Mietrechte
Hallo also ich habe glaube ich folgendes Problem nach Recherche im www habe ich nicht wirklich die Antwort gefunden.Ich wahr bisher ALG 2 Empfänger, nun habe ich einen neuen Job und das ist sehr schön nun zu meiner Frage, da ich das Gehalt erst am 15 eines Monats Erhalten werde kann ich natürlich nicht wie sonst die Miete zum 01 eines Monats Überweisen, sondern erst am 15 meine Angst ist nun das der Vermieter sich dem Quer stellt und die Mietzahlung zum 01 Verlangt, dies wäre mir jedoch so gut wie unmöglich.
Also deshalb die Frage darf sich der Vermieter dagegen stellen wenn ich die Miete erst zum 15 eines Monats Zahle??
Natürlich werde ich den Vermieter über den neuen Umstand Informieren, muss Er das Akzeptieren oder gibt es eine Rechtsgrundlage das Er die Zahlung zum 01 Verlangen kann??
Gruß Der Rico, Eigentum von Herrin LadyS