mal kurz zusammenfasse:
• Ihn rausgeschmissen bereits 2008
• Scheidung eingereicht im September 2009 - mit Angabe des Härtefalles
Ich sehe es so (aber nur meine persönliche Meinung):
Wäre es tatsächlich ein Härtefall gewesen, hättest du die Scheidung direkt nach dem Rauswurf beantragt und nicht
frühestens/spätestens 9 Monate später!
Dies werden sodann auch die Gerichte so sehen und keinen Härtefall in Erwägung ziehen.
Du wirst dich also wohl oder übel in Geduld üben müssen.
Bei mir lief das ganze gottlob relativ unproblematisch ab. Wir waren uns über alles einig, alles geklärt im Vorfeld usw.
ich habe 9 Monate nachdem die Beziehung endete die Scheidung eingereicht. Ein Jahr Trennungsjahr ist sodann eh klar. Einen Monat später (also im 13ten) wurden wir geschieden.
Wir bekamen vom Gericht das Schreiben, dass wir quasi in einer Woche geschieden werden - bzw. da der Termin dafür angesetzt wurde.
Wie gesagt, an eine Härtefallklausel denke ich bei dir dabei nicht, denn dies geht in der Regel binnen weniger Wochen DIREKT nach der Trennung.