Das Urteil kenne ich auch,
und trotzdem finde ich es nicht richtig so (OK, aber es ist eben rechtens - dazwischen kann es durchaus einen Unterschied geben
).
Wenn ein - völlig unvoreingenommener Gedanke - Richter am Sozialgericht neben seiner (meinetwegen auch offenen) Ehe noch eine langjährige Geliebte hat, mit der er regelmäßig zusammen lebt (z.B. die Woche über, weil ihm der Weg von seinem Haus bis zum Gericht, an das er berufen wurde, für tägliches Fahren zu weit ist) - bildet er dann mit ihr im Falle eines Falles auch eine Bedarfsgemeinschaft?
Und wenn seine Frau jetzt arbeitslos würde und letzlich H-IV beantragen könnte - dann bildet er ja mit ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft. Womit sie den Antrag gar nicht erst stellen bräuchte.
Und wenn er mit seiner Frau jetzt gar nicht verheiratet wäre, sondern nur eben am WE im gemeinsamen Haus zusammen lebte? Wäre er dann zugleich in zwei BGs?
Diese Gedankenspiele sind abwegig?
Ich glaube, solche Konstellationen gibt es immer öfter. Nein, vielleicht nicht öfter als von 40 Jahren - aber heute bekennt man sich immer öfter auch dazu
Leider macht es sich der Staat wieder kompliziert einfach, mit überteuerten Maßnahmen Geld zu sparen. Unterm Strich kosten die Kontrolle und Bearbeitung der Einsprüche mehr, als man letztlich in solchen Fällen an Ausgaben spart.
Wie bei der Praxisgebühr, von der ja nachweislich auch nur ein Bruchteil Netto dem System zur Verfügung steht. Da wäre ein um 3,- Euro höherer Kassenbeitrag im Monat einfacher gewesen und hätte mehr Geld eingebracht. Aber das ist eine völlig andere Baustelle.