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Hilfreiches zur Scheidung....

Hilfreiches zur Scheidung....
Nach ca.16 Jahren Ehe mit 2 Kindern 16/22 J. ging diese vor 2 Jahren zu Ende. Sie ist mit der Scheidung nicht einverstanden, obwohl sie einen neuen Partner an Ihrer Seite hat. Zu Ehezeiten war er Alleinverdiener mit gutem Einkommen.
Meine Frage ist nun:1. Welchen Rat würde die Ehefrau von ihrem Anwalt bekommen? Unterhaltszahlung....Trennungszeit seit einem Jahr abgelaufen...was könnte der Grund für das rauszögern der Scheidung sein?? 2.Welche Empfehlung würde der Ehemann bekommen und wie kann/muss er sich verhalten um endlich eine Scheidung zu bekommen.

Ich freu mich auf gute Antworten und nützliche Hinweise....
Dieses ...
... Thema habe ich heimelich (Rund ums Heim) verschoben. Vorsorglich erinnere ich schon einmal an die Regeln.

Recht: Informationen und Hinweise

Darüber hinaus wünsche ich viel Spaß bei den Überlegungen, was, wer, wann, wie und wo bei diesem Thema möglicherweise anstellen könnte.

LG
Cabal
********el64 Frau
638 Beiträge
soweit...
ich mich erinnern kann wird ( bin seit 2007 gescheiden) man dann nach 3 Jahren trennung automatisch geschieden...denke mal das du der die Scheidung will sie auch schon eingereicht hat???

ich kann dir hier ja keine Links schicken...wenn du welche möchtest dann schreib mich einfach an...

lg blackangel...
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
Nach einem Trennungsjahr bedarf es die Zustimmung beider Eheleute, nach 3 Jahren reicht es wenn es einer möchte denn die Vermutung der Zerrüttung ist nach dieser Zeit gegeben.


Dies sind natürlich Informationen aus dem Internet *floet* und erfolgen ohne *guerilla* *lol*
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
@Libellchen..
und wie recht Du hast...

und als schnellste Version gibts noch die Härtefallscheidung, aber dafür gelten sehr strenge Regeln... ( häusliche Gewalt, KV , lächel, das ist hier jetzt Körperverletzung, und nicht das was manche hier vielleicht denken, grins )
**********suche Frau
2.174 Beiträge
hat vielleicht was mit dem versorgungsausgleich zu tun ?

wenn der scheidungsantrag noch nicht gestellt wurde, profitiert die noch-ehefrau evtl. weiter von den rentenzahlungen des noch-ehegatten.
Rentenausgleich
Sie profitiert von allem, je länger die Trennungszeit lauft um so weniger die Notwendigkeit sich selbst zu kümmern
**********suche Frau
2.174 Beiträge
wenn der scheidungsantrag gestellt ist, profitiert sie ab diesem zeitpunkt nicht mehr von rentenzahlungen......aber bis dahin schon.

darum die frage, ob der scheidungsantrag schon gestellt wurde.
Antrag
Nein, da er ja dazu einen Rechtsanwalt braucht und den momentan nicht bezahlen kann. *snief*
********el64 Frau
638 Beiträge
er...
kann zum gericht gehen und prozeßkostenbeihilfe beantragen und dann auch zum anwalt damit...hab ich auch gemacht...
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
Außergerichtlich gäbe es die Beratungshilfe und gerichtlich die Verfahrenskostenhilfe (früher Prozeßkostenhilfe)
**********tlich Mann
453 Beiträge
Scheidung ganz einfach
Wenn Eheleute 3 Jahre getrennt gelebt haben - also die vollständige Trennung von Tisch und Bett vollzogen wurde - dann wird das Scheitern der Ehe unwiderruflich vermutet.

In diesem Fall kann man den Scheidungsantrag stellen, und die Zustimmung des anderen Ehegatten ist entbehrlich. Wer schon nach nur einem Jahr Trennung die Scheidung möchte, der muss die Zustimmung des anderen Ehegatten haben. In diesem Beispiel würden wohl die 3 jährige Trennungszeit notwendig werden.

In der Zeit bis zur Scheidung ist der andere Ehegatte aber nicht rechtlos. Er kann ja z.B. Trennungsunterhalt beanspruchen. Wenn er kein Geld hat, mit dem er Gericht oder Anwalt bezahlen kann, dann hilft ein Antrag auf Gewährung von Beratungskostenhilfe für die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche (etwa auf Trennungsunterhalt ) und bei der Scheidung oder gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe - ist aber heute noch das Gleiche) bei Gericht. Also in diesem Beispiel ab zum Amtsgericht und Formular für Beratungskostenhilfe ausfüllen, dann mit dem Beratungshilfeschein zum Rechtsanwalt - am besten Fachanwalt für Familienrecht - und dann genau schauen wie man am besten vorgehen kann.

Im Übrigen - die Verzögerund der Scheidung dient manchmal ausschließlich dazu, den Zugewinnausgleichsanspruch zu mindern oder steuerliche Vorteile zu sichern.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
Im Übrigen - die Verzögerund der Scheidung dient manchmal ausschließlich dazu, den Zugewinnausgleichsanspruch zu mindern oder steuerliche Vorteile zu sichern.


oder den Trennungsunterhalt noch weiter zu bekommen
**********tlich Mann
453 Beiträge
Verlängerung des Trennungsunterhalt
ist leider auch ein häufiger Grund der Verzögerung der Scheidung. Nicht wenige Fälle werden gerichtlich in die Länge gezogen. Das ist leider sehr richtig... Da war mein Beitrag nicht ganz ausgewogen *zwinker*
Kater_zaertlich
guter beitrag.top! *top*
********el64 Frau
638 Beiträge
kommt aber...
immer drauf an wieviel der jenige verdient der den Trennungsunterhalt zahlen soll...
ich hab zum beispiel keinen bekommen weil mein Ex zu wenig verdient hat und er somit aus dem Schneider war...
er zahlt ja nicht mal jetzt für sein Kind...angeblich zu wenig geld...aber zum Saufen reicht es immer...
**********suche Frau
2.174 Beiträge
mal aus purem interesse...
der TE schrieb ja, dass seine ehefrau längst einen neuen partner hat

kann man dann nicht auch schon nach ablauf des trennungsjahres und vor ablauf der drei jahre vermuten, dass die ehe unwiderruflich gescheitert ist ?
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