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Hauptschalter aus, Stromzähler läuft.

********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Hauptschalter aus, Stromzähler läuft.
Meine Suche nach vorhandenen Themen bezüglich Stromzähler führte zu keinem relevanten Ergebnis, so dass ich denke, dass ich hier meinen Beitrag einsetzen kann und darf.

Alles wie immer ganz fiktiv gefragt... geht nur um die hier vorherrschende Rechtsauffassung der Mitglieder und nicht um einen konkreten Fall hust *zwinker*

Ein Ehepaar erhält von seinem Stromversorger im Oktober eine Jahresabrechnung, die mit einer Nachzahlung in Höhe von etwa 150 Euro verbunden ist. Das Ehepaar moniert die Rechnung persönlich im Verwaltungsbüro des Stromversorgers.
Grund: Das Ehepaar war von den vergangenen 12 Monaten nur 3 bis 4 Monate in der Wohnung anwesend und kann sich nicht erklären, wie es dennoch zu einem Stromverbrauch kommen konnte, der der Höhe nach in etwa dem Jahresverbrauch einer dreiköpfigen Familie entspricht.
Der Angestellte des Versorgers verweist auf die korrekten Ablesedaten und empfiehlt dem Ehepaar einen Elektrofachbetrieb mit der Nachforschung zu beauftragen, falls der Verdacht auf einen Stromdiebstahl NACH dem Zähler bestehe.

Das Ehepaar entschliesst sich aus Kostengründen vorerst nichts zu tun und notiert sich nun fortan regelmäßig die Daten des Zählers, um die Kosten und den eigenen Verbrauch im Auge zu haben. Die Nachzahlung aufgrund der Abrechnung wird an den Stromversorger überwiesen.

Als im Mai des folgenden Jahres das Ehepaar wieder für mehrere Monate die Wohnung verlässt, wird auch wieder der Zählerstand notiert. Dabei stellt das Ehepaar fest, dass trotz vollständig abgeschalteter Sicherungen und abgeschaltetem Hauptschalter der Zähler weiterläuft. Ein Verbrauch ist nicht nachvollziehbar, aber der Zähler läuft und zeigt einen Verbrauch von etwa 0,08 kWh je Stunde an. Hochgerechnet aufs Jahr sind das etwa 700 kWh und mit Kosten von gut 175 Euro zu veranschlagen.

Die Frage lautet jetzt:
Das Ehepaar hat jetzt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass durch einen unbekannten Verbraucher oder einen defekten Zähler Kosten entstanden sind, die nicht durch das Ehepaar selbst verursacht wurden. Der Zähler selbst ist übrigens 1995 geeicht worden und verfügt demzufolge noch bis 2011 über eine gültige Eichplakette. (16 Jahre in Haushalten)

Wie soll sich das Ehepaar verhalten?

Soll es
-sich nochmals an den Stromversorger wenden
-eine Elektrofachfirma beauftragen
-einen Rechtsanwalt einschalten
-sich ganz anders verhalten?

Anzunehmen ist doch, dass zumindest der letzte Nachzahlungsbetrag strittig sein dürfte? Oder auch der des Vorjahres... oder mehr... oder etwa gar nichts?

Bin äusserst gespannt auf Meinungen, Tipps und Hinweise.
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag
Ich vergass:

Der Sicherungskasten des Ehepaares befindet sich in deren Wohnung. Der Zähler mit dem Hauptschalter für die Wohnung befindet sich in einem für alle Mieter zugänglichem Anbau am Haus. Es handelt sich um ein Mietshaus mit 4 Parteien, von denen jede einen Schlüssel zum Zählerraum hat und natürlich auch der auf dem gleichen Grundstück in einem eigenen Hause ansässige Vermieter.
Dies nur zur Vervollständigung der Sachlage, weil der Zugang zum Zähler durchaus eine rechtliche Würdigung erfahren könnte.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich glaube, dass es sich hier eher um ein technisches als um ein juristisches Problem handelt, es sei denn es bestünde seit Jahren eine Verwechslung bei der Zuordnung der Zählernummer zum betreffenden Haushalt und für diese wäre nachweislich der (ursprüngliche) Energieversorger (der ja auch Eigentümer des Zählers sein müsste) verantwortlich. Und deshalb sind die auch dafür zuständig, eine ggf. fehlerhafte technische Anbindung ihres Zählereigentums zu überprüfen. Wer, wenn eine Manipulation durch Dritte vorliegt, die Folgen zu tragen hätte, ist dann m.E. eine strafrechtliche Frage.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zustimmung - und ...
... es scheint eine permanenter Nebenleistung von 80 Watt am System zu hängen. Das ist als Dauerleistung schon ganz schön.

1. Ein Fehler im Zähler selbst wäre möglich, aber unwahrscheinlich, weil dann diese 80 Watt im Zähler in Wärme umgewandelt würden. Der dürfte damit deutlich wärmer als die anderen sein *gg*. Ist das der Fall -> Energieversorger + evtl. rechtl. Problem, wenn der sich querstellt.

2. Da hängt irgendwo noch ein ordnungsgemäßer Verbraucher mit dran. Von der Leistung her könnte es z.B. eine Leitungspumpe sein (z.B. Heizung oder hier eher Umwälzpumpe für Warmwasserkreislauf). Die könnte sich außerhalb der Wohnung in der Nähe einer Zentralheizungsanlage für das Haus befinden und gesondert abgesichert sein. Ist das der Fall, so wäre es ebenfalls ggf. ein rechtliches Problem, denn der Vermieter hätte m.E. darauf hinweisen müssen, damit man bei längerer Abwesenheit diese abstellen kann.

3. Einen Diebstahl halte ich für unwahrscheinlich, da wird i.d.R. nicht so konstant Strom gezogen.

4. Defekt in der Stromanlage (Kriechstrom). Auch unwahrscheinlich, denn ein Kriechstrom von ca. 0,3 A ist schon sehr heftig. Eine Elektrofirma sollte das aber leicht herausfinden. Evtl. auch wieder rechtliches Problem - irgend jemand müsste das ja zu verantworten haben (Leitung angebohrt, schlampige Installation, ...)
Da kann ich nur empfehlen, eine Fachfirma mit der Überprüfung und Messung der Anlage zu beauftragen.
Falls sich herausstellt, dass das Problem nicht bei der Mietpartei liegt, kann m.E. entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfristen vom Verantwortlichen Regress gefordert werden.
einiges genannt
• stromanbieter anrufen und über des sachverhalt informieren
• elektriker bzw. fachmann bestellen,damit er sich den zähler und die kabelversorgung ansehen kann
• vermieter über die sachlage informieren
• alles dokumentieren,zählerstand (vor und nach dem aufenthalt in der wohnung)

es ist in der heutigen zeit auch möglich,daß wie hier schon erwähnt jemand anderes der im haus mit wohnt den strom mit bezieht
manchmal laufen fehlerhafte anschlüsse zu diesem problem.
also........erst mal alles abchecken und später passende lösung finden.

bitte um mitteilung des ausganges.danke.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Nur -- alles was mensch selbst per Handwerker veranlasst, ist nicht kostenneutral - und - die gesamte Anlage gehört nicht dem Mieter / Nutzer, sondern dem Energieversorger. Der muss also auch für die Kosten, falls ein berechtigeter Anspruch entsteht, einstehen.
Möglicherweise habe die ihr eigenes Seviceteam. Sollten sie zumindest.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nicht ganz
Dem Stromversorger obliegt die Wartung bis zum Ausgang des Zählers bzw. bis zur Übergabepunkt an den Wohnungsverteiler. Dahinter ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig.

Also:
Zähler selbst: Stromversorger (alles davor ist hier uninteressant, weil nicht über den Zähler)
Für alles Andere ist der Vermieter/Eigentümer verantwortlich. Der sollte auch die Pläne haben und wissen, dass da evtl. noch regulär Verbraucher angeschlossen sind, die nicht über die Sicherungen in der Wohnung laufen, aber über den Zähler. Und auch bei sonstigen Schäden ist der Vermieter/Eigentümer verpflichtet, diese feststellen und beseitigen zu lassen.

Mein Vorschlag: 1. Vermieter anrufen und fragen, ob evtl. noch Verbraucher außerhalb der Wohnung da sind. Wenn nicht, dann darauf hinweisen, dass ein Fehler in der E-Anlage vermutet wird.
Wenn kein weiterer Verbraucher da ist:
2. Energieversorger (mit dem hat der Mieter ja den Vertrag, nicht der Vermieter) über den Verdacht aufklären, dass evtl. der Zähler defekt ist.
3. Vermieter auffordern, den Fehler in der E-Anlage schnellstens zu beseitigen. Die Kosten gehen dabei im Allgemeinen zu Lasten des Vermieters. Sollte ein Fremdverschulden (Leitung angebohrt) vorliegen, haftet letztlich der Verursacher.
4. Gggf. einen Anwalt beauftragen, den dem Mieter entstandenen Schaden (durch die hohe Stromrechnung) beim Verursacher geltend zu machen (Kosten-Nutzen-Abwägung). Ggf. auch gemeinsam mit dem Vermieter vorgehen, der dem ist ja u.U. auch einen Schaden entstanden durch den, der die Leitung angebohrt hat oder der den Strom abzwackt.

Sollte wirklich ein regulärer, dem Mieter zuzurechnender Verbraucher außerhalb der Wohnung mit am Zähler hängen, wäre auch ein Anwalt oder Mieterverein die erste Adresse. Darüber hätte meines Erachtens der Vermieter hinweisen müssen.
Die Trennung, ...
..., wie von @*****s42 vorgenommen, sehe ich so auch. Bis zur Messeinrichtung ist in Regel der Stromversorger der Verantwortliche und danach grundsätzlich der Abnehmer. Ein Problem wird immer sein, den Missetäter herauszufinden. Vielleicht einmal hier schauen:

Stromgrundversorgungsverordnung

§ 8 Messeinrichtungen
(1) Das vom Grundversorger gelieferte Elektrizität wird durch die Messeinrichtungen nach § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes festgestellt.
(2) Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.

********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Ein erstes Dankeschön.
Bisher war es sehr interessant zu lesen.

Da es ja ein fiktiver Fall ist, kann ich ja nicht vom weiteren Ausgang berichten. Aber ich überlege mir sicher, wie dieser fiktive Fall seine Fortsetzung finden kann... versteht jeder sicher wie ich das meine *zwinker*
Also ich halte Euch auf dem Laufenden. Wird sicher etwas dauern, denn derzeit ist noch die Kontrollphase... tägliches Zählerablesen und protokollieren und so. Es scheint nämlich so zu sein, dass der Zähler nur sporadisch läuft... das muss nun erstmal alles festgestellt werden.
Fakt ist jedenfalls, dass kein Verbraucher mehr an dem Zähler hängt, der dem Mieter bekannt wäre oder ihm zuzurechnen ist. Der Hauptschalter sitzt nur einen halben Meter vom Zähler entfernt und ist abgeschaltet. Allein das bedingt die technische Unmöglichkeit eines Stromflusses bei einwandfreier E-Installation nach VDE-Vorschriften und einem intakten Leitungsnetz, wenn niemand Fremdes seine Finger im Spiel hat.
Schaun wir mal...

Das vom Grundversorger gelieferte Elektrizität
DAS Elektrizität????
mir fällt da noch was ein....
in unserem bereich hat z.b. jeder einen eigenen gasgerät inklusive zähler.im jahr fallen automatisch immer 125,00 euro pauschal kosten an.begründung der gesellschaft für gaslieferung: eigenes geeichte gerät in der wohnpartei und kosten für diese anmietung sind mit inbegriffen!??unglaublich!!!

vielleicht verhält es sich in diesem fall ja ähnlich???
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Axo ;-)
Genial, einfach einen Widerstand am Ausgang des Zählers von Seiten des Energieversorgers eingebaut, der damit automatisch für eine Mindestabnahme sorgt. *ja* *lach*
Und man kann sogar damit werben: Keine Grundgebühr!

Nur gut, dass die mich nicht fragen, wie man unauffällig "verbraucherfreundlich" die Einnahmen noch hochtreiben kann *ggg*.

Nene, das kann es nicht sein, da der Zähler ja läuft, obwohl der Hauptschalter aus ist. Dann bleiben wirklich nur noch ein fetter Kriechstrom (in der Installation oder im Zähler) oder ein Stromdieb, wenn garantiert keine regulären Verbraucher zwischen Zähler und Wohnungverteiler angeklemmt sind. Also: Vermieter benachrichtigen, wenn dessen beauftragter Installateur nix findet, den Versorger um Überprüfung des Zählers bitten (dann kann es ja nichts anderes mehr sein und damit bleibt es auch kostenfrei für den Abnehmer).
**********tlich Mann
453 Beiträge
Technik vs. Juristerei
Also,
hier trifft Technik auf Juristerei. Grundsätzlich dürftet Ihr keine Leistungen bezahlen müssen, die Ihr nicht in Anspruch nehmt. Das heißt, wer keinen Strom bezieht, muss auch keine Verbrauchskosten bezahlen. Bei euch ist es nun so, dass Ihr keinen Strom entnehmt - zumindest vordergründig technisch betrachtet - und trotzdem Stromverbrauch messbar ist.

Für den Energieversorger zählt letztlich nur, was auf dem Zähler steht. Denn im Vertrag ist vereinbart, dass die Zahlen im Stromzähler Grundlage der Abrechnung sind. Eigentlich ganz einfach. Schwierig wird es jetzt, wenn wir überlegen, was es bedeutet, wenn ein anderer Mieter oder der Vermieter unberechtigt Strom entnimmt.

Wenn dies böswillig passiert - der Jurist nennt das vorsätzlich - habt Ihr einen (sog. deliktischen) Schadenersatzanspruch gegen denjenigen, der euren Strom "klaut". (Für die Interessierten §§823 II i.V.m. §248 c StGB, 826 BGB). Sollte jemand unabsichtlich euren Strom nutzen - das passiert recht häufig und fällt kaum auf - dann seid Íhr auch nicht rechtlos. In diesen Fällen ist der Entnehmer "bereichert" wie dies der Jurist nennt. Dann kann ein Anspruch aus §§812ff. BGB enstehen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Vermieter, als auch gegenüber den Mitmietern.


Ich würde euch einen Tipp geben: Wenn Ihr mal ein oder zwei Tage nicht da seid, ruft einen Elektriker, der die Stromversorgung zu eurer Wohnung ganz unterbricht (NH Sicherungen entfernen). Dann sollte sehr schnell auffallen, wer Strom bezieht, weil irgendetwas funktioniert dann nicht mehr. Das kostet ggf. ein paar wenige Euros, weil es sehr sehr schnell geht und ist nicht aufwendig.
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Nun, die NH-Sicherungen sitzen VOR dem Zähler. Das ist auch üblich, daher in diesem Falle eine Maßnahme die nicht greift.

Folgendes kann/wird in diesem Falle als nächstes passieren:

Der Stromversorger wurde über die Situation des laufenden Zählers in Kenntnis gesetzt und um Prüfung des Sachverhalts und Stellungnahme gebeten.

Gegebenenfalls wird ein Austausch des Zählers erfolgen oder eine Feststellung getroffen werden, woraus der Stromverbrauch resultiert.
Danach richten sich dann alle weiteren Maßnahmen. Sicher wird das etwas dauern...

Edit: Das mit den NH-Sicherungen hatte ich falsch verstanden.
Also neu:
Wenn etwas nicht mehr funktioniert, weil der Strom fehlt, dann wird sich niemand outen, der den Strom vorsätzlich abzapft. So gesehen nur eine relative Chance, verbunden mit der Hoffnung, dass tatsächlich jemand Strom zapft, der das gar nicht weiß und der Angezapfte davon Kenntnis bekommt, dass woanders was nicht mehr geht....*zwinker*
**********tlich Mann
453 Beiträge
Richtig
der "Stromdieb" wird sich - wenn vorsätzlich Strom geklaut wird - nicht outen. Allerdings ist es meine Erfahrung, dass durch Installationsmängel unbewusst Strom entwendet wird. Häufig klemmen Elektroinstallateure unbewusst bestimmte Verbraucher an den Stromanschluss eines einzelnen Mieters an. Auch kommt es vor, dass die Stromkreise der Mietwohnunge nicht sauber getrennt werden. Und dann reicht es aus, dass dort ein Verbraucher größeren Ausmaßes - Kühlschrank, Trockner etc. angeschlossen wird. Ich würde das mit den Sicherungen einfach mal ausprobieren. Meistens löst sich das Ganze schnell auf, der Versorger hat normalerweise keine Sorgfaltspflichten, wohl aber grundsätzlich der Vermieter. Der Zählerwechsel kann Abhilfe schaffen, wenn der Zähler schlicht defekt ist. Dies kommt aber leider selten vor...
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Faktisch siehts aber so aus, dass der Zählerschrank verplombt ist und die NH-Sicherungen im Zählerschrank unten drin sitzen. Eine falsche Installation schliesse ich eher aus, weil jede Mietpartei für ihre Wohnung einen eigenen Zählerschrank hat und im oberen (offenen) Teil der Hauptschalter sitzt. Wenn da also wirklich Strom abgezweigt wird, dann nur mit Vorsatz und in dem betreffenden Zählerschrank.
Die Verplombung zu lösen und danach wieder instand zu setzen, das ist nicht einfach und erfordert schon ein gewisses Mass an krimineller Energie.
Letztlich kann nur zwischen Zähler und dem Hauptschalter abgezwackt werden... und die sitzen mal grad 30 cm auseinander. Also vielleicht ist es ja tatsächlich doch der Zähler. Es bleibt halt abzuwarten, was der Stromversorger feststellt.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Es lebe das
Handwerk. Manchmal wird beim durchklemmen der Wohnungen ein Fehler gemacht. Dann landet ein Stromkreis in der falschen Wohnung. Das passiert nicht nur in Altbauten, sondern auch - und vor allem - in Neubauten. Ein simpler Fehler beim Kabelverlegen kann da schon ausreichen.

Auch Plomben sind leicht zu lösen. In vielen Regionen dürfen die zugelassen Elektrotechnikunternehmen selbst Plomben anlegen. Schon bei kleinen Änderungen an der Installation müsste sonst ein Fachmann des Versorgungsunternehmens kommen.

Lasst das Ganze mal prüfen. Ein Elektrounternehmen kann auch die Leitungen ohne Aufstemmarbeiten testen. Ein einfacher Signalgeber auf jeder Leitung macht es möglich, sämtliche Leitungen zu kontrollieren. Also, wenn alle es wirklich wollen, sollte man das Problem klären können.
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