Also es ist so, dass ich mir durchaus auch den eigenen Kopf zerbreche, und seit einer Woche alles mögliche durchforste aber leider komme ich zu keinem Ergebnis.
Ich bin auch gar nicht scharf auf eine Lösung sondern vielmehr auf einen Tipp, wo ich gesuchte Informationen finden kann. (Nur so kann ichs ja auch lernen. Zusammendichten ist da leider nicht und auch der beste Arzt hat im Studium das ein oder andre Buch benutzt.... aber das muss ich ja erst mal finden)
Denn das was gefragt wird taucht nirgends in unseren Unterlagen und genausowenig in der empfohlenen Literatur auf. Google hab ich auch schon bemüht - nichts.
Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch und seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Hier mal eine Kurzfassung:
Jugendamt will Jungen in ein Heim stecken unter
Beachtung §§ 36 ff SGB VIII
Sie sehen §§ 27 und 34 SGB VIII (Heimunterbringung) als geeignete notwendige Hilfe an.
"Wie beurteilen sie aus verwaltungsrechtlicher Sicht die Weisung
a - des Landesjugendamts
b - des Regierungspräsidiums
anstelle dessen Hilfe nach §§ 27,33 SGB VIII (Vollzeitpflege) zu gewähren??
Jetzt weiß ich nciht - wie kommen denn solche Weisungen zustande wenn gesetzlich nur geregelt ist, daß das Landesjugendamt in solchen Fällen BERATEND wirkt. Also weswegen greift da das Gesetz nicht und es gibt anstelle von Beratung nach § 85 SGB VIII eine Weisung?
Und wieso sollte sich das Regierungspräsidium für einen Einzelfall des Jugendamts in Stadt xy interessieren? Und Weisungen erlassen?
Also falls jemand weiß wo man hierzu Infos finden kann wäre ich sehr dankbar,
LG
Shingetsu