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Profi im Bereich Verwaltungsrecht/Jugendrecht gesucht!

****_nw Frau
126 Beiträge
Themenersteller 
Profi im Bereich Verwaltungsrecht/Jugendrecht gesucht!
Hallo!

Gibt es einen Profi hier der sich mit der o.g. Materie auskennt?
Es geht nicht um reale Fälle oder dergleichen sondern um zwei Fragen die ich (sie) studienbedingt über eine Aufgabenstellung habe.
Wie und warum etc dann später falls sich wer findet.

LG
Shingetsu
**********tlich Mann
453 Beiträge
Ein wenig zu breit
würde ich sagen, um einen einzelnen Spezialisten zu finden, aber Fragen werden gerne beantwortet.
Abstrakte ...
... Fragestellung können hier doch jederzeit aufgeworfen werden. Die Mischung erscheint mir auch weit gefächert zu sein. Jugendrecht kann seine Wurzeln sowohl im Zivil- als auch Sozialrecht (dem Verwaltungsrecht des Sozialstaates) haben. Welche verwaltungsrechtlichen Verquickungen gemeint sind, erschließt sich mir derzeit nicht.
Meine Meinung: Du kannst hier denke ich Meinungen hören / lesen

Diese aber:; ala Profi

Sei mir ned böse, aber schon zig vor dir mussten durch Eigeninitative da durch..

Mach DIR nen Kopf etc...

Wärst du ein eigener Arzt mit GRIPS anderer? Sprry aber dies scheint mir etwas dabei.. solche Ärzte braucht die Welt nicht (nur meine eigene Meinung)
****_nw Frau
126 Beiträge
Themenersteller 
Also es ist so, dass ich mir durchaus auch den eigenen Kopf zerbreche, und seit einer Woche alles mögliche durchforste aber leider komme ich zu keinem Ergebnis.
Ich bin auch gar nicht scharf auf eine Lösung sondern vielmehr auf einen Tipp, wo ich gesuchte Informationen finden kann. (Nur so kann ichs ja auch lernen. Zusammendichten ist da leider nicht und auch der beste Arzt hat im Studium das ein oder andre Buch benutzt.... aber das muss ich ja erst mal finden)
Denn das was gefragt wird taucht nirgends in unseren Unterlagen und genausowenig in der empfohlenen Literatur auf. Google hab ich auch schon bemüht - nichts.

Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch und seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Hier mal eine Kurzfassung:
Jugendamt will Jungen in ein Heim stecken unter
Beachtung §§ 36 ff SGB VIII

Sie sehen §§ 27 und 34 SGB VIII (Heimunterbringung) als geeignete notwendige Hilfe an.

"Wie beurteilen sie aus verwaltungsrechtlicher Sicht die Weisung
a - des Landesjugendamts
b - des Regierungspräsidiums

anstelle dessen Hilfe nach §§ 27,33 SGB VIII (Vollzeitpflege) zu gewähren??

Jetzt weiß ich nciht - wie kommen denn solche Weisungen zustande wenn gesetzlich nur geregelt ist, daß das Landesjugendamt in solchen Fällen BERATEND wirkt. Also weswegen greift da das Gesetz nicht und es gibt anstelle von Beratung nach § 85 SGB VIII eine Weisung?
Und wieso sollte sich das Regierungspräsidium für einen Einzelfall des Jugendamts in Stadt xy interessieren? Und Weisungen erlassen?

Also falls jemand weiß wo man hierzu Infos finden kann wäre ich sehr dankbar,

LG
Shingetsu
**********tlich Mann
453 Beiträge
Huch
naja, so viel hat das jetzt nicht mit dem Jugendrecht zu tun.

Also, soweit ich den Fall sehe, geht es doch nur darum, ob und wie bestimmte Behörden eine anderen Behörde anweisen können, etwas zu tun.

Im Bereich des SGB VIII würde ich Dir den Rat geben, einfach mal einen Standardkommentar zum SGB VIII in die Hand zu nehmen, damit schon mal klar ist, welche Tatbestandsmerkmale geprüft werden müssen. Dann ist schon mal der materielle Teil geklärt.

Und nun gehts ans eingemachte, das Ganze ist nämlich eine Frage der Aufsicht bzw. Sonderaufsicht im Bereich des SGB VIII. Im SGB VIII müsstest Du eigentlich Vorschriften zur Bildung des Landesjugendamtes finden, in der Kommentierung dazu dann die Hintergründe dessen. Jetzt wissen wir schon mal was das Landesjugendamt ist.

Im nächsten Schritt muss man nun klären, was denn eine solche Weisung ist. Da Du ja wissen wolltest , wie man das hier rausfindet würde ich einmal in den Kommentaren zum SGB VIII unter dem Stichwort Weisung suchen. Da dürfte schon mal was stehen. Wenn nicht würde ich unter SGB VIII Weisung und KJHG Weisung mal die großen Datenbanken furchforsten.

Eine generelle Erklärung aller Maßnahmen der Kommunalaufsicht / Sonderaufsicht / Aufsicht findest Du sehr gut dargestellt im "allseits beliebte" Maurer, Verwaltungsrecht.

Kleiner Tipp: Die Jugendämter als ausführenden Behörden des SGB VIII (untere Behörden) haben grundsätzlich nur noch eine Aufsichtsbehörde - und keine Behörden des Mittelbaus mehr. Ganz wichtig: Immer genau ins Landesrecht gucken (GemO,. etc.) Je nach Bundesland weichen die Behördenaufbauten ab. Im Landesrecht sollte man immer auch noch einen Blicks ins Ausführungsgesetz zum SGB VIII (KJHG) werfen.

Frohes Suchen!!
Der Hinweis ...
... auf "Maurer" um die Grundlagen zu erarbeiten, ist nicht von der Hand zu weisen. Irgendein Richter beim BVerwG hat mir einmal gesagt, er schaue bei nicht alltäglichen Rechtsproblemen gern zu Beginn in dieses Werk und mir geht es ebenso. Ferner sollte man sich auf die einschlägigen Kommentierungen stürzen und sich "dort schlau machen".

Eine der Problematiken scheint ja das Weisungsrecht des Landesjugendamts und des Regierungspräsidiums zu sein. Ferner wird man sich Gedanken darüber machen müssen, wie die Rechts- und Fachaufsicht und das Zusammenspiel beider Behördern gestaltet ist/sein könnte. ¿Gibt es neben der grundsätzlich beratenden Aufgabe daneben - vielleicht in besonderen Fällen - eine Berechtigung, Weisungen zu erteilen? Viele Probleme wurden doch schon angesprochen und Aufgabe der Arbeit scheint ja zu sein, diese Rechtsprobleme untereinander abzugrenzen und zu bearbeiten. Ansonsten wäre es doch auch keine richtige Herausforderung. *zwinker*

Nun bilde ich schon jahrelang theoretisch und praktisch aus. Misstrauisch werde ich immer dann, wenn die Lernenden - anstatt sich konkret mit "ihrer" Aufgabenstellung zu befassen - telefonieren, Dritte fragen, die Kernproblematik als Diskussionsgrundlage nicht erarbeiten und man den Eindruck hat, die wesentliche Arbeit sollen Dritte für sie tun.

Natürlich, und insoweit sollte man mich nicht unrichtig verstehen, sind Rechtsdiskussionen immer wünschenswert. Diese Beginnen jedoch regelmäßig beim Problem und ersetzen keine Bearbeitung. Deshalb wäre es im konkreten Fall hilfreich, erst einmal etwaige Ermächtigungsgrundlagen zu ermitteln. Dann könnte man gegebenenfalls darüber diskutieren, ob Weisungen auf diese Ermächtigungen gestützt werden dürfen und/oder ob es sich um gesetzliche Grundlagen handelt und/oder ob Grundlagen Verordnungen sind und/oder ob die gesetzliche Bestimmung an den Verordnungsgeber derart konkret ist, dass hierauf überhaupt Verordnungen gestützt werden könnten. Möglichweise wird man dann auch noch in eine Verfassungsdiskussion eintreten müssen, da nicht nur in das bundesgesetzliche Sorgerecht eingegriffen werden würde, sondern auch Art. 6 GG betroffen sein könnte.

Kurzum, die Frage dürfte nicht sein
Und wieso sollte sich das Regierungspräsidium für einen Einzelfall des Jugendamts in Stadt xy interessieren? Und Weisungen erlassen?

wenn der Sachverhalt dies vorgegeben hat.

Viel Spaß bei der Arbeit und dem Herausarbeiten der Probleme.
****_nw Frau
126 Beiträge
Themenersteller 
Hallo und vielen Dank!

Mittlerweile bin ich schon ein ganzes Stück weiter gekommen.

Bei der entsprechenden Fallbearbeitung (danke für den Tipp mit den Kommentaren, ich glaube da lohnt sich die ein oder andere Investition) habe ich nun herausgefunden, dass es ein sogenanntes Fachkräfteprivileg (also ein Sonderfall) zum Tagen kommt. Kurz gesagt, bei Entscheidungen die das SGB VIII oder das SGB XII betreffen hat das Ermessen der Fachkraft Vorrang vor der Weisung der nicht einschlägig ausgebildeten Vorgesetzten. (bzw. übergeordneten Stellen)
Daher auch die mir zuerst unverständliche Unterscheidung zwischen Weisungen vom LJA und vom Regierungspräsidium in der Aufgabenstellung.

Jetzt muss ich nur noch alles kontrollieren ( die hier Vorgestellte Aufgabe war ja nur eine von 20...)

Leider hab ichs nicht ganz so bequem wie die Kandidaten eines Präsenzstudiums, ("Uh das versteh ich nicht, da rede ich morgen direkt mal mit Hinz und Kunz und treff mich zum lernen mit Hempels...") mir fehlt quasi der komplette Austausch mit Kommilitonen und Professoren und da es nicht einmal Vorlsungen gibt sondern nur Literatur, Literatur, Literatur sitzt man manchmal einfach auf dem Trockenen. Aber - ich bin trotzdem sehr froh dass es angeboten wird!


LG
Shingetsu
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