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Arbeitslos, wie geht es weiter?63
So, jetzt hat es mich auch erwischt. bin seit heute mittag arbeitslos.
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Mietvertrag fürs Arbeitsamt

Damit ...
...

Wenn man es genau nimmt haben wir bei den Angaben nicht einaml gelogen. Da sie als Lebens-Abschnittsgefährtin bezeichnet worden ist.

... dürfte die fragende Überlegung ...

warum unterstellt eigentlich jeder automatisch, daß es nur so sein kann, daß es ein Pärchen ist...

... ja beantwortet sein. Schön, dass Diskussionen die wahren Motive und Hintergründe oftmals entlarven.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eine Lebensabschnittsgefährtin
ist aber keine Ehe- oder Lebenspartnerin. Eine Ehe ist (zumindest wird es so bei der Eheschließung proklamiert) auf Dauer angelegt.

Da finde ich es auch problematisch, von der ARGE eine Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen (was ja die andere, durchaus berechtigte Angst ist).
Denn das unterstellt, dass man bereit ist, auch auf Dauer für den Lebensunterhalt des Partners mit seinem Einkommen/Vermögen sorgen zu wollen. Eine Verpflichtung dazu kann es ja meines Wissens nur aufgrund verwandtschaftlicher Verhältnisse geben.
Mit den Voraussetzungen ...
... einer eheähnlichen Gemeinschaft hat sich bereits das LSG Berlin-Brandenburg unter dem 15.2.2006 (L 10 B 1274/05 AS ER) befasst. Auch dort bezeichnete die Antragstellerin ihren Partner als Lebensabschnittsgefährten und bildete nach Auffassung der Behörde eine Bedarfsgemeinschaft. Hiergegen wandte sie sich erfolglos, und wie ich meine, zu Recht. Alles kann man nun einmal nicht haben. Eine gewisse Dauer ist völlig ausreichend.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Urteil kenne ich auch,
und trotzdem finde ich es nicht richtig so (OK, aber es ist eben rechtens - dazwischen kann es durchaus einen Unterschied geben *gg*).

Wenn ein - völlig unvoreingenommener Gedanke - Richter am Sozialgericht neben seiner (meinetwegen auch offenen) Ehe noch eine langjährige Geliebte hat, mit der er regelmäßig zusammen lebt (z.B. die Woche über, weil ihm der Weg von seinem Haus bis zum Gericht, an das er berufen wurde, für tägliches Fahren zu weit ist) - bildet er dann mit ihr im Falle eines Falles auch eine Bedarfsgemeinschaft?

Und wenn seine Frau jetzt arbeitslos würde und letzlich H-IV beantragen könnte - dann bildet er ja mit ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft. Womit sie den Antrag gar nicht erst stellen bräuchte.

Und wenn er mit seiner Frau jetzt gar nicht verheiratet wäre, sondern nur eben am WE im gemeinsamen Haus zusammen lebte? Wäre er dann zugleich in zwei BGs?

Diese Gedankenspiele sind abwegig?
Ich glaube, solche Konstellationen gibt es immer öfter. Nein, vielleicht nicht öfter als von 40 Jahren - aber heute bekennt man sich immer öfter auch dazu *lach*

Leider macht es sich der Staat wieder kompliziert einfach, mit überteuerten Maßnahmen Geld zu sparen. Unterm Strich kosten die Kontrolle und Bearbeitung der Einsprüche mehr, als man letztlich in solchen Fällen an Ausgaben spart.
Wie bei der Praxisgebühr, von der ja nachweislich auch nur ein Bruchteil Netto dem System zur Verfügung steht. Da wäre ein um 3,- Euro höherer Kassenbeitrag im Monat einfacher gewesen und hätte mehr Geld eingebracht. Aber das ist eine völlig andere Baustelle.
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