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Restansprüche an AG nach Kündigung

Restansprüche an AG nach Kündigung
ich hab mal einige ganz blöden fragen und hoffe, ich bekomme hier auskunft.

ich hatte einen minijob, der vom arbeitsamt in teilzeit ausgeschrieben war. der ag meinte, ich könne erst ab juni 09 in teilzeit gehen, da er meiner vorgängerin noch bis mai die gehälter weiterzahlen müsse, da sie schwanger geworden war.

es wurde juni, juli und dann august, als ich fragte, wann man meine stunden aufstocken würde (es kamen bis dahin einige überstunden zusammen). ich bekam die antwort, dass die praxis sich das nicht leisten könne (ab september war dann ein azubi da). im august wurde dann das juli gehalt nicht überwiesen. ich hab dies dann mündlich angemahnt und im september bekommen. zwischendurch dann 3 monate keine gehälter bekommen, auf nachfrage wurde mir eine lüge nach der anderen aufgetischt. 1 gehalt wurde nach 3 monaten überwiesen, die restl. gehälter wurden dann im januar angemahnt. ichbekam daraufhin ne üble kündigung. mein anwalt hat daraufhin meine gehälter angemahnt und die kamen auch. meine überstundenvergütung wurde zugesagt, bisher (und heute lief die frist ab) jedoch nicht überwiesen.

mein arbeitszeugnis wurde mir erst verweigert, dann aber schriftlich zugesichert und nach 2 monaten kam dann eines, das von rechtschreibfehlern übersäht war und mein beruf wurde auch falsch deklariert. desweiteren fehlten einige meiner tätigkeitsfelder und eine bewertung fehlte.

nun wird die sache vors gericht gehen. und ich hab da wahnsinnig angst davor. es waren viele sachen während des arbeitsverhältnisses nicht ok. er hat sich einiges zuschulden kommen lassen. kommt sowas dann auch zur sprache? im prinzip will ich ja nur das geld, das mir noch zusteht, mein zeugnis und wenn das möglich ist, auch eine entschädigung dafür, dass ich mich nirgends anständig bewerben kann und deshalb lauter absagen kassiere, weil der mir mein arbeitszeugnis nicht ausstellen will.

meinen anwalt kann ich im moment nicht erreichen, deshalb nun die frage an euch.

vielen dank für eure hilfe!
********el64 Frau
638 Beiträge
Du musst..
keine Angst haben vor dem Gericht..
ich denke mal das es das Arbeitsgericht sein wird
denn ich selber habe das auch durch und bei solchen dingen wir dem gehalt oder überstunden wo kein geld geflossen ist...da ist das arbeitsgericht fast immer auf der seite den arbeitnehmers..also auf deiner seite
mein damaliger chef hatte nie damit gerechnet das ich zum arbeitsgericht gehe tja und ich hab ihn bis vor das landesarbeitsgericht gezogen und habe gewonnen
wenn du mehr wissen magst schreib mir eine CM

lg blackangel
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Erst einmal
muss ich Blackangel zustimmen: Als Arbeitnehmer ist man beim Arbeitsgericht in der Regel ganz gut aufgehoben, wenn du in der Gewerkschaft bist oder eine RS-Versicherung hast - such dir (falls noch nicht geschehen) einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aber selbst ohne musst du keine Angst haben. Versuche nur im Vorfeld alle Fakten zusammenzutragen und möglichst auch mit Belegen zu untermauern.

Zu den Fakten: Überstunden, die vom Arbeitgeber (AG) angeordnet wurden (oder auch in Kenntnis akzeptiert wurden), müssen in der Regel bezahlt werden. Genau so sind ausstehende Lohnzahlungen zu nachzuleisten.

Beim Arbeitszeugnis sieht es ein wenig anders aus. Nach so kurzer Zeit und dann auch noch in Teilzeit hast du nur einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis: "XY hat bei uns von-bis als ... gearbeitet. Zu ihren/seinen Aufgabenfeldern gehörten dabei ........ Das Arbeitsverhältnis wurde wegen Ablauf der Befristung/ordnungsgemäßer Kündigung/... zum ... beendet. Wir wünschen blablabla...". Unter Umständen ist diese Art von Zeugnis für dich in diesem Fall sogar günstiger (also ohne Einschätzung deiner Leistungen und Qualitäten), weil ein AG von sich aus eh nur durchschnittliche Leistungen bestätigen muss. Willst du ein besseres Zeugnis, musst du vor Gericht darlegen, was dafür spricht. Und beweisen!

Einen Schadenersatz wegen der Behinderung bei Bewerbungen wegen dem fehlenden Arbeitszeugnis halte ich für überzogen und hier für aussichtslos. Aber probieren kann man es ja mal. Hebt natürlich den Streitwert und damit die Anwaltskosten! *zwinker*
der schriftverkehr geht bereits seit januar über den anwalt. nach telefonterroraktionen hab ich durch meinen RA einen kontaktverbot erteilen lassen.

ich war insgesamt 12 monate in dem betrieb. ich war sogar oft alleine bei der arbeit am patient (medizinischer bereich). und da hat er ganz klar gegen das gesetz verstoßen! das ist zur not belegbar.

mein vater hat heute terror geschoben, weil der sich so aufführt (frei nach dem motto: ich bin der herr doctor, ich darf alles!).

die kündigung war in einem ton, der allen die sprache verschlagen hat. 2 tage später schrieb er mir einen netten brief, den ich als drohbrief auffasste. er wirft mir darin vor in seinem privatleben herumzuschnüffeln. hab ich nicht und mußte ich auch nie, er hatte immer alles private in der praxis erledigt und auch immer von sich aus erzählt, ohne dass man ihn was fragen mußte. aber das ist ein anderes thema...

vielen dank schonmal für eure hilfe!
Derartige...
... Fragestellungen

ich hab mal einige ganz blöden fragen und hoffe, ich bekomme hier auskunft ... meinen anwalt kann ich im moment nicht erreichen, deshalb nun die frage an euch.

... entsprechen nicht den Regeln in dieser Gruppe, da Auskünfte zu einem konkreten Fall abverlangt werden. Hierdurch werden Antworten provoziert, wie


Zu den Fakten: ...

Leider ist immer wieder hieran zu erinnern:

Recht: Informationen und Hinweise

Also nicht in medias res ab ovo.

Die Fragen, @****bus, sind also an deinen Anwalt zu richten. Wir wollen ihm doch nicht seine Arbeit wegnehmen ... ¿oder? *zwinker*
sorry, kommt nicht wieder vor!
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