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Mietrechte

*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Mietrechte
Hallo also ich habe glaube ich folgendes Problem nach Recherche im www habe ich nicht wirklich die Antwort gefunden.
Ich wahr bisher ALG 2 Empfänger, nun habe ich einen neuen Job und das ist sehr schön nun zu meiner Frage, da ich das Gehalt erst am 15 eines Monats Erhalten werde kann ich natürlich nicht wie sonst die Miete zum 01 eines Monats Überweisen, sondern erst am 15 meine Angst ist nun das der Vermieter sich dem Quer stellt und die Mietzahlung zum 01 Verlangt, dies wäre mir jedoch so gut wie unmöglich.
Also deshalb die Frage darf sich der Vermieter dagegen stellen wenn ich die Miete erst zum 15 eines Monats Zahle??

Natürlich werde ich den Vermieter über den neuen Umstand Informieren, muss Er das Akzeptieren oder gibt es eine Rechtsgrundlage das Er die Zahlung zum 01 Verlangen kann??

Gruß Der Rico, Eigentum von Herrin LadyS
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Hallo Rico - Miete ist jeweils bis zum 3. des Monats fällig.

Von daher kann der Vermieter sich selbstverständlich querstellen.

Hier gibt es in meinen Augen (und ich bin weder Juristin noch im Mietrecht bewandert) 2 Lösungsansätze:

Zum einen kannst du auf den Vermieter zugehen. Offen und ehrlich und so wie du es hier schilderst: Froh, wieder Arbeit zu haben und mit der Bitte um Kulanz für dieses eine mal.

Zum anderen gibt es, soweit ich weiß, die Möglichkeit, von der ArGe einen weiteren (oder in dem Fall vielleicht sogar einen halben) Monat als Vorschuß gezahlt zu bekommen, den du nach Vereinbarung zurückzahlen mußt. Dazu kann dir sicher dein Fallmanager Auskunft geben.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Den Vorschuß darlehnesweise wollte ich dir auch empfehlen. Meist reicht eine kurze Rücksprache beim Fallmanager und du bekommst in Höhe der Miete ein rückzahlpflichtiges Darlehen für den ersten Monat. Geht dann meist auch in Raten, damit du im ersten Monat Gehalt nicht gleich die doppelte Belastung hast.

Glückwunsch zum Job übrigens!
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Öhm.... Okay ich glaube meine Fragestellung wahr etwas zu Umständlich, die Miete für den Ersten Monat im Job ist sicher, ich meinte ob ich die Miete dauerhaft zum 15 eines jeden Monats zahlen kann, und ich wollte nur wissen ob das nur mit Kulanz des Vermieters geht oder ob es auch für diesen Fall eine Rechtliche Grundlage gibt nach der ich darauf bestehen kann die Miete jeweils zum 15 zu Zahlen.
Da mein Gehalt ja auch jeden Monat zum 15 auf das Konto kommt, ich fände es Blöd immer 15 Tage zu warten bis zur Überweisung.

Ansonsten muss ich das halt so machen das ich die Miete vom Gehalt direkt auf mein Sparbuch packe und dann am 01 auf mein Konto zurückhole zwecks Überweisung.

Danke für Eure Ratschläge

Gruß Der Rico, Eigentum von Herrin LadyS
******ion Frau
2.478 Beiträge
Tut mir leid, dem kann ich nicht folgen muss ich zugeben.
Du kannst doch die Miete 15 Tage auf dem Konto stehen lassen für die nächste Fälligkeit *gruebel*.
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Klar geht das auch, nur will ich die eigentlich so schnell wie möglich wech haben, na ja was solls dann geht es halt net anders.

Gruß Der Rico, Eigentum von Herrin LadyS
********usOH Paar
433 Beiträge
Ich sehe persönlich kein Problem darin, die Miete für den Folgemonat bereits am 15. des Monats zu überweisen, wenn Du das Geld nicht auf Deinem Konto stehen lassen willst. Und sonst täte es auch ein Dauerauftrag... da musste Dich dann gar nicht kümmern.
Nur falls Du Dir selbst nicht traust und meinst, die Kohle ist zum 3. nicht mehr da, dann mach es per Dauerauftrag zum 15.
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Nun da die Frage ja nun hinreichend Beantwortet ist , danke ich euch allen für die antworten.
Und ja ich traue mir da Teilweise nicht mal sehen ob sich der Vermieter darauf einlässt wenn nicht muss ich halt ne andere Lösung ala Sparbuch auslagern oder so suchen.

Gruß der Rico, Eigentum von Herrin LadyS
********usOH Paar
433 Beiträge
mal sehen ob sich der Vermieter darauf einlässt
Auf die Miete 14 Tage zu früh lässt sich der Vermieter garantiert ein... da musst Du nicht mal fragen. Vielleicht im VWZ den Monat mit reinschreiben, für den die Miete sein soll.
Ich überweise immer per DA am 5. und habe als VWZ drin: "Miete für Monat der Überweisung"
******ion Frau
2.478 Beiträge
Dann machs doch so:
richte dir ein zweites, gut verzinstes Girokonto ein; überweise von deinem Gehaltskonto am 15ten die Miete auf das zweite Konte und mach von dort aus einen Dauerauftrag beginnend am folgenden 1ten für die Mietüberweisung.
Das machst du dann mit allen Festkosten so und auf deinem Gehaltskonto bleibt immer nur noch das Geld, was du zur freien Verfügung hast.
Und im Notfall hast du 2 Konten, mit 2 mal Dispo und was weiß ich was *zwinker*.
*********ender Mann
1.129 Beiträge
Wenn Du die 2 Wochen im Voraus die Miete bezahlst, dann wird sich kein Vermieter beschweren.
Solltest Du nun durch die geänderte Lage dauerhaft immer 2 Wochen später Deine Miete bezahlen können, dann würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

So nach dem Motto .... nachfolgende Sitation hat sich ergeben, daraus resultiert.
Dann bietest Du ihm an, dass Du einmalig eine hälftige Miete im Voraus bezahlst (vielleicht sogar per Ratenzahlung, weil es ja erst mal anlaufen muß mit dem regelmäßigen Geahlt aus dem neuen Job) und dann per Dauerauftrag folgend dann immer zum 15. des Monats.

Ein Vermieter der sich darauf nicht einläßt wäre ein dummer Vermieter, wenn es ansonsten keine Probleme mit dem Mieter gibt.

Nun noch bezogen auf die Frage zum Rechtsanspruch des Vermieters:
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Miete zum 1. des Monats zu zahlen ist, dann hat der Vermieter den Rechtsanspruch darauf, dass die Miete bis zum dritten Werktag des neuen Monats auf seinem Konto ist-

Gruß
womo_reisender
********usOH Paar
433 Beiträge
Und so eine Antwort von einem womo-reisenden... *zwinker*
¿Wieso?
Dies ist doch plausibel.

Ein Vermieter der sich darauf nicht einläßt wäre ein dummer Vermieter, wenn es ansonsten keine Probleme mit dem Mieter gibt.

Oftmals gibt es zwar Grundregeln. Das Regelerfordernis gestattet aber immer Ausnahmen. Wenn also zwei von Vernunft getragene Vertragsparteien sich gegenüberstehen und auch mit einer gewissen Voraussicht ausgestattet sind, dürfte das Problem doch "vernünftig" in Absprache zu lösen sein.

Mich würde einmal interessieren, ob sich der te denn nun schon mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. Kommunikation hilft oftmals gut weiter.
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Hallo, und ja ich habe an den Vermieter ein Lieben Brief geschrieben, da ich keine Tel. habe ging es nicht anders, nun der Brief ging am Freitag raus, leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten, also muss ich abwarten.

Wenn sich was tut werde ich es hier Mitteilen.

Vielen Dank erst mal für Eure Ratschläge.

Gruß Der Rico, Eigentum von Herrin LadyS
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