Scheidung ganz einfach
Wenn Eheleute 3 Jahre getrennt gelebt haben - also die vollständige Trennung von Tisch und Bett vollzogen wurde - dann wird das Scheitern der Ehe unwiderruflich vermutet.
In diesem Fall kann man den Scheidungsantrag stellen, und die Zustimmung des anderen Ehegatten ist entbehrlich. Wer schon nach nur einem Jahr Trennung die Scheidung möchte, der muss die Zustimmung des anderen Ehegatten haben. In diesem Beispiel würden wohl die 3 jährige Trennungszeit notwendig werden.
In der Zeit bis zur Scheidung ist der andere Ehegatte aber nicht rechtlos. Er kann ja z.B. Trennungsunterhalt beanspruchen. Wenn er kein Geld hat, mit dem er Gericht oder Anwalt bezahlen kann, dann hilft ein Antrag auf Gewährung von Beratungskostenhilfe für die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche (etwa auf Trennungsunterhalt ) und bei der Scheidung oder gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe - ist aber heute noch das Gleiche) bei Gericht. Also in diesem Beispiel ab zum Amtsgericht und Formular für Beratungskostenhilfe ausfüllen, dann mit dem Beratungshilfeschein zum Rechtsanwalt - am besten Fachanwalt für Familienrecht - und dann genau schauen wie man am besten vorgehen kann.
Im Übrigen - die Verzögerund der Scheidung dient manchmal ausschließlich dazu, den Zugewinnausgleichsanspruch zu mindern oder steuerliche Vorteile zu sichern.