@Caballito
1. Das Gesetz zielte ursprünglich darauf ab, jüdischen Anwälten auch noch die Rechtsberatung zu verwehren (die fehlende Zulassung vor Gericht vorbot ihnen ja nur, in Prozessen zu agieren). Es war quasi ein Berufsverbotsgesetz gegen Juden.
Der Schutz vor manglhafter Rechtsberatung durch Laien - hm, dieses Forum ist ein guter Gegenbeweis. Außerdem gibt es zugelassene Anwälte (und auch Richter) - da sträuben sich einem die Nackenhaare. Ich hab's selbst vor einem Sozialgericht erlebt, wie eine Richterin selbst nicht auseinanderhalten konnte, das GDB unf MDE zwei völlig verschiedene Dinge sind und auch in zwei unterschiedlichen SGB sehr unterschiedlich definiert sind. Davor hilft so ein Gesetz auch nicht.
2. Ich beziehe seit 5 Jahren quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen in dem von mir angeführten Bereich. Ich könnte auch davon prima leben, zumal ich quasi mietfrei wohne. Trotzdem gehe ich arbeiten - einfach, weil es mir Spaß macht. Und weil ich mir so etwas extra leisten kann. Allerdings habe ich 2 Vorteile festgestellt:
a) Ich bin, was Einstellungsgespräche betrifft, wesentlich gelassener. Ich verhandle mit meinem potentiellen AG auf Augenhöhe, weil ich nicht gezwungen bin, die Stelle quasi anzunehmen.
b) Ich bin flexibler in dem, was ich arbeiten kann und möchte. Meine Existenz ist gesichert - ich kann mehr danach entscheiden, ob mir der Job auch Spaß macht. Und ich kann freier entscheiden, ob ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten will oder 50.
Und es ist ausgemachter Blödsinn, wenn man meint, dann würde keiner mehr arbeiten gehen. Auch die meisten H-IVer würden lieber arbeiten, als zu Hause rumzuhängen (auch wenn einige Medien im Rahmen der "Massenhetze und Volksverblödung" gern ein anderes Bild zeigen). Allerdings nicht, wenn ich trotz hartem Arbeitstag danach kaum mehr Geld in der Tasche habe.