anzuschaffen? Schilda lässt grüßen.. ich denke, dass sowas gar nicht geht.

Diese Familie war über eine lange Zeit selbständig, jedoch kann der Ehemann dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr und wurde in seinem Job als Arbeitnehmer schon nach kurzer Zeit Opfer der Wirtschaftskrise. Daher der recht schnelle Verlust des ALG1, das gabs halt nicht sehr lange für ihn.
Dies nur zur Erläuterung, weil mich die Darstellung von "sunds" etwas stört. Natürlich werden die beiden von der sozialen Gemeinschaft "ausgehalten", aber irgendwo find ich das etwas unpassend ausgedrückt auf diese Menschen bezogen. Sicher sehe ich das wohl etwas subjektiv, weil ich die Familie halt kenne und weiß, dass das redliche und fleissige Leute sind. Die würden lieber heut als morgen auf Hartz4 verzichten, wenn irgendwo eine Tätigkeit in Sicht wäre...
****low Frau
8.319 Beiträge
Sollte das Kind nur für einen begrenzten Zeitraum aus der Wohnung "entfernt" werden, so muss dies der Arge schriftlich nachgewiesen werden.

Soll das Kind während seiner Abwesenheit trotzdem (z.B.) an jedem zweiten Wochenende seine Eltern besuchen, sollte dies auch schriftlich nachgewiesen werden. Es wäre sonst nämlich absurd, die Familie zu einem Umzug zu zwingen, wenn die Abwesenheit des Kindes im gemeinsamen Haushalt von begrenzter Dauer ist. Daher die Sache auch umgehend mit dem Jugendamt klären, sofern die beteiligt sind.
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Sehe ich genauso... absurd ist der passende Ausdruck. Mein Rat war deshalb auch, sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes in Verbindung zu setzen.
Da die Abwesenheit des Kindes verhaltenstherapeutische Gründe hat, wäre es theoretisch sogar auch aus medizinischer Sicht zu begründen, dass an der Struktur des Elternhauses nicht gerüttelt werden darf.
Denk ich einfach mal so...
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
@sunds
und alle anderen ARGE Mitarbeiter:

Ich stelle jetzt hier mal ganz ernsthaft eine Frage in den Raum:

Da der Zeitpunkt der Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie nicht bestimmt werden kann - das kann übrigens auch kein amtsärztliches Gutachten - da dies rein von der Entwicklung des Kindes abhängt- wird hier also in den Raum gestellt dass die Familie in eine billigere Wohnung umziehen soll und wenn das Kind zurück kommt dann halt wieder umziehen

Kostenpunkt Umzug 1 ca 1000 Euro
Kostenpunkt Umzug 2 ca 1000 Euro

Kosten für Umzüge ca 2000 Euro

Das Jugendamt wird vor Rückführung in die Familie das Kinderzimmer als Voraussetzung verlangen womit Umzug 2 unter Garantie anfallen wird.

Jetzt nehmen wir an das Kind wird an den Punkt kommen wo es zurück kann - die Familie sucht ca 6 Monate Wohnung-
solange ist das Kind weiter in der Einrichtung (überflüssigerweise aber irgendwo muss es ja wohnen)

Kostenpunkt monatlich ca 2000 Euro

bei 6 Monaten 12000 Euro

Plus die beiden Umzüge gesamt 14000 Euro


Kosten für die Wohnung in dem die Familie jetzt wohnt entnehme ich den Angaben:

535 Warmmiete abzüglich 60 Euro Heizung sind 475 Euro inkl. Betriebskosten.

Erlaubt sind dort bei 2 Personen 372 inkl. Betriebskosten plus Heizung
bei 3 Personen 465 inkl Betriebskosten plus Heizung

Dass man bei 3 Personen effektiv 10 Euro selbst zuzahlt um einen Umzug zu vermeiden ist legitim da die Familie dort ja schon vor Hilfebezug gewohnt hat.

Reduziert sich die Personenzahl nun auf 2 kostet die Wohnung 103 Euro kalt inkl. Betriebskosten zuviel.

6 Monate lang 103 Euro zuviel ergeben 618 Euro

Wie erklärt ihr dem Steuerzahler mit ruhigem Gewissen warum unnötigerweise 13382 Euro ausgegeben wurden?

Noch dazu wenn es 13382 Euro billiger noch dazu menschlicher wäre?

Selbst wenn das Kind 2 Jahre in der Einrichtung bleibt
würden 48 Monate diese 103 Euro also Gesamt 4944 Euro plus 6 Monate Wohnung suchen also 4944+618 = 5562 Euro bezahlt für die Wohnung was zu der Umzugsvariante noch immer eine überflüssige Differenz von 8438 Euro darstellt.....

Weil die Jugendhilfemassnahmen aus einem anderen Komunaltopf bezahlt werden und somit das Budget der ARGE nicht belasten?

Na das wird den Steuerzahler beruhigen....


Ach und lass uns mal weiterrechnen:

von dieser Differenz in Höhe von 8438 Euro
könnte man (8438/103=81,92 Monate /12 [Jahr] =6,82)
das Kind als weiter 6 Jahre plus die 2 Jahre die wir oben schon abgerechnet haben also 8 Jahre in der Einrichtung lassen
um die Kosten der Umzugsvariante zu erreichen.

Wie ich dem Post entnehme handelt es sich um einen Teenager - Jugendhilfemaßnahmen enden in der Regel mit 18......
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
Die Alternative der Familie wäre natürlich um sich den ganzen Ärger vorerst zu ersparen - es lässt dem Kind nicht helfen....

Verhaltenstherapeutischer Hintergrund....

Ok dann wird dem Kind nicht geholfen - vielleicht fällt es dann in eine Sucht - hm nett wenn dass dann später therapiert werden muss - evtl kommt dadurch eine Erwerbsunfähigkeit....
ne Ahnung was so ne Therapie kostet /Erwerbsunfähigkeitsrente - plus ergänzendes Hartz4?
wer weiß evtl. Knast..... ne Ahnung was so ein einziger Tag Knast den Steuerzahler kostet?

Und selbst wenn das alles nicht passiert - ob das Kind ohne diese Hilfe die es jetzt erhält später in der Lage ist eine Arbeitsstelle zu bekommen und viel wichtiger zu behalten? Fraglich....

Rechnet mal nach - aber sicher kommt ihr da weit über die 103 Euro monatlich!

Ich kann nur den Kopf schütteln sorry aber ich war ja immer der Meinung Kinder wären unsere Zukunft!
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
@Beziehungswaise
Treffender kann man da kaum argumentieren.. behaupte ich als Laie einfach mal. Die Argumentation folgt damit in einer sehr schön begründeten Art und Weise meinem Bauchgefühl.
Der Zusammenhang zwischen Finanzen und Menschlichkeit wurde auch sehr differenziert vorgetragen. Wirklich sehr lesenswert und der Danke-Button reicht da nicht wirklich.
Daher nochmal hier:

*danke*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich fürchte nur, dass das Recht in dieser Frage wieder mal nicht den Prinzipien der Logik (weites Feld....!) noch denen der Sparsamkeit genügt. Aber immerhin lässt sich der Text von Beziehungswaise gut als Vorlage für einen Widerpsruch benutzen... *zwinker*
***ds Paar
854 Beiträge
@**********waise: Sorry, bin kein ARGE-Mitarbeiter, sondern "nur" einer derjenigen, die diesen Sozialstaat finanzieren.
Deine Rechnung wäre übrigens nicht notwendig, wenn die beiden genug verdienen würden, um aus dem Bezug zu fallen. Dannn hätte sich das Problem quasi von selbst gelöst.


@********usOH: Aus welchen Gründen jemand in eine soziale Schieflage gerät ist zweitrangig und liegt in der Vergangenheit. Tatsächlich befinden sich beide(/alle drei?) jetzt in einer Lage, in der sie SGB2-Leistungen erhalten. Und da sollte der Blick meines Erachtens darauf gelegt werden, sämtliche Vermittlungshemmnisse möglichst schnell zu beseitigen. Wenn Du schreibst, dass die Arbeitslosigkeit noch nicht so lange andauert - was meinst Du damit? Welche Vermittlungshemmnisse bestehen denn? Besteht uneingeschränkte, bundesweite Umzugsbereitschaft? Besteht die Bereitschaft, auch schlecht bezahlte Tätigkeiten anzunehmen? Welche Qualifikationen liegen vor? Welche bedürfen einer Auffrischung? Was wurde in diese Richtung unternommen? Wie viele Bewerbungen sind im letzten Monat erfolgt?
Ich denke nicht, dass das Problem "Hartz4-Bezug" sich nur anhand einiger weniger Aussagen zum Leistungsbezug darstellen lassen kann. Es ist nicht monokausal und lässt sich daher auch nicht mit finanzieller Unterstützung lösen.

Es ist immer sehr leicht, etwas zu fordern und als nicht ausreichend darzustellen. Ich wäre in der entsprechenden Notlage dankbar, überhaupt irgendeine Form der staatlichen Unterstützung zu erhalten.

Die Obergrenzen der Wohnung liegen in unserer Gegend bei 60 qm für zwei Personen. Bei drei Personen sind es 75 qm. Da das bereits verbrieftes Recht ist, ist es müßig sich darüber zu unterhalten ob´s zuviel ist oder nicht. Hab ich übrigens oben auch schon geschrieben.
Das denke ich nicht. Denn es gibt zum Glück durchaus die politische Möglichkeit, diese Grenze auf ein vernünftiges Maaß zurückzufahren, verfassungsrechtlich ist die entsprechende Grenze wohl deutlich niedrieger anzusetzen.
Ich denke im Übrigen auch, dass hier eine ganze Menge Menschen unterwegs sind, die eine kleinere Wohnung bewohnen und sie selbst unterhalten müssen. Für die muss diese Größe geradezu ein Schlag ins Gesicht sein.

ER von sunds
**********suche Frau
2.174 Beiträge
@er von suds

ich finde 60 qm für zwei personen mal überhaupt nicht zuviel, sondern angemessen.
außerdem sollte es da nicht um die qm gehen, sondern um die kosten.
von mir aus könnten die leute auch auf 100 qm wohnen, wenn die kosten dafür im rahmen sind.

und eine familie die ein kind hat, welches zeitweilig anders untergebracht hat, hat ohne jeden zweifel ein anrecht auf ein kinderzimmer. der schlüssel hierzu liegt in dem wort "zeitweilig"

wie soll eigentlich bundesweit umzugsbereitschaft bestehen, wenn die frau am wohnort in lohn und brot ist ?
dann hat der mann einen job und die frau keinen mehr ?
oder sollen sie sich trennen ?

ich zahle auch steuern und mich stört auch mangelnde einsatzbereitschaft.....aber deine ansichten sind mir zu radikal.
********Herz Frau
37.592 Beiträge
Sehr radikal - man kann Herrn SundS nur wünschen, selbst nie in die Lage zu kommen und diese Auffassung in seinem Freundeskreis oder gar bei den ArGe-Mitarbeitern, die seine Lage beurteilen müssen, vorfindet.....

LG und schönen Abend vom Spiel - die sich jetzt vorsichtshalber fest auf ihre Finger setzt. *zwinker*
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