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Plötzliche Räumungsklage Ich habe keine Mietrückstände

**********s2007 Frau
95 Beiträge
Themenersteller 
Plötzliche Räumungsklage Ich habe keine Mietrückstände
Vor einem Jahr habe ich endlich mit zwei kinder 10 und 12 und einem 12 Jahre alten Schäferhund ein neues zuhause gegefunden .Am 30.04 kam ein Einschreiben das die Besitzer gestorben sind und ich gehen muß.Ich habe dann einen Anwalt beauftragt .Der hat dem Vermieter mitgeteilt das ich keinen Ersatz habe Das aber schon mehrmals Gestern morgen klingelte der Postbote und übergab mir ein Einschreiben Der Vermieter hat die Räumungsklage beantragt wegwn Eigenbedarf. Ich dachte mich trifft der Schlag
WER WEIß WIE LANGE EINE RÄUMUNGSKLAGE DAUERT WIE LANGE HABE ICH ZEIT MIR WAS ZU SUCHEN MEINE KINDER SIND MIT DEM HUND AUFGEWACHSN ????????????????????????
******tor Mann
71 Beiträge
Ist vorher was passiert? Schriftliche Kündigung die der Vermieter nachweisen kann?

Normalerweise sollten es mindenstens 3monate Zeit sein, wenn es eine Fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf ist.

Die Zeit kann auch durch besondere Umstände verlängert werden (Kinder usw...).

Da kann dein Anwalt sicherlich genaueres sagen.

Eine Räumungsklage aus heiterem Himmel ist aufjedenfall ungewöhnlich und da führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Schalte deinen Anwalt ein!
Trotzdem ein paar Gedanken dazu:

1. Ein Besitzerwechsel (egal, ob Verkauf oder Vererbung oder sonst wie) berührt in keiner Weise den Mietvertrag (außer, dass ein neuer Vermieter an die Stelle des alten tritt).

2. Eine Eigenbedarfskündigung ist prinzipiell möglich, aber an strenge Auflagen gebunden. Das sollte dein RA prüfen und ggf. gegen die Eigenbedarfskündigung aktiv werden. Im Notfall entscheidet ein Richter über die Zulässigkeit. Auf jeden Fall wirst du so lange in der Wohnung bleiben können. Mieterverein befragen, immer schnell reagieren!

3. Wenn du am 30. April die Kündigung erhalten hast, so ist die frühestens zum 31. Mai gültig. Wenn dein neuer Vermieter schon eine Räumungsklage vor diesem Termin einreicht, scheint er es sehr eilig zu haben. Der geht sprichwörtlich über Leichen - würde ich sagen.

Letztlich hilft nur eins: ein guter Anwalt (deinem Text nach hast du einen) und schon mal prophylaktisch nach einer neuen Wohnung umsehen. Selbst wann man dann doch nicht raus muss - eine Ausweichoption hält einem den Rücken frei.
**********s2007 Frau
95 Beiträge
Themenersteller 
Der Neue Vermieter hat mir am 25 .04 zum 30.04
schriftlich wegen Eigenbedarf gekündigt.Daraufhin bin ich nach M... ins Gericht zum Rechtspfleger und habe Beratungshilfe beantragt und zum Anwalt Der Anwalt hat den Vermieter angeschrieben das ich keinen Ersatz habe mehrmals sogar
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachtrag:
Natürlich prüft das Gericht bei einer Räumungsschutzklage die Rechtmäßigkeit der (Eigenbedarfs-)Kündigung. Aber eben nach Aktenlage und wahrscheinlich ohne Würdigung deiner Situation. Danach wird die Räumung "auf Eis" gelegt, bis der Auszugstermin, der in der Kündigung steht, erreicht ist. Bist du dann nicht aus der Wohnung, kann eine vom Gericht für rechtmäßig erachtete Räumung sehr schnell durchgezogen werden (theoretisch könnte am nächsten Tag der Transporter vor deiner Wohnung stehen und die Wohnung leer machen). Verhindern kannst du das meines Erachtens nur durch eine einstweilige Verfügung - also: Geh schleunigst zu deinem Anwalt!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Kündigung ist so
Blödsinn. Auch ein Vermieter hat bei einer Kündigung Fristen einzuhalten.

Dein Anwalt soll gegen die Kündigung vorgehen. Ob du eine Ausweichmöglichkeit hast, spielt letztlich nur eine untergeordnete Rolle bei der Interessanabwägung, ob eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist.

Die andere Frage ist:
Über Kurz oder Lang wirst du mit dem Vermieter wohl eh nicht glücklich werden. Suche eine Alternative!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Noch ein Nachtrag:
Die Frist für eine Eigenbedarfdskündigung: Bis zum Dritten eines Monats, damit sie mit dem letzten Tag des übernächsten Monats wirksam wird.

Konkret: Zugang per Einschreiben am 25.04., damit wäre der nächste Fristzeitpunkt der 3. Mai. Die Kündigung ist damit zum 31. Juli wirksam (sofern sie überhaupt zulässig ist).

Welche(n) Grund/Gründe hat denn der neue Vermieter angegeben?
*****itt Frau
1.352 Beiträge
Ich finde es auch etwas seltsam, dass Räumungsklage erhoben wird, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Immerhin muss der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss zahlen und das können schon ein paar hundert Euro sein, die er am Ende vielleicht selbst tragen muss, wenn die Klage unnötig war, weil du freiwillig fristgerecht ausziehst.

Wie lange so etwas dauert ist sehr unterschiedlich. Ein paar Wochen, einige Monate, kommt drauf an.
Es wird auch nur geprüft, ob Eigenbedarf besteht oder nicht. Da wäre vielleicht wichtig, dass der Eigenbedarf in der Kündigung selbst genau dargelegt sein muss. Also nur „Hiermit kündige ich wegen Eigenbedarfs“ reicht nicht. Es muss z. B. drin stehen, wer genau einzieht. Fehlt die Angabe, ist die Kündigung unwirksam. Man kann die Gründe nicht nachträglich ergänzen. Der Vermieter muss dann neu kündigen und die Frist läuft auch von Neuem. Im Übrigen: Wenn die Kündigung am 25.04. zugeht, dann läuft die Kündigungsfrist bis 31.07. Eigenbedarf ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Besondere Härten werden im Räumungsklageverfahren nicht berücksichtigt, die kannst du in der Vollstreckung geltend machen, aber Kinder oder Hunde und der Umstand, dass keine andere Wohnung zur Verfügung steht, sind kein Grund für irgendeinen Aufschub.

Ich würde mich eventuell auch an das Wohnungsamt wenden. Da gibt es bestimmte Dringlichkeitsstufen für die Vermittlung von Sozialwohnungen, wenn Obdachlosigkeit droht. Vielleicht nicht schön, aber immer noch besser als die städtische Notunterkunft.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Bist du dann nicht aus der Wohnung, kann eine vom Gericht für rechtmäßig erachtete Räumung sehr schnell durchgezogen werden (theoretisch könnte am nächsten Tag der Transporter vor deiner Wohnung stehen und die Wohnung leer machen).

In der gleichen Situation war ich auch mal und der Termin war da. Das Räumungskommando hat (mußte) damals 1983 einen Stuhl vor die Tür gestellt... damit begann dann die allerletzte 3-monatige Räumungsfrist, nach der ich trotz kleiner Kinder und Tiere im Obdachlosenasyl gelandet wäre!

Gott sei Dank habe ich vor Ablauf dieser 3 Monate eine neue Bleibe für uns gefunden!
Liebe Leute …
... ¿Was stand in der Eingangspost?

Ich habe dann einen Anwalt beauftragt.

Demzufolge ist der nette Onkel des Rechts berufen, konkrete Auskünfte zu erteilen. Dann kommt es auch nicht zu Irrungen und Wirrungen, wie

Wenn du am 30. April die Kündigung erhalten hast, so ist die frühestens zum 31. Mai gültig. ... Zugang per Einschreiben am 25.04., damit wäre der nächste Fristzeitpunkt der 3. Mai. Die Kündigung ist damit zum 31. Juli wirksam …

@******tor kann ich nur zustimmen.

Da kann dein Anwalt sicherlich genaueres sagen.


¡Also bitte beachten!

Recht: Informationen und Hinweise
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Oder mal noch den Mieterschutzverein befragen, ggfs auch nach einem anderen Anwalt der sich auf sowas spezialisiert hat...
Normalerweise hätte ein Anwalt doch bei einer Kündigung vom 25.4 zum 30.4 nur herzhaft gelacht und diesen Unsinn zurückgewiesen.
Und er sollte dafür sorgen, daß das Gericht erfährt, das die Räumungsklage zu diesem Zeitpunkt gar nicht zulässig sein kann...
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@glueckskeks2007
man kann mal annehmen dass du bereits im mieterschutz bist.
falls nicht mitglied dort werden aber schnellstens.

aber allgemein mal doof gefragt:
gilt keine dreimonatige kündigungsfrist bei mietverträgen mehr?

sollte eine kündigunsfrist im mietvertrag verankert sein, dann ist diese auch für den jetzigen hausbesitzer gültig.
lg jagstpaerchen
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Öhm...
Warum jetzt den Mieterschutz einschalten, wenn da schon ein Anwalt dran ist?

Was ich mich allerdings auch frage: Eine Kündigung am 25.04. zum 30.04. erscheint mir so lächerlich, daß das eigentlich mit einem einzigen Anwaltsschreiben vom Tisch hätte sein müssen.

Da sollte man doch mal überlegen

1. ob wir hier alle Infos haben bzw.
2. ob das der richtige Anwalt dafür ist.

LG vom Spiel
*********chen Paar
6.332 Beiträge
mieterschutzbund
a) der mieterschutzbund hat spezielle fachberater für mietrecht
b) durch den mieterschutzbund werden in 99% aller fälle ausergerichtliche einigungen gefunden
c)beratung sofort nach beitritt (keine dreimonatige wartezeit)
d)die meisten vermieter machen bei der 1. post vom mieterschutzbund einen rückzieher.
e)der mieterschutzbund hat spezielle fachanwälte zur verfügung
f)beratung wenns mal eilt auch am telefon
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Da sollte man doch mal überlegen
....
2. ob das der richtige Anwalt dafür ist.

ggfs auch nach einem anderen Anwalt der sich auf sowas spezialisiert hat...

Ja, wenn die beschriebenen Dinge so seltsam abgelaufen sind, dann ist evtl der aktuelle Anwalt einfach nicht geeignet...
@needlewitch
Davor stand noch etwas. *zwinker*

Da sollte man doch mal überlegen

1. ob wir hier alle Infos haben bzw.

Irgendwie erscheint das Ganze nicht rund. Kurze Kündigung "wegen Eigenbedarf", gleich Beratungshilfe und zum Anwalt, der hat gleich mehrere Schreiben versand ... auch, weil kein Ersatzwohnraum beschafft werden kann, was nach einem Widerspruch wegen Härte riecht, dann - wohl vor Fristablauf - bereits eine Räumungsklage usw. . Wer wissen noch nicht einmal, in welche Richtung die anwaltliche Beratung erfolgte, ob dort überhaupt alle Infos vorliegen und was genau passierte.

Außerdem kann ein Rechtsvertreter, im Interesse seiner Partei, behaupteten Begehren - ob gerichtlich oder außergerichtlich - erst einmal nur entgegentreten. Ihm ist es nicht möglich, gleich einen Gerichtstermin zu bestimmen und dann auch noch über die Sache zu urteilen. Insoweit muss er auch abwarten, was ein Gericht so verfügt.

Für mich ist derzeit nicht nachvollziehbar, dass jemand, der einen Anwalt beauftragte, den gesamten Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht mit ihm erörtert und ... danach schlauer ist.
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